Gefährdungen durch Arbeiten an Gasinstallationen
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Gefährdungen durch Gaseigenschaften
Explosionsgefahr:
Gefährdung: Viele Gase sind in Verbindung mit Luft in bestimmten Konzentrationen explosionsfähig (zündfähiges Gemisch). Ein Funke oder eine Wärmequelle kann zur Explosion führen.
Rechtliche Grundlagen:
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 720 ff., insbesondere TRGS 721 zur Bestimmung explosionsfähiger Gemische).
ATEX-Richtlinie (2014/34/EU).
Maßnahmen:
Einsatz explosionsgeschützter Werkzeuge und Geräte (EX-Schutz gemäß DIN EN 60079).
Kontrolle von Luft-Gas-Gemischen und Konzentrationen mit Messgeräten.
Erstickungsgefahr:
Gefährdung: Gase wie Methan oder Propan können Sauerstoff verdrängen, was in geschlossenen Räumen zu einer Erstickungsgefahr führt.
Maßnahmen:
Sicherstellung ausreichender Belüftung.
Tragen von Gasmessgeräten zur Überwachung der Sauerstoffkonzentration.
Gefährdungen durch technische Mängel und Fehler
Technische Mängel oder unsachgemäße Arbeiten an Gasinstallationen erhöhen das Risiko von Unfällen erheblich.
Leckagen:
Gefährdung: Undichte Stellen in Rohrleitungen, Verbindungen oder Armaturen können Gasaustritt verursachen.
Maßnahmen:
Druckprüfungen und Dichtheitsprüfungen gemäß DVGW-Regelwerk G 600 (Technische Regeln für Gas-Installationen – TRGI).
Verwendung von Lecksuchgeräten und seifenwasserbasierten Prüfsprays.
Materialfehler oder Korrosion:
Gefährdung: Beschädigte oder korrodierte Bauteile können die strukturelle Integrität der Installation gefährden.
Maßnahmen:
Regelmäßige Sichtkontrollen und Wartung nach DVGW-Regelwerk.
Austausch beschädigter Teile mit normgerechten Bauteilen.
Gefahr in engen Räumen:
Gefährdung: Arbeiten in Schächten oder Kellerräumen erhöhen das Risiko von Gasansammlungen und mangelnder Belüftung.
Maßnahmen:
Überwachung der Atmosphäre mit Gasmessgeräten.
Einsatz von Absaug- und Belüftungssystemen.
Unzureichende Fachkenntnisse:
Gefährdung: Mangelndes Wissen über Gaseigenschaften, Normen und Sicherheitsmaßnahmen erhöht die Unfallgefahr.
Maßnahmen:
Arbeiten nur durch geschulte und zertifizierte Fachkräfte gemäß TRGI und DGUV Vorschrift 1.
Regelmäßige Schulungen zu neuen Normen und Technologien.
Gefährdungsbeurteilung:
Rechtliche Grundlage: § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Anforderungen: Identifikation potenzieller Gefahren, Dokumentation der Beurteilung und Ableitung von Schutzmaßnahmen.
Der Einsatz geeigneter PSA ist ein entscheidender Faktor für die Sicherheit bei Arbeiten an Gasinstallationen:
Gasmessgeräte: Überwachung der Atmosphäre auf explosive oder giftige Gaskonzentrationen.
Atemschutz: Einsatz von Atemschutzmasken gemäß DIN EN 149 bei Arbeiten in Bereichen mit potenziell gefährlicher Gaskonzentration.
Schutzhandschuhe: Chemikalienresistente Handschuhe gemäß DIN EN 374.
Antistatische Kleidung: Vermeidung von Funkenbildung durch das Tragen antistatischer Arbeitskleidung nach DIN EN 1149.
Technische Schutzmaßnahmen:
Regelmäßige Wartung und Prüfung der Anlagen nach DVGW-Regelwerk.
Einsatz explosionsgeschützter Geräte und Werkzeuge.
Organisatorische Maßnahmen:
Erstellung und Einhaltung von Arbeitsanweisungen und Checklisten.
Durchführung von Sicherheitsunterweisungen gemäß DGUV Vorschrift 1.