PSA: Schutz gegen elektrischen Schlag
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Persönliche Schutzausrüstung gegen elektrischen Schlag
Elektrische Gefährdungen können zu Körperdurchströmung, Lichtbogenverletzungen und schweren Folgeschäden führen. Persönliche Schutzausrüstung ist deshalb gezielt aus der Gefährdungsbeurteilung abzuleiten
PSA zum Schutz gegen elektrischen Schlag | Arbeitsschutz im Facility Management
- Geeignete PSA
- Schutz vor Stromschlägen und Lichtbogenentladungen
- Bedingung
- Qualifikation
- Übersichtlich organisieren
PSA passend zur konkreten Gefährdung auswählen
Welche Schutzausrüstung erforderlich ist, hängt unter anderem von Spannung, Arbeitsverfahren, Annäherungsmöglichkeiten, Umgebung und möglichen Fehlerenergien ab. Je nach Tätigkeit können insbesondere elektrisch isolierende Handschuhe, isolierendes Schuhwerk, Schutzhelm sowie weitere Schutz- und Hilfsmittel erforderlich sein.
Bei Arbeiten unter Spannung gelten darüber hinaus besondere Anforderungen an Arbeitsverfahren, Qualifikation, Arbeitsanweisung und geeignete Schutz- und Hilfsmittel. PSA allein macht eine Tätigkeit an spannungsführenden Teilen nicht zulässig.
Schutz gegen elektrischen Schlag und Störlichtbogen unterscheiden
Elektrischer Schlag und Störlichtbogen sind unterschiedliche Gefährdungen und müssen getrennt bewertet werden. Isolierende Handschuhe können vor gefährlicher Körperdurchströmung schützen; daraus folgt jedoch nicht automatisch ein ausreichender Schutz gegen die thermischen Wirkungen eines Störlichtbogens.
Besteht zusätzlich eine Störlichtbogengefährdung, ist die hierfür erforderliche persönliche Schutzausrüstung gesondert auszuwählen. Dazu können geeignete Schutzkleidung, Kopf-, Gesichts- und Handschutz gehören. Entscheidend ist die Kombination der Schutzmittel entsprechend der Gefährdungsbeurteilung.
Zustand vor jeder Benutzung kontrollieren
Elektrisch isolierende PSA muss ihren Schutz auch im tatsächlichen Gebrauch behalten. Vor der Verwendung sind daher erkennbare Beschädigungen, Verschmutzungen, Alterung oder andere Beeinträchtigungen zu beachten. Die Herstellerinformationen zu Einsatzgrenzen, Prüfung, Reinigung, Lagerung und zulässiger Nutzungsdauer sind einzuhalten.
Beschädigte oder zweifelhafte PSA darf nicht einfach weiterverwendet werden. Arbeitgeber müssen geeignete PSA bereitstellen und für ordnungsgemäße Wartung, Reparatur, Ersatz und Lagerung sorgen.
Qualifikation und Unterweisung gehören zum Schutzsystem
Beschäftigte müssen wissen, gegen welche Gefährdung ihre PSA schützt, wie sie richtig benutzt wird und wo ihre Grenzen liegen. Die PSA-Benutzungsverordnung verlangt eine Unterweisung; bei PSA, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen soll, sind erforderlichenfalls auch Übungen vorzusehen.
Für elektrotechnische Arbeiten ist zusätzlich die fachliche Qualifikation entscheidend. Arbeitsauftrag, Anlagenzustand und zulässiges Arbeitsverfahren müssen eindeutig sein.
Im Facility Management eindeutig organisieren
Für das Facility Management sollte elektrische PSA nicht nur ausgegeben, sondern systematisch verwaltet werden. Sinnvoll sind eindeutige Zuordnung, Herstellerinformationen, Prüf- und Austauschstatus sowie geregelte Verantwortlichkeiten.
Der sichere Prozess lautet:
Gefährdung beurteilen → Arbeitsverfahren festlegen → Qualifikation prüfen → technische Schutzmaßnahmen umsetzen → erforderliche PSA auswählen → Zustand kontrollieren → unterweisen → Arbeit freigeben
Damit wird PSA gegen elektrischen Schlag zum letzten, aber wichtigen Bestandteil eines vollständigen elektrischen Sicherheitskonzeptes.
