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Sicherheitsrelevante Dokumente
Diese Dokumentationsübersicht beschreibt sämtliche vertrags-, organisations-, arbeits- und betriebsschutzbezogenen Unterlagen für Facility-Management-Dienstleistungen im professionellen Gebäudemanagement in Deutschland. Sie fokussiert auf die Phasen der Vergabe, Beauftragung, Durchführung, Steuerung und Bewertung sowohl externer als auch interner Facility-Services in Gebäuden aller Art. Als Grundlage dienen rechts- und normenkonforme Vorgaben (z. B. Vergabeverordnung, BGB, Arbeitsschutzvorschriften, GEFMA-Standards) sowie bewährte FM-Prinzipien. Ziel ist die rechtskonforme und effiziente Beschaffung der Services, eine sichere Leistungserbringung, klare Rollen- und Prozessdefinitionen sowie eine audit- und behördenfeste Dokumentation über den gesamten Leistungszyklus hinweg.
Sicherheitsrelevante Dokumente im Arbeitsschutz
- Angebot für Liefer- und Dienstleistungen
- Bietererklärung
- Arbeitsvertrag
- Architektenvertrag
- Ablaufplan
- Arbeitsschutzregeln für Fremdfirmen
- Betreiberkonzept (Bieter)
- Betriebskonzept (Auftraggeber / Nutzer)
- Bewertung der Auftragsabwicklung durch den Auftraggeber
- Bewertung der Auftragsabwicklung durch den Auftragnehmer
- Dienstleistungsvertrag
- Servicebeschreibung (Leistungsbeschreibung)
- Arbeitsvertrag
- Kündigung des Arbeitsvertrags
- Agenturvertrag
- Ingenieurvertrag
- Dokumentation des Vergabeverfahrens
- Eigenerklärung zur Eignung
- Inventarliste
- Kündigung von Dienstleistungs- und Agenturverträgen
- Nachunternehmererklärung
- Nachunternehmerliste
- Unternehmens-Selbstauskunft
- Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
- Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
- Leistungsbeschreibung
- Objektprofil
- Protokoll der wesentlichen Vertragsbedingungen
- Benutzerhandbuch für Facility Services
- Vereinbarung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (auftragsbezogen)
- Ausschreibungsunterlagen
- Zuschlagsbekanntmachung (Award Notice)
- Zuschlag / Auftragserteilung
- Dienstleistungsvertrag
- Facility-Services-Vertrag (Servicevertrag)
- Facility-Service-Werkvertrag
- Werkvertrag (allgemein)
Angebot für Liefer- und Dienstleistungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Angebot |
| Zweck & Geltungsbereich | Wirtschaftliche und technische Beschreibung der angebotenen Leistung |
| Rechts-/Normbezug | Vergabeverordnung (VgV) |
| Wesentliche Inhalte | • Leistungsbeschreibung |
| Verantwortlich | Bieter / Lieferant |
| Praxisbezug | Grundlage für Vergabeentscheidung und Vertragsabschluss |
Erläuterung
Das Angebot ist die zentrale Entscheidungsgrundlage im Vergabeverfahren. Auf Basis der vom Auftraggeber vorgegebenen Leistungsbeschreibung erstellt der Bieter eine umfassende wirtschaftliche und technische Darstellung seiner Leistung. Das Angebot muss alle geforderten Leistungsbestandteile enthalten und ist in allen Punkten den Ausschreibungsunterlagen vergleichbar zu gestalten. Es umfasst insbesondere eine detaillierte Leistungsbeschreibung, die Preisgestaltung einschließlich Stück- oder Pauschalpreise sowie Ausführungsfristen und eventuelle Neben- oder Alternativangebote. Nur ein vollständiges und korrekt formatiertes Angebot ermöglicht eine rechtssichere Bewertung durch den Auftraggeber und eine transparente, nachvollziehbare Zuschlagsentscheidung. Fehlen wesentliche Angaben oder weicht das Angebot unzulässig von den Vorgaben ab, kann es gemäß Vergabeverordnung ausgeschlossen werden, was den Bieter vom Wettbewerb ausschließt.
Bietererklärung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Bietererklärung |
| Zweck & Geltungsbereich | Formale Eigenerklärung zur Eignung und Leistungsfähigkeit |
| Rechts-/Normbezug | GEFMA 520 |
| Wesentliche Inhalte | • Zuverlässigkeit |
| Verantwortlich | Bieter |
| Praxisbezug | Eignungsprüfung, Vergabedokumentation |
Erläuterung
Die Bietererklärung ist ein formales Eigenerklärungsdokument zur Eignungsprüfung und Teil vieler FM-Ausschreibungen. Sie basiert auf den Vorgaben des GEFMA-Standards 520 für Facility Services und versichert dem Auftraggeber, dass der Anbieter die grundlegenden Qualifikationen, Kapazitäten und gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Der Bieter bestätigt darin unter anderem seine Zuverlässigkeit (z. B. keine Insolvenz oder relevante Ausschlussgründe), seine fachliche Kompetenz (z. B. abgeschlossene Ausbildungen, Qualifikationsnachweise, Referenzen) sowie seine personellen und sachlichen Kapazitäten. Auch Compliance-Erklärungen zu Tariftreue, Sozialstandards oder Umweltschutz können gefordert sein. Das Dokument ermöglicht dem Auftraggeber, bereits vor der Angebotswertung festzustellen, ob ein Bieter die Mindestanforderungen erfüllt. Nach Vergaberecht (§ 6 VOB/A) dürfen Leistungen nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen vergeben werden. Die Bietererklärung trägt zur Risikominimierung bei, indem sie ungeeignete Anbieter frühzeitig ausschließt, und unterstützt eine nachvollziehbare, diskriminierungsfreie Auswahlentscheidung.
Arbeitsvertrag
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Arbeitsvertrag |
| Zweck & Geltungsbereich | Regelung von Arbeitsverhältnissen für FM-Leistungen |
| Rechts-/Normbezug | Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) |
| Wesentliche Inhalte | • Aufgaben |
| Verantwortlich | Vertragsparteien |
| Praxisbezug | Personalorganisation, Rechts- und Planungssicherheit |
Erläuterung
Der Arbeitsvertrag schafft die vertragliche Grundlage für das Arbeitsverhältnis von FM-Personal. Er regelt die Pflichten und Rechte des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers klar und verbindlich. Dazu gehören insbesondere die Tätigkeitsbeschreibung (Aufgabenbereich), die Vergütung (Bruttogehalt, mögliche Zulagen oder Prämien) sowie die regelmäßige Arbeitszeit (inklusive Schichtplänen, Ruhe- und Pausenzeiten nach dem Arbeitszeitgesetz). Ferner werden Regelungen zu Probezeit, Kündigungsfristen und Haftungsfragen (z. B. bei grob fahrlässigem Verhalten) festgelegt. Der Arbeitsvertrag trägt damit entscheidend zur Rechts- und Planungssicherheit in der Personalorganisation bei. Er stellt sicher, dass alle arbeitsrechtlichen Vorschriften (Tarifverträge, Mindestlohngesetz, Arbeitszeit- und Sozialvorschriften) eingehalten werden. Im Facility Management enthalten Arbeitsverträge oft zusätzliche Klauseln zu Vertraulichkeit, Fortbildungen oder Sicherheitsvorgaben am Arbeitsplatz. Durch eindeutige Regelungen im Vertrag werden späteren Konflikten vorgebeugt und die Grundlage für eine verlässliche Personalplanung geschaffen.
