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Dienstleistungen

Facility Management: Arbeitsschutz » Compliance » Dokumente » Dienstleistungen

Compliance-Dokumente zu Dienstleistungen im Arbeitsschutz mit Symbolen für Service, Sicherheit und Prozesskontrolle

Sicherheitsrelevante Dokumente

Diese Dokumentationsübersicht beschreibt sämtliche vertrags-, organisations-, arbeits- und betriebsschutzbezogenen Unterlagen für Facility-Management-Dienstleistungen im professionellen Gebäudemanagement in Deutschland. Sie fokussiert auf die Phasen der Vergabe, Beauftragung, Durchführung, Steuerung und Bewertung sowohl externer als auch interner Facility-Services in Gebäuden aller Art. Als Grundlage dienen rechts- und normenkonforme Vorgaben (z. B. Vergabeverordnung, BGB, Arbeitsschutzvorschriften, GEFMA-Standards) sowie bewährte FM-Prinzipien. Ziel ist die rechtskonforme und effiziente Beschaffung der Services, eine sichere Leistungserbringung, klare Rollen- und Prozessdefinitionen sowie eine audit- und behördenfeste Dokumentation über den gesamten Leistungszyklus hinweg.

Sicherheitsrelevante Dokumente im Arbeitsschutz

Angebot für Liefer- und Dienstleistungen

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Angebot

Zweck & Geltungsbereich

Wirtschaftliche und technische Beschreibung der angebotenen Leistung

Rechts-/Normbezug

Vergabeverordnung (VgV)

Wesentliche Inhalte

Leistungsbeschreibung
Preise
Ausführungsfristen
Nebenangebote

Verantwortlich

Bieter / Lieferant

Praxisbezug

Grundlage für Vergabeentscheidung und Vertragsabschluss

Erläuterung

Das Angebot ist die zentrale Entscheidungsgrundlage im Vergabeverfahren. Auf Basis der vom Auftraggeber vorgegebenen Leistungsbeschreibung erstellt der Bieter eine umfassende wirtschaftliche und technische Darstellung seiner Leistung. Das Angebot muss alle geforderten Leistungsbestandteile enthalten und ist in allen Punkten den Ausschreibungsunterlagen vergleichbar zu gestalten. Es umfasst insbesondere eine detaillierte Leistungsbeschreibung, die Preisgestaltung einschließlich Stück- oder Pauschalpreise sowie Ausführungsfristen und eventuelle Neben- oder Alternativangebote. Nur ein vollständiges und korrekt formatiertes Angebot ermöglicht eine rechtssichere Bewertung durch den Auftraggeber und eine transparente, nachvollziehbare Zuschlagsentscheidung. Fehlen wesentliche Angaben oder weicht das Angebot unzulässig von den Vorgaben ab, kann es gemäß Vergabeverordnung ausgeschlossen werden, was den Bieter vom Wettbewerb ausschließt.

Bietererklärung

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Bietererklärung

Zweck & Geltungsbereich

Formale Eigenerklärung zur Eignung und Leistungsfähigkeit

Rechts-/Normbezug

GEFMA 520

Wesentliche Inhalte

Zuverlässigkeit
Fachkunde
Kapazitäten
Compliance-Erklärungen

Verantwortlich

Bieter

Praxisbezug

Eignungsprüfung, Vergabedokumentation

Erläuterung

Die Bietererklärung ist ein formales Eigenerklärungsdokument zur Eignungsprüfung und Teil vieler FM-Ausschreibungen. Sie basiert auf den Vorgaben des GEFMA-Standards 520 für Facility Services und versichert dem Auftraggeber, dass der Anbieter die grundlegenden Qualifikationen, Kapazitäten und gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Der Bieter bestätigt darin unter anderem seine Zuverlässigkeit (z. B. keine Insolvenz oder relevante Ausschlussgründe), seine fachliche Kompetenz (z. B. abgeschlossene Ausbildungen, Qualifikationsnachweise, Referenzen) sowie seine personellen und sachlichen Kapazitäten. Auch Compliance-Erklärungen zu Tariftreue, Sozialstandards oder Umweltschutz können gefordert sein. Das Dokument ermöglicht dem Auftraggeber, bereits vor der Angebotswertung festzustellen, ob ein Bieter die Mindestanforderungen erfüllt. Nach Vergaberecht (§ 6 VOB/A) dürfen Leistungen nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen vergeben werden. Die Bietererklärung trägt zur Risikominimierung bei, indem sie ungeeignete Anbieter frühzeitig ausschließt, und unterstützt eine nachvollziehbare, diskriminierungsfreie Auswahlentscheidung.

Arbeitsvertrag

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Arbeitsvertrag

Zweck & Geltungsbereich

Regelung von Arbeitsverhältnissen für FM-Leistungen

Rechts-/Normbezug

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Wesentliche Inhalte

Aufgaben
Vergütung
Arbeitszeit
Haftung

Verantwortlich

Vertragsparteien

Praxisbezug

Personalorganisation, Rechts- und Planungssicherheit

Erläuterung

Der Arbeitsvertrag schafft die vertragliche Grundlage für das Arbeitsverhältnis von FM-Personal. Er regelt die Pflichten und Rechte des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers klar und verbindlich. Dazu gehören insbesondere die Tätigkeitsbeschreibung (Aufgabenbereich), die Vergütung (Bruttogehalt, mögliche Zulagen oder Prämien) sowie die regelmäßige Arbeitszeit (inklusive Schichtplänen, Ruhe- und Pausenzeiten nach dem Arbeitszeitgesetz). Ferner werden Regelungen zu Probezeit, Kündigungsfristen und Haftungsfragen (z. B. bei grob fahrlässigem Verhalten) festgelegt. Der Arbeitsvertrag trägt damit entscheidend zur Rechts- und Planungssicherheit in der Personalorganisation bei. Er stellt sicher, dass alle arbeitsrechtlichen Vorschriften (Tarifverträge, Mindestlohngesetz, Arbeitszeit- und Sozialvorschriften) eingehalten werden. Im Facility Management enthalten Arbeitsverträge oft zusätzliche Klauseln zu Vertraulichkeit, Fortbildungen oder Sicherheitsvorgaben am Arbeitsplatz. Durch eindeutige Regelungen im Vertrag werden späteren Konflikten vorgebeugt und die Grundlage für eine verlässliche Personalplanung geschaffen.

