Wer als Kind (unter 15 Jahren) oder Jugendlicher (15 bis 18 Jahre) gilt.
Die Bedingungen, unter denen eine Beschäftigung erlaubt ist.
Verbotene Tätigkeiten und zulässige Arbeitszeiten.
Verbot der Kinderarbeit
Schulpraktika und berufsvorbereitende Maßnahmen.
Tätigkeiten im Rahmen von kulturellen, künstlerischen, sportlichen oder sozialen Veranstaltungen.
Leichte Arbeiten, die Kinder ab 13 Jahren mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten ausüben dürfen (z. B. Zeitungsaustragen).
Besondere Regelungen für Jugendliche
Für Jugendliche, die mindestens 15 Jahre alt und nicht mehr vollzeitschulpflichtig sind, gelten spezifische Regelungen, die eine Beschäftigung unter Berücksichtigung ihrer Gesundheit und Sicherheit ermöglichen.
Die Arbeitszeit und Pausenregelungen
Maximal 2 Stunden täglich an Schultagen.
Maximal 7 Stunden täglich und 35 Stunden wöchentlich während der Ferien.
Arbeit nur zwischen 8:00 und 18:00 Uhr.
Jugendliche
Maximal 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich.
Arbeitszeit nur zwischen 6:00 und 20:00 Uhr, mit branchenspezifischen Ausnahmen:Bäckereien: ab 5:00 Uhr.
Gastronomie: bis 22:00 Uhr.
Pausen: Mindestens 30 Minuten bei 4,5 bis 6 Stunden Arbeitszeit, 60 Minuten bei mehr als 6 Stunden.
Verbotene Tätigkeiten
Arbeiten mit gefährlichen Maschinen oder Geräten.
Tätigkeiten, die mit Gefahrstoffen, Biostoffen oder Strahlen verbunden sind.
Arbeiten in großer Höhe, extremer Kälte, Hitze oder Nässe.
Schwere körperliche Arbeiten, wie das Heben schwerer Lasten.
Tätigkeiten mit erhöhter Unfallgefahr, wie im Bauwesen oder in der chemischen Industrie.
Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
Vor der Beschäftigung von Kindern oder Jugendlichen ist eine arbeitsplatz- und personenbezogene Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Diese hat zum Ziel, potenzielle Risiken zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln.
Gefährdungsbeurteilung
Analyse der Arbeitsplätze und Tätigkeiten auf mögliche physische und psychische Belastungen.
Dokumentation der Ergebnisse und Festlegung spezifischer Schutzmaßnahmen.
Schutzmaßnahmen
Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel und persönlicher Schutzausrüstung (PSA).
Anpassung der Arbeitsbedingungen an das Alter und die Fähigkeiten der jungen Beschäftigten.
Regelmäßige Überwachung der Arbeitsumgebung durch geschulte Fachkräfte.
Unterweisung
Gefahren am Arbeitsplatz.
Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen.
Notfallmaßnahmen.
Schulpraktika und berufsvorbereitende Maßnahmen
Kinder dürfen ausschließlich mit leichten Arbeiten betraut werden.
Eine Gefährdungsbeurteilung ist vor Aufnahme der Tätigkeit zwingend erforderlich.
Die Arbeitszeitregelungen müssen eingehalten werden.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Erstuntersuchung: Vor Beginn der ersten Beschäftigung.
Nachuntersuchung: Innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Tätigkeit. Diese Untersuchungen dienen der Feststellung, ob die Jugendlichen die geplanten Tätigkeiten gesundheitlich ausüben können.
Kündigungsschutz
Kinder und Jugendliche genießen während ihrer Beschäftigung einen besonderen Kündigungsschutz, der ihnen Sicherheit bietet und sie vor willkürlicher Beendigung schützt.
Gleichbehandlung
Kinder und Jugendliche dürfen nicht aufgrund ihres Alters benachteiligt werden. Sie haben Anspruch auf gleiche Rechte wie andere Beschäftigte, sofern dies im Rahmen ihrer Schutzvorschriften möglich ist.
Für Kinder und Jugendliche
Berufsorientierung: Einblicke in verschiedene Berufsfelder und Entwicklung beruflicher Interessen.
Erwerb von Schlüsselkompetenzen: Förderung von Verantwortung, Teamfähigkeit und Selbstorganisation.
Gesundheitsschutz: Sicherstellung eines sicheren Arbeitsumfelds.
Für Arbeitgeber
Nachwuchsförderung: Möglichkeit, junge Talente frühzeitig zu entdecken und zu fördern.
Gesellschaftliche Verantwortung: Beitrag zur Berufsbildung und Entwicklung junger Menschen.
Imagegewinn: Demonstration sozialer Verantwortung und Engagement für die Jugend.
Herausforderungen
Unzureichende Kenntnis der Vorschriften: Arbeitgeber sind oft nicht vollständig über die gesetzlichen Vorgaben informiert.
Hoher Betreuungsaufwand: Kinder und Jugendliche benötigen intensivere Betreuung und Unterweisung.
Einhaltung von Arbeitszeitregelungen: Die strengen Vorgaben können die betriebliche Organisation erschweren.
Lösungsansätze
Regelmäßige Schulungen für Personalverantwortliche zu den Jugendarbeitsschutzvorschriften.
Erstellung eines betrieblichen Konzepts für die Beschäftigung von Jugendlichen.
Einsatz geschulter Betreuungspersonen, die die jungen Beschäftigten begleiten.