Gerichtsfeste Unterweisung: Anforderungen und Umsetzung
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Gerichtsfeste Unterweisung – Anforderungen
Anforderungen erfüllt.
Thematik: Die Inhalte der Unterweisung müssen klar definiert und arbeitsplatzspezifisch sein.
Sprache: Die Sprache muss den Teilnehmenden verständlich sein und mögliche Sprachbarrieren berücksichtigen.
Häufigkeit: Unterweisungen müssen regelmäßig und bei Bedarf (z. B. bei Änderungen oder besonderen Ereignissen) erfolgen.
Dauer: Die Unterweisung muss ausreichend Zeit bieten, um alle Inhalte angemessen zu vermitteln.
Gerichtsfeste Dokumentation: Jede Unterweisung muss lückenlos dokumentiert werden, um im Streitfall als Nachweis zu dienen.
Schutzmaßnahmen am jeweiligen Arbeitsplatz
Gefährdungsbeurteilung: Vermittlung der Ergebnisse und darauf basierende Schutzmaßnahmen.
Arbeitsschutzregeln: Allgemeine Vorschriften sowie arbeitsplatzspezifische Anweisungen.
Notfallmaßnahmen: Verhalten bei Unfällen, Bränden oder anderen kritischen Situationen.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Richtiges Tragen und Pflegen von PSA.
Betriebsanweisungen: Klare und schriftliche Vorgaben für Maschinen, Geräte oder Tätigkeiten.
Die Sprache der Unterweisung muss den Teilnehmenden angepasst sein:
Einfache Sprache: Fachbegriffe werden erklärt, um alle Mitarbeitenden einzubinden.
Mehrsprachigkeit: Bei internationalen Teams ist die Übersetzung der Inhalte erforderlich.
Praktische Beispiele: Komplexe Themen werden durch anschauliche Beispiele oder Demonstrationen vermittelt.
Die BetrSichV und andere Vorschriften fordern regelmäßige Unterweisungen:
Erstunterweisung: Vor Arbeitsaufnahme oder Nutzung neuer Geräte.
Wiederholungsunterweisungen: Mindestens einmal jährlich.
Anlassbezogene Unterweisungen: Nach Unfällen, bei Einführung neuer Technologien oder Änderungen der Arbeitsprozesse.
gerichtsfeste Unterweisungen
Technische Schulungen: Unterweisungen für den Umgang mit Aufzügen, Heizungsanlagen oder Brandschutzsystemen.
Gefahrstoffunterweisungen: Richtiger Umgang mit Reinigungsmitteln und Chemikalien.
Externe Dienstleister: Sicherstellung, dass Fremdfirmen die Sicherheitsvorschriften des Unternehmens kennen und einhalten.