Architektenvertrag
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Architektenvertrag |
| Zweck & Geltungsbereich | Beauftragung von Planungsleistungen |
| Rechts-/Normbezug | Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) |
| Wesentliche Inhalte | • Leistungsumfang |
| Verantwortlich | Auftraggeber und Architekt |
| Praxisbezug | Planungssicherheit, Schnittstellenmanagement |
Erläuterung
Der Architektenvertrag ist ein spezieller Werkvertrag (gemäß §§ 631 ff. BGB), der die Erbringung von Planungsleistungen regelt. Er definiert den Leistungsumfang – meist orientiert an den HOAI-Leistungsphasen (Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfsplanung, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Bauüberwachung) – sowie die Vergütung. Üblich ist die Honorierung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder in individuell vereinbarten Sätzen. Der Vertrag enthält ebenfalls Regelungen zu Haftung und Gewährleistung: Der Architekt haftet nach Werkvertragsrecht für Planungsfehler, Kostenüberschreitungen und Verzögerungen. Für das Facility Management stellt der Architektenvertrag die Schnittstelle zwischen Planung und späterem Betrieb dar. Er schafft Planungssicherheit, indem er bereits in der Ausführungsplanung Anforderungen an Betrieb, Instandhaltung und Sicherheit berücksichtigt. Durch verbindliche Abstimmungsprozesse und Dokumentationspflichten (z. B. bei Übergabe an den Betreiber) wird sichergestellt, dass das Betreiberkonzept in die Planung einfließt. Auf diese Weise wird ein koordiniertes Zusammenwirken von Planung und spätem Betrieb gewährleistet.
Ablaufplan
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Ablauf-/Workflowplan |
| Zweck & Geltungsbereich | Strukturierte Darstellung der Leistungserbringung |
| Rechts-/Normbezug | DGUV-Information 215-830 |
| Wesentliche Inhalte | • Prozessschritte |
| Verantwortlich | Auftragnehmer |
| Praxisbezug | Steuerung, Qualitätssicherung, Arbeitsschutz |
Erläuterung
Ein Ablauf- oder Workflowplan stellt die strukturierte Abfolge der Leistungserbringung dar. Er enthält die einzelnen Prozessschritte von der Vorbereitung bis zum Abschluss der Dienstleistung, benennt die zuständigen Personen oder Abteilungen und zeigt die Schnittstellen zu anderen Prozessen auf. Durch diese transparente Darstellung wissen alle Beteiligten genau, wer wann welche Aufgabe übernimmt und wie die Abläufe ineinandergreifen. Damit gewährleistet der Plan eine koordinierte, effiziente Leistungsausführung. Insbesondere beim Einsatz externer Dienstleister dient ein detaillierter Ablaufplan der Qualitätssicherung und dem Arbeitsschutz. Nach DGUV-Information 215-830 muss die Zusammenarbeit von Unternehmen sorgfältig koordiniert werden. Ein genau abgestimmter Arbeitsablaufplan hilft, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und notwendige Schutzmaßnahmen zu definieren, und macht den Prozess nachvollziehbar. So unterstützt der Ablaufplan nicht nur die Steuerung, sondern auch die Sicherheit und Effizienz der Arbeiten.
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Arbeitsschutzanweisung Fremdfirmen |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung des Arbeitsschutzes bei Fremdleistungen |
| Rechts-/Normbezug | DGUV-Information 215-830 |
| Wesentliche Inhalte | • Zutrittsregeln |
| Verantwortlich | Auftraggeber |
| Praxisbezug | Unfallvermeidung, Haftungsminimierung |
Erläuterung
Arbeitsschutzanweisungen für Fremdfirmen sind verbindliche Vorgaben des Auftraggebers, die für alle externen Dienstleister gelten. Sie enthalten beispielsweise Zutrittsregeln (z. B. nur befugtes Personal, Unterweisungspflichten) sowie Hinweise zu spezifischen Gefährdungen am Arbeitsort (z. B. Absturz-, Brand-, oder Chemierisiken). Außerdem werden erforderliche Schutzmaßnahmen benannt, wie das Tragen persönlicher Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe, Schutzbrille, etc.) oder Verhaltensregeln bei besonderen Gefahrensituationen. Die Fremdfirmen sind verpflichtet, diese Anweisungen zu beachten und umzusetzen, um Arbeitsunfälle und Störungen zu verhindern. Gemäß DGUV-Information 215-830 sind solche Arbeitsschutzbestimmungen für Fremdfirmen Bestandteil des Vertrags bzw. eines gesonderten Formulars. Durch die verbindliche Festlegung von Sicherheitsregeln sollen Schnittstellenrisiken zwischen Betreiber und Dienstleister minimiert werden. Sie dienen der Unfallverhütung und Haftungsminimierung, indem sie sicherstellen, dass alle Beteiligten über die Gefahren am Einsatzort informiert sind und entsprechend vorsorgen. Damit bilden sie eine wichtige Grundlage für einen sicheren und reibungslosen Fremdfirmeneinsatz.
Betreiberkonzept (Bieter)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Betreiberkonzept |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung der geplanten Betriebsorganisation |
| Rechts-/Normbezug | GEFMA 198-1; GEFMA 520 |
| Wesentliche Inhalte | • Organisationsstruktur |
| Verantwortlich | Bieter |
| Praxisbezug | Bewertungsgrundlage im Vergabeverfahren |
Erläuterung
Das Betreiberkonzept eines Bieters beschreibt, wie er den künftigen Betrieb und die Betreuung der Anlagen sicherstellen wird. Es enthält die geplante Aufbauorganisation (Aufgabenverteilung, Verantwortlichkeiten) sowie die Personalstruktur (Anforderungsprofile, Schulungsmaßnahmen) und die wesentlichen Arbeitsprozesse für Wartung, Betrieb und Instandhaltung. Zudem werden Service-Level-Vereinbarungen und Kennzahlen (KPIs) genannt, mit denen der Dienstleister Leistungsqualität und Effizienz messen und steuern möchte. Oft werden auch Aspekte wie Arbeitsschutz, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit behandelt, um alle rechtlichen Vorgaben und Qualitätsziele transparent darzustellen. Das Betreiberkonzept zeigt somit, wie der Dienstleister einen sicheren, gesetzeskonformen und wirtschaftlichen Betrieb gewährleisten will. Im Vergabeverfahren dient es als qualitative Bewertungsgrundlage. Durch den Vergleich der Betreiberkonzepte kann der Auftraggeber abschätzen, welcher Anbieter eine geeignete Betriebsorganisation und ausreichende Ressourcen bereitstellt und somit das wirtschaftlichste und leistungsfähigste Angebot abgibt.
