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Gerichtsfeste Unterweisung: Anforderungen und Umsetzung

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Anforderungen und Umsetzung

Anforderungen und Umsetzung

Eine gerichtsfeste Unterweisung ist ein essenzielles Instrument, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten und gleichzeitig den Arbeitgeber rechtlich abzusichern. Sie muss thematisch präzise, verständlich, regelmäßig und umfassend dokumentiert sein. Insbesondere im Facility Management, wo vielfältige Aufgaben und Gefahrenquellen bestehen, sind gerichtsfeste Unterweisungen unerlässlich, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen und rechtliche Risiken zu minimieren.

Gerichtsfeste Unterweisung – Anforderungen

Anforderungen erfüllt.

  • Thematik: Die Inhalte der Unterweisung müssen klar definiert und arbeitsplatzspezifisch sein.

  • Sprache: Die Sprache muss den Teilnehmenden verständlich sein und mögliche Sprachbarrieren berücksichtigen.

  • Häufigkeit: Unterweisungen müssen regelmäßig und bei Bedarf (z. B. bei Änderungen oder besonderen Ereignissen) erfolgen.

  • Dauer: Die Unterweisung muss ausreichend Zeit bieten, um alle Inhalte angemessen zu vermitteln.

  • Gerichtsfeste Dokumentation: Jede Unterweisung muss lückenlos dokumentiert werden, um im Streitfall als Nachweis zu dienen.

Schutzmaßnahmen am jeweiligen Arbeitsplatz

  • Gefährdungsbeurteilung: Vermittlung der Ergebnisse und darauf basierende Schutzmaßnahmen.

  • Arbeitsschutzregeln: Allgemeine Vorschriften sowie arbeitsplatzspezifische Anweisungen.

  • Notfallmaßnahmen: Verhalten bei Unfällen, Bränden oder anderen kritischen Situationen.

  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Richtiges Tragen und Pflegen von PSA.

  • Betriebsanweisungen: Klare und schriftliche Vorgaben für Maschinen, Geräte oder Tätigkeiten.

Die Sprache der Unterweisung muss den Teilnehmenden angepasst sein:

  • Einfache Sprache: Fachbegriffe werden erklärt, um alle Mitarbeitenden einzubinden.

  • Mehrsprachigkeit: Bei internationalen Teams ist die Übersetzung der Inhalte erforderlich.

  • Praktische Beispiele: Komplexe Themen werden durch anschauliche Beispiele oder Demonstrationen vermittelt.

Die BetrSichV und andere Vorschriften fordern regelmäßige Unterweisungen:

  • Erstunterweisung: Vor Arbeitsaufnahme oder Nutzung neuer Geräte.

  • Wiederholungsunterweisungen: Mindestens einmal jährlich.

  • Anlassbezogene Unterweisungen: Nach Unfällen, bei Einführung neuer Technologien oder Änderungen der Arbeitsprozesse.

Die Dauer der Unterweisung muss an die Komplexität der Themen angepasst sein:

  • Kurze, regelmäßige Einheiten: Bei einfachen Themen wie dem richtigen Tragen von PSA.

  • Intensivschulungen: Für komplexe Arbeitsprozesse, z. B. bei gefährlichen Arbeitsmitteln oder chemischen Stoffen.

Eine gerichtsfeste Unterweisung

  • Inhalt: Themen, Ziele und Schwerpunkte der Unterweisung.

  • Datum und Dauer: Zeitpunkt und Zeitrahmen der Unterweisung.

  • Teilnehmerliste: Namen und Unterschriften aller Teilnehmenden.

  • Unterweisender: Name und Qualifikation der Person, die die Unterweisung durchgeführt hat.

Die Dokumentation dient nicht nur dem rechtlichen Nachweis, sondern auch der internen Nachverfolgung.

gerichtsfeste Unterweisungen

  • Technische Schulungen: Unterweisungen für den Umgang mit Aufzügen, Heizungsanlagen oder Brandschutzsystemen.

  • Gefahrstoffunterweisungen: Richtiger Umgang mit Reinigungsmitteln und Chemikalien.

  • Externe Dienstleister: Sicherstellung, dass Fremdfirmen die Sicherheitsvorschriften des Unternehmens kennen und einhalten.