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Gefährdungen durch Arbeiten an Gasinstallationen

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Arbeiten an Gasinstallationen

Arbeiten an Gasinstallationen

Arbeiten an Gasinstallationen gehören zu den anspruchsvollsten und risikoreichsten Tätigkeiten im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung. Sie sind mit erheblichen Risiken verbunden, die eine strikte Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und Normen erfordern. Explosions- und Brandgefahren, technische Mängel und menschliche Fehler sind zentrale Gefährdungen, die durch gezielte Schutzmaßnahmen minimiert werden können. Arbeitgeber und Fachkräfte tragen gleichermaßen Verantwortung, um die Sicherheit und Gesundheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Durch Schulungen, technische Maßnahmen und klare Arbeitsorganisation wird ein sicherer Betrieb gewährleistet. Diese Tätigkeiten erfordern umfangreiche Fachkenntnisse, Sorgfalt und die Einhaltung strenger gesetzlicher und normativer Vorgaben, da unsachgemäßer Umgang mit Gasinstallationen schwerwiegende Folgen wie Explosionen, Brände oder Vergiftungen haben kann.

Gefährdungen durch Gaseigenschaften

Explosionsgefahr:

  • Gefährdung: Viele Gase sind in Verbindung mit Luft in bestimmten Konzentrationen explosionsfähig (zündfähiges Gemisch). Ein Funke oder eine Wärmequelle kann zur Explosion führen.

Rechtliche Grundlagen:

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 720 ff., insbesondere TRGS 721 zur Bestimmung explosionsfähiger Gemische).

  • ATEX-Richtlinie (2014/34/EU).

Maßnahmen:

  • Einsatz explosionsgeschützter Werkzeuge und Geräte (EX-Schutz gemäß DIN EN 60079).

  • Kontrolle von Luft-Gas-Gemischen und Konzentrationen mit Messgeräten.

Erstickungsgefahr:

  • Gefährdung: Gase wie Methan oder Propan können Sauerstoff verdrängen, was in geschlossenen Räumen zu einer Erstickungsgefahr führt.

Maßnahmen:

  • Sicherstellung ausreichender Belüftung.

  • Tragen von Gasmessgeräten zur Überwachung der Sauerstoffkonzentration.

Brandgefahr:

  • Gefährdung: Viele Gase sind hoch entzündlich und können bei Kontakt mit offenen Flammen oder heißen Oberflächen Brände verursachen.

Rechtliche Grundlagen:

  • ASR A2.2 („Maßnahmen gegen Brände“).

  • DIN EN 746-2 (Sicherheit von Thermoprozessanlagen – Schutz vor Entzündungen).

Gefährdungen durch technische Mängel und Fehler

Technische Mängel oder unsachgemäße Arbeiten an Gasinstallationen erhöhen das Risiko von Unfällen erheblich.

Leckagen:

  • Gefährdung: Undichte Stellen in Rohrleitungen, Verbindungen oder Armaturen können Gasaustritt verursachen.

Maßnahmen:

  • Druckprüfungen und Dichtheitsprüfungen gemäß DVGW-Regelwerk G 600 (Technische Regeln für Gas-Installationen – TRGI).

  • Verwendung von Lecksuchgeräten und seifenwasserbasierten Prüfsprays.

Materialfehler oder Korrosion:

  • Gefährdung: Beschädigte oder korrodierte Bauteile können die strukturelle Integrität der Installation gefährden.

Maßnahmen:

  • Regelmäßige Sichtkontrollen und Wartung nach DVGW-Regelwerk.

  • Austausch beschädigter Teile mit normgerechten Bauteilen.

Unsachgemäße Installation:

  • Gefährdung: Fehlerhafte Verbindungen oder unzulässige Werkstoffe können zu Systemversagen führen.

Rechtliche Grundlagen:

  • DIN EN 1775 (Gasversorgung – Leitungen für Gas in Gebäuden).

Maßnahmen:

  • Arbeiten nur durch zertifizierte Fachkräfte.