Architektenvertrag

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Architektenvertrag

Zweck & Geltungsbereich

Beauftragung von Planungsleistungen

Rechts-/Normbezug

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Wesentliche Inhalte

Leistungsumfang
Honorierung
Haftung

Verantwortlich

Auftraggeber und Architekt

Praxisbezug

Planungssicherheit, Schnittstellenmanagement

Erläuterung

Der Architektenvertrag ist ein spezieller Werkvertrag (gemäß §§ 631 ff. BGB), der die Erbringung von Planungsleistungen regelt. Er definiert den Leistungsumfang – meist orientiert an den HOAI-Leistungsphasen (Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfsplanung, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Bauüberwachung) – sowie die Vergütung. Üblich ist die Honorierung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder in individuell vereinbarten Sätzen. Der Vertrag enthält ebenfalls Regelungen zu Haftung und Gewährleistung: Der Architekt haftet nach Werkvertragsrecht für Planungsfehler, Kostenüberschreitungen und Verzögerungen. Für das Facility Management stellt der Architektenvertrag die Schnittstelle zwischen Planung und späterem Betrieb dar. Er schafft Planungssicherheit, indem er bereits in der Ausführungsplanung Anforderungen an Betrieb, Instandhaltung und Sicherheit berücksichtigt. Durch verbindliche Abstimmungsprozesse und Dokumentationspflichten (z. B. bei Übergabe an den Betreiber) wird sichergestellt, dass das Betreiberkonzept in die Planung einfließt. Auf diese Weise wird ein koordiniertes Zusammenwirken von Planung und spätem Betrieb gewährleistet.

Ablaufplan

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Ablauf-/Workflowplan

Zweck & Geltungsbereich

Strukturierte Darstellung der Leistungserbringung

Rechts-/Normbezug

DGUV-Information 215-830

Wesentliche Inhalte

Prozessschritte
Verantwortlichkeiten
Schnittstellen

Verantwortlich

Auftragnehmer

Praxisbezug

Steuerung, Qualitätssicherung, Arbeitsschutz

Erläuterung

Ein Ablauf- oder Workflowplan stellt die strukturierte Abfolge der Leistungserbringung dar. Er enthält die einzelnen Prozessschritte von der Vorbereitung bis zum Abschluss der Dienstleistung, benennt die zuständigen Personen oder Abteilungen und zeigt die Schnittstellen zu anderen Prozessen auf. Durch diese transparente Darstellung wissen alle Beteiligten genau, wer wann welche Aufgabe übernimmt und wie die Abläufe ineinandergreifen. Damit gewährleistet der Plan eine koordinierte, effiziente Leistungsausführung. Insbesondere beim Einsatz externer Dienstleister dient ein detaillierter Ablaufplan der Qualitätssicherung und dem Arbeitsschutz. Nach DGUV-Information 215-830 muss die Zusammenarbeit von Unternehmen sorgfältig koordiniert werden. Ein genau abgestimmter Arbeitsablaufplan hilft, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und notwendige Schutzmaßnahmen zu definieren, und macht den Prozess nachvollziehbar. So unterstützt der Ablaufplan nicht nur die Steuerung, sondern auch die Sicherheit und Effizienz der Arbeiten.

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Arbeitsschutzanweisung Fremdfirmen

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung des Arbeitsschutzes bei Fremdleistungen

Rechts-/Normbezug

DGUV-Information 215-830

Wesentliche Inhalte

Zutrittsregeln
Gefährdungen
Schutzmaßnahmen

Verantwortlich

Auftraggeber

Praxisbezug

Unfallvermeidung, Haftungsminimierung

Erläuterung

Arbeitsschutzanweisungen für Fremdfirmen sind verbindliche Vorgaben des Auftraggebers, die für alle externen Dienstleister gelten. Sie enthalten beispielsweise Zutrittsregeln (z. B. nur befugtes Personal, Unterweisungspflichten) sowie Hinweise zu spezifischen Gefährdungen am Arbeitsort (z. B. Absturz-, Brand-, oder Chemierisiken). Außerdem werden erforderliche Schutzmaßnahmen benannt, wie das Tragen persönlicher Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe, Schutzbrille, etc.) oder Verhaltensregeln bei besonderen Gefahrensituationen. Die Fremdfirmen sind verpflichtet, diese Anweisungen zu beachten und umzusetzen, um Arbeitsunfälle und Störungen zu verhindern. Gemäß DGUV-Information 215-830 sind solche Arbeitsschutzbestimmungen für Fremdfirmen Bestandteil des Vertrags bzw. eines gesonderten Formulars. Durch die verbindliche Festlegung von Sicherheitsregeln sollen Schnittstellenrisiken zwischen Betreiber und Dienstleister minimiert werden. Sie dienen der Unfallverhütung und Haftungsminimierung, indem sie sicherstellen, dass alle Beteiligten über die Gefahren am Einsatzort informiert sind und entsprechend vorsorgen. Damit bilden sie eine wichtige Grundlage für einen sicheren und reibungslosen Fremdfirmeneinsatz.

Betreiberkonzept (Bieter)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Betreiberkonzept

Zweck & Geltungsbereich

Darstellung der geplanten Betriebsorganisation

Rechts-/Normbezug

GEFMA 198-1; GEFMA 520

Wesentliche Inhalte

Organisationsstruktur
Personal
Prozesse
KPIs

Verantwortlich

Bieter

Praxisbezug

Bewertungsgrundlage im Vergabeverfahren

Erläuterung

Das Betreiberkonzept eines Bieters beschreibt, wie er den künftigen Betrieb und die Betreuung der Anlagen sicherstellen wird. Es enthält die geplante Aufbauorganisation (Aufgabenverteilung, Verantwortlichkeiten) sowie die Personalstruktur (Anforderungsprofile, Schulungsmaßnahmen) und die wesentlichen Arbeitsprozesse für Wartung, Betrieb und Instandhaltung. Zudem werden Service-Level-Vereinbarungen und Kennzahlen (KPIs) genannt, mit denen der Dienstleister Leistungsqualität und Effizienz messen und steuern möchte. Oft werden auch Aspekte wie Arbeitsschutz, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit behandelt, um alle rechtlichen Vorgaben und Qualitätsziele transparent darzustellen. Das Betreiberkonzept zeigt somit, wie der Dienstleister einen sicheren, gesetzeskonformen und wirtschaftlichen Betrieb gewährleisten will. Im Vergabeverfahren dient es als qualitative Bewertungsgrundlage. Durch den Vergleich der Betreiberkonzepte kann der Auftraggeber abschätzen, welcher Anbieter eine geeignete Betriebsorganisation und ausreichende Ressourcen bereitstellt und somit das wirtschaftlichste und leistungsfähigste Angebot abgibt.

