Absicherung betrieblicher Baustellen
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Absicherung betrieblicher Baustellen im Rahmen der Unternehmenssicherheit
Betriebliche Baustellen stellen Unternehmen vor vielschichtige Sicherheitsherausforderungen. Einerseits gehören Bauarbeiten generell zu den unfallträchtigsten Tätigkeiten: Die Bauwirtschaft verzeichnet die höchste Anzahl an Arbeitsunfällen im Vergleich zu anderen Branchen. Arbeiten in der Höhe, der Einsatz schwerer Maschinen und der Umgang mit Gefahrstoffen machen Baustellen gefährlicher als normale Arbeitsumgebungen. Andererseits bringen Baustellen im laufenden Betrieb zusätzlich Security-Risiken mit sich, etwa unbefugtes Betreten sensibler Bereiche, Diebstahl von Materialien oder gar Sabotage. Tatsächlich erleben acht von zehn Baustellenverantwortlichen in Deutschland mindestens einmal pro Jahr Diebstähle auf der Baustelle, was zu erheblichen Verzögerungen, Produktivitätsverlusten und finanziellen Schäden führt. Laut einem Branchenreport 2024 summieren sich Baustellendiebstähle in Deutschland inzwischen auf über 80 Millionen Euro Schaden pro Jahr – wobei vor allem begehrte Materialien wie Kupfer und Kabel im Fokus der Diebe stehen. Solche Vorfälle gefährden nicht nur Zeitplan und Budget eines Projekts, sondern auch die Sicherheit des Betriebs und seiner Beschäftigten. Diese Ausgangslage macht deutlich, dass eine integrative Absicherung betrieblicher Baustellen erforderlich ist. Alle relevanten Aspekte der betrieblichen Sicherheit – von Arbeitsschutz (Safety) über Objektschutz und Informationssicherheit (Security) bis hin zu Notfallmanagement – müssen ganzheitlich betrachtet werden. Letztlich profitiert ein Unternehmen in mehrfacher Hinsicht von einer sicheren Baustelle: Personenschäden und Ausfallzeiten werden vermieden, Baukosten bleiben im Rahmen (keine unerwarteten Unterbrechungen), und auch immaterielle Werte wie Reputation und Mitarbeitermoral werden geschützt. Integrative Baustellensicherheit ist somit Investition in den Unternehmenserfolg.
- Grundlagen
- Sicherheitsplanung
- Sicherungsmaßnahmen
- Organisatorische
- IT/OT-Sicherheitsaspekte
- Sicherheitsinfrastruktur
- Zusammenarbeit
- Baustellensicherheit
Rechtliche Grundlagen
In Deutschland sind die Sicherheitsmaßnahmen auf Baustellen durch ein Geflecht von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften geregelt. Zentrale Bedeutung hat das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das als Rahmengesetz alle Arbeitgeber verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu sorgen. Das ArbSchG schreibt u. a. eine Gefährdungsbeurteilung (§5 ArbSchG) für alle Arbeitsplätze – und somit auch Baustellen – vor und fordert die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber (§8 ArbSchG), sofern auf einer Baustelle Beschäftigte verschiedener Firmen tätig sind. Konkret müssen in solchen Fällen alle Arbeitgeber bei der Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen kooperieren und sich gegenseitig über bestehende Gefahren informieren. Diese Abstimmungspflicht soll sicherstellen, dass kein Sicherheitsrisiko übersehen wird, wenn Fremdfirmen im Betrieb arbeiten.
Spezifischer auf Bauprojekte zugeschnitten ist die Baustellenverordnung (BaustellV). Sie verpflichtet Bauherren (bzw. Betreiber bei internen Umbauten) unter anderem, bereits in der Planungsphase die Grundsätze von §4 ArbSchG (Allgemeine Schutzziele) zu berücksichtigen. Bei größeren Bauvorhaben oder bei solchen mit mehreren Arbeitgebern auf der Baustelle sind eine Reihe besonderer Maßnahmen vorgeschrieben: So muss die Baustelle ggf. vorab der Behörde gemeldet werden (Vorankündigung) und es ist ein geeigneter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen. Der SiGeKo übernimmt die Koordination des Arbeitsschutzes, wenn mehrere Firmen gleichzeitig oder nacheinander am Werk sind. Er erstellt außerdem einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan), in dem alle Gefährdungen und Schutzmaßnahmen dokumentiert sind. Bei besonders gefährlichen Arbeiten oder umfangreichen Projekten ist ein SiGe-Plan verpflichtend. Diese Anforderungen gelten ausdrücklich auch für betriebsinterne Baustellen. Seit einer Novelle der Verordnung 2023 müssen sogar bei manchen Einzel-Baumaßnahmen (etwa langen Projekten mit nur einem Arbeitgeber oder speziellen Gefahren) zusätzliche Informationen an die Arbeitgeber gegeben werden. Insgesamt bringt die BaustellV also eine klarere Struktur in die Baustellensicherheit, indem sie Verantwortlichkeiten (Bauherr, Koordinator, Arbeitgeber) festlegt und Planungssicherheit schafft.
Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat verbindliche Unfallverhütungsvorschriften erlassen, die auf Baustellen einzuhalten sind. Für Bauarbeiten relevant ist insbesondere die DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“, welche branchenspezifische Pflichten für Unternehmer enthält. So heißt es dort beispielhaft: „Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Bauarbeiten von weisungsbefugten und fachkundigen Vorgesetzten geleitet werden. Diese Vorgesetzten müssen gewährleisten, dass bei der Durchführung der Bauarbeiten die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden…“. Weiterhin muss eine fachkundige Aufsicht die sichere Durchführung der Arbeiten ständig überwachen. Diese Vorgaben der DGUV konkretisieren die allgemeinen Pflichten aus ArbSchG und BaustellV im Detail (etwa Absturzsicherungen, Gerüstaufbauten, Verkehrswege auf Baustellen usw.). Zusätzlich existieren DGUV-Regeln und Informationen (z. B. DGUV Regel 101-038 für Bauarbeiten), die den Stand der Technik für sicheres Arbeiten am Bau wiedergeben und bei der Umsetzung helfen. Im Arbeitsschutzrecht gilt: Die allgemeinen Vorgaben (ArbSchG, BaustellV) werden durch solche Unfallverhütungsvorschriften und die technischen Regeln (wie die Arbeitsstättenregeln, z. B. ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ speziell mit Abschnitt für Baustellen) weiter präzisiert. Verstöße dagegen können nicht nur Unfälle nach sich ziehen, sondern auch Haftungsfolgen und gegebenenfalls behördliche Sanktionen.
Neben dem Arbeitsschutz (Safety) sind bei betrieblichen Baustellen auch Sicherheitsaspekte im Sinne von Security relevant. Hier kommen z. B. Vorgaben von Versicherern ins Spiel. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat einen unverbindlichen Leitfaden VdS 2021 „Umfassendes Schutzkonzept Baustellen“ veröffentlicht. Darin werden bewährte Maßnahmen empfohlen, um vielfältige Gefahren auf Baustellen zu beherrschen – neben Arbeitsschutz auch Brand, Diebstahl, Einbruch oder Unwetter. Versicherer verlangen bei großen Bauprojekten häufig die Umsetzung solcher Schutzkonzepte oder machen sie zur Bedingung für den Versicherungsschutz. So wird beispielsweise angeraten, frühzeitig provisorische Brandmelde- und Alarmanlagen auf Baustellen zu installieren, ggf. mobile Systeme, um im Brandfall schnelle Alarmierung und Brandbekämpfung zu gewährleisten. Auch die europäische Leitlinie CFPA-E No.21:2012 „Brandschutzmaßnahmen für Baustellen“ bietet vergleichbare Empfehlungen, die national berücksichtigt werden sollten. Für Unternehmen bedeutet dies: Zum einen müssen sie die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften penibel einhalten, zum anderen erwarten Berufsgenossenschaften und Versicherer weitergehende präventive Sicherheitsmaßnahmen. In der Summe bildet dieser Regelrahmen in Deutschland die Grundlage, auf der betriebliche Baustellen abgesichert werden – von der Planung über die Ausführung bis zur Kontrolle.