Betriebskonzept (Auftraggeber / Nutzer)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Betriebskonzept |
| Zweck & Geltungsbereich | Festlegung der betrieblichen Anforderungen aus Betreibersicht |
| Rechts-/Normbezug | GEFMA 520; GEFMA 198-1; Leitfaden Nachhaltiges Bauen |
| Wesentliche Inhalte | • Leistungsanforderungen |
| Verantwortlich | Auftraggeber / Nutzer |
| Praxisbezug | Vertragssteuerung, Leistungscontrolling |
Erläuterung
Das Betriebskonzept des Auftraggebers legt die betrieblichen Anforderungen fest, die aus Betreibersicht bestehen. Es definiert die erwarteten Serviceleistungen (z. B. Reaktionszeiten, Wartungszyklen) und Zielgrößen wie Energieeffizienz oder Ressourcenschonung. Zudem enthält es Vorgaben zur nachhaltigen Nutzung (z. B. CO₂-Reduktionsziele, Umweltmanagement) und beschreibt die Schnittstellen und Verantwortlichkeiten zwischen Betreiber, Dienstleister und Nutzern. Somit wird bereits vor Dienstleistungsbeginn ein verbindlicher Rahmen festgelegt, der die betrieblichen Ziele und Anforderungen für den Gebäudebetrieb vorgibt. Das Betriebskonzept bildet die Grundlage für Vertragssteuerung und -controlling. Im Laufe der Dienstleistungserbringung dienen die darin festgelegten Kriterien und Kennzahlen als Maßstab für die Leistungsbewertung. Abweichungen von den Anforderungen können so identifiziert und mit dem Dienstleister besprochen werden. Auf diese Weise gewährleistet das Betriebskonzept, dass die Betriebsziele umgesetzt und Qualität sowie Nachhaltigkeit sichergestellt werden.
Bewertung der Auftragsabwicklung durch den Auftraggeber
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Leistungsbewertung (Client) |
| Zweck & Geltungsbereich | Bewertung der Dienstleistungsqualität |
| Rechts-/Normbezug | DGUV-Information 215-830 |
| Wesentliche Inhalte | • Qualität |
| Verantwortlich | Auftraggeber |
| Praxisbezug | Vertragssteuerung, Verbesserungsmaßnahmen |
Erläuterung
Der Auftraggeber führt eine Leistungsbewertung durch, um die Qualität der erbrachten Dienstleistung systematisch zu beurteilen. Dabei werden insbesondere die Einhaltung der vereinbarten Leistungsanforderungen, Terminfristen und Sicherheitsmaßnahmen kontrolliert. Kriterien können z. B. Pünktlichkeit, Vollständigkeit der Leistung und das verantwortungsbewusste Verhalten des Auftragnehmers sein. Nach DGUV-Information 215-830 ist die Leistungsbewertung auch ein Arbeitsschutzinstrument beim Einsatz von Fremdfirmen. Häufig wird ein standardisierter Fragebogen verwendet, in dem festgehalten wird, ob Schutzmaßnahmen sorgfältig geplant und umgesetzt wurden und ob die Abstimmung mit anderen Gewerken funktionierte. Auch die Benennung verantwortlicher Personen und die Unterweisung der eingesetzten Mitarbeiter können überprüft werden. Die Ergebnisse der Bewertung dienen dem Vertragscontrolling und der kontinuierlichen Verbesserung. Sie werden dokumentiert und fließen in die Lieferantenbewertung ein. So erkennt der Auftraggeber Optimierungspotenziale, kann Maßnahmen ableiten und entscheiden, ob der Dienstleister für zukünftige Aufträge wieder berücksichtigt wird.
Bewertung der Auftragsabwicklung durch den Auftragnehmer
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Selbstbewertung |
| Zweck & Geltungsbereich | Interne Bewertung der Leistungserbringung |
| Rechts-/Normbezug | DGUV-Information 215-830 |
| Wesentliche Inhalte | • Prozessqualität |
| Verantwortlich | Auftragnehmer |
| Praxisbezug | Kontinuierliche Verbesserung |
Erläuterung
Auch der Auftragnehmer führt regelmäßig eine Selbstbewertung seiner Leistungserbringung durch. Ziel ist es, die eigenen Prozesse und Qualitätsstandards zu überwachen. Der Auftragnehmer dokumentiert dabei die Arbeitsabläufe und erfasst eventuelle Abweichungen, Fehler oder sicherheitsrelevante Vorfälle. Dadurch können Schwachstellen frühzeitig erkannt werden. Im Fokus steht die Analyse dieser Abweichungen sowie die Identifikation von Optimierungspotenzialen. Festgestellte Mängel und Störungen werden systematisch ausgewertet und konkrete Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet. Auf diese Weise fördert die Selbstbewertung einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess und stellt langfristig Effizienz und Qualität der Dienstleistung sicher.
Dienstleistungsvertrag
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Dienstleistungsvertrag |
| Zweck & Geltungsbereich | Rechtliche Regelung der Erbringung von Dienstleistungen im FM |
| Rechts-/Normbezug | DIN EN 17371-2 |
| Wesentliche Inhalte | • Leistungsumfang |
| Verantwortlich | Auftraggeber und Auftragnehmer |
| Praxisbezug | Steuerung der Leistungserbringung, Vertragscontrolling |
Erläuterung
Der Dienstleistungsvertrag ist die verbindliche Grundlage für die rechtliche Beziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Facility Management. Er legt präzise den Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie die Qualitätsanforderungen fest (beispielsweise in Form von Service-Level-Agreements oder Kennzahlen). Zudem regelt er Vergütung, Haftung, Kündigungs- und Verlängerungsklauseln sowie Laufzeit. Moderne Musterverträge (etwa nach GEFMA-Standard) enthalten oft zusätzliche Regelungen, etwa zu Nachhaltigkeitsanforderungen oder Bonus-Malus-Systemen. Durch die klare Definition von Leistungen und Verantwortlichkeiten schafft der Vertrag Rechtssicherheit und Planungssicherheit für beide Seiten. Er dient als zentrales Steuerungsinstrument: An ihm orientieren sich Leistungsüberwachung, Reporting und Eskalationsprozesse. Somit bildet der Dienstleistungsvertrag die Grundlage für das Vertragscontrolling, die Rechnungsstellung und ggf. für Eskalationen, wenn vereinbarte Qualitätsziele nicht erreicht werden.
