Zum Inhalt springen

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Betriebsanweisung für die Verwendung elektrischer Handwerkzeuge

Facility Management: Arbeitsschutz » Gefährdungen » Betriebsanweisungen » elektrische Handwerkzeuge

Gültigkeitsbereich

Gültigkeitsbereich

Diese Betriebsanweisung gilt für alle Tätigkeiten mit elektrischen Handwerkzeugen, wie z. B. Bohrmaschinen, Winkelschleifern, Stichsägen und Schraubern. Sie richtet sich an alle Mitarbeiter und Fremdfirmen, die mit diesen Geräten arbeiten, und dient dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit sowie der Vermeidung von Sachschäden.

Gefahren

Mechanische Gefährdungen

  • Verletzungen durch rotierende oder schneidende Teile.

  • Quetschungen oder Schnitte durch unkontrolliertes Werkzeugverhalten.

Elektrische Gefährdungen

  • Stromschläge durch defekte Kabel, Stecker oder Gehäuse.

  • Kurzschluss oder Überhitzung der Geräte.

Physikalische Gefährdungen

  • Lärmbelastung, die zu Gehörschäden führen kann.

  • Vibrationen, die langfristig zu Gesundheitsschäden (Hand-Arm-Vibrationssyndrom) führen können.

Brand- und Explosionsgefahr

  • Funkenbildung in explosionsgefährdeten Bereichen.

  • Überhitzung des Geräts bei unsachgemäßer Nutzung.

Ergonomische Gefährdungen

  • Belastungen durch falsche Haltung oder längeren Einsatz.

Technische Schutzmaßnahmen

  • Nutzung ausschließlich geprüfter und zugelassener Geräte (VDE-Prüfzeichen beachten).

  • Ausstattung der Geräte mit Schutzvorrichtungen wie Schutzhauben und Sicherheitsschaltern.

  • Sicherstellen, dass Geräte mit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) betrieben werden.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

  • Handschutz: Geeignete Arbeitshandschuhe tragen.

  • Augenschutz: Schutzbrille oder Gesichtsschutz verwenden.

  • Gehörschutz: Ohrstöpsel oder Kapselgehörschutz bei lautstarken Geräten.

  • Sicherheitsschuhe: Tragen von festem, rutschfestem Schuhwerk (DIN EN ISO 20345).

  • Körperschutz: Eng anliegende Kleidung tragen, lose Kleidungsstücke vermeiden.

Nutzung der Werkzeuge

  • Beschädigungen an Kabeln, Steckern und Gehäusen.

  • Sicheren Sitz der Werkzeugaufsätze (z. B. Schleifscheiben oder Bohrer).

  • Nur geeignete Werkzeuge für die jeweilige Arbeit verwenden.

  • Beide Hände am Werkzeug halten und eine stabile Arbeitsposition einnehmen.

  • Gerät nach dem Einsatz vom Stromnetz trennen und nicht in der Nähe von Hitze oder Feuchtigkeit lagern.

Verhalten während der Arbeit

  • Vermeiden von Ablenkungen und unsachgemäßer Handhabung.

  • Gerät nur bei ausreichender Beleuchtung verwenden.

  • Keine Reparaturen am Gerät während des Betriebs durchführen.

  • Arbeitsbereich frei von Hindernissen halten, insbesondere keine Kabel als Stolperfallen liegen lassen.

Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen

  • Elektrische Handwerkzeuge dürfen in explosionsgefährdeten Bereichen nur verwendet werden, wenn sie für diese Zone geeignet sind (z. B. EX-geschützte Werkzeuge).

Stromunfall

  • Gerät sofort ausschalten und von der Stromquelle trennen.

  • Bei Stromschlägen Erste Hilfe leisten und ärztliche Hilfe anfordern.

  • Den Bereich absichern und weitere Nutzung des Geräts unterbinden.

Mechanische Verletzungen

  • Arbeiten sofort einstellen und Erste Hilfe leisten.

  • Verletzte Person in ärztliche Behandlung bringen.

Brand oder Funkenflug

  • Gerät abschalten und Brand mit geeignetem Löschmittel (z. B. CO₂-Löscher) bekämpfen.

  • Bei größeren Bränden: Evakuierung des Arbeitsbereichs und Notruf absetzen (112).

Erste Hilfe

  • Bei Stromschlägen: Betroffene Person aus dem Gefahrenbereich bringen, ohne sich selbst zu gefährden. Notruf absetzen (112).

  • Bei Schnittverletzungen: Wundversorgung durch Ersthelfer, sterile Abdeckung und ärztliche Behandlung.

Notfallkontakte:

Betriebliche Notfallnummer: ___________

Rettungsdienst: 112

Reinigung

  • Nach jedem Einsatz die Werkzeuge von Staub und Schmutz befreien.

  • Keine aggressiven Reinigungsmittel verwenden, die elektrische Teile beschädigen könnten.

Inspektion und Wartung

  • Regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfung durch befähigte Personen.

  • Defekte Geräte sofort aus dem Betrieb nehmen und kennzeichnen („Nicht verwenden“).

  • Dokumentation von Wartungs- und Reparaturarbeiten gemäß den Vorgaben der DGUV Vorschrift 3.

Unterweisung der Beschäftigten

  • Regelmäßige Schulungen: Mindestens einmal jährlich zur sicheren Nutzung elektrischer Handwerkzeuge.

  • Einweisung neuer Mitarbeiter: Vor erstmaliger Nutzung der Werkzeuge.

  • Dokumentation: Alle Unterweisungen schriftlich festhalten.

Hinweise auf gesetzliche Vorschriften

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung und Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel (§§ 3, 5 ArbSchG).

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Anforderungen an sichere Arbeitsmittel und deren Prüfung (§§ 12, 14 BetrSichV).

  • DGUV Vorschrift 3: Regeln zur Prüfung und Nutzung elektrischer Betriebsmittel.

  • DIN VDE 0701-0702: Regelwerk für die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Geräten.

  • Arbeitgeber: Bereitstellung geeigneter Werkzeuge und PSA, regelmäßige Prüfungen und Schulungen.

  • Vorgesetzte: Überwachung der Einhaltung der Betriebsanweisung.

  • Mitarbeiter: Ordnungsgemäße Nutzung der Werkzeuge, regelmäßige Pflege und Meldung von Defekten.

Diese Betriebsanweisung ist im Arbeitsbereich sichtbar auszuhängen und allen Beschäftigten zugänglich zu machen.

Datum: _______________

Verantwortlicher: _______________