Im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz (AGS) sind konkrete, messbare und realistische Ziele entscheidend, um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden kontinuierlich zu verbessern. Durch die jährliche Festlegung spezifischer Arbeitsschutzziele stellen wir sicher, dass unser Engagement strukturiert, überprüfbar und ergebnisorientiert ist. Diese Ziele sind eng mit unserer Unternehmenskultur, unseren gesetzlichen Verpflichtungen und der kontinuierlichen Verbesserung unserer Sicherheitsstandards verknüpft.
Die jährliche Festlegung konkreter Ziele im Arbeitsschutz ist ein zentraler Bestandteil unseres Engagements für die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeitenden. Sie ermöglicht es uns, systematisch, messbar und nachhaltig Verbesserungen umzusetzen, Risiken zu minimieren und das Sicherheitsbewusstsein im gesamten Unternehmen zu fördern. Durch klare Verantwortlichkeiten, regelmäßige Überprüfung und transparente Kommunikation wird sichergestellt, dass Arbeitsschutz nicht nur eine Pflicht, sondern eine gelebte Praxis ist.
Warum setzen wir uns jährliche Ziele im Arbeitsschutz?
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein dynamisches Feld, das sich durch neue Technologien, gesetzliche Anforderungen und betriebliche Veränderungen ständig weiterentwickelt.
Jährliche Ziele helfen uns, Verbesserungen systematisch und planvoll umzusetzen, statt nur reaktiv zu handeln.
Messbarkeit des Erfolgs
Durch spezifische Ziele können wir den Erfolg unserer Maßnahmen messbar machen und Fortschritte dokumentieren.
Klare Zielvorgaben zeigen, ob unsere Strategien und Maßnahmen wirksam sind.
Motivation und Beteiligung
Ziele schaffen Orientierung und motivieren alle Beteiligten, sich aktiv für den Arbeitsschutz einzusetzen.
Mitarbeitende, Führungskräfte und Arbeitsschutzverantwortliche identifizieren sich stärker mit Maßnahmen, wenn sie konkrete Ergebnisse anstreben.
Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
Die kontinuierliche Verbesserung des Arbeitsschutzes ist gemäß Arbeitsschutzgesetz (§ 3 und § 5 ArbSchG) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 BetrSichV) verpflichtend.
Jährliche Zielsetzungen unterstützen uns dabei, den gesetzlichen Anforderungen systematisch nachzukommen.
Analyse der Ist-Situation
Gefährdungsbeurteilungen: Jährliche Überprüfung und Aktualisierung, um neue Risiken zu identifizieren.
Unfallstatistiken: Analyse der Anzahl, Art und Ursachen von Arbeitsunfällen und Beinahe-Unfällen.
Mitarbeiterfeedback: Regelmäßige Befragungen und Workshops zur Wahrnehmung von Sicherheits- und Gesundheitsaspekten.
Zieldefinition nach der SMART-Methode
Spezifisch: Das Ziel beschreibt eindeutig, was erreicht werden soll.
Beispiel: „Reduzierung der Sturzunfälle durch verbesserte Sicherheitsvorkehrungen.“
Messbar:
Das Ziel enthält konkrete Kennzahlen zur Erfolgsmessung.
Beispiel: „Reduktion der Unfallrate um 15 % im Vergleich zum Vorjahr.“
Attraktiv
Das Ziel ist für die Mitarbeitenden und das Unternehmen sinnvoll und motivierend.
Beispiel: „Steigerung des Sicherheitsbewusstseins durch regelmäßige Schulungen.“
Realistisch:
Das Ziel ist unter den gegebenen Ressourcen und Rahmenbedingungen erreichbar.
Beispiel: „Einführung von drei zusätzlichen Notfallübungen pro Jahr.“
Terminiert:
Das Ziel hat eine klare Frist für die Umsetzung.
Beispiel: „Abschluss aller Maßnahmen bis zum 31. Dezember.“
Einbindung aller Akteure
Ziele werden in Zusammenarbeit zwischen der Geschäftsführung, Sicherheitsfachkräften, dem Betriebsarzt, Führungskräften und Mitarbeitenden erarbeitet.
Die Einbindung aller Hierarchieebenen fördert die Akzeptanz und erleichtert die Umsetzung.
Festlegung von Verantwortlichkeiten
Sicherheitsfachkraft für technische Maßnahmen,
Führungskräfte für organisatorische Änderungen,
Betriebsarzt für Gesundheitsförderungsprogramme.
Ressourcenplanung
Erforderliche Ressourcen wie Budget, Schulungen, Zeit und Personal werden eingeplant, um die Ziele realistisch umzusetzen.
Unfallprävention
Reduktion der Arbeitsunfälle um 20 % durch Einführung eines Schulungsprogramms zum sicheren Arbeiten auf Leitern.
Verringerung der Beinahe-Unfälle durch Einführung eines digitalen Meldesystems und Sensibilisierungskampagnen.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen
Verbesserung der Ergonomie an Bildschirmarbeitsplätzen durch Austausch aller alten Bürostühle bis zum 31. Oktober.
Einführung einer regelmäßigen Arbeitsplatzanalyse zur Verringerung von Belastungen durch Lärm oder Vibrationen.
Gesundheitsförderung
Steigerung der Teilnahmequote an gesundheitsfördernden Maßnahmen (z. B. Rückenschulungen oder Stressmanagement) auf mindestens 50 % aller Mitarbeitenden.
Einführung eines wöchentlichen Bewegungsangebots (z. B. Yoga oder Fitnesskurse) für Büromitarbeitende.
Technische und organisatorische Verbesserungen
Installation von zusätzlichen Sicherheitsvorrichtungen an Maschinen, um das Risiko von Quetschverletzungen zu minimieren.
Erstellung eines Notfallplans für alle Abteilungen und Durchführung von zwei Notfallübungen pro Jahr.
Schulung und Sensibilisierung
Durchführung von vier Sicherheitsworkshops pro Jahr für Mitarbeitende in gefährdeten Bereichen (z. B. Arbeiten in der Höhe oder Umgang mit Gefahrstoffen).
Entwicklung einer E-Learning-Plattform für Arbeitsschutzthemen, die mindestens 90 % der Mitarbeitenden nutzen.
Monitoring und Reporting
Regelmäßige Überprüfung des Fortschritts bei der Zielerreichung (z. B. monatliche Statusberichte durch Sicherheitsfachkräfte).
Verwendung von Kennzahlen wie:Unfallhäufigkeitsrate (UHZ),
Anzahl der gemeldeten Beinahe-Unfälle,
Teilnahmequote an Schulungen.
Anpassung von Maßnahmen
Wenn sich Ziele als nicht realistisch erweisen oder neue Risiken auftauchen, werden Maßnahmen angepasst oder ergänzt.
Jahresabschluss und Auswertung
Am Jahresende werden alle Ziele evaluiert:Welche Ziele wurden erreicht?
Welche Hindernisse gab es?
Was kann für das kommende Jahr verbessert werden?
Ergebnisse werden dokumentiert und als Grundlage für die Planung der nächsten Ziele genutzt.
Kommunikation
Transparente Information an alle Mitarbeitenden über erreichte Erfolge und zukünftige Ziele:z. B. durch Betriebsversammlungen, Intranet-Updates oder Aushänge.