Plan-Do-Check-Act-Zyklus
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Systematische Gefährdungserkennung und kontinuierliche Überwachung von Maßnahmen
PLAN: Gefährdungsbeurteilung durchführen
Die Gefährdungsbeurteilung ist der erste und grundlegende Schritt im Arbeitsschutzmanagement. Sie dient der systematischen Identifikation und Bewertung aller potenziellen Gefahren am Arbeitsplatz.
Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung erfolgt in mehreren Phasen:
Erfassung der Gefährdungen: Alle potenziellen Gefährdungen in Bezug auf Arbeitsabläufe, Maschinen, Materialien und Umgebungsbedingungen müssen identifiziert werden. Dies umfasst sowohl physische als auch psychische Gefährdungen, wie etwa Lärm, chemische Stoffe, ergonomische Belastungen, Stress oder soziale Faktoren.
Risikoanalyse: Nach der Identifikation wird das Risiko der einzelnen Gefährdungen bewertet. Hierbei wird abgeschätzt, wie wahrscheinlich das Eintreten eines Unfalls ist und welche Schwere der daraus resultierende Schaden haben könnte. Zur Risikoanalyse können Methoden wie die FMEA (Failure Mode and Effects Analysis) oder HAZOP (Hazard and Operability Study) herangezogen werden.
Maßnahmenplanung: Basierend auf der Risikoanalyse werden gezielt Schutzmaßnahmen erarbeitet. Hierbei ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten: Die Maßnahmen müssen geeignet und angemessen sein, um das Risiko auf ein akzeptables Maß zu reduzieren. Eine besondere Rolle spielt dabei die Hierarchie der Schutzmaßnahmen, die nach dem sogenannten TOP-Prinzip (Technik, Organisation, Person) gegliedert ist.
DO: Schutzmaßnahmen umsetzen (TOP-Prinzip)
In der Umsetzungsphase werden die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Schutzmaßnahmen in die Praxis umgesetzt.
Hierbei kommt das TOP-Prinzip zum Tragen, das die Maßnahmen in eine klare Hierarchie unterteilt:
T – Technische Maßnahmen: Technische Schutzmaßnahmen zielen darauf ab, Gefährdungen direkt an der Quelle zu eliminieren oder zu minimieren. Dies können technische Lösungen wie Schutzeinrichtungen an Maschinen, Absaugvorrichtungen für Gefahrstoffe oder bauliche Maßnahmen sein. Technische Maßnahmen haben den höchsten Stellenwert, da sie das Risiko am Ursprung bekämpfen.
O – Organisatorische Maßnahmen: Wenn technische Maßnahmen nicht ausreichend sind, greifen organisatorische Maßnahmen. Dazu gehören z.B. die Gestaltung von Arbeitsabläufen, die Reduzierung der Expositionszeit gegenüber Gefahren (z.B. Rotationssysteme), klare Zuständigkeiten oder die Einführung von Sicherheitsanweisungen und Verfahrensanweisungen. Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die regelmäßige Schulung der Mitarbeiter.
P – Persönliche Schutzmaßnahmen: Persönliche Schutzmaßnahmen stellen die letzte Verteidigungslinie dar, wenn technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen oder die Gefährdung nicht vollständig beseitigt werden kann. Hierzu gehören die Bereitstellung und Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wie Helme, Gehörschutz, Atemschutzgeräte, Handschuhe etc. Wichtig ist, dass die PSA regelmäßig überprüft und in einem sicheren Zustand gehalten wird.
CHECK: Kontrolle, ob Maßnahmen umgesetzt sind
Nach der Umsetzung der Schutzmaßnahmen folgt die Überprüfung, ob diese Maßnahmen tatsächlich wirksam sind und wie gut sie in der Praxis eingehalten werden.
