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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Umsetzung von Schutzmaßnahmen nach einer Gefährdungsbeurteilung oder Gefährdungsanzeige

Facility Management: Arbeitsschutz » Gefährdungen » Umsetzung von Schutzmaßnahmen

Umsetzung von Schutzmaßnahmen

Umsetzung von Schutzmaßnahmen

Die Umsetzung von Schutzmaßnahmen nach einer Gefährdungsbeurteilung oder Gefährdungsanzeige ist eine essenzielle Aufgabe im Facility Management. Sie dient nicht nur der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch der Prävention von Unfällen, der Verbesserung von Arbeitsbedingungen und der nachhaltigen Optimierung von Prozessen und Gebäudesicherheit. Gerade im Facility Management, wo technische, organisatorische und menschliche Faktoren eng miteinander verknüpft sind, ist ein strukturiertes Vorgehen unverzichtbar.

Durch eine strukturierte Herangehensweise, fundierte Risikoanalysen und klare Kommunikation können Gefährdungen effektiv minimiert werden. Die Einhaltung von Normen wie ISO 45001 und ASR trägt zur Rechtssicherheit bei und fördert eine Sicherheitskultur, die langfristig Arbeitsbedingungen, Effizienz und Mitarbeiterzufriedenheit verbessert.

Rechtliche Grundlagen und Normen

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • § 3 ArbSchG: Pflicht des Arbeitgebers, Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu treffen.

  • § 4 ArbSchG: Grundsätze des Arbeitsschutzes, wie Vermeidung von Gefährdungen an der Quelle und Vorrang technischer Lösungen.

  • § 5 ArbSchG: Verpflichtung zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.

  • § 6 ArbSchG: Dokumentation der Ergebnisse und Schutzmaßnahmen.

Weitere einschlägige Regelungen umfassen:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Anforderungen an Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen.

  • DGUV Vorschrift 1: Allgemeine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): Vorgaben zur Gestaltung von Arbeitsstätten, z. B. Beleuchtung, Fluchtwege und Raumklima.

  • ISO 45001: Internationale Norm für Arbeitsschutzmanagementsysteme.

Analyse und Priorisierung

Nach einer Gefährdungsbeurteilung oder einer Gefährdungsanzeige werden die identifizierten Risiken bewertet. Hierbei kommen häufig die Risikomatrix oder andere Bewertungsverfahren zum Einsatz, um die Eintrittswahrscheinlichkeit und die potenziellen Schadensauswirkungen zu bestimmen.

Die Priorisierung erfolgt anhand des Risikograds:

  • Hohes Risiko: Sofortige Maßnahmen erforderlich, z. B. Abschaltung defekter Anlagen oder Sperrung von Bereichen.

  • Mittleres Risiko: Geplante Maßnahmen innerhalb eines festgelegten Zeitraums.

  • Niedriges Risiko: Langfristige Verbesserungen im Rahmen der betrieblichen Optimierung.

Planung

  • Substitution: Gefährdende Stoffe oder Verfahren durch sicherere Alternativen ersetzen.

  • Technische Maßnahmen: Installation von Sicherheitsvorrichtungen, z. B. Geländer, Brandschutzsysteme oder Absauganlagen.

  • Organisatorische Maßnahmen: Einführung von Sicherheitsunterweisungen, Anpassung von Arbeitszeiten oder Erstellung von Notfallplänen.

  • Persönliche Schutzmaßnahmen: Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wie Helme, Gehörschutz oder Atemmasken.

Umsetzung der Maßnahmen

  • Zuständigkeiten: Verantwortliche Personen oder Abteilungen müssen benannt werden.

  • Ressourcenplanung: Bereitstellung von Budget, Material und Personal.

  • Integration in bestehende Prozesse: Maßnahmen sollten möglichst nahtlos in bestehende Abläufe integriert werden, z. B. durch Nutzung von CAFM-Systemen (Computer Aided Facility Management).

Kommunikation und Schulung

  • Mitarbeitereinbindung: Mitarbeitende sollten in die Planung und Umsetzung einbezogen werden.

  • Schulungen: Klare Unterweisungen zu neuen Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere bei geänderten Arbeitsabläufen oder neuen Geräten.

Kontrolle und Evaluation

  • Audits: Regelmäßige interne oder externe Kontrollen.

  • Dokumentation: Maßnahmen und Ergebnisse müssen detailliert dokumentiert werden, um rechtlichen Anforderungen zu genügen.

  • Kontinuierliche Verbesserung: Rückmeldungen und neue Erkenntnisse fließen in die Optimierung der Maßnahmen ein.

Umsetzung von Schutzmaßnahmen

  • Technische Anlagen: Wartung und Überprüfung von Aufzügen, Brandschutzsystemen, Heizungs- und Lüftungsanlagen.

  • Arbeitsstätten: Anpassung von Flucht- und Rettungsplänen, ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen.

  • Gebäudesicherheit: Zugangskontrollsysteme, Beleuchtung in Parkhäusern, Sicherung von Baustellen.

  • Dienstleistermanagement: Integration von Sicherheitsvorgaben in Verträge mit externen Firmen, Überprüfung der Einhaltung durch Fremdfirmenmanagement.

Die Umsetzung erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Facility Managern, Sicherheitsbeauftragten, externen Dienstleistern und Nutzern der Gebäude.

Umsetzung

  • Komplexität: Unterschiedliche Anforderungen für verschiedene Gebäude, Anlagen und Nutzergruppen.

  • Akzeptanzprobleme: Mitarbeitende oder Nutzer könnten neue Maßnahmen als Einschränkung empfinden.

  • Budgetrestriktionen: Begrenzte finanzielle Mittel können die Umsetzung verzögern

Lösungsansätze:

  • Digitale Unterstützung: CAFM-Systeme und mobile Apps erleichtern die Verwaltung und Überwachung von Maßnahmen.

  • Sensibilisierung: Schulungen und regelmäßige Kommunikation fördern die Akzeptanz.

  • Schrittweise Umsetzung: Maßnahmen mit niedriger Priorität können in Etappen realisiert werden.