Betriebskonzept (Auftraggeber / Nutzer)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Betriebskonzept

Zweck & Geltungsbereich

Festlegung der betrieblichen Anforderungen aus Betreibersicht

Rechts-/Normbezug

GEFMA 520; GEFMA 198-1; Leitfaden Nachhaltiges Bauen

Wesentliche Inhalte

Leistungsanforderungen
Nachhaltigkeitsziele
Schnittstellen

Verantwortlich

Auftraggeber / Nutzer

Praxisbezug

Vertragssteuerung, Leistungscontrolling

Erläuterung

Das Betriebskonzept des Auftraggebers legt die betrieblichen Anforderungen fest, die aus Betreibersicht bestehen. Es definiert die erwarteten Serviceleistungen (z. B. Reaktionszeiten, Wartungszyklen) und Zielgrößen wie Energieeffizienz oder Ressourcenschonung. Zudem enthält es Vorgaben zur nachhaltigen Nutzung (z. B. CO₂-Reduktionsziele, Umweltmanagement) und beschreibt die Schnittstellen und Verantwortlichkeiten zwischen Betreiber, Dienstleister und Nutzern. Somit wird bereits vor Dienstleistungsbeginn ein verbindlicher Rahmen festgelegt, der die betrieblichen Ziele und Anforderungen für den Gebäudebetrieb vorgibt. Das Betriebskonzept bildet die Grundlage für Vertragssteuerung und -controlling. Im Laufe der Dienstleistungserbringung dienen die darin festgelegten Kriterien und Kennzahlen als Maßstab für die Leistungsbewertung. Abweichungen von den Anforderungen können so identifiziert und mit dem Dienstleister besprochen werden. Auf diese Weise gewährleistet das Betriebskonzept, dass die Betriebsziele umgesetzt und Qualität sowie Nachhaltigkeit sichergestellt werden.

Bewertung der Auftragsabwicklung durch den Auftraggeber

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Leistungsbewertung (Client)

Zweck & Geltungsbereich

Bewertung der Dienstleistungsqualität

Rechts-/Normbezug

DGUV-Information 215-830

Wesentliche Inhalte

Qualität
Termintreue
Arbeitssicherheit

Verantwortlich

Auftraggeber

Praxisbezug

Vertragssteuerung, Verbesserungsmaßnahmen

Erläuterung

Der Auftraggeber führt eine Leistungsbewertung durch, um die Qualität der erbrachten Dienstleistung systematisch zu beurteilen. Dabei werden insbesondere die Einhaltung der vereinbarten Leistungsanforderungen, Terminfristen und Sicherheitsmaßnahmen kontrolliert. Kriterien können z. B. Pünktlichkeit, Vollständigkeit der Leistung und das verantwortungsbewusste Verhalten des Auftragnehmers sein. Nach DGUV-Information 215-830 ist die Leistungsbewertung auch ein Arbeitsschutzinstrument beim Einsatz von Fremdfirmen. Häufig wird ein standardisierter Fragebogen verwendet, in dem festgehalten wird, ob Schutzmaßnahmen sorgfältig geplant und umgesetzt wurden und ob die Abstimmung mit anderen Gewerken funktionierte. Auch die Benennung verantwortlicher Personen und die Unterweisung der eingesetzten Mitarbeiter können überprüft werden. Die Ergebnisse der Bewertung dienen dem Vertragscontrolling und der kontinuierlichen Verbesserung. Sie werden dokumentiert und fließen in die Lieferantenbewertung ein. So erkennt der Auftraggeber Optimierungspotenziale, kann Maßnahmen ableiten und entscheiden, ob der Dienstleister für zukünftige Aufträge wieder berücksichtigt wird.

Bewertung der Auftragsabwicklung durch den Auftragnehmer

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Selbstbewertung

Zweck & Geltungsbereich

Interne Bewertung der Leistungserbringung

Rechts-/Normbezug

DGUV-Information 215-830

Wesentliche Inhalte

Prozessqualität
Abweichungen
Optimierungspotenziale

Verantwortlich

Auftragnehmer

Praxisbezug

Kontinuierliche Verbesserung

Erläuterung

Auch der Auftragnehmer führt regelmäßig eine Selbstbewertung seiner Leistungserbringung durch. Ziel ist es, die eigenen Prozesse und Qualitätsstandards zu überwachen. Der Auftragnehmer dokumentiert dabei die Arbeitsabläufe und erfasst eventuelle Abweichungen, Fehler oder sicherheitsrelevante Vorfälle. Dadurch können Schwachstellen frühzeitig erkannt werden. Im Fokus steht die Analyse dieser Abweichungen sowie die Identifikation von Optimierungspotenzialen. Festgestellte Mängel und Störungen werden systematisch ausgewertet und konkrete Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet. Auf diese Weise fördert die Selbstbewertung einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess und stellt langfristig Effizienz und Qualität der Dienstleistung sicher.

Dienstleistungsvertrag

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Dienstleistungsvertrag

Zweck & Geltungsbereich

Rechtliche Regelung der Erbringung von Dienstleistungen im FM

Rechts-/Normbezug

DIN EN 17371-2

Wesentliche Inhalte

Leistungsumfang
Qualitätskennzahlen (KPIs/SLAs)
Vergütung
Haftung
Laufzeit

Verantwortlich

Auftraggeber und Auftragnehmer

Praxisbezug

Steuerung der Leistungserbringung, Vertragscontrolling

Erläuterung

Der Dienstleistungsvertrag ist die verbindliche Grundlage für die rechtliche Beziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Facility Management. Er legt präzise den Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie die Qualitätsanforderungen fest (beispielsweise in Form von Service-Level-Agreements oder Kennzahlen). Zudem regelt er Vergütung, Haftung, Kündigungs- und Verlängerungsklauseln sowie Laufzeit. Moderne Musterverträge (etwa nach GEFMA-Standard) enthalten oft zusätzliche Regelungen, etwa zu Nachhaltigkeitsanforderungen oder Bonus-Malus-Systemen. Durch die klare Definition von Leistungen und Verantwortlichkeiten schafft der Vertrag Rechtssicherheit und Planungssicherheit für beide Seiten. Er dient als zentrales Steuerungsinstrument: An ihm orientieren sich Leistungsüberwachung, Reporting und Eskalationsprozesse. Somit bildet der Dienstleistungsvertrag die Grundlage für das Vertragscontrolling, die Rechnungsstellung und ggf. für Eskalationen, wenn vereinbarte Qualitätsziele nicht erreicht werden.

