Typische Gefährdungen im Facility Management
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Allgemeine Gefährdungen im Facility Management in Bezug auf Arbeitsschutz
Das Facility Management ist ein komplexes Arbeitsfeld mit vielfältigen Gefährdungen, die durch eine konsequente Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen reduziert werden können. Beschäftigte im FM sind vielfältigen Gefährdungen ausgesetzt, die durch den Einsatz technischer Anlagen, chemischer Substanzen, bauliche Gegebenheiten und organisatorische Anforderungen entstehen. Der Arbeitsschutz spielt eine zentrale Rolle, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden sicherzustellen. Die gesetzliche Grundlage bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), ergänzt durch weitere Vorschriften und Normen. Eine strukturierte Gefährdungsbeurteilung, regelmäßige Schulungen und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben gewährleisten die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten und tragen zu einem störungsfreien Gebäudebetrieb bei. Arbeitgeber und Beschäftigte tragen gleichermaßen Verantwortung, um den Arbeitsschutz kontinuierlich zu verbessern.
Gefährdungen durch Elektrizität
- Gefährdungen
- Mechanische
- Chemische
- Ergonomische
- Gefährdungen
- Explosionsgefahren
- Organisatorische
- Maßnahmen
- Rechtsgrundlagen
- Gefährdungsbeurteilung
- Fazit
Gebäudemanagement
Im Facility Management gehört der Umgang mit elektrischen Anlagen zu den Kernaufgaben, insbesondere im technischen Gebäudemanagement.
Stromschlag und Kurzschlüsse:
Gefährdung: Direkter Kontakt mit spannungsführenden Teilen oder defekte Isolierungen.
Rechtliche Grundlagen:
DGUV Vorschrift 3 („Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“).
DIN VDE 0105-100 („Betrieb von elektrischen Anlagen“).
Mechanische Gefährdungen
Mechanische Risiken treten insbesondere bei Wartungsarbeiten, der Bedienung von Maschinen und in Verbindung mit baulichen Gegebenheiten auf.
Quetschungen, Schnitt- und Stichverletzungen:
Gefährdung: Unsachgemäßer Umgang mit Werkzeugen, scharfe Kanten oder ungesicherte Maschinenteile.
Rechtliche Grundlagen:
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln.
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Maßnahmen:
Verwendung von Schutzhandschuhen nach DIN EN 388.
Einsatz von Maschinen mit Schutzvorrichtungen.
Chemische Substanzen
Chemische Substanzen spielen vor allem im infrastrukturellen Gebäudemanagement, z. B. bei der Reinigung oder Wartung von Anlagen, eine Rolle.
Gefahrstoffe in der Gebäudereinigung:
Gefährdung: Hautkontakt, Einatmen oder Verschlucken von Reinigungsmitteln und Chemikalien.
Maßnahmen:
Bereitstellung und Nutzung von PSA wie Handschuhen und Atemschutz nach DIN EN 374 und DIN EN 149.
Schulung der Beschäftigten im sicheren Umgang mit Gefahrstoffen.
Ergonomische Gefährdungen
Ergonomische Gefährdungen entstehen durch körperlich belastende Tätigkeiten, die zu Überlastungen oder langfristigen gesundheitlichen Schäden führen können.
Gefährdungen durch die Arbeitsumgebung
Die Arbeitsumgebung kann im Facility Management aufgrund von baulichen Gegebenheiten oder unzureichender Planung Gefahren bergen.
Rutsch-, Stolper- und Sturzgefahren:
Gefährdung: Glatte oder verschmutzte Böden, schlecht beleuchtete Bereiche, ungesicherte Kabel.
Brand- und Explosionsgefahren
Facility Manager sind häufig für den Brandschutz in Gebäuden verantwortlich und müssen Maßnahmen zur Vermeidung von Bränden und Explosionen umsetzen.
Organisatorische und psychische Gefährdungen
Facility Manager arbeiten oft unter Zeitdruck und komplexen Anforderungen, was zu Stress und Überlastung führen kann.
Gefährdungsbeurteilung:
Verpflichtend gemäß § 5 ArbSchG.
Bewertung der spezifischen Risiken und Ableitung geeigneter Maßnahmen.
Schulungen und Unterweisungen:
Regelmäßige Sicherheitsunterweisungen nach DGUV Vorschrift 1.
Schulungen zu Gefahrstoffen, Absturzsicherung und Brandschutz.
Technische Maßnahmen:
Installation sicherer Arbeitsmittel und technischer Schutzvorrichtungen.
Regelmäßige Wartung und Prüfung von Anlagen.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln (auch Prüfausrüstung oder ggf. Messgeräte, die die Stabstelle einsetzt).
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
Verpflichtet, alle Arbeitsbereiche im Unternehmen zu berücksichtigen.
Erfassen der Tätigkeiten
Bürotätigkeiten, Termin- und Projektmanagement, Reisetätigkeiten, Außeneinsätze/Begehungen, Schulungen, Beratungen.
Identifizieren von Gefährdungen
Physische Gefährdungen: ergonomisch ungünstige Bürosituation, Stolperstellen, Verkehrssicherheit beim Pendeln usw.
Psychische Gefährdungen: Zeit- und Leistungsdruck, Konfliktpotenzial, hohe Verantwortung.
Organisatorische Gefährdungen: unklare Prozesse, Kommunikationsprobleme, mangelnde Ressourcen.
Bewertung
Welche Risiken haben hohe Eintrittswahrscheinlichkeit? Welche Folgen wären gravierend?
Gibt es branchenspezifische Besonderheiten?
Ableitung von Maßnahmen
Organisatorisch: klare Rollenverteilung, gute Kommunikation, Stressmanagement-Programme, Schulungen.
Technisch: ergonomische Arbeitsplatzausstattung (stufenlos höhenverstellbare Tische, gute Bildschirm- und Beleuchtungsverhältnisse).
Persönlich: PSA-Einsatz bei Begehungen, Fahrsicherheitstrainings, Weiterbildungen zum Konflikt- und Stressmanagement.
Fazit
Ja, eine Gefährdungsbeurteilung für die Stabstelle Arbeitsschutz ist notwendig, da jeder Arbeitsplatz – unabhängig von seiner Position in der Unternehmenshierarchie – den Arbeitsschutzbestimmungen (ArbSchG) unterliegt.
Hauptgründe
Auch eine Stabsabteilung hat eigenständige Tätigkeiten (Büroarbeit, Audits, Schulungen, Reisetätigkeiten) mit jeweils eigenen Gefährdungspotenzialen.
Insbesondere psychische Belastungen können bei Stabsstellen ausgeprägt sein (Konflikte, hoher Zeit- und Erwartungsdruck).
Rechtliche Basis
§ 5 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 und diverse Verordnungen (BetrSichV, ArbStättV, ArbZG etc.) fordern eine systematische Ermittlung, Bewertung und Minimierung von Gefährdungen.