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Gefährdungsanzeige am Arbeitsplatz: Bedeutung für Arbeitnehmer

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GEFÄHRDUNGSMELDUNG AM ARBEITSPLATZ: EIN SCHLÜSSELWERKZEUG ZUM SCHUTZ DER ARBEITNEHMER

GEFÄHRDUNGSMELDUNG AM ARBEITSPLATZ: EIN SCHLÜSSELWERKZEUG ZUM SCHUTZ DER ARBEITNEHMER

Im Bereich des Arbeitsschutzes ist die Einführung eines Systems zur Meldung von Gefährdungen am Arbeitsplatz von entscheidender Bedeutung. Dieses System dient als proaktive Maßnahme zur Identifizierung potenzieller Risiken und Gefahren in der Arbeitsumgebung und schützt so die Mitarbeiter vor Schaden. Es ermöglicht den Arbeitnehmern, wahrgenommene Bedrohungen ihrer Sicherheit zu melden, die dann umgehend von der Geschäftsleitung angegangen werden können. Dies gewährleistet nicht nur das körperliche Wohlbefinden der Mitarbeiter, sondern trägt auch zu einer sichereren, produktiveren Arbeitsumgebung bei. Die Integration eines solchen Systems zeigt das Engagement eines Unternehmens, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu priorisieren.

Bedeutung für Arbeitnehmer

Gefährdungsanzeige am Arbeitsplatz: Ein Instrument zum Schutz von Arbeitnehmern

Verbesserung der Arbeitssicherheit

Mitarbeiter mit wichtigen Sicherheitsinformationen stärken.

Eine Gefährdungsanzeige ist ein rechtliches Instrument, das Arbeitnehmer in Deutschland nutzen können, wenn sie sich in ihrer Arbeitsumgebung dauerhaft überfordert fühlen und potenzielle Schäden, einschließlich gesundheitlicher Schäden, befürchten. Sie kann auch bei Mängeln im Arbeitsschutz eingesetzt werden.

Die rechtliche Grundlage für die Gefährdungsanzeige ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Nach Paragraf 15 des ArbSchG sind Arbeitnehmer nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, für ihre eigene Sicherheit und Gesundheit zu sorgen. Sie müssen den Arbeitgeber unverzüglich über jede festgestellte Gefährdung informieren. Diese Mitwirkungspflicht ist in Paragraf 16 des Arbeitsschutzgesetzes verankert.

Eine Gefährdungsanzeige kann vor gesundheitlichen Schäden und arbeitsrechtlichen Konsequenzen schützen und wird häufig in Branchen mit Fachkräftemangel eingesetzt, in denen der Arbeitgeber die bestehenden Aufgaben auf das vorhandene Personal verteilt.

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, auf eine Gefährdungsanzeige zu reagieren. Sie haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten und müssen geeignete Maßnahmen zur Abhilfe ergreifen oder begründen, warum sie dies nicht tun. Bei Nichtbeachtung können sie sich Schadensersatzforderungen und Schmerzensgeldklagen aussetzen.

Darüber hinaus verweist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Paragraf 612a auf das Maßregelungsverbot. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Beschäftigten nicht benachteiligen darf, weil dieser in zulässiger Weise seine Rechte ausübt, wie beispielsweise eine Gefährdungsanzeige zu stellen.