Gefahrstoffverzeichnis Ein Gefahrstoffverzeichnis ist ein zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes und dient der systematischen Erfassung und Verwaltung aller Gefahrstoffe, die in einem Unternehmen verwendet werden. Es unterstützt die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, fördert den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen und minimiert gesundheitliche und ökologische Risiken. Es schafft Transparenz, fördert die Sicherheit am Arbeitsplatz und erfüllt gesetzliche Vorgaben. Durch eine systematische Erfassung, regelmäßige Aktualisierung und Integration in den Arbeitsalltag können Gefährdungen minimiert und eine sichere Arbeitsumgebung gewährleistet werden. Digitale Tools erleichtern die Verwaltung und machen das Gefahrstoffverzeichnis zu einem zentralen Bestandteil eines modernen Arbeitsschutzmanagements.
Bedeutung eines Gefahrstoffverzeichnisses Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 6 GefStoffV: Arbeitgeber sind verpflichtet, ein Gefahrstoffverzeichnis zu führen, wenn Gefahrstoffe verwendet werden.
Bezeichnung der Gefahrstoffe.
Einstufung nach Gefährlichkeitsmerkmalen.
Angaben zu Mengen und Einsatzbereichen.
Verweise auf Sicherheitsdatenblätter.
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Allgemeine Angaben: Bezeichnung des Gefahrstoffs (z. B. Handelsname, chemische Bezeichnung).
CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) zur eindeutigen Identifikation.
Lieferant oder Hersteller.
Einstufung und Kennzeichnung: Gefährlichkeitsmerkmale gemäß CLP-Verordnung (z. B. gesundheitsgefährdend, entzündlich, umweltgefährlich).
Gefahrenpiktogramme und H-Sätze (Gefahrenhinweise).
P-Sätze (Sicherheitshinweise).
Verwendung und Einsatzbereich: Beschreibung, wo und wofür der Gefahrstoff im Betrieb verwendet wird.
Angabe der Mengen (z. B. Jahresverbrauch, Lagerbestand).
Sicherheitsmaßnahmen: Notwendige Persönliche Schutzausrüstung (PSA), wie Handschuhe, Schutzbrille oder Atemschutz.
Hinweise auf technische Schutzmaßnahmen (z. B. Absauganlagen, abgeschlossene Lagerung).
Verweise auf Sicherheitsdatenblätter (SDB): Lagerung und Entsorgung: Angaben zur ordnungsgemäßen Lagerung (z. B. Gefahrstofflager, getrennte Aufbewahrung).
Hinweise zur umweltgerechten Entsorgung.
Schritt 1: Erfassung aller Gefahrstoffe Bestandsaufnahme aller verwendeten und gelagerten Gefahrstoffe im Betrieb.
Prüfung, ob alle notwendigen Sicherheitsdatenblätter vorliegen.
Schritt 2: Kategorisierung Schritt 3: Dokumentation Erstellung eines digitalen oder schriftlichen Verzeichnisses, das alle erforderlichen Informationen enthält.
Verknüpfung mit bestehenden Arbeitsschutzmaßnahmen, wie der Gefährdungsbeurteilung.
Schritt 4: Integration in den betrieblichen Alltag Unterstützung der Gefährdungsbeurteilung Planung von Schutzmaßnahmen Absaugung gefährlicher Dämpfe.
Bereitstellung geeigneter PSA.
Einrichtung von Sicherheitszonen.
Unterweisung der Beschäftigten Dokumentation und Nachweisführung Die Nutzung digitaler Tools zur Verwaltung des Gefahrstoffverzeichnisses bietet zahlreiche Vorteile: Zugänglichkeit: Mitarbeitende können jederzeit auf die Informationen zugreifen.
Automatisierung: Regelmäßige Updates und Erinnerungen an Prüf- und Schulungstermine.
Effizienz: Reduktion des Verwaltungsaufwands und einfache Verknüpfung mit Sicherheitsdatenblättern.
Herausforderung: Vollständige Erfassung Herausforderung: Aktualität Herausforderung: Schulung der Mitarbeitenden Vorteile eines Gefahrstoffverzeichnisses Erhöhung der Sicherheit: Reduktion von Gesundheitsrisiken und Unfällen im Umgang mit Gefahrstoffen.
Rechtssicherheit: Nachweis der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Effizienz: Optimierung der Lagerung und Verwaltung von Gefahrstoffen.
Bewusstseinsförderung: Sensibilisierung der Mitarbeitenden für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen.