Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz
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Rechtliche Grundlagen
berufsgenossenschaftliche Regelungen
§ 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsschutz im Unternehmen zu organisieren. Diese Verpflichtung kann teilweise auf fachkundige Personen übertragen werden.
§ 13 ArbSchG: Die Übertragung von Aufgaben auf zuverlässige und fachkundige Personen ist ausdrücklich erlaubt, erfordert jedoch klare und dokumentierte Regelungen.
DGUV Vorschrift 1: Die Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung fordern die Schriftlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Übertragung.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Regelt die Verantwortung für sichere Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen, welche häufig im Facility Management vorkommen.
ASR A2.2 (Arbeitsstättenrichtlinie): Stellt Anforderungen an organisatorische Maßnahmen, z. B. in Bezug auf Brandschutz und Notfallmanagement.
Schriftform
Die Aufgabenbeschreibung,
die Verantwortungsbereiche,
die Befugnisse und
die Rückmeldepflichten.
Geeignete Mitarbeiter
Fachwissen: Qualifikation durch Ausbildung, Schulungen oder Berufserfahrung.
Zuverlässigkeit: Die Person muss die übertragenen Aufgaben gewissenhaft wahrnehmen.
Position: Führungskräfte eignen sich häufig, da sie organisatorische und hierarchische Einflussmöglichkeiten haben. Auch spezialisierte Mitarbeitende wie Brandschutz- oder Sicherheitsbeauftragte können Pflichten übernehmen.
Auswahl der geeigneten Person
Prüfung der fachlichen und persönlichen Eignung.
Berücksichtigung der Aufgaben- und Verantwortungsbereiche der Person.
Erstellung der schriftlichen Vereinbarung
Definition der Pflichten: Detaillierte Beschreibung der übertragenen Aufgaben, z. B. Wartung von Brandschutzanlagen, Kontrolle von Fremdfirmen oder Durchführung von Unterweisungen.
Befugnisse: Festlegung der Entscheidungs- und Handlungskompetenzen.
Rückmeldepflicht: Regelungen zur Berichterstattung an den Arbeitgeber, z. B. in Form von regelmäßigen Berichten.
Technische Anlagen
Wartung und Prüfung: Übertragung der Verantwortung für Aufzüge, Lüftungsanlagen oder Brandschutzsysteme auf technisch qualifizierte Mitarbeitende oder externe Dienstleister.
Überwachung: Kontrolle der Einhaltung von Prüfterminen und gesetzlichen Anforderungen, z. B. durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Vorteile der Pflichtenübertragung
Effizienz: Verantwortlichkeiten werden klar verteilt, und operative Aufgaben können von Experten übernommen werden.
Rechtssicherheit: Dokumentierte Übertragungen schützen den Arbeitgeber vor Haftungsrisiken.
Förderung der Sicherheitskultur: Mitarbeitende und Führungskräfte werden aktiv in den Arbeitsschutz eingebunden.