Risikobewertung und Sicherheitsplanung
Jede Baustellensicherheit beginnt mit einer gründlichen Risikobewertung. Gemäß §5 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle Gefährdungen systematisch zu ermitteln und zu bewerten. Auf Baustellen ist diese Gefährdungsbeurteilung besonders wichtig, um das erhöhte Unfall- und Sicherheitsrisiko in den Griff zu bekommen. Insbesondere bei Umbauten im Bestand müssen neben den typischen Baugefahren (Absturz, herabfallende Gegenstände, Gerätelasten, Elektrounfälle etc.) auch betriebliche Risiken berücksichtigt werden: Könnten z. B. Betriebsabläufe durch die Baustelle gefährdet werden? Besteht Brandgefahr durch Schweißarbeiten im laufenden Betrieb? Gibt es sensible Anlagen oder Daten in der Nähe, die geschützt werden müssen? Solche Fragen sollten frühzeitig gestellt werden.
Die Risikobeurteilung auf einer betrieblichen Baustelle umfasst daher sowohl Arbeitssicherheits-Risiken für Bauarbeiter und Beschäftigte im Umfeld als auch Security-Risiken für das Unternehmen. Empfohlen wird ein systematisches Vorgehen nach bewährten Methoden des Sicherheitsmanagements. In der Praxis hat sich etwa das sogenannte STOP-Prinzip als hilfreich erwiesen: Zuerst Substitution gefährlicher Verfahren/Materialien, dann Technische Schutzmaßnahmen, anschließend Organisatorische Regelungen und zuletzt Persönliche Schutzmaßnahmen (PSA) ergreifen. Auf einer Baustelle könnte das z. B. bedeuten: Einsatz weniger gefährlicher Stoffe (Substitution), Absicherung von Gefahrenstellen durch technische Sperren oder Lüftungen, klare organisatorische Anweisungen (Zonen markieren, Zutrittsbeschränkungen, Schichtpläne zur Entzerrung von Arbeiten) und Unterweisung plus Schutzausrüstung für alle Beteiligten. Wichtig ist auch, die Wechselwirkungen zu beachten – etwa wenn im laufenden Betrieb gebaut wird, müssen Beschäftigte des Betriebs vor den Baustellengefahren geschützt werden (z. B. Umleitung von Verkehrswegen, Staubschutzwände, Lärmschutzmaßnahmen) und umgekehrt dürfen die Bauarbeiten keine Betriebsgeheimnisse oder Werte gefährden.
Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung wird dann ein Sicherheits- und Schutzplan erstellt. Für größere Baustellen mit mehreren Firmen übernimmt dies wie erwähnt der SiGeKo in Form des SiGe-Plans, der alle Risiken und Maßnahmen koordiniert darstellt. Doch auch bei kleineren internen Bauprojekten ohne formelle SiGeKo-Pflicht sollte das Facility Management einen schriftlichen Baustellensicherheitsplan erarbeiten. Darin werden z. B. geregelt: die Abgrenzung des Baustellenbereichs, Zugangswege, Notausgänge und Fluchtwege, Standorte von Feuerlöschern und Erste-Hilfe-Mitteln, Verantwortliche Personen und Meldeketten im Notfall, besondere Schutzvorkehrungen bei gefährlichen Arbeiten usw. (vgl. Baustellenordnung, Kapitel 5). Die Planung muss auch Notfallszenarien einschließen: Ein Notfallplan definiert, wie bei schweren Unfällen, Brand oder Evakuierung zu verfahren ist. Gerade bei Umbauten in kritischen Infrastrukturen des Betriebs (z. B. energieversorgende Anlagen, IT-Räume) ist es essenziell vorzusehen, wie im Ereignisfall Schäden begrenzt und der Betrieb geschützt werden kann.
Im Bereich Security sollte die Sicherheitsplanung zudem potenzielle Kriminalitätsrisiken adressieren. Baustellen – insbesondere solche mit wertvollen Anlagen oder Materialien – ziehen oft Diebstahl und Vandalismus an. Organisierte Banden nutzen teils hochentwickelte Methoden (bis hin zum Einsatz von Drohnen zum Auskundschaften). Daher gehören in ein umfassendes Sicherheitskonzept auch Maßnahmen gegen unbefugtes Eindringen, Diebstahl und Spionage. Hierzu zählt die Planung von Zugangskontrollen, Überwachungsroutinen und der sicheren Aufbewahrung besonders begehrter Güter (z. B. Kupferkabel, Spezialmaschinen) außerhalb der Arbeitszeit. Gemäß der Erfahrung von Sicherheitsdienstleistern erzielt eine Kombination aus moderner Technik und bewährten Strategien die besten Ergebnisse. So sollte bereits in der Planungsphase entschieden werden, ob z. B. ein professionelles Kamerasystem oder Wachpersonal zum Einsatz kommen, ob Zugangsausweise für Fremdfirmen ausgegeben werden, welche Bereiche besonders schutzbedürftig sind (Sicherheitszonen), und wie die Alarmierung bei Zwischenfällen abläuft. Diese Planungen müssen in Abstimmung mit der bestehenden Unternehmenssicherheit erfolgen (siehe Kapitel 9).
Abschließend ist festzuhalten, dass die Risikoanalyse kein einmaliger Akt ist. Sie muss laufend fortgeschrieben und aktualisiert werden, wenn sich im Projekt Änderungen ergeben. Die Baustellenverordnung fordert explizit, dass der SiGeKo den SiGe-Plan anpasst, sobald sich Ausführungsänderungen mit Einfluss auf Sicherheit ergeben. Ebenso sollten im betrieblichen Umfeld regelmäßige Baustellen-Begehungen stattfinden, um neue Gefahren frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Dieser kontinuierliche Plan-Do-Check-Act-Zyklus stellt sicher, dass die Sicherheitslage stets unter Kontrolle bleibt und sowohl Arbeitnehmer als auch der Betrieb vor Schaden bewahrt werden.
Physische Sicherungsmaßnahmen
Physische Schutzmaßnahmen bilden das sichtbare Rückgrat der Baustellensicherheit. Sie dienen dazu, das Baustellengelände gegen unbefugten Zutritt abzuschirmen, Gefahrenbereiche zu kennzeichnen und Wertgegenstände zu sichern. Eine grundlegende Maßnahme ist dabei die Einrichtung eines stabilen Baustellenzauns oder einer Absperrung, die das Areal klar vom restlichen Betriebsgelände trennt. Dadurch wird kontrolliert, wer die Baustelle betreten kann – ein entscheidender Faktor, da ungesicherte Baustellen kaum zu überwachen sind und es schwierig ist zu kontrollieren, wer ein und aus geht. Insbesondere bei größeren Bauvorhaben mit vielen gleichzeitig anwesenden Personen und Firmen steigt ohne klare Abgrenzung das Risiko von Diebstahl oder Beschädigungen um bis zu 50 % gegenüber kleineren Baustellen. Ein durchgehender Perimeterschutz mit Zaun, Toren und Sichtschutz erschwert das Eindringen Unbefugter erheblich.
Ergänzend zum Zaun sind Zutrittskontrollen an den Ein- und Ausgängen üblich. Je nach Sicherheitsniveau können dies einfache Schließsysteme (verschlossene Tore mit Schlüsselvergabe) oder auch technische Zugangskontrollsysteme mit Drehkreuzen, Kartenscannern oder Schranken sein. Solche kontrollierten Zugänge bieten mehrere Vorteile: Sie verhindern nicht nur das Betreten durch Unbefugte, sondern ermöglichen auch eine lückenlose Dokumentation, wer die Baustelle wann betritt und verlässt. Dies ist sicherheitsrelevant – etwa um im Notfall alle Personen auflisten zu können – und wirkt zugleich abschreckend auf potenzielle Diebe oder Trittbrettfahrer. Moderne Zutrittskontrollsysteme können Berechtigungen zeitlich und bereichsspezifisch steuern (z. B. Zugriff nur werktags 7–18 Uhr oder nur auf bestimmte Zonen). Damit lässt sich genau regeln, welche Auftragnehmer Zugang haben und wann. Für die Belegschaft des Unternehmens kann es sinnvoll sein, Teile des Werks während der Bauphase für Fremdfirmen zu sperren und deren Bewegung auf definierte Routen zu beschränken. Physische Barrieren und Zugangskontrolle leisten so einen doppelten Beitrag: Sie schützen Unbefugte davor, versehentlich in gefährliche Baustellenbereiche zu gelangen (Unfallprävention) und schützen die Baustelle vor Diebstahl, Vandalismus oder Spionage (Sicherheitsschutz).
Eine weitere zentrale Maßnahme ist die Videoüberwachung der Baustelle, insbesondere außerhalb der Arbeitszeiten. Baustellen sind typischerweise weitläufig und bergen oft wertvolle Materialien, Werkzeuge und Maschinen, was sie zu attraktiven Zielen für Diebe macht. Durch den Einsatz von Überwachungskameras können unbefugte Zugriffe frühzeitig erkannt und im besten Fall bereits im Ansatz vereitelt werden. Viele Baustellenkriminalität findet nachts oder am Wochenende statt – Zeiten, in denen keine Arbeiter vor Ort sind. Stationäre oder mobile Kameras mit Bewegungsmeldern, gekoppelt an eine Alarmaufschaltung, ermöglichen hier eine lückenlose 24/7-Überwachung. Laut einem Sicherheitsanbieter fehlte es in der Vergangenheit oft an ausreichender Videoüberwachung auf Baustellen; dies ändert sich jedoch, da moderne Systeme mit KI-Auswertung die Detektion deutlich verbessern und eine effiziente Reaktion erlauben. Ein Beispiel sind mobile „Kameratürme“ mit Wärmebild und Lautsprecherfunktion: Diese können große Flächen überwachen und Eindringlinge per Ansage warnen bzw. einen Sicherheitsdienst alarmieren. Die abschreckende Wirkung von sichtbaren Kameras und Hinweisschildern („Achtung Videoüberwachung“) sollte nicht unterschätzt werden – Studien zeigen, dass solch sichtbare Präsenz von Sicherheitstechnik einen Großteil opportunistischer Diebe abschreckt. Wichtig ist bei der Videoüberwachung jedoch die Beachtung des Datenschutzes (DSGVO), d. h. Bereiche außerhalb der Baustelle dürfen nicht ungenehmigt mitgefilmt werden, Betriebsangehörige sind zu informieren usw.
Neben Zutrittskontrolle und CCTV sind diverse weitere physische Maßnahmen üblich: Beleuchtung der Baustelle bei Dunkelheit (fest installierte oder mobile Flutlichtstrahler) erhöht die Sicherheit enorm. Eine unbeleuchtete, abgeschiedene Baustelle begünstigt Diebstahl und Vandalismus. Gute Beleuchtung reduziert auch Unfallgefahren für Wachpersonal oder spontane Besucher (z. B. Führungskräfte auf abendlicher Inspektion). Ebenso sollten gefährliche Stellen mit Warnschildern und Absperrbändern markiert werden – etwa „Vorsicht Baustelle – Betreten für Unbefugte verboten“ an jeder Zugangsstelle. Solche Verbotsschilder (Piktogramm roter Kreis mit Handzeichen) sind genormt und signalisieren deutlich, dass hier nur Berechtigte Zutritt haben. Für den Betrieb haben sie den Vorteil, im Falle eines Vorfalls nachweisen zu können, dass man Dritte auf das Verbot hingewiesen hat (Verkehrssicherungspflicht erfüllt). Des Weiteren kommen je nach Bedarf Alarmanlagen zum Einsatz, z. B. Tür-/Fenstersensoren an Baustellencontainern, Bewegungsmelder im Lagerbereich oder GPS-Tracker an Baumaschinen. Solche technischen Hilfsmittel erleichtern es, einen Diebstahl sofort zu bemerken und Gegenmaßnahmen (Sirenenalarm, automatische Meldung an Wachdienst oder Polizei) einzuleiten.
Abschließend sei betont, dass physische Sicherheitsmaßnahmen immer aufeinander abgestimmt sein sollten (Sicherheitskonzept mit mehreren Ebenen). Ein Beispiel: Ein stabiler Bauzaun mit Stacheldraht nützt wenig, wenn das Tor unverschlossen bleibt oder wenn keine Kontrolle erfolgt, wer den Schlüssel hat. Ebenso schützt die beste Kamera nicht, wenn keine Alarmierung erfolgt oder der Bereich nicht ausgeleuchtet ist. In der Praxis hat sich gezeigt, dass kombinierte Lösungen – etwa Zaun + Zugangskontrolle + Videoüberwachung + regelmäßige Streifen – die höchste Wirksamkeit erzielen. Unternehmen sollten hier die Expertise ihres Werkschutzes oder externer Sicherheitsfirmen nutzen, um ein stimmiges Paket an physischen Sicherungen zu schnüren, das dem Gefährdungsprofil der Baustelle entspricht.
Organisatorische Maßnahmen
Organisatorische Vorkehrungen sind das „unsichtbare“ Fundament der Baustellensicherheit. Sie stellen sicher, dass Zuständigkeiten klar sind, Abläufe koordiniert erfolgen und alle Personen auf der Baustelle ausreichend informiert und befähigt sind, sicher zu arbeiten. Eine Kernrolle spielt dabei die Baustellenkoordination. Gesetzlich vorgeschrieben ist für größere Baustellen die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo). Doch auch bei kleineren Umbauten im Betrieb sollte ein Verantwortlicher benannt werden, der die Sicherheitskoordination übernimmt – sei es ein interner Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Bauleiter oder ein externer SiGeKo-Dienstleister. Diese Person koordiniert die Maßnahmen aller Beteiligten, achtet auf die Einhaltung der Sicherheitsstandards und fungiert als zentrale Ansprechperson. Sie sollte die Abläufe so organisieren, dass gleichzeitige gefährliche Arbeiten entzerrt werden (z. B. nicht Elektroarbeiten in einem Bereich, in dem gleichzeitig mit Wasser gearbeitet wird) und dass Fremdfirmen sich nicht gegenseitig gefährden. Insbesondere wenn eigene Mitarbeiter und Fremdfirmen nebeneinander arbeiten, muss der Koordinator mögliche gegenseitige Gefährdungen beurteilen und abstellen. Hier greift die in ArbSchG §8 verankerte Pflicht zur Zusammenarbeit: Alle Arbeitgeber (Auftraggeber und Auftragnehmer) sind gehalten, sich abzustimmen. Praktisch wird dies oft durch gemeinsame Baubesprechungen, Sicherheitsrunden oder einen täglich anwesenden Koordinator erreicht.