Servicebeschreibung (Leistungsbeschreibung)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Leistungsbeschreibung

Zweck & Geltungsbereich

Präzise Beschreibung der zu erbringenden Leistungen

Rechts-/Normbezug

GWB; VgV; UVgO

Wesentliche Inhalte

Leistungsinhalte
Ausführungsstandards
Schnittstellen
Abnahmekriterien

Verantwortlich

Auftraggeber

Praxisbezug

Vergabe, Vertragsgrundlage, Qualitätskontrolle

Erläuterung

Die Leistungsbeschreibung definiert verbindlich den genauen Inhalt des Auftrags. Sie enthält detaillierte Angaben zu den einzelnen Tätigkeiten, Ausführungsstandards (Qualitäts- oder Quantitätsvorgaben), zeitlichen Abläufen und Schnittstellen zu anderen Prozessen. Wichtige Bestandteile sind außerdem Abnahmekriterien und Prüfverfahren. Im Rahmen eines Vergabeverfahrens ist eine präzise Leistungsbeschreibung verpflichtend (z. B. nach GWB sowie den Vergabeverordnungen VgV/UVgO). Sie bildet die Grundlage für Angebote der Dienstleister und ermöglicht eine objektive und vergleichbare Bewertung der Offerten. Nach Auftragserteilung dient die Leistungsbeschreibung als vertragliche Basis und Referenz für die Qualitätskontrolle und Abnahme der Leistungen. Sie gewährleistet Transparenz und Vergleichbarkeit während Vergabe und Vertragserfüllung.

Arbeitsvertrag

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Arbeitsvertrag

Zweck & Geltungsbereich

Regelung des Beschäftigungsverhältnisses

Rechts-/Normbezug

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Wesentliche Inhalte

Tätigkeit
Vergütung
Arbeitszeit
Pflichten
Kündigungsfristen

Verantwortlich

Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Praxisbezug

Personalmanagement, Rechtssicherheit

Erläuterung

Der Arbeitsvertrag regelt umfassend die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er enthält insbesondere Angaben zu Art und Umfang der Tätigkeit, Arbeitsort, Arbeitszeit und Vergütung (inklusive Gehalt, Zulagen oder Sonderzahlungen). Außerdem sind Urlaub, Sozialleistungen und Nebenpflichten (z. B. Geheimhaltung, Wettbewerbsverbote) festgelegt. Der Vertrag legt auch Beginn, Dauer sowie Kündigungsfristen (und ggf. eine Probezeit) fest. Nach den Vorschriften des BGB (§§ 611 ff.) ist dies die rechtliche Grundlage für jeden Arbeitseinsatz. Ein schriftlich fixierter Arbeitsvertrag schafft Klarheit für beide Parteien und bildet die Basis für einen rechtssicheren Personaleinsatz im FM.

Kündigung des Arbeitsvertrags

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Kündigungsschreiben

Zweck & Geltungsbereich

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rechts-/Normbezug

BGB

Wesentliche Inhalte

Kündigungsart
Frist
Begründung (falls erforderlich)

Praxisbezug

Trennungsmanagement, Rechtskonformität

Erläuterung

Die Kündigung eines Arbeitsvertrags muss stets schriftlich erfolgen (§ 623 BGB) und die korrekte Kündigungsfrist einhalten. In der Kündigung wird die Art der Kündigung (ordentlich mit Frist oder außerordentlich fristlos) angegeben und bei einer außerordentlichen Kündigung ein wichtiger Grund genannt. Bei ordentlichen Kündigungen braucht in der Regel keine Begründung angegeben zu werden. Arbeitgeber müssen neben formalen Vorgaben auch arbeitsrechtliche Schutzvorschriften beachten (z. B. Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung oder Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten). Ein form- und fristgerechtes Kündigungsschreiben dokumentiert die rechtssichere Trennung vom Arbeitsverhältnis. In der Praxis koordiniert häufig die Personalabteilung diesen Prozess, um Compliance sicherzustellen und Konflikte zu vermeiden.

Agenturvertrag

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Agenturvertrag

Zweck & Geltungsbereich

Beauftragung von Vermittlungs- oder Vertretungsleistungen

Rechts-/Normbezug

BGB

Wesentliche Inhalte

Aufgaben
Vergütung
Haftung
Laufzeit

Verantwortlich

Vertragsparteien

Praxisbezug

Steuerung externer Dienstleisterbeziehungen

Erläuterung

Ein Agenturvertrag regelt die Beauftragung eines Vermittlers (Agenten) durch den Auftraggeber. Er legt fest, welche Vermittlungs- oder Vertretungsaufgaben der Agent übernimmt (z. B. Neukundengewinnung oder Abschlussvermittlung), wie die Vergütung (meist Provision oder Pauschalhonorar) aussieht und welche Haftungsregeln gelten. Zudem bestimmt der Vertrag üblicherweise die Laufzeit und Kündigungsmodalitäten. In der Facility-Praxis wird ein Agenturvertrag z. B. eingesetzt, wenn externe Vermittler oder Vertriebsagenturen in den Vergabeprozess eingebunden werden. Er sorgt dafür, dass für beide Seiten klar ist, welche Rechte und Pflichten in der Zusammenarbeit gelten und wie etwaige Vergütungsansprüche entstehen.

Ingenieurvertrag

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Ingenieurvertrag

Zweck & Geltungsbereich

Beauftragung von Planungs- oder Beratungsleistungen

Rechts-/Normbezug

BGB

Wesentliche Inhalte

Leistungsphasen
Honorar
Haftung

Verantwortlich

Auftraggeber und Ingenieur

Praxisbezug

Planungssicherheit, Projektsteuerung

Erläuterung

Der Ingenieurvertrag wird abgeschlossen, wenn technische Planungs- oder Beratungsleistungen (z. B. Bau- und Fachplanung) vergeben werden. Er orientiert sich am Werk- oder Dienstvertragsrecht des BGB und enthält klare Regelungen zu den einzelnen Leistungsphasen (beispielsweise Planungsstufen nach HOAI), der Honorarberechnung sowie Haftungsfragen bei Planungsfehlern. Durch die Festlegung von Meilensteinen und Abnahmekriterien schafft der Ingenieurvertrag Planungssicherheit und erleichtert die Projektsteuerung. Er stellt sicher, dass technische Anforderungen und Terminziele erfüllt werden. In der Praxis gewährleistet dieser Vertragstyp die fachliche Qualität der Planungsleistung und regelt die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Ingenieurverantwortlichem.

