Grundlagen des Arbeitsschutzes im Facility Management
Arbeitsschutz ist im Facility Management keine isolierte Aufgabe einzelner Sicherheitsfachleute. Er ist Bestandteil der täglichen Betriebsorganisation und betrifft technische Anlagen, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, Gebäude, Fremdfirmen und das Verhalten der Beschäftigten.
Ziel ist, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und Arbeit so zu organisieren, dass Sicherheit und Gesundheit dauerhaft gewährleistet werden.
Grundlagen des Arbeitsschutzes: Sicherheit, Prävention und Schutzmaßnahmen
Grundlage geeigneter Schutzmaßnahmen ist die Beurteilung der mit einer Tätigkeit verbundenen Gefährdungen. Dabei werden nicht nur offensichtliche Unfallrisiken betrachtet, sondern beispielsweise auch elektrische, mechanische, chemische, ergonomische und psychische Belastungen.
Aus der Gefährdungsbeurteilung werden konkrete Maßnahmen abgeleitet. Ihre Wirksamkeit muss anschließend überprüft und bei Veränderungen erneut bewertet werden.
Schutzmaßnahmen nach klarer Rangfolge
Gefahren sollten möglichst an ihrer Ursache beseitigt werden. Persönliche Schutzausrüstung ist dagegen grundsätzlich nachrangig gegenüber wirksameren technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Die Schutzlogik lässt sich über das STOP-Prinzip strukturieren:
Beispielsweise ist ein fest installiertes Geländer grundsätzlich wirksamer als die alleinige Sicherung einer Person durch persönliche Absturzschutzausrüstung.
Technik und Organisation verbinden
Sichere Arbeitsbedingungen entstehen nicht allein durch technisch einwandfreie Anlagen.
Ebenso erforderlich sind:
Ebenso erforderlich sind:
eindeutige Verantwortlichkeiten,
geeignete Arbeitsverfahren,
qualifiziertes Personal,
sichere Arbeitsmittel,
Betriebs- und Arbeitsanweisungen,
Unterweisungen,
Prüfungen,
Notfallregelungen sowie
wirksame Kontrollen.
Fremdfirmen berücksichtigen
Facility Management arbeitet regelmäßig mit Wartungsfirmen, Handwerksunternehmen, Reinigungsdiensten und weiteren externen Auftragnehmern zusammen.
Damit entstehen zusätzliche Risiken. Fremdfirmen müssen relevante Gefährdungen des Standorts kennen; gleichzeitig muss der Auftraggeber wissen, welche Gefährdungen durch deren Arbeiten entstehen können.
Koordination, Einweisung, Freigaben und klare Kommunikationswege sind deshalb wesentliche Bestandteile der Arbeitsschutzorganisation.
Beschäftigte befähigen
Technische Schutzmaßnahmen funktionieren nur dann dauerhaft, wenn Beschäftigte die vorgesehenen Verfahren kennen und anwenden.
Unterweisungen sollten deshalb konkret auf Tätigkeit, Arbeitsplatz und Gefährdung zugeschnitten sein. Besonders wichtig ist, dass Beschäftigte auch erkennen können, wann Arbeiten nicht sicher durchgeführt werden können und eine Rückfrage oder Eskalation erforderlich ist.
Arbeitsschutz kontinuierlich verbessern
Arbeitsschutz endet nicht mit einer erstellten Gefährdungsbeurteilung. Störungen, Unfälle, Beinaheereignisse, technische Veränderungen, neue Arbeitsmittel oder organisatorische Anpassungen liefern fortlaufend neue Erkenntnisse.
Damit wird Arbeitsschutz zu einem integralen Bestandteil professioneller Betreiberorganisation. Ziel ist nicht möglichst umfangreiche Dokumentation, sondern ein Gebäudebetrieb, in dem Gefährdungen systematisch beherrscht, Verantwortlichkeiten verstanden und sichere Arbeitsbedingungen dauerhaft gewährleistet werden.