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Arbeitsschutz- Managementsysteme (AMS)

EIN ARBEITSSCHUTZMANAGEMENTSYSTEM (ASMS) IST EIN SYSTEMATISCHER ANSATZ ZUR ORGANISATION UND DURCHFÜHRUNG VON MASSNAHMEN ZUR ARBEITSSICHERHEIT UND UNFALLVERHÜTUNG IN EINEM UNTERNEHMEN

EIN ARBEITSSCHUTZMANAGEMENTSYSTEM (ASMS) IST EIN SYSTEMATISCHER ANSATZ ZUR ORGANISATION UND DURCHFÜHRUNG VON MASSNAHMEN ZUR ARBEITSSICHERHEIT UND UNFALLVERHÜTUNG IN EINEM UNTERNEHMEN

Es dient dazu, Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu erkennen, zu bewerten und zu kontrollieren. Das Ziel eines ASMS ist es, die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu schützen, Unfälle zu vermeiden und die Produktivität zu erhöhen. Es dient auch dazu, rechtliche Anforderungen in Bezug auf Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu erfüllen und die Unternehmensleistung im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu verbessern.

Erfolgreiches Arbeitsschutzmanagement

Arbeitsschutz- Managementsysteme (AMS)

Grundlagen der Arbeitsschutzmanagementsysteme

Grundlagen der Arbeitsschutzmanagementsysteme

Strategische Integration für verbessertes Wohlbefinden der Mitarbeiter

Arbeitsschutz ist eine Managementaufgabe unter besonderer Berücksichtigung einer immer schnelleren und anspruchsvolleren Arbeitswelt mit dem Ziel eines effizienten Arbeitsschutzes zum Zwecke der Unfallvermeidung sowie Personenschaden. Managementaufgaben sind z.B.

  • Arbeitsschutzorganisation,

  • Schaffung und der Erhalt sicherer und menschengerechter Arbeitsbedingungen,

  • Unterweisungen, Schulungen (Personalentwicklung)

In Übertragung der ISO-Definition eines QMS ist unter einem AMS ein Managementsystem zum Leiten und Lenken einer Organisation bezüglich des Arbeitsschutzes zu verstehen. In vielen Ländern wird an der Entwicklung von AMS gearbeitet. Ansätze zur weltweiten Normung von AMS im Rahmen von ISO waren zwar vorhanden, konnten sich aber nicht durchsetzen. In Deutschland haben das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA), die obersten Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die Sozialpartner 1997 einen „Gemeinsamen Standpunkt“ über AMS sowie 1999 „Eckpunkte zur Entwicklung und Bewertung von Konzepten für AMS“ veröffentlicht, die im Internet nachzuschlagen sind. Kernpunkt dessen ist eine grundsätzliche Befürwortung von AMS, jedoch eine Ablehnung verbindlicher normativer Vorgaben durch ISO mit Verweis auf die eigene Hoheit zum Erlass von Arbeitsschutzvorschriften.

  • Ein einheitliches europäisches Handlungskonzept fehlt. Der Kreis um das BMA hat sich aber seit 2002 über die Entwicklung eines nationalen Konzeptes für AMS verständigt.

  • Als das in Deutschland derzeit am weitesten verbreitete AMS ist das aus der niederländischen Petrochemie stammende SCC Sicherheits-Certificat-Contractoren anzusehen.

  • Darüber hinaus bestehen sowohl im europäischen Ausland, als auch in einigen Bundesländern verschiedene Konzepte für AMS.

Derzeit bekannte AMS bzw. AMS-Konzepte sind:

  • Wie oben erwähnt SCC Sicherheits-Certifikat-Contraktoren,

  • ASCA Arbeitsschutz und sicherheitstechnischer Check in Anlagen (Hessische Landesregierung),

  • OHRIS Occupational Health- and Risk-Managementsystem (Bayerische Landesregierung),

  • ILO Guidelines on Occupational Safety and Health Management System (ILO/OSH 2001),

  • BS 8800 Britische Norm.

Weitere Informationen zu diesen AMS sind u.a. im Internet unter dem Suchbegriff „Arbeitsschutzmanagement“ zu finden.

Arbeitsschutzorganisation

Die Gesundheit und Sicherheit der innerhalb der Organisationen, Unternehmen usw. Beschäftigten kann nur gewährleistet werden, wenn der Arbeits- und Gesundheitsschutz sich in allen Strukturen und Abläufen wiederfindet. Dafür sind Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) zu implementieren als die jeweiligen Instrumente zur Sicherstellung und Verbesserung des Arbeitsschutzes.

Gefährdungsbeurteilung

Wichtigstes Werkzeug des Arbeitsschutzes ist die Pflicht des Arbeitgebers zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Diese haben den Zweck, Klarheit über vorhandene Gefährdungen zu erhalten, damit exakt die notwendigen Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über maßgebliche Stichpunkte:

Vorgehen

Orientierung an der im Einzelfall vorliegenden Betriebsart und der Betriebsgröße

Gefährdungsfaktoren

z.B. arbeitsstättenbezogene, arbeitsmittel- und tätigkeitsbezogene Risiken

Verpflichtung

Berücksichtigung aller, auch psychischer Belastungsfaktoren aus der Arbeitstätigkeit

Notwendigkeit

Zuverlässige Schutzmaßnahmen

Potenzielle Unterstützung durch z.B.

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die Arbeitsschutzbehörden der Länder und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, aber auch zahlreiche gewerbliche Anbieter (www.gefaehrdungsbeurteilung.de).

Unterweisung

Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten so unterweisen, dass sie Gesundheitsgefährdungen erkennen und darauf richtig reagieren können. Dafür sind die speziellen Arbeitsprozesse als Basis zu nehmen, die in konkreten Ausführungsvorschriften vorgegeben werden sollten.

DIE VERANTWORTLICHEN SOLLTEN DABEI BEACHTEN, DASS ES UNTERSCHIEDE GIBT ZWISCHEN DEN BEGRIFFEN:

  • Anweisung

  • Unterweisung

  • Einweisung.