Ein wichtiges Instrument ist die Baustellenordnung – ein Regelwerk mit Verhaltensregeln, das allen auf der Baustelle tätigen Personen bekannt gemacht wird. Darin werden u. a. festgelegt: Melde- und Anmeldepflichten (z. B. müssen sich Fremdfirmen beim Werksschutz anmelden und beim Bauleiter täglich an- und abmelden? ), Persönliche Schutzausrüstung (Helm-, Schutzbrillenpflicht etc.), Rauch- und Alkoholverbote, Notfallrufnummern und Vorgehensweisen bei Unfällen, Entsorgungsregeln für Abfälle, und Zugangsverbote zu sensiblen Zonen. Die BG BAU empfiehlt z. B., explizit auf Risiken durch unkontrolliertes Betreten der Baustelle durch betriebsfremde Personen hinzuweisen und entsprechende Regelungen in der Baustellenordnung zu treffen. So kann festgelegt sein, dass Unbefugte das Gelände nicht betreten dürfen und dass alle Berechtigten einen sichtbar zu tragenden Ausweis oder ein Erkennungszeichen haben müssen. Tatsächlich verlangen viele Großunternehmen von externen Firmenpersonal das Tragen von Werksausweisen oder Besucherausweisen auf der Baustelle, um jederzeit identifizieren zu können, wer sich auf dem Gelände befindet. Bei Verstößen gegen die Sicherheitsregeln sollte ein konsequentes Vorgehen vereinbart sein (bis hin zum Verweis von der Baustelle oder Werksgelände-Verbot). Damit wird ein klares Signal gesetzt, dass Sicherheit oberste Priorität hat.
Besondere Aufmerksamkeit erfordert die Unterweisung und Schulung von Fremdfirmen. Fremdfirmenmitarbeiter sind oft mit den spezifischen Gefahren des Betriebs nicht vertraut – hier besteht erhöhtes Unfallrisiko. Der Auftraggeber (das Unternehmen) muss daher dafür sorgen, dass die Fremdfirmen über alle betriebsspezifischen Gefahren und Regeln informiert sind. In der Praxis wird dies durch Sicherheitsunterweisungen vor Arbeitsaufnahme umgesetzt. Häufig erhalten Fremdfirmen einen Sicherheitsleitfaden oder ein „Sicherheitshandbuch für Fremdfirmen“, in dem alle betriebsinternen Regeln zusammengefasst sind. Ein Verantwortlicher des Auftraggebers (z. B. der SiGeKo oder Anlagenverantwortliche) unterweist den zuständigen Supervisor der Fremdfirma anhand dieses Leitfadens. Darin wird z. B. das Verhalten bei Notfällen (Alarmierung, Sammelplatz), das Arbeiten in Ex-Bereichen, das Verhalten gegenüber Dritten, das Melden von Beinaheunfällen etc. erläutert. Wichtig ist, dass die Fremdfirma verpflichtet wird, ihrerseits alle eigenen Mitarbeiter entsprechend einzuweisen – der Auftraggeber muss nicht jeden einzelnen Arbeiter schulen, sondern stellt die Informationen und Anforderungen bereit, während die Fremdfirma die Unterweisungspflicht für ihre Leute hat. Dieses Vorgehen entbindet den Auftraggeber aber nicht von der Kontrollpflicht: Er sollte stichprobenhaft prüfen, ob die Unterweisungen erfolgt sind, und kann in Unterweisungsprotokollen gegenzeichnen lassen, dass die Regeln übergeben wurden. In gefährlichen Arbeitsbereichen (z. B. chemische Anlagen) verlangen manche Unternehmen zusätzlich, dass Fremdarbeiter an speziellen Sicherheitsschulungen teilnehmen oder bestimmte Zertifikate vorweisen.
Ein Best-Practice-Standard in vielen Industriezweigen ist die SCC-Zertifizierung (Safety Certificate Contractors) für Fremdfirmen. In der petrochemischen und Kraftwerks-Branche fordern Auftraggeber häufig, dass eingesetzte Subunternehmer ein zertifiziertes Arbeits- und Umweltschutzmanagement nach SCC vorweisen. Dieses international anerkannte Zertifikat stellt sicher, dass die Fremdfirma ein adäquates Sicherheitsmanagement betreibt und ihre Mitarbeiter regelmäßig schult. Aus Unternehmenssicht erhöht dies die Zuverlässigkeit der Auftragnehmer in puncto Sicherheit erheblich – man kann eher darauf vertrauen, dass die Firma die Grundlagen des Arbeitsschutzes beherrscht und z. B. eigenes PSA zur Verfügung stellt, Unfallstatistiken führt usw. Daher gilt: Wo immer möglich, sollten nur qualifizierte und geprüfte Fremdfirmen mit Arbeiten im eigenen Betrieb betraut werden.
Weitere organisatorische Maßnahmen betreffen den laufenden Betrieb der Baustelle: Baustellenbesprechungen in kurzen Intervallen (z. B. wöchentlich) mit allen Gewerken können genutzt werden, um Sicherheitsanweisungen zu wiederholen, aktuelle Risiken anzusprechen und ggf. Unfälle/Beinaheunfälle zu besprechen. Dokumentation ist ebenfalls wesentlich: Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungsnachweise, Prüfprotokolle von Geräten und Meldungen von Vorkommnissen sollten schriftlich festgehalten werden. Diese Dokumentation dient nicht nur der rechtlichen Absicherung, sondern ermöglicht auch eine kontinuierliche Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen. Im Falle eines Zwischenfalls (Unfall, Diebstahl) müssen zudem Meldewege klar definiert sein: Wer ist zu informieren (Arbeitssicherheit, Werkschutz, Betriebsarzt, Behörden?), wer leitet Rettungsmaßnahmen ein, wer übernimmt Pressearbeit etc. – all dies sollte organisiert und bekannt sein, bevor etwas passiert.
Abschließend sei erwähnt, dass gute Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten ein Schlüsselfaktor der organisatorischen Sicherheit sind. Offene Kommunikation bedeutet, dass Arbeiter Gefahren sofort melden können und ernst genommen werden. Kooperation heißt, dass Bauleitung, Sicherheitsingenieur, Facility Manager, Fremdfirmen und Werkschutz an einem Strang ziehen und dass Sicherheitsanweisungen von allen akzeptiert werden. Nur wenn ein gemeinsames Sicherheitsverständnis geschaffen wird – unterstützt durch regelmäßige Schulungen und ggf. Kampagnen („Sicherheits-Kickoff“ vor Baubeginn, tägliche Safety Moments etc.) – können die technischen Schutzmaßnahmen ihre volle Wirkung entfalten. Organisatorische Maßnahmen bilden somit das Bindeglied zwischen Mensch, Technik und Vorschrift: Sie sorgen dafür, dass Regeln gelebt werden und die Baustelle als Teil des Betriebs kontrolliert und sicher abläuft.
