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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Geräte- und Anlagenverzeichnis im Kontext Arbeitsschutz

Facility Management: Arbeitsschutz » AMS » Nachweis der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften » Geräte- und Anlagenverzeichnis

Übersichtliche Dokumentation zur Sicherheit am Arbeitsplatz

Ein Geräte- und Anlagenverzeichnis ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzmanagements. Es bietet eine systematische Übersicht aller Arbeitsmittel und Anlagen im Unternehmen und ermöglicht eine effektive Organisation von Wartungs- und Prüfpflichten. Dadurch trägt es wesentlich zur Sicherheit am Arbeitsplatz und zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei. Es schafft Transparenz, gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und unterstützt die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden. Durch eine systematische Erfassung, regelmäßige Aktualisierung und digitale Verwaltung kann das Verzeichnis effektiv in den betrieblichen Alltag integriert werden und wesentlich zur Minimierung von Risiken beitragen.

Bedeutung eines Geräte- und Anlagenverzeichnisses

Rechtssicherheit:

  • Es hilft, die gesetzlichen Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und anderer Arbeitsschutzvorschriften zu erfüllen.

  • Dokumentiert die Einhaltung von Prüf- und Wartungspflichten.

Gefährdungsminimierung:

  • Identifiziert potenzielle Gefährdungen durch fehlerhafte oder unsachgemäße Nutzung von Geräten und Anlagen.

  • Stellt sicher, dass alle Arbeitsmittel in einem sicheren Zustand gehalten werden.

Effizienzsteigerung:

  • Optimiert die Planung von Instandhaltungs- und Prüfmaßnahmen.

  • Vermeidet unnötige Ausfallzeiten durch rechtzeitige Wartung.

Nachvollziehbarkeit:

  • Erleichtert die Rückverfolgbarkeit von Maßnahmen und Prüfungen im Falle eines Unfalls oder einer behördlichen Kontrolle.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Die BetrSichV verlangt, dass der Arbeitgeber alle Arbeitsmittel auf ihre Sicherheit überprüft und geeignete Prüfungen durchführt (§ 3 BetrSichV).

  • Wiederkehrende Prüfungen von Geräten und Anlagen müssen dokumentiert werden (§ 14 BetrSichV).

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Arbeitsmittel bereitzustellen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährden (§ 5 ArbSchG).

Technische Regeln

  • TRBS 1201 („Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“) konkretisiert die Prüfanforderungen.

DGUV Vorschriften

  • DGUV Vorschrift 3 regelt die Prüfung elektrischer Betriebsmittel.

Allgemeine Informationen:

  • Bezeichnung des Geräts/der Anlage: Eindeutige Identifikation (z. B. Typ, Seriennummer).

  • Standort: Wo das Gerät oder die Anlage eingesetzt wird.

  • Hersteller und Lieferant.

Technische Daten:

  • Baujahr und technische Spezifikationen.

  • Energiebedarf, Kapazität oder Leistung.

Verwendungszweck:

  • Beschreibung der Einsatzbereiche und Tätigkeiten.

Sicherheitsmerkmale:

  • Vorhandene Schutzvorrichtungen und Sicherheitsfunktionen.

  • Angaben zur erforderlichen Persönlichen Schutzausrüstung (PSA).

Prüf- und Wartungshistorie:

  • Datum der letzten Prüfung und Wartung.

  • Ergebnisse der Prüfungen.

  • Fälligkeit der nächsten Prüfung.

Gefährdungsbeurteilung:

  • Identifizierte Gefährdungen im Zusammenhang mit der Nutzung.

  • Maßnahmen zur Minimierung der Gefährdungen.

Verantwortliche Personen:

  • Zuständigkeit für die Wartung, Prüfung und Nutzung des Geräts/der Anlage.

Betriebsanleitungen und Dokumentationen:

  • Vorhandene Bedienungs- und Wartungshandbücher.

Schritt 1: Erfassung aller Arbeitsmittel

  • Systematische Bestandsaufnahme aller Geräte und Anlagen im Unternehmen.

  • Priorisierung kritischer Arbeitsmittel mit hohem Gefährdungspotenzial.

Schritt 2: Kategorisierung

  • Gruppierung der Arbeitsmittel nach Typ, Einsatzbereich oder Gefährdungspotenzial (z. B. elektrische Geräte, Maschinen, Hebeanlagen, Druckbehälter).

Schritt 3: Dokumentation

  • Nutzung eines zentralen digitalen Systems zur Verwaltung des Verzeichnisses.

  • Sicherstellung, dass alle Einträge vollständig und aktuell sind.

Schritt 4: Integration in das Arbeitsschutzmanagement

  • Verknüpfung des Verzeichnisses mit anderen Arbeitsschutzprozessen, z. B. Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Wartungsplänen.

Schritt 5: Regelmäßige Aktualisierung

  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Verzeichnisses, insbesondere bei neuen Geräten oder geänderten Einsatzbedingungen.

Unterstützung der Gefährdungsbeurteilung

  • Das Verzeichnis dient als Grundlage, um Gefährdungen durch Geräte und Anlagen zu identifizieren und zu bewerten.

  • Beispiele: Risiken durch defekte oder veraltete Maschinen.

  • Unsachgemäße Nutzung durch fehlende Unterweisungen.

Organisation von Prüfungen und Wartungen

  • Planung und Dokumentation aller erforderlichen Prüfungen (z. B. elektrische Sicherheitsprüfungen, Sichtprüfungen).

  • Automatische Erinnerungen an fällige Prüfungen durch digitale Tools.

Unterweisung der Beschäftigten

  • Bereitstellung relevanter Informationen aus dem Verzeichnis (z. B. Betriebsanweisungen, Sicherheitsvorkehrungen).

  • Unterstützung bei der Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden.

Dokumentation und Berichterstattung

  • Nachweis der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei behördlichen Kontrollen oder Audits.

  • Bereitstellung von Prüfberichten und Wartungsprotokollen.

Digitale Verwaltung des Verzeichnisses

  • Zentralisierung: Alle Informationen sind an einem Ort verfügbar.

  • Automatisierung: Erinnerung an Prüftermine oder fällige Wartungen.

  • Transparenz: Schneller Zugriff auf Dokumentationen und Prüfberichte.

  • Effizienz: Reduktion des Verwaltungsaufwands durch automatisierte Prozesse.

Herausforderung: Umfangreiche Datenmenge

  • Lösung: Priorisierung kritischer Geräte und Anlagen sowie Nutzung von Softwarelösungen zur Verwaltung.

Herausforderung: Regelmäßige Aktualisierung

  • Lösung: Einführung eines festen Prozesses zur Aktualisierung, z. B. jährliche Inventur.

Herausforderung: Schulung der Mitarbeitenden

  • Lösung: Regelmäßige Schulungen zur Nutzung des Verzeichnisses und zur Bedeutung von Wartungs- und Prüfpflichten.