Servicebeschreibung (Leistungsbeschreibung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Leistungsbeschreibung |
| Zweck & Geltungsbereich | Präzise Beschreibung der zu erbringenden Leistungen |
| Rechts-/Normbezug | GWB; VgV; UVgO |
| Wesentliche Inhalte | • Leistungsinhalte |
| Verantwortlich | Auftraggeber |
| Praxisbezug | Vergabe, Vertragsgrundlage, Qualitätskontrolle |
Erläuterung
Die Leistungsbeschreibung definiert verbindlich den genauen Inhalt des Auftrags. Sie enthält detaillierte Angaben zu den einzelnen Tätigkeiten, Ausführungsstandards (Qualitäts- oder Quantitätsvorgaben), zeitlichen Abläufen und Schnittstellen zu anderen Prozessen. Wichtige Bestandteile sind außerdem Abnahmekriterien und Prüfverfahren. Im Rahmen eines Vergabeverfahrens ist eine präzise Leistungsbeschreibung verpflichtend (z. B. nach GWB sowie den Vergabeverordnungen VgV/UVgO). Sie bildet die Grundlage für Angebote der Dienstleister und ermöglicht eine objektive und vergleichbare Bewertung der Offerten. Nach Auftragserteilung dient die Leistungsbeschreibung als vertragliche Basis und Referenz für die Qualitätskontrolle und Abnahme der Leistungen. Sie gewährleistet Transparenz und Vergleichbarkeit während Vergabe und Vertragserfüllung.
Arbeitsvertrag
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Arbeitsvertrag |
| Zweck & Geltungsbereich | Regelung des Beschäftigungsverhältnisses |
| Rechts-/Normbezug | Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) |
| Wesentliche Inhalte | • Tätigkeit |
| Verantwortlich | Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
| Praxisbezug | Personalmanagement, Rechtssicherheit |
Erläuterung
Der Arbeitsvertrag regelt umfassend die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er enthält insbesondere Angaben zu Art und Umfang der Tätigkeit, Arbeitsort, Arbeitszeit und Vergütung (inklusive Gehalt, Zulagen oder Sonderzahlungen). Außerdem sind Urlaub, Sozialleistungen und Nebenpflichten (z. B. Geheimhaltung, Wettbewerbsverbote) festgelegt. Der Vertrag legt auch Beginn, Dauer sowie Kündigungsfristen (und ggf. eine Probezeit) fest. Nach den Vorschriften des BGB (§§ 611 ff.) ist dies die rechtliche Grundlage für jeden Arbeitseinsatz. Ein schriftlich fixierter Arbeitsvertrag schafft Klarheit für beide Parteien und bildet die Basis für einen rechtssicheren Personaleinsatz im FM.
Kündigung des Arbeitsvertrags
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Kündigungsschreiben |
| Zweck & Geltungsbereich | Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
| Rechts-/Normbezug | BGB |
| Wesentliche Inhalte | • Kündigungsart |
| Praxisbezug | Trennungsmanagement, Rechtskonformität |
Erläuterung
Die Kündigung eines Arbeitsvertrags muss stets schriftlich erfolgen (§ 623 BGB) und die korrekte Kündigungsfrist einhalten. In der Kündigung wird die Art der Kündigung (ordentlich mit Frist oder außerordentlich fristlos) angegeben und bei einer außerordentlichen Kündigung ein wichtiger Grund genannt. Bei ordentlichen Kündigungen braucht in der Regel keine Begründung angegeben zu werden. Arbeitgeber müssen neben formalen Vorgaben auch arbeitsrechtliche Schutzvorschriften beachten (z. B. Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung oder Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten). Ein form- und fristgerechtes Kündigungsschreiben dokumentiert die rechtssichere Trennung vom Arbeitsverhältnis. In der Praxis koordiniert häufig die Personalabteilung diesen Prozess, um Compliance sicherzustellen und Konflikte zu vermeiden.
Agenturvertrag
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Agenturvertrag |
| Zweck & Geltungsbereich | Beauftragung von Vermittlungs- oder Vertretungsleistungen |
| Rechts-/Normbezug | BGB |
| Wesentliche Inhalte | • Aufgaben |
| Verantwortlich | Vertragsparteien |
| Praxisbezug | Steuerung externer Dienstleisterbeziehungen |
Erläuterung
Ein Agenturvertrag regelt die Beauftragung eines Vermittlers (Agenten) durch den Auftraggeber. Er legt fest, welche Vermittlungs- oder Vertretungsaufgaben der Agent übernimmt (z. B. Neukundengewinnung oder Abschlussvermittlung), wie die Vergütung (meist Provision oder Pauschalhonorar) aussieht und welche Haftungsregeln gelten. Zudem bestimmt der Vertrag üblicherweise die Laufzeit und Kündigungsmodalitäten. In der Facility-Praxis wird ein Agenturvertrag z. B. eingesetzt, wenn externe Vermittler oder Vertriebsagenturen in den Vergabeprozess eingebunden werden. Er sorgt dafür, dass für beide Seiten klar ist, welche Rechte und Pflichten in der Zusammenarbeit gelten und wie etwaige Vergütungsansprüche entstehen.
Ingenieurvertrag
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Ingenieurvertrag |
| Zweck & Geltungsbereich | Beauftragung von Planungs- oder Beratungsleistungen |
| Rechts-/Normbezug | BGB |
| Wesentliche Inhalte | • Leistungsphasen |
| Verantwortlich | Auftraggeber und Ingenieur |
| Praxisbezug | Planungssicherheit, Projektsteuerung |
Erläuterung
Der Ingenieurvertrag wird abgeschlossen, wenn technische Planungs- oder Beratungsleistungen (z. B. Bau- und Fachplanung) vergeben werden. Er orientiert sich am Werk- oder Dienstvertragsrecht des BGB und enthält klare Regelungen zu den einzelnen Leistungsphasen (beispielsweise Planungsstufen nach HOAI), der Honorarberechnung sowie Haftungsfragen bei Planungsfehlern. Durch die Festlegung von Meilensteinen und Abnahmekriterien schafft der Ingenieurvertrag Planungssicherheit und erleichtert die Projektsteuerung. Er stellt sicher, dass technische Anforderungen und Terminziele erfüllt werden. In der Praxis gewährleistet dieser Vertragstyp die fachliche Qualität der Planungsleistung und regelt die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Ingenieurverantwortlichem.