IT/OT-Sicherheitsaspekte bei technikintensiven Baustellen
Moderne Baustellen – insbesondere in industriellen Umgebungen – sind nicht nur physische, sondern zunehmend auch digitale Schauplätze. IT- und OT-Sicherheit (Operational Technology) gewinnen an Bedeutung, wenn z. B. Gebäudeleittechnik installiert, Maschinen vernetzt oder temporäre Netzwerkanbindungen geschaffen werden. Integriert man eine neue Anlage in das bestehende Firmennetzwerk oder betreibt man eine Baustellen-Webcam über das Unternehmens-WLAN, entstehen potenzielle Einfallstore für Cyber-Gefahren. Daher muss die Cybersecurity integraler Bestandteil der Baustellensicherheit sein.
Ein erster Aspekt betrifft die Gebäudeautomation und Betriebstechnik (OT), die im Zuge von Umbauten oder Neubauten häufig aktualisiert oder erweitert wird. Immer mehr gebäudetechnische Komponenten – von Heizungs-, Lüftungs- und Klimasteuerungen bis zur Zugangstechnik – sind IT-basiert und ans Netzwerk angebunden. Wenn solche Systeme ungeschützt bleiben, können Cyber-Angriffe gravierende Folgen haben – im Extremfall könnten Täter z. B. die Klimasteuerung eines Rechenzentrums manipulieren oder Türen ferngesteuert öffnen. Die Verantwortung, solche Risiken abzuwehren, liegt beim Bauherren bzw. späteren Betreiber des Gebäudes. Schon während der Bauphase sollte darauf geachtet werden, dass alle eingebauten intelligenten Geräte (Steuerungen, Sensoren, Kameras etc.) den firmenspezifischen IT-Sicherheitsstandards entsprechen. Konkret heißt das: Werkseinstellungen (Passwörter, offene Ports) ändern, aktuelle Firmware einspielen, Netzsegmente trennen (VLANs für Baustelle/OT einrichten) und nur berechtigten Personen Zugang zu diesen Systemen geben. Es empfiehlt sich, die IT-Abteilung oder Informationssicherheitsbeauftragten frühzeitig in solche Projekte einzubeziehen, damit Sicherheitslücken gar nicht erst entstehen. Auch sollte dokumentiert werden, welche neuen Geräte ins Netzwerk kommen, um sie ins Asset-Management und Patchmanagement zu überführen.
Bauprojekte können auch temporäre IT-Strukturen erfordern, etwa ein Baustellen-Bürocontainer mit PC-Arbeitsplätzen, Drucker und Internet. Hier ist darauf zu achten, dass externe Firmen keine unkontrollierten Zugriffe auf das Firmennetz erhalten. Eine gängige Lösung ist, für die Baustelle ein vom Produktionsnetz separiertes Gästenetz (WLAN oder verkabelt) bereitzustellen, das nur Zugang zum Internet oder benötigten speziellen Systemen ermöglicht, aber keinen Zugriff auf interne Server. So können Planer vor Ort online arbeiten, ohne das Risiko zu erhöhen. USB-Datenträger oder mitgebrachte Laptops der Fremdfirmen sollten – wenn sie mit dem Firmennetz verbunden werden – vorher auf Malware geprüft werden. In sensiblen Branchen (z. B. Pharma, Halbleiter) ist es nicht unüblich, dass externe Techniker nur mit freigegebener, vom Auftraggeber gestellter Hardware ins Netz dürfen. Zudem sollte geregelt sein, dass keine unerlaubten Aufzeichnungen oder Fotos gemacht werden (vgl. das generelle Fotografierverbot auf dem BASF-Werksgelände, das auch dem Schutz vor Informationsabfluss dient).
Ein weiterer Punkt ist die Fernwartung: Oft müssen Anlagen während des Aufbaus von externen Spezialisten konfiguriert oder getestet werden. Dies geschieht heute häufig remote via VPN oder andere Fernzugriffsmethoden. Hier ist größte Sorgfalt geboten – Zugänge sollten nur zeitlich begrenzt und nach Freigabe geöffnet werden, starke Authentifizierung (z. B. Zwei-Faktor) ist Pflicht, und alle Aktionen sollten protokolliert werden. Es empfiehlt sich, für solche Zwecke dedizierte Bastion Hosts oder Remote-Access-Systeme zu nutzen, die das interne Netz abschirmen. Notfalls muss in Erwägung gezogen werden, dass kritische Systeme während intensiver Bauphasen vom Netz getrennt oder in einen abgesicherten Modus versetzt werden, um die Angriffsfläche zu reduzieren.
Auch auf der Baustelle selbst gibt es digitale Risiken: Baustellen werden zunehmend mit IoT-Sensorik ausgestattet – etwa zur Feuchtigkeitsmessung, für intelligente Baumaschinen oder zur Zugangskontrolle via biometrische Scanner. Diese Geräte bieten Komfort und Sicherheit, doch sie erfordern Schutz genau wie klassische IT. Eine Studie betont, dass Gebäudeautomation für Cyberkriminelle kein „vergessenes Feld“ ist, sondern durch viele physische Schnittstellen leicht angreifbar sein kann. Deshalb sollte die Baustelle als Teil des ganzheitlichen Schutzkonzepts betrachtet werden, in dem IT/OT-Sicherheit mit eingeplant ist. Praktisch bedeutet dies: Firewalls auch für Baustellen-Netzwerke einsetzen, Standards wie verschlüsselte Protokolle (z. B. BACnet/SC für Gebäudeleitsysteme) nutzen, Zugriffe auf Steuerungsrechner nur autorisiert zulassen und regelmäßige Sicherheits-Scans/Assessments durchführen. Der Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat in den letzten Jahren vermehrt auf die Schwachstellen in der Gebäudetechnik hingewiesen und branchenspezifische Hinweise zur Absicherung veröffentlicht. Unternehmen, deren Kerngeschäft kritische Infrastrukturen oder sensible Daten umfasst, sollten zwingend diese Empfehlungen auf ihre Bauprojekte übertragen.
Abschließend darf man den Faktor Mensch nicht vergessen: Alle technischen IT-Sicherheitsmaßnahmen greifen nur, wenn auch die Personen auf der Baustelle entsprechend sensibilisiert sind. Das bedeutet zum Beispiel, dass Bauarbeiter und Fremdfirmen ein Mindestverständnis für die Bedeutung von Zugangskarten, Passwörtern und dem Schutz von Informationen haben sollten. Hier kann es sinnvoll sein, kurzen „IT-Sicherheit auf der Baustelle“-Unterweisungen durchzuführen, insbesondere wenn z. B. ein digitales Zugangssystem eingeführt wird oder WLAN-Zugänge verteilt werden. Das IT-Personal sollte im Rahmen der Baustelle ebenfalls erreichbar sein, um bei sicherheitskritischen Vorfällen (z. B. Auffälligkeiten im Netzwerkverkehr oder Verlust eines Laptops) schnell reagieren zu können.
