Alleinarbeit beschreibt Tätigkeiten, die außerhalb der Sicht- oder Rufweite anderer Personen ausgeführt werden. Diese Arbeitsform birgt besondere Risiken, da in Notsituationen wie Unfällen, plötzlichen Erkrankungen oder Gefahrensituationen keine unmittelbare Hilfe verfügbar ist. Der Arbeitsschutz hat daher die Aufgabe, diese Risiken zu minimieren und geeignete Maßnahmen zur Prävention und zum Umgang mit Notsituationen zu definieren. Alleinarbeit birgt spezifische Risiken, die durch geeignete technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen minimiert werden können. Arbeitgeber tragen eine besondere Verantwortung, Notsituationen vorzubeugen und schnelle Hilfe im Ernstfall zu gewährleisten. Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung, gut durchdachte Notfallkonzepte und regelmäßige Schulungen sind essenziell, um ein sicheres Arbeitsumfeld für Alleinarbeitende zu schaffen.