KG 360 – Sicherheits- und Absturzsicherungssysteme
Sicherheits- und Absturzsicherungssysteme
Kostengruppe (KG) 360 gemäß DIN 276 umfasst alle Komponenten von Sicherheits- und Absturzsicherungssystemen, darunter persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA), Anschlageinrichtungen, Sicherheitsseile und verwandte Installationen. Diese Systeme sind entscheidend, um Wartungs- und Prüfteams zu schützen, die in erhöhten oder exponierten Bereichen innerhalb und außerhalb von Gebäuden arbeiten. Im deutschen Facility Management müssen Planung, Einbau und Betrieb solcher Sicherheitseinrichtungen den Vorgaben der Hamburgischen Bauordnung (HBauO), den einschlägigen DGUV-Regeln sowie der Norm DIN EN 795 entsprechen. Dies gewährleistet die bauliche Sicherheit und eine gefahrlose Nutzung dieser Einrichtungen. Die nachfolgend beschriebenen Dokumente stellen sicher, dass die Einhaltung dieser Vorschriften lückenlos nachgewiesen werden kann. Gleichzeitig schaffen sie Transparenz im Sicherheitsmanagement und bieten Betreibern sowie Arbeitgebern einen wichtigen Haftungsschutz.
Das Dokumentationssystem für KG 360 – Sicherheits- und Absturzsicherungssysteme etabliert ein transparentes, prüfbares Verfahren zur Einhaltung der Vorgaben aus HBauO, DGUV und DIN EN 795. Die aufgeführten Unterlagen – von Prüfprotokollen über Herstellerinformationen bis hin zu Montagebescheinigungen und Wartungsnachweisen – gewährleisten, dass Absturzsicherungssysteme über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg fachgerecht installiert, instand gehalten und regelmäßig überprüft werden. Für Facility Manager bedeutet die Pflege dieser Dokumentation nicht nur die Erfüllung gesetzlicher und normativer Pflichten, sondern auch einen aktiven Beitrag zur Arbeitssicherheit. Eine lückenlose Dokumentation schützt Mitarbeiter vor Unfällen, untermauert im Schadensfall Versicherungsansprüche und stärkt die Reputation des Betreibers im Umgang mit Sicherheit. Insgesamt stärkt eine vollständige KG-360-Dokumentation die Rechtskonformität und Integrität des Gebäudebetriebs und trägt wesentlich zur Minimierung von Haftungsrisiken im Facility Management bei.