Insgesamt gilt: IT-/OT-Sicherheit auf Baustellen ist Chefsache, genau wie Arbeitssicherheit. Beide Welten müssen eng verzahnt gedacht werden, da ein Sicherheitsvorfall entweder in der physischen oder digitalen Sphäre massive Auswirkungen auf das Unternehmen haben kann. Ein integratives Sicherheitskonzept umfasst daher immer auch die Cyberperspektive – gerade in einer Zeit, in der „Smart Buildings“ und „Baustelle 4.0“ Realität werden.
Temporäre Sicherheitsinfrastruktur
Baustellen sind per Definition zeitlich begrenzte Einrichtungen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, temporäre Sicherheitsinfrastrukturen zu schaffen, die nur für die Dauer des Projekts vorgehalten werden. Diese temporären Lösungen müssen dennoch professionell und zuverlässig sein, da sie oft unter erschwerten Bedingungen (fehlende Gebäude, provisorische Installationen, wechselnde Umgebungen) funktionieren müssen.
Ein zentrales Element ist die bereits erwähnte Baustellenabsperrung (mobiler Zaun, Bauzaun-Elemente). Temporäre Zäune lassen sich modular auf- und abbauen und sind mit Betonfüßen standfest zu verankern. Ergänzt werden sie durch temporäre Tore – diese können manuell bedient oder mit Schranken bzw. Türmen mit Drehkreuzen ausgerüstet sein. Einige Anbieter stellen sogenannte Zutrittscontainer bereit: Container mit integriertem Drehkreuz und Ausweisscanner, die als Eingangsschleuse dienen. Solche Systeme ermöglichen eine automatisierte Zugangskontrolle auch auf zeitlich befristeten Baustellen und können gemietet statt gekauft werden. Ebenso sind mobile Wachdienstbüros oder Pförtnerhäuschen typisch, falls Personal vor Ort den Zugang kontrolliert.
Für die Überwachung großer Baustellenflächen gibt es inzwischen mobile Kameratürme. Diese bestehen aus einem hohen Teleskopmast mit Kameras (Tag/Nacht, teils Wärmebild) und oft Lautsprechern, montiert auf einem Anhänger mit Solarstrom oder Generator. Sie lassen sich flexibel aufstellen und per Mobilfunk mit einer Leitstelle verbinden. So eine Einheit bietet z. B. 24/7-Videofernüberwachung ohne festen Strom-/Netzanschluss. Einige Modelle („Big Guard“ etc.) decken bis ~100–130 m Umkreis ab und sind speziell für Baustellenschutz entwickelt. Die Auswertesoftware mit KI erkennt unbefugte Bewegungen und alarmiert bei Bedarf einen Wachdienst oder die Polizei. Dieser Trend zur Kamera-Cloud-Lösung erlaubt es auch mittelständischen Unternehmen, temporär High-Tech-Überwachung zu nutzen, ohne eine eigene Infrastruktur aufzubauen. Zusätzlich können mobile Alarmanlagen installiert werden – z. B. Funk-Bewegungsmelder in Gebäudeteilen oder Türalarme an Containern, die bei Alarm via GSM eine Meldung senden.
Ein weiterer temporärer Baustein ist die Beleuchtung: Für Nachtarbeiten oder als Diebstahlprävention können mobile Lichtmasten (meist dieselbetriebene Leuchten auf Anhänger) gemietet werden. Sie tauchen die Baustelle in Flutlicht und schrecken so potentielle Eindringlinge ab. Ebenso wichtig sind Notbeleuchtung und beleuchtete Fluchtwege, falls die Baustelle evakuiert werden muss – hier können provisorische beleuchtete Fluchtwegeschilder und Akkuleuchten aufgestellt werden, wie es auch die Arbeitsstättenregeln für Baustellen fordern (ASR A2.3 und A2.2).
Für den Brandschutz, wie bereits erwähnt, empfiehlt es sich temporär mobile Brandmeldeanlagen einzusetzen, wenn keine feste Installation vorhanden ist. Dies können z. B. vernetzte Rauchmelder mit Funk sein, die im Alarmfall einen zentralen Alarmgeber auslösen. Einige Versicherungsvorgaben (VdS) verlangen bei Großbaustellen sogar, dass ab bestimmten Bauhöhen provisorische Steigleitungen oder Sprinkler vorhanden sind, um die Brandbekämpfung zu erleichtern. Mobile Löschmittel (Feuerlöscher, vielleicht ein Wasserfass mit Pumpe) sollten ohnehin auf jeder Baustelle strategisch verteilt sein – ihre Standorte gehören zur Baustelleneinrichtung.
Nicht zu vergessen ist die temporäre Infrastruktur für Erste Hilfe und Notfälle: Je nach Baustellengröße sind Sanitätscontainer oder zumindest Erste-Hilfe-Stationen einzurichten, ausgestattet mit Verbandsmaterial, einer Trage und Notrufmöglichkeit. Auch sollte klar sein, wie die Rettungsdienste im Notfall zur Baustelle finden – temporäre Beschilderungen oder Einweiser können hier helfen (Stichwort Lotsenpunkte in der Baustellenordnung). Wenn die Baustelle abgelegen auf dem Werksgelände liegt, kann sogar erwogen werden, temporär einen Sanitäter oder Rettungswagen bereitzustellen, etwa während kritischer Phasen (z. B. Kranhebungen, Arbeiten in engen Räumen).
Eine oft unterschätzte Komponente sind Kommunikationsmittel: Auf Baustellen kann es laut und unübersichtlich sein. Temporäre Lautsprecheranlagen oder Funkgeräte erleichtern es, im Notfall alle Personen zu warnen oder zu informieren. Beispielsweise könnten im Alarmfall alle Bauarbeiter via Durchsage angewiesen werden, das Gelände sofort zu räumen – hierzu sind mobile Sirenen oder Lautsprecher sinnvoll. In explosionsgefährdeten Bereichen wiederum kann eine Zutrittskontrolle mit Funkausweisen gekoppelt sein, die automatisch zählt, wer im Bereich ist, um im Notfall niemanden zu vergessen.
Es ist wichtig, dass alle temporären Sicherheitseinrichtungen regelmäßig geprüft und instandgehalten werden – nichts ist peinlicher (und gefährlicher), als wenn eine gemietete Alarmanlage wegen leerer Batterie nicht auslöst oder das Zugangsdrehkreuz klemmt. Daher muss die Zuständigkeit für die Wartung dieser Einrichtungen geklärt sein (meist übernimmt dies der Sicherheitsdienst oder das Facility Management). Trotz ihres temporären Charakters dürfen diese Infrastrukturen keineswegs als provisorisch im Sinne von „unsicher“ behandelt werden. Sie sind temporär, aber mit höchster Verlässlichkeit bereitzustellen – für die kurze Zeit der Baustelle stellen sie schließlich den kompletten Schutz dar.
Zusammenarbeit mit Sicherheitsdienstleistern und Facility-Management-Prozesse
Die Absicherung betrieblicher Baustellen erfordert oft zusätzliche personelle Ressourcen und Fachwissen, das intern nicht immer vollständig abgedeckt werden kann. Aus diesem Grund ziehen viele Unternehmen spezialisierte Sicherheitsdienstleister hinzu, um Baustellen zu bewachen und die Sicherheit zu unterstützen. Die Zusammenarbeit mit solchen externen Partnern will gut organisiert sein, damit sie nahtlos in die bestehenden Facility-Management-(FM)-Prozesse passt.
