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Mechaniker

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Allgemeine Gefährdungen eines Mechanikers

Allgemeine Gefährdungen eines Mechanikers

Mechaniker sind in ihrem beruflichen Alltag verschiedenen Gefährdungen ausgesetzt, die von mechanischen, chemischen, ergonomischen und arbeitsorganisatorischen Risiken bis hin zu elektrischen und physikalischen Gefahren reichen. Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und technischer Normen ist entscheidend, um die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu gewährleisten. Die Umsetzung von Schutzmaßnahmen, die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und die regelmäßige Schulung der Beschäftigten sind essenziell, um Unfälle und gesundheitliche Schäden zu vermeiden. Arbeitgeber und Mechaniker tragen gemeinsam Verantwortung für eine sichere Arbeitsumgebung.

Mechanische Gefährdungen

Mechanische Risiken

Mechanische Risiken gehören zu den häufigsten Gefährdungen eines Mechanikers, da sie häufig mit schweren Werkzeugen, Maschinen und beweglichen Bauteilen arbeiten.

Quetschungen und Schnittverletzungen:

  • Ursachen: Unsachgemäßer Umgang mit Werkzeugen, Bauteilen oder Maschinen.

  • Gesetzliche Grundlage: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV, § 4), die fordert, dass Arbeitsmittel sicher und in einwandfreiem Zustand bereitgestellt werden.

  • Schutzmaßnahmen: Tragen von Schutzhandschuhen gemäß DIN EN 388 (Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken) und Verwendung von sicheren Werkzeugen.

Gefährdung durch bewegliche Maschinenteile:

  • Gefahren: Einklemmung, Quetschung oder Abscheren von Gliedmaßen.

  • Normen: DIN EN ISO 13857 legt Sicherheitsabstände zu beweglichen Teilen fest, um das Erreichen gefährlicher Bereiche zu verhindern.

  • Maßnahmen: Verwendung von Schutzabdeckungen und Not-Aus-Schaltern gemäß DIN EN ISO 13850.

Schleudernde Bauteile:

  • Gefährdung durch lose Teile, die sich während der Arbeit lösen und mit hoher Geschwindigkeit bewegt werden.

  • Schutzmaßnahmen: Tragen von Schutzbrillen nach DIN EN 166.

Gefährdungen durch die Arbeitsumgebung

Die Arbeitsumgebung eines Mechanikers birgt spezifische Risiken, die durch sorgfältige Planung und Sicherheitsvorkehrungen minimiert werden können.

Rutsch- und Stolpergefahr:

  • Ursachen: Verschmutzte Böden durch Öle, Fette oder Werkstoffe.

  • Normen: ASR A1.5/1,2 fordert die regelmäßige Reinigung und Wartung von Arbeitsböden.

Arbeiten in engen Räumen:

  • Risiko der eingeschränkten Bewegungsfreiheit und erhöhter Unfallgefahr.

  • Schutzmaßnahmen: Einhaltung der Vorschriften nach DGUV Regel 113-004 („Arbeiten in Behältern und engen Räumen“).

Lärm:

  • Maschinenlärm kann zu Gehörschäden führen.

  • Normen: Lärmschutz gemäß DIN EN ISO 11690 und Messung der Lärmbelastung nach Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV).

Gefährdung durch feuchte Bedingungen:

  • Arbeiten in feuchten Umgebungen können mechanische Werkzeuge und elektrische Betriebsmittel beeinträchtigen.

  • Maßnahmen: Verwendung geeigneter Maschinen und Geräte mit Schutzart gemäß DIN EN 60529 (IP-Schutzarten).

Chemische Gefährdungen

Mechaniker arbeiten häufig mit Schmierstoffen, Lösungsmitteln, Lacken und anderen Chemikalien, die Gesundheitsrisiken bergen.

Hautkontakt mit Gefahrstoffen:

  • Gefahr: Hautreizungen, allergische Reaktionen oder chronische Hauterkrankungen.

  • Normen: DIN EN 374 (Chemikalienschutzhandschuhe) und CLP-Verordnung (1272/2008/EG) zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen.

  • Schutzmaßnahmen: Verwendung geeigneter Schutzausrüstung und regelmäßige Hautpflege.

Einatmen von Dämpfen:

  • Gefahr: Atemwegserkrankungen und langfristige Lungenschäden.

  • Schutzmaßnahmen: Einsatz von Atemschutzmasken gemäß DIN EN 149 und ausreichende Belüftung der Arbeitsräume.

Brand- und Explosionsgefahr:

  • Arbeiten mit entzündlichen Stoffen wie Ölen, Kraftstoffen oder Lösungsmitteln.

  • Normen: DIN EN 60079 regelt Schutzmaßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen.

Ergonomische Gefährdungen

Mechaniker arbeiten oft in ungünstigen Körperhaltungen oder müssen schwere Lasten heben, was zu langfristigen gesundheitlichen Schäden führen kann.

Zwangshaltungen:

  • Arbeiten über Kopf, in gebückter Haltung oder an schwer zugänglichen Stellen.

  • Maßnahmen: Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung nach Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Verwendung von Hebe- und Stützvorrichtungen.

Schwere Lasten:

  • Heben und Tragen schwerer Bauteile belastet den Bewegungsapparat.

  • Gesetzliche Grundlage: Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV).

  • Schutzmaßnahmen: Einsatz von Hebezeugen und Schulungen zur richtigen Hebetechnik.

Elektrische Gefährdungen

Auch wenn Mechaniker primär mit mechanischen Systemen arbeiten, besteht bei Arbeiten an elektrifizierten Maschinen oder Anlagen ein Risiko.

Stromschlag:

  • Gefahr durch beschädigte Kabel oder unsachgemäßen Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln.

  • Normen: DIN VDE 0105-100 regelt den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen.

  • Maßnahmen: Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3.

Organisatorische und psychische Gefährdungen

Die Arbeitsorganisation und psychische Belastungen spielen eine zentrale Rolle für die Sicherheit und Gesundheit eines Mechanikers.

Zeitdruck und Stress:

  • Hoher Arbeitsdruck kann zu Fehlern und Unfällen führen.

  • Maßnahmen: Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG, auch hinsichtlich psychischer Belastungen.

Koordinationsprobleme:

  • Arbeiten in Teams oder mit anderen Gewerken.

  • Maßnahmen: Klare Kommunikation und Arbeitsanweisungen gemäß DIN ISO 45001 (Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit).

Technische Schutzmaßnahmen:

  • Sicherstellen, dass alle Maschinen den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen.

  • Verwendung von Schutzvorrichtungen an Maschinen und Werkzeugen.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA):

  • Verwendung von Schutzkleidung (DIN EN ISO 20471), Sicherheitsschuhen (DIN EN ISO 20345) und Gehörschutz (DIN EN 352).

Schulungen und Unterweisungen:

  • Regelmäßige Schulungen zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen gemäß DGUV Vorschrift 1.

Arbeitsorganisation:

  • Planung der Arbeitsschritte und regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen nach § 3 BetrSichV.

Wartung und Prüfung:

  • Regelmäßige Prüfung von Werkzeugen und Maschinen gemäß DIN 31051 (Instandhaltungsstrategien).