  • Einhaltung aller Vorschriften und Normen.

Gefahr in engen Räumen:

  • Gefährdung: Arbeiten in Schächten oder Kellerräumen erhöhen das Risiko von Gasansammlungen und mangelnder Belüftung.

Maßnahmen:

  • Überwachung der Atmosphäre mit Gasmessgeräten.

  • Einsatz von Absaug- und Belüftungssystemen.

Gefährdung durch Fremdeinwirkungen:

  • Gefährdung: Arbeiten in der Nähe von Baustellen oder schwerem Gerät können bestehende Installationen beschädigen.

Maßnahmen:

  • Kennzeichnung und Sicherung von Gasleitungen.

  • Abstimmung mit anderen Gewerken.

Unzureichende Fachkenntnisse:

  • Gefährdung: Mangelndes Wissen über Gaseigenschaften, Normen und Sicherheitsmaßnahmen erhöht die Unfallgefahr.

Maßnahmen:

  • Arbeiten nur durch geschulte und zertifizierte Fachkräfte gemäß TRGI und DGUV Vorschrift 1.

  • Regelmäßige Schulungen zu neuen Normen und Technologien.

Unachtsamkeit oder Zeitdruck:

  • Gefährdung: Fehler bei der Installation oder Wartung können durch Zeitdruck oder unzureichende Konzentration entstehen.

Maßnahmen:

  • Klare Arbeitsanweisungen und realistische Zeitpläne.

  • Einhaltung von Sicherheitsstandards auch unter Termindruck.

Gefährdungsbeurteilung:

  • Rechtliche Grundlage: § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

  • Anforderungen: Identifikation potenzieller Gefahren, Dokumentation der Beurteilung und Ableitung von Schutzmaßnahmen.

Arbeitsfreigabe und Dokumentation:

  • Gefährdung: Fehlende oder unzureichende Dokumentation kann zu Missverständnissen oder Sicherheitslücken führen.

  • Maßnahmen: Arbeitsfreigabeprotokolle gemäß TRBS 1112 (Betriebsanweisungen und Arbeitsfreigaben).

Notfallmanagement:

  • Gefährdung: Fehlende Notfallpläne erhöhen das Risiko im Fall eines Unfalls.

  • Maßnahmen: Erstellung von Notfallplänen gemäß ASR A2.3 („Fluchtwege und Notausgänge“).

  • Schulung der Mitarbeiter in der Handhabung von Gasabsperrventilen und Feuerlöschern.

Der Einsatz geeigneter PSA ist ein entscheidender Faktor für die Sicherheit bei Arbeiten an Gasinstallationen:

  • Gasmessgeräte: Überwachung der Atmosphäre auf explosive oder giftige Gaskonzentrationen.

  • Atemschutz: Einsatz von Atemschutzmasken gemäß DIN EN 149 bei Arbeiten in Bereichen mit potenziell gefährlicher Gaskonzentration.

  • Schutzhandschuhe: Chemikalienresistente Handschuhe gemäß DIN EN 374.

  • Antistatische Kleidung: Vermeidung von Funkenbildung durch das Tragen antistatischer Arbeitskleidung nach DIN EN 1149.

Technische Schutzmaßnahmen:

  • Regelmäßige Wartung und Prüfung der Anlagen nach DVGW-Regelwerk.

  • Einsatz explosionsgeschützter Geräte und Werkzeuge.

Organisatorische Maßnahmen:

  • Erstellung und Einhaltung von Arbeitsanweisungen und Checklisten.

  • Durchführung von Sicherheitsunterweisungen gemäß DGUV Vorschrift 1.

Schulung und Qualifikation:

  • Ausbildung nach den Vorgaben der TRGI und regelmäßige Auffrischungsschulungen.

  • Unterweisung zu spezifischen Gefahren und Notfallmaßnahmen.

Überwachung und Kontrolle:

  • Einsatz von Gasmessgeräten und kontinuierliche Überwachung der Arbeitsumgebung.

  • Dokumentation aller Arbeiten und Prüfungen.