Typische Aufgaben, die an einen Sicherheitsdienst ausgelagert werden können, sind die Baustellenbewachung außerhalb der Arbeitszeiten, die Durchführung von Zutrittskontrollen an Toren, regelmäßige Kontrollrundgänge sowie die Überwachung technischer Alarmsysteme. Professionelle Sicherheitsfirmen bieten oftmals ein Rundum-Paket an („360°-Sicherheit“), das sie individuell auf die Baustelle zuschneiden. Beispielsweise übernimmt ein Dienstleister im Rahmen des Baustellenschutzes laut Leistungsbeschreibung: „Schließdienst von Bautüren, Zäunen, Toren und Anlagen; Zutrittskontrolle durch Schranken & Drehkreuze; Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsrichtlinien; 24/7 Videoüberwachung dank eigenem Kameraturm.“. Damit deckt er quasi alle operativen Sicherungsaufgaben ab, von der Öffnung/Schließung der Baustelle zu Tagesbeginn und -ende über die Zugangskontrolle aller Personen bis zur ständigen Videofernüberwachung in der Nacht. Ein weiterer Aspekt ist die Alarmverfolgung: Sollte ein Einbruch- oder Brandmeldealarm ausgelöst werden, rückt der Wachdienst aus, prüft die Lage und leitet nötigenfalls weitere Schritte ein – auch das kann Teil des Vertrags mit einem Sicherheitsdienst sein.
Wichtig bei der Zusammenarbeit ist die Abstimmung der Schnittstellen zwischen Sicherheitsdienst, Bauleitung und Facility Management. Idealerweise wird gemeinsam ein Sicherheits- und Überwachungskonzept erstellt, damit klar ist, wer wann wofür verantwortlich ist. Beispielsweise könnte im Wachplan festgelegt sein, dass der externe Wachdienst nachts stündliche Kontrollgänge ums Baufeld macht und sich zu definierten Zeiten bei der Leitstelle meldet. Das Facility Management des Unternehmens stellt sicher, dass der Wachdienst Zugang zu notwendigen Bereichen hat (Schlüssel oder Zutrittskarten für relevante Türen werden temporär ausgehändigt, ggf. gegen Unterschrift in einem Schlüsselbuch). Eine enge Verzahnung besteht oft auch mit der Werkfeuerwehr oder dem Werkschutz des Unternehmens: Der externe Dienst sollte wissen, wie er die Werksicherheit erreicht, und umgekehrt muss der interne Werkschutz informiert sein, welcher Dienst wann auf der Baustelle patrouilliert, um Doppelarbeit oder Missverständnisse (z. B. eigene Sicherheitsleute halten externe für Eindringlinge) zu vermeiden.
Viele Facility-Management-Prozesse müssen während einer Baustelle angepasst werden. Zum Beispiel die Zutrittsverwaltung: Normalerweise regelt das FM, welche Mitarbeitenden Zugangsberechtigungen zu welchen Bereichen haben. Während der Bauphase kommen dutzende Externe hinzu, die zeitlich befristete Berechtigungen benötigen. Hier empfiehlt es sich, ein Fremdfirmen-Register zu führen, in dem alle Fremdarbeiter mit Name, Firma, Dauer des Einsatzes und zugewiesenem Ausweis erfasst sind. Die Ausgabe und Rücknahme von Besucherausweisen oder Schlüsseln sollte über definierte FM-Stellen laufen (z. B. Schlüsselausgabe durch Objektmanagement), um Kontrolle zu behalten. Digitale Lösungen wie Baustellen-Check-in-Systeme können den Prozess unterstützen – es gibt z. B. Systeme (oft per Ausweiskarte oder Smartphone-App), die die Anwesenheit von Fremdfirmen dokumentieren und auch Schwarzarbeit vorbeugen sollen.
Ein weiterer FM-Bereich ist die Logistik und Zugang von Fahrzeugen. Wenn große Bauteile angeliefert werden, müssen Werkslogistik und Baustellenkoordination eng kooperieren: Routen für Schwertransporte auf dem Betriebsgelände, Nutzung von Werkskränen oder Staplern, temporäre Lagerplätze etc. sollten zusammen geplant werden, um Sicherheit und Betriebsablauf nicht zu beeinträchtigen. Sicherheitsdienste können hier unterstützen, indem sie z. B. Verkehrsposten stellen oder Zufahrtswege absperren. Einige Dienstleister bieten speziell Verkehrssicherungs-Leistungen für Baustellen an, was im Betriebsgelände ebenso relevant sein kann (etwa bei Arbeiten an betriebsinternen Straßen oder Gleisanlagen).
Hinsichtlich Notfallmanagement müssen Baustellensicherheit und bestehende Notfallpläne des Unternehmens verzahnt werden. Das FM bzw. die Werkschutzleitung sollte sicherstellen, dass die Baustelle in die Alarm- und Gefahrenabwehrpläne (AGA-Pläne) integriert ist. Konkret: Alarmierungswege (wie erfolgt bei einem Unfall auf der Baustelle die Meldung? Über interne Rufnummern oder direkt über 112?), Ersthelfer und Räumungsverantwortliche müssen auch auf der Baustelle benannt sein. Die Werkfeuerwehr oder der betriebliche Notdienst sollte einen Plan der Baustelle erhalten und im Einsatzfall Zugang haben. Hier zahlt es sich aus, wenn z. B. der Sicherheitsdienst oder FM-Mitarbeiter als Einsatzlotse fungieren kann, um Rettungskräften den Weg zur Unfallstelle zu zeigen. Diese Prozesse müssen abgestimmt und geübt sein, was wiederum die Koordination zwischen allen Parteien erfordert.
Es ist das Facility Management dafür verantwortlich, dass nach Abschluss der Bauarbeiten alle temporären Sicherheitsinstallationen rückgebaut und der Normalzustand wiederhergestellt wird. Dabei darf nichts „zurückbleiben“, was später Sicherheitslücken öffnet – etwa vergessene Zugangs-Badges, offene Netzwerkports, nicht zurückgegebene Schlüssel oder deaktivierte Brandmelder. Ein Abnahme- und Abschlussprotokoll, das FM, Sicherheitsdienst und Bauleitung gemeinsam durchgehen, kann hier hilfreich sein: Sind alle Fremdfirmen ausgecheckt? Wurden alle Bereiche wieder freigegeben und gereinigt? Funktionieren alle regulären Sicherheitssysteme des Betriebs wieder ordnungsgemäß (z. B. die Alarmanlage, die temporär ausgeschaltet war)? Dieses geordnete Ende gehört ebenso zur Zusammenarbeit wie der Beginn.
Es profitieren Unternehmen von der Zusammenarbeit mit spezialisierten Sicherheitsdienstleistern auf Baustellen, müssen diese aber eng in die eigenen FM- und Sicherheitsprozesse einbinden. Durch klare Absprachen – etwa mittels Service-Level-Agreements und regelmäßiger Kommunikation – kann die externe Unterstützung optimal wirken. Die Baustellensicherheit wird dadurch professionalisiert, ohne die interne Organisation zu überfrachten. Wichtig ist, dass die Verantwortung letztlich beim Unternehmen verbleibt: Es muss die Leistungen der Dienstleister überwachen (Qualitätskontrolle) und sicherstellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden. Dann jedoch kann ein erfahrener Security-Partner dem Facility Management viel Arbeit abnehmen und maßgeblich dazu beitragen, dass die Bauphase sicher und störungsfrei verläuft.