Dokumentation des Vergabeverfahrens

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Vergabedokumentation

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis eines transparenten und diskriminierungsfreien Vergabeverfahrens

Rechts-/Normbezug

VgV

Wesentliche Inhalte

Verfahrensart
Wertung
Entscheidungen
Dokumentationsvermerk

Verantwortlich

Öffentlicher Auftraggeber

Praxisbezug

Rechtssicherheit, Nachprüfbarkeit

Erläuterung

Die Vergabedokumentation erfasst alle wesentlichen Schritte im Vergabeverfahren. Nach § 8 VgV sind Auftraggeber verpflichtet, den gesamten Ablauf fortlaufend schriftlich zu dokumentieren. Dies umfasst Angaben zur Wahl des Verfahrens (z. B. offen, beschränkt), zur Aufgabenausschreibung, zur Kommunikation mit Bietern, zur Angebotsöffnung und zur Wertung. Wichtig sind insbesondere die Dokumentation der Bewertungs- und Entscheidungskriterien, die Auswahl der Bieter sowie die Gründe für Zuschlag oder Ablehnung (inklusive Hinweise auf ungewöhnlich niedrige Angebote oder Interessenkonflikte). Eine lückenlose Dokumentation sorgt für Transparenz und Nachvollziehbarkeit und schützt den Auftraggeber vor rechtlichen Nachprüfungen. Sie dient zugleich der internen Kontrolle und muss in der Regel mindestens drei Jahre nach Zuschlag aufbewahrt werden.

Eigenerklärung zur Eignung

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Eigenerklärung

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der fachlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Eignung

Rechts-/Normbezug

GEFMA 520

Wesentliche Inhalte

Referenzen
Personal
Zertifizierungen
Compliance

Verantwortlich

Bieter

Praxisbezug

Eignungsprüfung im Vergabeverfahren

Erläuterung

Die Eigenerklärung ist eine strukturierte Selbstauskunft des Bieters im Vergabeverfahren. Sie enthält Angaben zu bisherigen Referenzprojekten, zur Qualifikation und Anzahl des eingesetzten Personals sowie zu vorhandenen Zertifikaten und Qualitäts- bzw. Umweltmanagementsystemen. Zudem erklärt der Bieter die Einhaltung einschlägiger Vorschriften (z. B. Arbeits- und Tarifrecht, Datenschutz, Umweltvorgaben). GEFMA 520 stellt hierfür einen standardisierten Fragenkatalog bereit. Durch die Eigenerklärung kann der Auftraggeber die Leistungsfähigkeit der Dienstleister vorläufig prüfen, ohne sofort alle Dokumente vorzulegen. Erst bei enger Auswahl werden erforderliche Nachweise (z. B. durch Bescheinigungen oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung) ergänzt. Insgesamt erleichtert die Eigenerklärung eine objektive und effiziente Eignungsprüfung der FM-Anbieter.

Inventarliste

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Inventarliste

Zweck & Geltungsbereich

Erfassung und Verwaltung von Anlagen, Geräten und Leistungen

Rechts-/Normbezug

DIN EN 13306

Wesentliche Inhalte

Bezeichnung
Standort
Zustand
Verantwortlichkeit

Verantwortlich

Betreiber / Facility Management

Praxisbezug

Instandhaltungsplanung, Kostenkontrolle

Erläuterung

Die Inventarliste bildet die Grundlage für das Asset- und Instandhaltungsmanagement. Nach DIN EN 13306 enthält sie alle Einheiten einer Anlage oder eines Gebäudes mit Angabe ihres Standorts. In der Praxis werden darin Geräte, Maschinen und Anlagenteile mit genauer Bezeichnung, Standort, aktuellem Zustand sowie der verantwortlichen Person erfasst. Die Inventarliste ermöglicht eine systematische Wartungs- und Prüfterminplanung (jedem Objekt wird ein Instandhaltungszyklus zugeordnet) und dient dem Nachweis der Betreiberpflichten (z. B. nach der Betriebssicherheitsverordnung). Zudem unterstützt sie die Kostenkontrolle: Über sie lassen sich Anschaffungswerte, Abschreibungen und Ersatzinvestitionen nachverfolgen. In der Regel wird das Inventar in einem CAFM-System gepflegt, um jederzeit Transparenz über den Gebäudebestand zu gewährleisten und die Wirtschaftlichkeit der technischen Bewirtschaftung sicherzustellen.

Kündigung von Dienstleistungs- und Agenturverträgen

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Kündigungserklärung

Zweck & Geltungsbereich

Ordnungsgemäße Beendigung von Vertragsverhältnissen

Rechts-/Normbezug

BGB

Wesentliche Inhalte

Kündigungsart
Frist
Übergaberegelungen

Verantwortlich

Vertragsparteien

Praxisbezug

Vertrags- und Risikomanagement

Erläuterung

Eine Kündigungserklärung beendet ein Dienstleistungs- oder Agenturverhältnis ordnungsgemäß. Wie im Arbeitsrecht erfolgt sie üblicherweise schriftlich und unter Beachtung der im Vertrag vereinbarten oder gesetzlichen Fristen. In der Kündigung wird die Art der Kündigung (z. B. ordentlich mit Frist oder außerordentlich), der genaue Kündigungszeitpunkt und gegebenenfalls ein Kündigungsgrund festgehalten. Zudem sollten alle Regelungen zur Übergabe offener Leistungen oder Unterlagen genannt werden (z. B. Abnahme noch nicht erbrachter Leistungen, Rückgabe von Daten oder Inventar). Ein strukturierter Kündigungsprozess mit klar dokumentierten Abwicklungsmodalitäten sichert die Betriebskontinuität und minimiert Haftungsrisiken. Korrekt ausgeführte Kündigungen und Übergabevereinbarungen sind Teil eines professionellen Vertrags- und Risikomanagements.

Nachunternehmererklärung

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Nachunternehmererklärung

Zweck & Geltungsbereich

Transparente Offenlegung des geplanten Einsatzes von Nachunternehmern

Rechts-/Normbezug

GEFMA 520; Vergabeverordnung (VgV)

Wesentliche Inhalte

Art der Leistung
Name des Nachunternehmers
Anteil am Leistungsumfang
Zustimmungserklärung des Nachunternehmers

Verantwortlich

Bieter

Praxisbezug

Vergabeprüfung, Vertragsklarheit, Risiko- und Compliance-Management

Erläuterung

Die Nachunternehmererklärung stellt sicher, dass der Auftraggeber bereits im Vergabeverfahren über alle geplanten Subunternehmer und deren Leistungsanteile informiert wird. Sie enthält in der Regel auch eine unterschriebene Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (Kapazitätsnachweis), mit der dieser seine Mitwirkung zusichert. Dadurch kann der Auftraggeber die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit der Subunternehmer prüfen und sicherstellen, dass diese alle rechtlichen Vorgaben (z.B. Sozialversicherung, Mindestlohn) erfüllen. Die Erklärung dient dem Risikomanagement: Sie ermöglicht dem Auftraggeber, potenzielle Haftungs- und Qualitätsrisiken frühzeitig zu beurteilen, da der Hauptauftragnehmer letztlich für die Leistungen seiner Nachunternehmer einsteht.

Nachunternehmerliste

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Nachunternehmerliste

Zweck & Geltungsbereich

Vollständige Übersicht aller eingesetzten Nachunternehmer

Rechts-/Normbezug

GEFMA 520

Wesentliche Inhalte

Unternehmensdaten
Leistungsumfang beim Auftrag
Kontaktpersonen

Verantwortlich

Bieter

Praxisbezug

Vertragsmanagement, Auditfähigkeit

Erläuterung

Die Nachunternehmerliste dokumentiert fortlaufend alle für den Vertrag eingesetzten Nachunternehmer und deren genaue Aufgabenanteile. Sie muss aktualisiert werden, sobald neue Subunternehmen hinzugezogen oder bestehende ausgetauscht werden. Insbesondere bei komplexen oder mehrstufigen Facility-Service-Modellen behält der Auftraggeber so den Überblick über die gesamte Leistungserbringungskette. Die Liste erlaubt es, Qualifikation und Zuverlässigkeit aller Dienstleister zu überprüfen und Änderungen in der Leistungsverflechtung rechtzeitig zu dokumentieren. Damit dient sie dem Vertragsmanagement und erhöht die Auditfähigkeit, da alle Subunternehmer und deren Aufgaben transparent nachverfolgt werden können.

Unternehmens-Selbstauskunft

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Selbstauskunft

Zweck & Geltungsbereich

Darstellung der grundsätzlichen Eignung und Leistungsfähigkeit des Anbieters

Rechts-/Normbezug

GEFMA 520

Wesentliche Inhalte

Unternehmensstruktur
Kernkompetenzen
Referenzprojekte
Zertifizierungen
Compliance-Erklärungen

Verantwortlich

Bieter

Praxisbezug

Eignungsprüfung, Vergabetransparenz

Erläuterung

Die Unternehmens-Selbstauskunft liefert dem Auftraggeber einen kompakten Überblick über die Leistungsfähigkeit des Bieters. Sie umfasst Angaben zur Größe und Organisation des Unternehmens, bisherige Referenzprojekte vergleichbaren Umfangs, vorhandene Qualitäts- und Umweltzertifikate (z.B. ISO 9001, EMAS oder GEFMA-Zertifizierungen) sowie Erklärungen zu Compliance-Themen (beispielsweise Korruptions- oder Kartellfreiheit). Dadurch kann der Auftraggeber standardisiert überprüfen, ob der Bieter grundsätzlich geeignet und verlässlich ist. Eine vollständige und ehrliche Selbstauskunft steigert die Nachvollziehbarkeit des Vergabeverfahrens und fördert eine faire Bewertung der Bieter nach einheitlichen Kriterien.

Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Eignungsnachweise (technisch)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der fachlichen und personellen Kompetenz zur Leistungserbringung

Rechts-/Normbezug

Richtlinie 2014/24/EU; Vergabeverordnung (VgV)

Wesentliche Inhalte

Referenzprojekte
Qualifikation des Fachpersonals
technische Ausstattung

Verantwortlich

Bieter

Praxisbezug

Vergabeentscheidung, Risikominimierung

Erläuterung

Diese Nachweise belegen, dass der Anbieter die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, um die geforderten Facility Services kompetent zu erbringen. Üblich sind Referenzlisten mit vergleichbaren abgeschlossenen Projekten sowie Nachweise über die Qualifikation des eingesetzten Personals (z.B. Ausbildungs- und Zertifikatsnachweise von Technikern und Ingenieuren). Darüber hinaus werden Angaben zur vorhandenen technischen Ausstattung (z.B. Maschinen, Fahrzeuge, IT-Systeme) verlangt. Nur fachlich geeignete Anbieter erhalten den Zuschlag, was das Risiko von Leistungsstörungen erheblich reduziert.

Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Eignungsnachweise (wirtschaftlich)

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung der wirtschaftlichen Stabilität des Anbieters

Rechts-/Normbezug

Richtlinie 2014/24/EU; Vergabeverordnung (VgV)

Wesentliche Inhalte

Umsatzkennzahlen
Kreditwürdigkeitsnachweise
Versicherungsbestätigungen

Verantwortlich

Bieter

Praxisbezug

Vertragssicherheit, Ausfallprävention

Erläuterung

Diese Nachweise dokumentieren, dass der Bieter über die finanziellen Mittel und Absicherungen verfügt, um den Auftrag zuverlässig auszuführen. Typische Anforderungen sind Bilanzen oder Gewinn- und Verlustrechnungen, Angaben zu Umsatzzahlen sowie Nachweise über Haftpflicht- und sonstige Versicherungen. So wird etwa häufig ein Mindestumsatz oder eine entsprechende Liquiditätsausstattung gefordert, um die wirtschaftliche Stabilität zu belegen. Eine solide wirtschaftliche Basis erhöht somit die Vertragssicherheit und minimiert das Risiko von Zahlungsausfällen oder Insolvenzen während der Vertragslaufzeit.

Leistungsbeschreibung

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Leistungsbeschreibung

Zweck & Geltungsbereich

Klare Definition und Umfang der zu erbringenden FM-Leistungen

Rechts-/Normbezug

DIN ISO 20400 (nachhaltige Beschaffung); DIN EN ISO 9000 (Qualitätsmanagement)

Wesentliche Inhalte

Leistungsumfang
Qualitätskriterien (SLA/KPIs)
Schnittstellen zu anderen Gewerken

Verantwortlich

Auftraggeber / Fachplaner

Praxisbezug

Vertragsklarheit, Leistungsvergleich

Erläuterung

Die Leistungsbeschreibung legt detailliert fest, welche Dienstleistungen (z.B. Reinigung, Instandhaltung, Sicherheitsdienste) in welchem Umfang und mit welchen Qualitätszielen erbracht werden müssen. Sie bildet damit die zentrale vertragliche Grundlage für Ausschreibung, Auftrag und Abnahme. Nach DIN ISO 20400 sollen nachhaltige Beschaffungsaspekte berücksichtigt werden, und die ISO 9000er-Normen verlangen eine klare Definition von Qualitätsanforderungen. Die Beschreibung enthält konkrete Leistungskennzahlen (KPIs) und Reaktionszeiten für Störungen. Dadurch werden Missverständnisse vermieden und ein direkter Leistungsvergleich zwischen Angeboten ermöglicht. Gleichzeitig dient sie als Maßstab für das spätere Leistungscontrolling.

Objektprofil

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Objektprofil

Zweck & Geltungsbereich

Strukturierte Beschreibung der zu betreuenden Liegenschaft(en)

Rechts-/Normbezug

GEFMA 520

Wesentliche Inhalte

Gebäudedaten (Typ, Flächen, Baujahr)
Nutzung und Belegung
Technische Ausstattung

Verantwortlich

Auftraggeber

Praxisbezug

Angebotskalkulation, Einsatz- und Einsatzplanung

Erläuterung

Das Objektprofil enthält alle wesentlichen Merkmale der zu betreuenden Immobilie oder des Objektportfolios. Dazu gehören Standort, Gebäudetyp und -größe, Nutzungszweck (z.B. Büro-, Produktions- oder Lagerflächen) sowie Angaben zur technischen Ausstattung (Heizung, Lüftung, Aufzüge, Schließanlagen etc.). Ebenfalls dokumentiert werden Öffnungszeiten, Sicherheitsregelungen und zentrale Ansprechpartner vor Ort. Dieses Profil ist die Datengrundlage für eine realistische Angebotskalkulation und die Einsatzplanung der Dienstleister. Ohne ein aktuelles und vollständiges Objektprofil können Leistungsverträge nicht zielgerichtet vereinbart werden, da Kosten und Ressourcen sonst ungenau abgeschätzt werden.

Protokoll der wesentlichen Vertragsbedingungen

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Vertragsbedingungen-Protokoll

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation der wesentlichen Vereinbarungen für Arbeitnehmer

Rechts-/Normbezug

Nachweisgesetz (NachwG)

Wesentliche Inhalte

Arbeitszeiten und Schichtsystem
Arbeitsort bzw. wechselnde Einsatzorte
Tätigkeit und Verantwortlichkeiten

Verantwortlich

Arbeitgeber

Praxisbezug

Rechtssicherheit, Arbeitsorganisation

Erläuterung

Gemäß Nachweisgesetz (NachwG) muss der Arbeitgeber die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsvertrags schriftlich festhalten und dem Arbeitnehmer aushändigen. Das Protokoll der Vertragsbedingungen enthält Angaben zu Arbeitszeit, Einsatzort, Tätigkeitsbeschreibung, Vergütung, Urlaub, Probezeit und Kündigungsfristen. Diese Niederschrift schafft Transparenz über die Arbeitsverhältnisse und erfüllt die gesetzliche Dokumentationspflicht. Im Facility Management, wo häufig Subunternehmen wie Wartungs- oder Reinigungskräfte eingesetzt werden, ist die lückenlose Dokumentation dieser Angaben unerlässlich, um arbeitsrechtliche Compliance sicherzustellen.

Benutzerhandbuch für Facility Services

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Benutzerhandbuch

Zweck & Geltungsbereich

Betriebsorientierte Beschreibung der FM-Prozesse für Betreiber, Nutzer und Dienstleister

Rechts-/Normbezug

GEFMA 520

Wesentliche Inhalte

Serviceprozesse (Arbeitsabläufe)
Melde- und Kommunikationswege
Eskalationsstufen
SLAs und KPIs

Verantwortlich

Dienstleister (in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber)

Praxisbezug

Betriebssicherheit, Servicequalität, klare Kommunikation

Erläuterung

Das Benutzerhandbuch ergänzt den Servicevertrag um praxisnahe Anweisungen für den Betrieb. Es legt organisatorische Abläufe, Service-Levels sowie Kommunikations- und Eskalationswege fest und dient als Nachschlagewerk für die gemeinsame Leistungserbringung. Durch klar definierte Leistungskennzahlen (SLAs) und Eskalationsprozesse können Auftraggeber und Dienstleister die Servicequalität kontinuierlich überwachen und verbessern. Das Handbuch stellt sicher, dass alle Beteiligten auf einer einheitlichen Informationsbasis arbeiten, und trägt so zu einem reibungslosen Betrieb sowie einer einheitlichen Serviceabwicklung bei.

Vereinbarung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (auftragsbezogen)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Arbeitsschutzvereinbarung

Zweck & Geltungsbereich

Koordination der Arbeitsschutzpflichten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer

Rechts-/Normbezug

ArbSchG § 8; DGUV-Information 215-830

Wesentliche Inhalte

Zuständigkeiten beider Parteien
Beschreibung gewerksübergreifender Gefährdungen
Gemeinsame Schutzmaßnahmen

Verantwortlich

Auftraggeber und Auftragnehmer

Praxisbezug

Unfallverhütung, Rechtssicherheit

Erläuterung

Arbeiten mehrere Unternehmen gleichzeitig auf einer Baustelle oder in einer Anlage, regelt § 8 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) die Abstimmung der Sicherheitsmaßnahmen. Die auftragsbezogene Arbeitsschutzvereinbarung legt in diesem Fall die konkreten Zuständigkeiten und Abstimmungsregelungen fest. Sie enthält eine Beschreibung der gewerksübergreifenden Gefährdungen (z.B. Absturzgefahren, elektrische Gefährdungen, Umgang mit Gefahrstoffen) und definiert gemeinsame Schutzmaßnahmen (etwa Betriebsunterweisungen und persönliche Schutzausrüstung). Nach der DGUV-Information 215-830 (BGI 865) ist eine solche Vereinbarung wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsorganisation bei gleichzeitigem Einsatz mehrerer Dienstleister. Sie fördert die Unfallprävention und minimiert Haftungsrisiken, indem sie klarstellt, wer welche Arbeitsschutzpflichten übernimmt.

Ausschreibungsunterlagen

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Ausschreibungsunterlagen

Zweck & Geltungsbereich

Strukturierte Beschreibung des Beschaffungsgegenstands und der Teilnahme- und Zuschlagsbedingungen

Rechts-/Normbezug

Vergabeverordnung (VgV), Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)

Wesentliche Inhalte

Leistungsbeschreibung (LV)
Eignungs- und Zuschlagskriterien
Vertragsentwurf/AGB
Fristen, Formate, Vergabeart

Verantwortlich

Auftraggeber / Vergabestelle

Praxisbezug

Grundlage für Angebotsabgabe, Angebotswertung und rechtssichere Vergabe

Erläuterung

Die Ausschreibungsunterlagen bilden das zentrale Steuerungsinstrument im Beschaffungsprozess. Sie umfassen insbesondere die detaillierte Leistungsbeschreibung (oft als Leistungsverzeichnis), die Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie Vertragsentwurf und Verfahrenshinweise. Eine klare und erschöpfende Leistungsbeschreibung sorgt dafür, dass die Angebote vergleichbar sind und keine unverhältnismäßigen Sicherheitszuschläge entstehen. In der Praxis wird daher häufig ein ausführliches Leistungsverzeichnis als Vertragsanlage verwendet.

Auf dieser Grundlage können Bieter ihre Preise verbindlich kalkulieren. Dies reduziert den Bedarf an späteren Vertragsnachträgen und minimiert vergaberechtliche Risiken. Gleichzeitig dienen die Ausschreibungsunterlagen als bindende Basis für die rechtskonforme Angebotsabgabe und Angebotswertung.