Dokumentation des Vergabeverfahrens
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Vergabedokumentation |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis eines transparenten und diskriminierungsfreien Vergabeverfahrens |
| Rechts-/Normbezug | VgV |
| Wesentliche Inhalte | • Verfahrensart |
| Verantwortlich | Öffentlicher Auftraggeber |
| Praxisbezug | Rechtssicherheit, Nachprüfbarkeit |
Erläuterung
Die Vergabedokumentation erfasst alle wesentlichen Schritte im Vergabeverfahren. Nach § 8 VgV sind Auftraggeber verpflichtet, den gesamten Ablauf fortlaufend schriftlich zu dokumentieren. Dies umfasst Angaben zur Wahl des Verfahrens (z. B. offen, beschränkt), zur Aufgabenausschreibung, zur Kommunikation mit Bietern, zur Angebotsöffnung und zur Wertung. Wichtig sind insbesondere die Dokumentation der Bewertungs- und Entscheidungskriterien, die Auswahl der Bieter sowie die Gründe für Zuschlag oder Ablehnung (inklusive Hinweise auf ungewöhnlich niedrige Angebote oder Interessenkonflikte). Eine lückenlose Dokumentation sorgt für Transparenz und Nachvollziehbarkeit und schützt den Auftraggeber vor rechtlichen Nachprüfungen. Sie dient zugleich der internen Kontrolle und muss in der Regel mindestens drei Jahre nach Zuschlag aufbewahrt werden.
Eigenerklärung zur Eignung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Eigenerklärung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der fachlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Eignung |
| Rechts-/Normbezug | GEFMA 520 |
| Wesentliche Inhalte | • Referenzen |
| Verantwortlich | Bieter |
| Praxisbezug | Eignungsprüfung im Vergabeverfahren |
Erläuterung
Die Eigenerklärung ist eine strukturierte Selbstauskunft des Bieters im Vergabeverfahren. Sie enthält Angaben zu bisherigen Referenzprojekten, zur Qualifikation und Anzahl des eingesetzten Personals sowie zu vorhandenen Zertifikaten und Qualitäts- bzw. Umweltmanagementsystemen. Zudem erklärt der Bieter die Einhaltung einschlägiger Vorschriften (z. B. Arbeits- und Tarifrecht, Datenschutz, Umweltvorgaben). GEFMA 520 stellt hierfür einen standardisierten Fragenkatalog bereit. Durch die Eigenerklärung kann der Auftraggeber die Leistungsfähigkeit der Dienstleister vorläufig prüfen, ohne sofort alle Dokumente vorzulegen. Erst bei enger Auswahl werden erforderliche Nachweise (z. B. durch Bescheinigungen oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung) ergänzt. Insgesamt erleichtert die Eigenerklärung eine objektive und effiziente Eignungsprüfung der FM-Anbieter.
Inventarliste
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Inventarliste |
| Zweck & Geltungsbereich | Erfassung und Verwaltung von Anlagen, Geräten und Leistungen |
| Rechts-/Normbezug | DIN EN 13306 |
| Wesentliche Inhalte | • Bezeichnung |
| Verantwortlich | Betreiber / Facility Management |
| Praxisbezug | Instandhaltungsplanung, Kostenkontrolle |
Erläuterung
Die Inventarliste bildet die Grundlage für das Asset- und Instandhaltungsmanagement. Nach DIN EN 13306 enthält sie alle Einheiten einer Anlage oder eines Gebäudes mit Angabe ihres Standorts. In der Praxis werden darin Geräte, Maschinen und Anlagenteile mit genauer Bezeichnung, Standort, aktuellem Zustand sowie der verantwortlichen Person erfasst. Die Inventarliste ermöglicht eine systematische Wartungs- und Prüfterminplanung (jedem Objekt wird ein Instandhaltungszyklus zugeordnet) und dient dem Nachweis der Betreiberpflichten (z. B. nach der Betriebssicherheitsverordnung). Zudem unterstützt sie die Kostenkontrolle: Über sie lassen sich Anschaffungswerte, Abschreibungen und Ersatzinvestitionen nachverfolgen. In der Regel wird das Inventar in einem CAFM-System gepflegt, um jederzeit Transparenz über den Gebäudebestand zu gewährleisten und die Wirtschaftlichkeit der technischen Bewirtschaftung sicherzustellen.
Kündigung von Dienstleistungs- und Agenturverträgen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Kündigungserklärung |
| Zweck & Geltungsbereich | Ordnungsgemäße Beendigung von Vertragsverhältnissen |
| Rechts-/Normbezug | BGB |
| Wesentliche Inhalte | • Kündigungsart |
| Verantwortlich | Vertragsparteien |
| Praxisbezug | Vertrags- und Risikomanagement |
Erläuterung
Eine Kündigungserklärung beendet ein Dienstleistungs- oder Agenturverhältnis ordnungsgemäß. Wie im Arbeitsrecht erfolgt sie üblicherweise schriftlich und unter Beachtung der im Vertrag vereinbarten oder gesetzlichen Fristen. In der Kündigung wird die Art der Kündigung (z. B. ordentlich mit Frist oder außerordentlich), der genaue Kündigungszeitpunkt und gegebenenfalls ein Kündigungsgrund festgehalten. Zudem sollten alle Regelungen zur Übergabe offener Leistungen oder Unterlagen genannt werden (z. B. Abnahme noch nicht erbrachter Leistungen, Rückgabe von Daten oder Inventar). Ein strukturierter Kündigungsprozess mit klar dokumentierten Abwicklungsmodalitäten sichert die Betriebskontinuität und minimiert Haftungsrisiken. Korrekt ausgeführte Kündigungen und Übergabevereinbarungen sind Teil eines professionellen Vertrags- und Risikomanagements.
Nachunternehmererklärung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Nachunternehmererklärung |
| Zweck & Geltungsbereich | Transparente Offenlegung des geplanten Einsatzes von Nachunternehmern |
| Rechts-/Normbezug | GEFMA 520; Vergabeverordnung (VgV) |
| Wesentliche Inhalte | • Art der Leistung |
| Verantwortlich | Bieter |
| Praxisbezug | Vergabeprüfung, Vertragsklarheit, Risiko- und Compliance-Management |
Erläuterung
Die Nachunternehmererklärung stellt sicher, dass der Auftraggeber bereits im Vergabeverfahren über alle geplanten Subunternehmer und deren Leistungsanteile informiert wird. Sie enthält in der Regel auch eine unterschriebene Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (Kapazitätsnachweis), mit der dieser seine Mitwirkung zusichert. Dadurch kann der Auftraggeber die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit der Subunternehmer prüfen und sicherstellen, dass diese alle rechtlichen Vorgaben (z.B. Sozialversicherung, Mindestlohn) erfüllen. Die Erklärung dient dem Risikomanagement: Sie ermöglicht dem Auftraggeber, potenzielle Haftungs- und Qualitätsrisiken frühzeitig zu beurteilen, da der Hauptauftragnehmer letztlich für die Leistungen seiner Nachunternehmer einsteht.
Nachunternehmerliste
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Nachunternehmerliste |
| Zweck & Geltungsbereich | Vollständige Übersicht aller eingesetzten Nachunternehmer |
| Rechts-/Normbezug | GEFMA 520 |
| Wesentliche Inhalte | • Unternehmensdaten |
| Verantwortlich | Bieter |
| Praxisbezug | Vertragsmanagement, Auditfähigkeit |
Erläuterung
Die Nachunternehmerliste dokumentiert fortlaufend alle für den Vertrag eingesetzten Nachunternehmer und deren genaue Aufgabenanteile. Sie muss aktualisiert werden, sobald neue Subunternehmen hinzugezogen oder bestehende ausgetauscht werden. Insbesondere bei komplexen oder mehrstufigen Facility-Service-Modellen behält der Auftraggeber so den Überblick über die gesamte Leistungserbringungskette. Die Liste erlaubt es, Qualifikation und Zuverlässigkeit aller Dienstleister zu überprüfen und Änderungen in der Leistungsverflechtung rechtzeitig zu dokumentieren. Damit dient sie dem Vertragsmanagement und erhöht die Auditfähigkeit, da alle Subunternehmer und deren Aufgaben transparent nachverfolgt werden können.
Unternehmens-Selbstauskunft
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Selbstauskunft |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung der grundsätzlichen Eignung und Leistungsfähigkeit des Anbieters |
| Rechts-/Normbezug | GEFMA 520 |
| Wesentliche Inhalte | • Unternehmensstruktur |
| Verantwortlich | Bieter |
| Praxisbezug | Eignungsprüfung, Vergabetransparenz |
Erläuterung
Die Unternehmens-Selbstauskunft liefert dem Auftraggeber einen kompakten Überblick über die Leistungsfähigkeit des Bieters. Sie umfasst Angaben zur Größe und Organisation des Unternehmens, bisherige Referenzprojekte vergleichbaren Umfangs, vorhandene Qualitäts- und Umweltzertifikate (z.B. ISO 9001, EMAS oder GEFMA-Zertifizierungen) sowie Erklärungen zu Compliance-Themen (beispielsweise Korruptions- oder Kartellfreiheit). Dadurch kann der Auftraggeber standardisiert überprüfen, ob der Bieter grundsätzlich geeignet und verlässlich ist. Eine vollständige und ehrliche Selbstauskunft steigert die Nachvollziehbarkeit des Vergabeverfahrens und fördert eine faire Bewertung der Bieter nach einheitlichen Kriterien.
Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Eignungsnachweise (technisch) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der fachlichen und personellen Kompetenz zur Leistungserbringung |
| Rechts-/Normbezug | Richtlinie 2014/24/EU; Vergabeverordnung (VgV) |
| Wesentliche Inhalte | • Referenzprojekte |
| Verantwortlich | Bieter |
| Praxisbezug | Vergabeentscheidung, Risikominimierung |
Erläuterung
Diese Nachweise belegen, dass der Anbieter die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, um die geforderten Facility Services kompetent zu erbringen. Üblich sind Referenzlisten mit vergleichbaren abgeschlossenen Projekten sowie Nachweise über die Qualifikation des eingesetzten Personals (z.B. Ausbildungs- und Zertifikatsnachweise von Technikern und Ingenieuren). Darüber hinaus werden Angaben zur vorhandenen technischen Ausstattung (z.B. Maschinen, Fahrzeuge, IT-Systeme) verlangt. Nur fachlich geeignete Anbieter erhalten den Zuschlag, was das Risiko von Leistungsstörungen erheblich reduziert.
Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Eignungsnachweise (wirtschaftlich) |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung der wirtschaftlichen Stabilität des Anbieters |
| Rechts-/Normbezug | Richtlinie 2014/24/EU; Vergabeverordnung (VgV) |
| Wesentliche Inhalte | • Umsatzkennzahlen |
| Verantwortlich | Bieter |
| Praxisbezug | Vertragssicherheit, Ausfallprävention |
Erläuterung
Diese Nachweise dokumentieren, dass der Bieter über die finanziellen Mittel und Absicherungen verfügt, um den Auftrag zuverlässig auszuführen. Typische Anforderungen sind Bilanzen oder Gewinn- und Verlustrechnungen, Angaben zu Umsatzzahlen sowie Nachweise über Haftpflicht- und sonstige Versicherungen. So wird etwa häufig ein Mindestumsatz oder eine entsprechende Liquiditätsausstattung gefordert, um die wirtschaftliche Stabilität zu belegen. Eine solide wirtschaftliche Basis erhöht somit die Vertragssicherheit und minimiert das Risiko von Zahlungsausfällen oder Insolvenzen während der Vertragslaufzeit.
Leistungsbeschreibung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Leistungsbeschreibung |
| Zweck & Geltungsbereich | Klare Definition und Umfang der zu erbringenden FM-Leistungen |
| Rechts-/Normbezug | DIN ISO 20400 (nachhaltige Beschaffung); DIN EN ISO 9000 (Qualitätsmanagement) |
| Wesentliche Inhalte | • Leistungsumfang |
| Verantwortlich | Auftraggeber / Fachplaner |
| Praxisbezug | Vertragsklarheit, Leistungsvergleich |
Erläuterung
Die Leistungsbeschreibung legt detailliert fest, welche Dienstleistungen (z.B. Reinigung, Instandhaltung, Sicherheitsdienste) in welchem Umfang und mit welchen Qualitätszielen erbracht werden müssen. Sie bildet damit die zentrale vertragliche Grundlage für Ausschreibung, Auftrag und Abnahme. Nach DIN ISO 20400 sollen nachhaltige Beschaffungsaspekte berücksichtigt werden, und die ISO 9000er-Normen verlangen eine klare Definition von Qualitätsanforderungen. Die Beschreibung enthält konkrete Leistungskennzahlen (KPIs) und Reaktionszeiten für Störungen. Dadurch werden Missverständnisse vermieden und ein direkter Leistungsvergleich zwischen Angeboten ermöglicht. Gleichzeitig dient sie als Maßstab für das spätere Leistungscontrolling.