Integration der Baustellensicherheit in das Sicherheitsmanagementsystem des Unternehmens
Eine betriebliche Baustelle sollte sicherheitstechnisch keine Insel sein, sondern in das bestehende Sicherheits- und Managementsystem des Unternehmens integriert werden. Viele größere Unternehmen verfügen über formalisierte Managementsysteme für Arbeitssicherheit (z. B. nach ISO 45001) und Informationssicherheit (ISO 27001) oder haben ein umfassendes Corporate Security Management. Es ist entscheidend, dass die besonderen Risiken und Maßnahmen der Baustelle in diesen Systemen Berücksichtigung finden.
In der Planungsphase eines Bauprojekts sollte daher das Sicherheitsmanagement früh eingebunden werden. So kann z. B. die Abteilung Arbeitssicherheit prüfen, ob die Gefährdungsbeurteilung der Baustelle alle internen Kriterien erfüllt (ggf. existiert eine konzernweite Richtlinie „Arbeiten mit Fremdfirmen“ oder ähnliches). Falls das Unternehmen ein Risikomanagement-Register führt, gehören größere Baustellen dort als eigener Risikoposten hinein – mit Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Unfällen, möglichen Produktionsausfällen etc. und den geplanten Gegenmaßnahmen. Das Top-Management sollte sich der Risiken bewusst sein und – je nach Größenordnung des Projekts – auch entsprechende Ressourcen und Priorität für die Sicherheit freigeben.
Im laufenden Betrieb des Unternehmens ist die Baustelle dann integraler Bestandteil der Sicherheitsüberwachung. Beispielsweise könnten regelmäßig Sicherheitsaudits oder Begehungen durch das interne Sicherheitsmanagement auf der Baustelle durchgeführt werden, analog zu normalen Betriebsbereichen. Entdeckt man dabei Abweichungen (z. B. unsichere Handlungen, fehlende PSA), müssen diese wie jeder andere Mangel ins betriebliche Maßnahmen-Tracking aufgenommen werden. Die Wirksamkeit der getroffenen Baustellen-Sicherheitsmaßnahmen sollte ebenfalls im Management-Review betrachtet werden: Erreicht die Baustelle das Ziel „null Unfälle“? Gab es sicherheitsrelevante Zwischenfälle, und wurden sie intern gemeldet und aufgearbeitet? In vielen Unternehmen existieren Kennzahlen (KPI) für Arbeitssicherheit, wie z. B. Unfallhäufigkeit oder Beinaheunfall-Meldungen. Die Baustellenphase darf hier kein blinder Fleck sein – im Gegenteil, oft wird vom Vorstand besonderes Augenmerk auf Großbaustellen gelegt, weil hier die Unfallgefahr erhöht ist. So definiert etwa ein Chemiekonzern in seinem Sicherheitskatalog für Baustellen als Ziel „keine Arbeitsunfälle mit Ausfallzeiten ≥1 Tag“ und überwacht diese Kennzahl über die Projektdauer (Beispiel Merck KGaA).
Die Integration zeigt sich auch darin, dass Unternehmensrichtlinien auf der Baustelle vollumfänglich gelten. Alle Personen auf dem Werksgelände – ob eigene oder fremde – müssen sich an die geltenden Sicherheits- und Verhaltensregeln halten. Das schließt Baustellenmitarbeiter mit ein. Wenn z. B. eine Konzernrichtlinie existiert, die das Rauchen auf dem Gelände verbietet oder das Tragen von Ausweiskarten vorschreibt, muss dies auch auf der Baustelle durchgesetzt werden. Genauso unterliegen Fremdfirmen den Regeln zur Datensicherheit, Geheimhaltung und Compliance des Unternehmens (oft müssen sie entsprechende Vereinbarungen unterschreiben). Die Baustelle sollte daher regelmäßiger Teil von internen Sicherheitskommunikationen sein – etwa indem in Mitarbeitermitteilungen auf Verhaltensregeln gegenüber der Baustelle hingewiesen wird (z. B. „Baustellenbereich nicht betreten, persönliche Schutzausrüstung tragen, wenn in Nähe“ etc.).
Aus Perspektive der Werksicherheit (Security im engeren Sinne) ist es sinnvoll, Baustellensicherheit in das vorhandene Sicherheitskonzept des Standorts zu integrieren. Die meisten Unternehmen verfügen über ein Sicherheitskonzept, das Szenarien wie Einbruchdiebstahl, Sabotage, Spionage und Notfälle abdeckt. Eine laufende Baustelle kann hier das Risikoprofil verändern – etwa weil zusätzliche Zufahrten offen sind oder viele fremde Personen Zugang haben. Entsprechend sollten bestehende Schutzmaßnahmen angepasst werden: Zum Beispiel könnte man während der Bauzeit die Zugangsüberwachung verstärken (mehr Werkschutz-Streifen in dem Bereich, mehr Ausweiskontrollen) oder bestimmte sensible Anlagen in der Nähe der Baustelle besonders schützen. Wenn das Unternehmenssicherheitskonzept einen Alarmplan für Eindringlinge vorsieht, muss dieser auf die veränderte Situation abgestimmt werden (vielleicht hat der Eindringling nun leichtes Spiel über die Baustelle ins Werk zu gelangen, daher muss dort angesetzt werden). Es empfiehlt sich, dass der Werksicherheitsleiter oder Sicherheitsbeauftragte Mitglied im Baustellen-Koordinationsgremium ist, um die Brücke zwischen Baustelle und Gesamtsicherheit zu schlagen.
Sollte das Unternehmen über zertifizierte Managementsysteme verfügen (etwa ISO 45001 für Arbeitsschutz oder ISO 14001 für Umweltschutz), wird bei Audits oder Begehungen auch die Handhabung von Baustellen begutachtet. Eine gut dokumentierte Integration zeigt sich z. B. darin, dass für die Baustelle eine eigene Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation vorliegt, dass alle Unfälle statistisch erfasst und analysiert werden und dass die Nachbereitung erfolgt (Lernen aus Beinaheunfällen etc.). Ebenso gehört die Überprüfung der Fremdfirmenqualifikation und der regelmäßigen Unterweisung zum auditrelevanten Material – vieles davon wurde in Kapitel 5 ausgeführt.
Letztlich ist das Ziel, dass die Sicherheitskultur des Unternehmens auch auf der Baustelle gelebt wird. Externe sollen spüren, dass Sicherheit im Betrieb einen hohen Stellenwert hat – z. B. indem Führungskräfte der Firma auch auf der Baustelle Sicherheitsrundgänge machen oder Baustellenmitarbeiter zu betrieblichen Sicherheitsaktionen (wie Safety Days) eingeladen werden. Im besten Fall wird die Baustelle so sicher geführt wie jeder eigene Betriebsteil. Das Unternehmen kann dadurch Unfälle und Verluste vermeiden und zudem seine Reputation wahren. Umgekehrt können Sicherheitsdefizite auf einer Baustelle dem Unternehmen erhebliche Probleme bereiten – von Imageschäden in der Presse, falls es zu Arbeitsunfällen kommt, bis zu Produktionsausfällen, falls ein Vorfall den Betrieb trifft. Die Integration ins Sicherheitsmanagement minimiert diese Risiken. Man kann dies als „One Security“-Ansatz beschreiben: Egal ob Stammwerk oder temporäre Baustelle – es gelten einheitliche hohe Standards.