Die Kontrolle erfolgt idealerweise in mehreren Schritten:
Überwachung der Einhaltung: Dies geschieht durch regelmäßige Inspektionen, Audits oder Begehungen der Arbeitsbereiche. Führungskräfte und Sicherheitsbeauftragte müssen sicherstellen, dass die Mitarbeiter die vorgesehenen Schutzmaßnahmen korrekt anwenden und die organisatorischen Vorgaben befolgen.
Bewertung der Wirksamkeit: Es wird überprüft, ob die umgesetzten Maßnahmen tatsächlich die beabsichtigte Wirkung haben, d.h. ob die Gefährdungen auf ein akzeptables Niveau reduziert wurden. Dies kann durch Unfallstatistiken, Beinahe-Unfälle, Rückmeldungen der Beschäftigten oder durch spezielle Messungen (z.B. Lärmmessungen oder Luftqualitätsanalysen) erfolgen.
Dokumentation der Ergebnisse: Alle Kontrollen und Bewertungen sollten gründlich dokumentiert werden, um im Bedarfsfall Nachweise über die Umsetzung der Schutzmaßnahmen zu erbringen. Diese Dokumentation dient auch als Grundlage für die kontinuierliche Verbesserung des Arbeitsschutzsystems.
ACT: Erneute Maßnahmen einleiten
Im letzten Schritt des Zyklus wird auf Grundlage der Ergebnisse der Überprüfung entschieden, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind oder bestehende Maßnahmen angepasst werden müssen.
Der ACT-Schritt umfasst folgende Aktivitäten:
Anpassung der Maßnahmen: Wenn die Kontrolle zeigt, dass die Schutzmaßnahmen nicht ausreichen oder es trotz der Maßnahmen zu Unfällen oder Beinahe-Unfällen gekommen ist, müssen neue Maßnahmen geplant und umgesetzt werden. Dies kann sowohl eine Verstärkung der technischen Maßnahmen, die Optimierung organisatorischer Abläufe oder die Verbesserung der Schulungen umfassen.
Korrektur und Prävention: Hierzu gehört die proaktive Identifikation von Schwachstellen im Arbeitsschutzsystem. Insbesondere wenn neue Gefährdungen auftreten, beispielsweise durch veränderte Arbeitsabläufe, den Einsatz neuer Technologien oder die Einführung neuer Arbeitsstoffe, muss der gesamte PDCA-Zyklus erneut durchlaufen werden.
Kontinuierliche Verbesserung: Der PDCA-Zyklus zielt nicht nur auf die Lösung akuter Probleme ab, sondern verfolgt den Ansatz der kontinuierlichen Verbesserung. Dies bedeutet, dass Unternehmen und Sicherheitsbeauftragte stets bestrebt sein sollten, ihre Arbeitsprozesse und Sicherheitsstandards weiter zu optimieren, selbst wenn derzeit keine akuten Gefährdungen erkennbar sind. Hierbei spielen auch externe Entwicklungen, wie neue gesetzliche Vorgaben oder technologische Innovationen, eine Rolle.
Besondere Bedeutung der Systematik im Arbeitsschutz
Für Unternehmen ist es entscheidend, den PDCA-Zyklus als integralen Bestandteil des Arbeitsschutzmanagements zu verankern. Durch die zyklische Wiederholung wird sichergestellt, dass der Arbeitsschutz kein einmaliges Projekt ist, sondern ein dynamischer Prozess, der kontinuierlich auf neue Entwicklungen und Herausforderungen reagiert. Für Experten im Arbeitsschutzmanagement bedeutet dies auch, dass sie eine aktive Rolle in der Überwachung, Anpassung und Verbesserung des Systems übernehmen müssen.
Sicherheitskultur
Das Modell fordert zudem die aktive Beteiligung aller Unternehmensbereiche und Mitarbeiter. Sicherheit ist nicht allein die Aufgabe des Managements oder der Sicherheitsfachkräfte, sondern muss auf allen Ebenen gelebt werden. Eine „Sicherheitskultur“, die alle Mitarbeiter einbindet, trägt wesentlich zur Effektivität des Arbeitsschutzes bei und reduziert das Unfallrisiko nachhaltig.