Zuschlagsbekanntmachung (Award Notice)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Zuschlagsbekanntmachung

Zweck & Geltungsbereich

Transparente Information über den vergebenen Auftrag

Rechts-/Normbezug

Vergabeverordnung (VgV)

Wesentliche Inhalte

Auftragnehmer
Zuschlagskriterien
Auftragswert
Laufzeit

Verantwortlich

Auftraggeber

Praxisbezug

Rechtssicherheit, Nachprüfbarkeit, Dokumentation

Zuschlag / Auftragserteilung

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Zuschlagsentscheidung

Zweck & Geltungsbereich

Formelle Beauftragung des wirtschaftlichsten Angebots

Rechts-/Normbezug

Vergabeverordnung (VgV)

Wesentliche Inhalte

Zuschlagsvermerk
Begründung der Entscheidung
Datum

Verantwortlich

Auftraggeber

Praxisbezug

Übergang von Vergabe- zu Vertragsphase

Erläuterung

Mit der Zuschlagsentscheidung wird formal das wirtschaftlichste Angebot beauftragt. Nach §58 VgV bzw. §127 GWB erfolgt der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Durch die Annahme des Angebotes mit dem Zuschlag kommt der Vertrag rechtlich zustande. Damit endet das Vergabeverfahren; der Auftraggeber und der ausgewählte Bieter sind nun rechtlich an das Angebot gebunden und konkretisieren die Vereinbarungen im nachfolgenden Vertrag.

Dienstleistungsvertrag

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Dienstleistungsvertrag

Zweck & Geltungsbereich

Rechtliche Regelung von Leistung, Vergütung, Haftung und Qualität

Rechts-/Normbezug

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), DIN EN ISO 9000

Wesentliche Inhalte

Leistungsumfang
Vergütung
Laufzeit
Qualitätsanforderungen

Verantwortlich

Vertragsparteien

Praxisbezug

Rechtsrahmen der Leistungserbringung

Erläuterung

Der Dienstleistungsvertrag bildet nach deutschem Zivilrecht (§§ 611 ff. BGB) die Grundlage für fortlaufende Tätigkeiten ohne Garantie eines konkreten Erfolgs. Er regelt insbesondere den Leistungsumfang, die Vergütung, Laufzeit sowie Qualitäts- und Haftungsanforderungen der vereinbarten Dienste. Typischerweise werden die auszuführenden Leistungen detailliert vertraglich festgelegt (z. B. in einem Leistungsverzeichnis). Vertragsklauseln wie klare Qualitätsstandards oder Service-Level-Vereinbarungen dienen dazu, die vereinbarte Leistung messbar zu machen. Auf dieser rechtlichen Basis können die Vertragspartner die Leistungs- und Qualitätsziele überwachen und steuern – der Dienstleistungsvertrag liefert damit den verbindlichen Rahmen für den FM-Betrieb.

Facility-Services-Vertrag (Servicevertrag)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Facility-Services-Vertrag

Zweck & Geltungsbereich

Regelung laufender FM-Dienstleistungen (z. B. Betrieb, Reinigung, Sicherheit)

Rechts-/Normbezug

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), GEFMA 510

Wesentliche Inhalte

SLA/KPI
Reaktionszeiten
Berichtswesen
Eskalationsregeln

Verantwortlich

Vertragsparteien

Praxisbezug

Operative Leistungssteuerung und Qualitätssicherung

Erläuterung

Facility-Services-Verträge regeln fortlaufende operative Dienste (z. B. Reinigung, Gebäudebetrieb, Sicherheit) und sind deshalb auf kontinuierliche Leistungserbringung ausgelegt. Sie enthalten detaillierte Service-Level-Vereinbarungen (SLA), Kennzahlen (KPIs) und festgelegte Reaktionszeiten für Störungen. Zusätzlich werden vertragliche Berichtspflichten und Eskalationsverfahren vereinbart – etwa regelmäßige Leistungsbesprechungen und Quartalsberichte über definierte KPIs. Der GEFMA-Mustervertrag Facility Services (GEFMA 510) liefert hierfür praxisnahe Vorlagen und betont integrierte Qualitätssicherungsklauseln (z. B. SLA/KPI sowie Bonus-Malus-Systeme) in Serviceverträgen. Diese Kennzahlen und Verfahren ermöglichen eine laufende Steuerung und Kontrolle der FM-Dienstleistungen und sorgen für nachprüfbare Leistungsqualität.

Facility-Service-Werkvertrag

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Werkvertrag (FM)

Zweck & Geltungsbereich

Erfolgsgeschuldete FM-Leistungen (z. B. Instandsetzung, Umbau)

Rechts-/Normbezug

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), GEFMA 510

Wesentliche Inhalte

Leistungsziel
Abnahmeverfahren
Gewährleistung

Verantwortlich

Vertragsparteien

Praxisbezug

Projekt- und Maßnahmensteuerung

Erläuterung

Beim Facility-Service-Werkvertrag stehen konkrete Erfolgsergebnisse im Vordergrund (z. B. Umbau, Reparatur). Rechtsgrundlage ist §631 BGB: Der Auftragnehmer schuldet ein mangelfreies Werk. Nach Fertigstellung ist eine förmliche Abnahme durch den Auftraggeber erforderlich: Erst mit der Abnahme gilt die Leistung als erfüllt und wird die Vergütung fällig. Anschließend greift die gesetzliche Gewährleistung bei eventuellen Mängeln. Aus diesem Grund enthalten Werkverträge detaillierte Regelungen zu Abnahmeverfahren und Mängelbehandlung (z. B. Abnahmeprotokoll, Nachbesserungsfristen), um das Leistungsergebnis verbindlich zu dokumentieren.

Werkvertrag (allgemein)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Werkvertrag

Zweck & Geltungsbereich

Herstellung eines definierten Erfolgs

Rechts-/Normbezug

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Wesentliche Inhalte

Leistungsbeschreibung
Vergütung
Abnahme

Verantwortlich

Vertragsparteien

Praxisbezug

Einmalige oder projektbezogene FM-Leistungen

Erläuterung

Beim allgemeinen Werkvertrag (§631 BGB) steht die Herstellung eines definierten Erfolgs im Vordergrund. Diese klassische Vertragsform eignet sich für einmalige oder projektbezogene FM-Leistungen, bei denen ein konkretes Ergebnis geschuldet ist. Im Vertrag werden der Leistungsumfang und die Vergütungspflicht klar festgelegt. Nach Vollendung des Werks ist eine formelle Abnahme durch den Auftraggeber vorgesehen: Erst mit der Abnahme gilt die Leistung als erbracht und wird die Vergütung fällig. Deshalb enthalten Werkverträge üblicherweise klare Regeln für das Abnahmeverfahren und die Ergebnisdokumentation (z. B. Abnahmeprotokoll).