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Regelmäßige Information über relevante Arbeitsschutzvorschriften

Facility Management: Arbeitsschutz » Compliance » Rechtliche Grundlagen » Regelmäßige Information

Regelmäßige Updates für ein sicheres Arbeitsumfeld

Im Bereich des Arbeitsschutzes ist es unerlässlich, stets über die aktuellen Vorschriften, Normen und Regelwerke informiert zu sein. Dies dient nicht nur der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch der kontinuierlichen Verbesserung von Sicherheitsstandards im Betrieb. Da sich die gesetzlichen Anforderungen und Best Practices im Arbeitsschutz kontinuierlich weiterentwickeln, ist eine systematische und regelmäßige Informationsbeschaffung essenziell. Die regelmäßige Information über relevante Arbeitsschutzvorschriften ist ein unverzichtbarer Bestandteil eines funktionierenden Arbeitsschutzmanagements. Unternehmen müssen auf eine Kombination aus internen Maßnahmen, externen Quellen und moderner Technologie setzen, um stets auf dem neuesten Stand zu bleiben. Nur so können sie sicherstellen, dass gesetzliche Anforderungen eingehalten, Risiken minimiert und ein sicherer Arbeitsplatz gewährleistet wird.

Quellen für aktuelle Arbeitsschutzvorschriften

Gesetzliche Grundlagen und Verordnungen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Grundlegendes Regelwerk für den Arbeitsschutz in Deutschland.

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Vorschriften für die sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln.

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Regelungen für den Umgang mit Gefahrstoffen.

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Anforderungen an die Sicherheit und Gesundheit in Arbeitsstätten.

Technische Regeln

  • TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit): Konkretisierung der BetrSichV.

  • TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe): Präzisierung der GefStoffV.

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

  • Die DGUV veröffentlicht Unfallverhütungsvorschriften (z. B. DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“) und dazugehörige Regeln, Informationen und Empfehlungen.

DIN- und EN-Normen

  • Normen wie die DIN EN ISO 45001 (Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit) bieten praktische Leitlinien für die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen.

Abonnieren von Fachpublikationen und Newslettern

  • Fachzeitschriften: Regelmäßige Lektüre von Magazinen wie „Sicherheitsingenieur“, „Arbeitsschutz Praxis“ oder „Arbeit und Gesundheit“.

  • Newsletter: Anmeldung bei Organisationen wie der DGUV, Berufsgenossenschaften oder dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), um aktuelle Entwicklungen zu erhalten.

Besuchen von Online-Plattformen

  • DGUV-Website: Zugriff auf aktuelle Vorschriften, Regeln und Informationen.

  • BMAS: Bereitstellung von Gesetzestexten, Verordnungen und Erläuterungen.

  • EUR-Lex: EU-weite Regelungen und Verordnungen.

  • Beuth-Verlag: Zugriff auf DIN- und EN-Normen.

Teilnahme an Schulungen und Seminaren

  • Berufsgenossenschaften und Unfallkassen: Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen zu aktuellen Vorschriften.

  • Weiterbildungseinrichtungen: Anbieter wie die TÜV-Akademie oder DEKRA bieten Seminare zu Arbeitsschutzthemen.

Austausch mit Fachleuten

  • Netzwerke: Austausch mit Sicherheitsfachkräften, Betriebsärzten und Experten in Fachgremien.

  • Konferenzen und Messen: Teilnahme an Veranstaltungen wie der „Arbeitsschutz Aktuell“ oder der „A+A Messe“.

  • Berufsgenossenschaften: Regelmäßige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Berufsgenossenschaft, um Updates zu Vorschriften zu erhalten.

Nutzung digitaler Tools

  • Software für Arbeitsschutzmanagement: Viele Programme bieten automatische Updates zu gesetzlichen Änderungen.

  • Apps: Einige Organisationen, wie die DGUV, bieten Apps an, die Arbeitsschutzvorschriften und News bereitstellen.

Monitoring von Gesetzgebungsverfahren

  • Bundestag und Bundesrat: Überwachung von Gesetzgebungsverfahren im Bereich Arbeitsschutz.

  • Fachanwälte für Arbeitsschutz: Beratung zu aktuellen und geplanten Gesetzesänderungen.

Einrichten eines Verantwortlichen für Vorschriftenmonitoring

  • Bestimmung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines Beauftragten, der regelmäßig Vorschriften überwacht und auf den neuesten Stand bringt.

Erstellung eines internen Regelwerks

  • Dokumentation und regelmäßige Aktualisierung aller relevanten Vorschriften in einem zentralen Dokument.

  • Zugriff für alle Verantwortlichen, z. B. über ein digitales Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS).

Durchführung regelmäßiger Schulungen

  • Einführung von Schulungen, um Führungskräfte und Mitarbeitende über neue Vorschriften zu informieren.

  • Dokumentation der Schulungsinhalte zur Nachvollziehbarkeit.

Regelmäßige interne und externe Audits

  • Überprüfung der Einhaltung und Aktualität von Arbeitsschutzvorschriften durch interne Begehungen und externe Prüfungen.

Herausforderungen

  • Komplexität der Vorschriften: Vielzahl und Differenzierung der gesetzlichen Regelungen.

  • Häufige Änderungen: Regelmäßige Anpassungen an neue Technologien oder Risiken.

  • Zeitmangel: Betriebe haben oft nicht genügend Kapazitäten, alle Neuerungen selbst zu verfolgen.

Lösungsansätze

  • Kooperation mit externen Fachleuten: Unterstützung durch Arbeitsschutzberater, Fachanwälte oder externe Dienstleister.

  • Automatisierung: Einsatz von Softwarelösungen, die Änderungen automatisch melden.

  • Delegation: Verantwortung auf mehrere Personen oder Abteilungen verteilen.