Objektprofil
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Objektprofil |
| Zweck & Geltungsbereich | Strukturierte Beschreibung der zu betreuenden Liegenschaft(en) |
| Rechts-/Normbezug | GEFMA 520 |
| Wesentliche Inhalte | • Gebäudedaten (Typ, Flächen, Baujahr) |
| Verantwortlich | Auftraggeber |
| Praxisbezug | Angebotskalkulation, Einsatz- und Einsatzplanung |
Erläuterung
Das Objektprofil enthält alle wesentlichen Merkmale der zu betreuenden Immobilie oder des Objektportfolios. Dazu gehören Standort, Gebäudetyp und -größe, Nutzungszweck (z.B. Büro-, Produktions- oder Lagerflächen) sowie Angaben zur technischen Ausstattung (Heizung, Lüftung, Aufzüge, Schließanlagen etc.). Ebenfalls dokumentiert werden Öffnungszeiten, Sicherheitsregelungen und zentrale Ansprechpartner vor Ort. Dieses Profil ist die Datengrundlage für eine realistische Angebotskalkulation und die Einsatzplanung der Dienstleister. Ohne ein aktuelles und vollständiges Objektprofil können Leistungsverträge nicht zielgerichtet vereinbart werden, da Kosten und Ressourcen sonst ungenau abgeschätzt werden.
Protokoll der wesentlichen Vertragsbedingungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Vertragsbedingungen-Protokoll |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der wesentlichen Vereinbarungen für Arbeitnehmer |
| Rechts-/Normbezug | Nachweisgesetz (NachwG) |
| Wesentliche Inhalte | • Arbeitszeiten und Schichtsystem |
| Verantwortlich | Arbeitgeber |
| Praxisbezug | Rechtssicherheit, Arbeitsorganisation |
Erläuterung
Gemäß Nachweisgesetz (NachwG) muss der Arbeitgeber die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsvertrags schriftlich festhalten und dem Arbeitnehmer aushändigen. Das Protokoll der Vertragsbedingungen enthält Angaben zu Arbeitszeit, Einsatzort, Tätigkeitsbeschreibung, Vergütung, Urlaub, Probezeit und Kündigungsfristen. Diese Niederschrift schafft Transparenz über die Arbeitsverhältnisse und erfüllt die gesetzliche Dokumentationspflicht. Im Facility Management, wo häufig Subunternehmen wie Wartungs- oder Reinigungskräfte eingesetzt werden, ist die lückenlose Dokumentation dieser Angaben unerlässlich, um arbeitsrechtliche Compliance sicherzustellen.
Benutzerhandbuch für Facility Services
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Benutzerhandbuch |
| Zweck & Geltungsbereich | Betriebsorientierte Beschreibung der FM-Prozesse für Betreiber, Nutzer und Dienstleister |
| Rechts-/Normbezug | GEFMA 520 |
| Wesentliche Inhalte | • Serviceprozesse (Arbeitsabläufe) |
| Verantwortlich | Dienstleister (in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber) |
| Praxisbezug | Betriebssicherheit, Servicequalität, klare Kommunikation |
Erläuterung
Das Benutzerhandbuch ergänzt den Servicevertrag um praxisnahe Anweisungen für den Betrieb. Es legt organisatorische Abläufe, Service-Levels sowie Kommunikations- und Eskalationswege fest und dient als Nachschlagewerk für die gemeinsame Leistungserbringung. Durch klar definierte Leistungskennzahlen (SLAs) und Eskalationsprozesse können Auftraggeber und Dienstleister die Servicequalität kontinuierlich überwachen und verbessern. Das Handbuch stellt sicher, dass alle Beteiligten auf einer einheitlichen Informationsbasis arbeiten, und trägt so zu einem reibungslosen Betrieb sowie einer einheitlichen Serviceabwicklung bei.
Vereinbarung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (auftragsbezogen)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Arbeitsschutzvereinbarung |
| Zweck & Geltungsbereich | Koordination der Arbeitsschutzpflichten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer |
| Rechts-/Normbezug | ArbSchG § 8; DGUV-Information 215-830 |
| Wesentliche Inhalte | • Zuständigkeiten beider Parteien |
| Verantwortlich | Auftraggeber und Auftragnehmer |
| Praxisbezug | Unfallverhütung, Rechtssicherheit |
Erläuterung
Arbeiten mehrere Unternehmen gleichzeitig auf einer Baustelle oder in einer Anlage, regelt § 8 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) die Abstimmung der Sicherheitsmaßnahmen. Die auftragsbezogene Arbeitsschutzvereinbarung legt in diesem Fall die konkreten Zuständigkeiten und Abstimmungsregelungen fest. Sie enthält eine Beschreibung der gewerksübergreifenden Gefährdungen (z.B. Absturzgefahren, elektrische Gefährdungen, Umgang mit Gefahrstoffen) und definiert gemeinsame Schutzmaßnahmen (etwa Betriebsunterweisungen und persönliche Schutzausrüstung). Nach der DGUV-Information 215-830 (BGI 865) ist eine solche Vereinbarung wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsorganisation bei gleichzeitigem Einsatz mehrerer Dienstleister. Sie fördert die Unfallprävention und minimiert Haftungsrisiken, indem sie klarstellt, wer welche Arbeitsschutzpflichten übernimmt.
Ausschreibungsunterlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Ausschreibungsunterlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Strukturierte Beschreibung des Beschaffungsgegenstands und der Teilnahme- und Zuschlagsbedingungen |
| Rechts-/Normbezug | Vergabeverordnung (VgV), Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) |
| Wesentliche Inhalte | • Leistungsbeschreibung (LV) |
| Verantwortlich | Auftraggeber / Vergabestelle |
| Praxisbezug | Grundlage für Angebotsabgabe, Angebotswertung und rechtssichere Vergabe |
Erläuterung
Die Ausschreibungsunterlagen bilden das zentrale Steuerungsinstrument im Beschaffungsprozess. Sie umfassen insbesondere die detaillierte Leistungsbeschreibung (oft als Leistungsverzeichnis), die Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie Vertragsentwurf und Verfahrenshinweise. Eine klare und erschöpfende Leistungsbeschreibung sorgt dafür, dass die Angebote vergleichbar sind und keine unverhältnismäßigen Sicherheitszuschläge entstehen. In der Praxis wird daher häufig ein ausführliches Leistungsverzeichnis als Vertragsanlage verwendet.
Auf dieser Grundlage können Bieter ihre Preise verbindlich kalkulieren. Dies reduziert den Bedarf an späteren Vertragsnachträgen und minimiert vergaberechtliche Risiken. Gleichzeitig dienen die Ausschreibungsunterlagen als bindende Basis für die rechtskonforme Angebotsabgabe und Angebotswertung.
Zuschlagsbekanntmachung (Award Notice)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Zuschlagsbekanntmachung |
| Zweck & Geltungsbereich | Transparente Information über den vergebenen Auftrag |
| Rechts-/Normbezug | Vergabeverordnung (VgV) |
| Wesentliche Inhalte | • Auftragnehmer |
| Verantwortlich | Auftraggeber |
| Praxisbezug | Rechtssicherheit, Nachprüfbarkeit, Dokumentation |
Zuschlag / Auftragserteilung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Zuschlagsentscheidung |
| Zweck & Geltungsbereich | Formelle Beauftragung des wirtschaftlichsten Angebots |
| Rechts-/Normbezug | Vergabeverordnung (VgV) |
| Wesentliche Inhalte | • Zuschlagsvermerk |
| Verantwortlich | Auftraggeber |
| Praxisbezug | Übergang von Vergabe- zu Vertragsphase |
Erläuterung
Mit der Zuschlagsentscheidung wird formal das wirtschaftlichste Angebot beauftragt. Nach §58 VgV bzw. §127 GWB erfolgt der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Durch die Annahme des Angebotes mit dem Zuschlag kommt der Vertrag rechtlich zustande. Damit endet das Vergabeverfahren; der Auftraggeber und der ausgewählte Bieter sind nun rechtlich an das Angebot gebunden und konkretisieren die Vereinbarungen im nachfolgenden Vertrag.
Dienstleistungsvertrag
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Dienstleistungsvertrag |
| Zweck & Geltungsbereich | Rechtliche Regelung von Leistung, Vergütung, Haftung und Qualität |
| Rechts-/Normbezug | Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), DIN EN ISO 9000 |
| Wesentliche Inhalte | • Leistungsumfang |
| Verantwortlich | Vertragsparteien |
| Praxisbezug | Rechtsrahmen der Leistungserbringung |
Erläuterung
Der Dienstleistungsvertrag bildet nach deutschem Zivilrecht (§§ 611 ff. BGB) die Grundlage für fortlaufende Tätigkeiten ohne Garantie eines konkreten Erfolgs. Er regelt insbesondere den Leistungsumfang, die Vergütung, Laufzeit sowie Qualitäts- und Haftungsanforderungen der vereinbarten Dienste. Typischerweise werden die auszuführenden Leistungen detailliert vertraglich festgelegt (z. B. in einem Leistungsverzeichnis). Vertragsklauseln wie klare Qualitätsstandards oder Service-Level-Vereinbarungen dienen dazu, die vereinbarte Leistung messbar zu machen. Auf dieser rechtlichen Basis können die Vertragspartner die Leistungs- und Qualitätsziele überwachen und steuern – der Dienstleistungsvertrag liefert damit den verbindlichen Rahmen für den FM-Betrieb.
Facility-Services-Vertrag (Servicevertrag)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Facility-Services-Vertrag |
| Zweck & Geltungsbereich | Regelung laufender FM-Dienstleistungen (z. B. Betrieb, Reinigung, Sicherheit) |
| Rechts-/Normbezug | Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), GEFMA 510 |
| Wesentliche Inhalte | • SLA/KPI |
| Verantwortlich | Vertragsparteien |
| Praxisbezug | Operative Leistungssteuerung und Qualitätssicherung |
Erläuterung
Facility-Services-Verträge regeln fortlaufende operative Dienste (z. B. Reinigung, Gebäudebetrieb, Sicherheit) und sind deshalb auf kontinuierliche Leistungserbringung ausgelegt. Sie enthalten detaillierte Service-Level-Vereinbarungen (SLA), Kennzahlen (KPIs) und festgelegte Reaktionszeiten für Störungen. Zusätzlich werden vertragliche Berichtspflichten und Eskalationsverfahren vereinbart – etwa regelmäßige Leistungsbesprechungen und Quartalsberichte über definierte KPIs. Der GEFMA-Mustervertrag Facility Services (GEFMA 510) liefert hierfür praxisnahe Vorlagen und betont integrierte Qualitätssicherungsklauseln (z. B. SLA/KPI sowie Bonus-Malus-Systeme) in Serviceverträgen. Diese Kennzahlen und Verfahren ermöglichen eine laufende Steuerung und Kontrolle der FM-Dienstleistungen und sorgen für nachprüfbare Leistungsqualität.
Facility-Service-Werkvertrag
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Werkvertrag (FM) |
| Zweck & Geltungsbereich | Erfolgsgeschuldete FM-Leistungen (z. B. Instandsetzung, Umbau) |
| Rechts-/Normbezug | Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), GEFMA 510 |
| Wesentliche Inhalte | • Leistungsziel |
| Verantwortlich | Vertragsparteien |
| Praxisbezug | Projekt- und Maßnahmensteuerung |
Erläuterung
Beim Facility-Service-Werkvertrag stehen konkrete Erfolgsergebnisse im Vordergrund (z. B. Umbau, Reparatur). Rechtsgrundlage ist §631 BGB: Der Auftragnehmer schuldet ein mangelfreies Werk. Nach Fertigstellung ist eine förmliche Abnahme durch den Auftraggeber erforderlich: Erst mit der Abnahme gilt die Leistung als erfüllt und wird die Vergütung fällig. Anschließend greift die gesetzliche Gewährleistung bei eventuellen Mängeln. Aus diesem Grund enthalten Werkverträge detaillierte Regelungen zu Abnahmeverfahren und Mängelbehandlung (z. B. Abnahmeprotokoll, Nachbesserungsfristen), um das Leistungsergebnis verbindlich zu dokumentieren.
Werkvertrag (allgemein)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Werkvertrag |
| Zweck & Geltungsbereich | Herstellung eines definierten Erfolgs |
| Rechts-/Normbezug | Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) |
| Wesentliche Inhalte | • Leistungsbeschreibung |
| Verantwortlich | Vertragsparteien |
| Praxisbezug | Einmalige oder projektbezogene FM-Leistungen |
Erläuterung
Beim allgemeinen Werkvertrag (§631 BGB) steht die Herstellung eines definierten Erfolgs im Vordergrund. Diese klassische Vertragsform eignet sich für einmalige oder projektbezogene FM-Leistungen, bei denen ein konkretes Ergebnis geschuldet ist. Im Vertrag werden der Leistungsumfang und die Vergütungspflicht klar festgelegt. Nach Vollendung des Werks ist eine formelle Abnahme durch den Auftraggeber vorgesehen: Erst mit der Abnahme gilt die Leistung als erbracht und wird die Vergütung fällig. Deshalb enthalten Werkverträge üblicherweise klare Regeln für das Abnahmeverfahren und die Ergebnisdokumentation (z. B. Abnahmeprotokoll).
