Zum Inhalt springen

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Bestellung einer Betriebsärztin / eines Betriebsarztes

Facility Management: Arbeitsschutz » Strategie » Leistungsbeziehungen » Betriebsärztin / Betriebsarzt

Betriebsarztes

Betriebsarztes

Die Bestellung einer Betriebsärztin oder eines Betriebsarztes ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sie hilft nicht nur, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sondern trägt auch wesentlich zur Sicherheit, Gesundheit und Motivation der Mitarbeitenden bei. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte unterstützen Unternehmen dabei, die Gesundheit der Mitarbeitenden zu fördern, Arbeitsunfälle zu vermeiden und die gesetzlichen Vorgaben im Bereich des Gesundheitsschutzes zu erfüllen. Diese Funktion ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Sicherstellung eines gesunden Arbeitsumfelds. Eine sorgfältige Auswahl, Integration und Zusammenarbeit mit anderen Akteuren im Arbeitsschutz gewährleistet die Wirksamkeit dieser Maßnahme und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens durch eine gesunde und zufriedene Belegschaft.

Rechtliche Grundlage

Die Verpflichtung zur Bestellung einer Betriebsärztin oder eines Betriebsarztes ergibt sich aus folgenden Vorschriften:

  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): Nach § 2 ASiG ist der Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsärztinnen oder Betriebsärzte zu bestellen, die ihn beim Gesundheitsschutz unterstützen.

  • DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“): Regelt die Einsatzzeiten und die Aufgaben der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte.

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § 3 ArbSchG verlangt, dass der Arbeitgeber die Gesundheit der Beschäftigten durch präventive Maßnahmen schützt.

Gründe für die Bestellung

  • Gesundheitsförderung: Unterstützung bei der Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen und Förderung der allgemeinen Gesundheit der Mitarbeitenden.

  • Arbeitsschutz und Prävention: Identifikation und Minimierung von Gesundheitsrisiken, die durch Arbeitsbedingungen entstehen.

  • Rechtssicherheit: Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Vermeidung von Haftungsrisiken.

  • Nachhaltigkeit: Förderung einer langfristigen, gesunden Belegschaft, die sich positiv auf die Produktivität und das Betriebsklima auswirkt.

Beratung

  • Arbeitgeber: Unterstützung bei der Gestaltung gesunder Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen.

  • Beratung zur Einführung ergonomischer Maßnahmen und zur Gestaltung von Arbeitszeiten.

Mitarbeitende:

  • Medizinische Beratung bei arbeitsplatzbedingten Gesundheitsfragen, z. B. bei Allergien oder Muskel-Skelett-Erkrankungen.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Pflichtvorsorge: Z. B. bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen oder Lärm.

  • Angebotsvorsorge: Z. B. bei Bildschirmarbeitsplätzen.

  • Wunschvorsorge: Auf Verlangen der Mitarbeitenden.

  • Dokumentation und Bewertung der Vorsorgeergebnisse unter Wahrung der Vertraulichkeit.

Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen

  • Beurteilung gesundheitlicher Risiken in Verbindung mit Gefährdungsbeurteilungen.

  • Vorschläge zur Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen.

Erste Hilfe und Notfallmanagement

  • Beratung zu Notfallplänen und Erste-Hilfe-Maßnahmen im Betrieb.

  • Unterstützung bei der Organisation von Ersthelfern und medizinischen Notfalleinrichtungen.

Gesundheitsförderung

  • Rückenschulungen.

  • Stressmanagement.

  • Maßnahmen zur Suchtprävention.

Zusammenarbeit

  • Enge Zusammenarbeit mit Fachkräften für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragten und weiteren Akteuren im Arbeitsschutz.

  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen.

Bedarfsermittlung

  • Anzahl der Beschäftigten.

  • Gefährdungspotenziale am Arbeitsplatz.

  • Branchen- und tätigkeitsbezogene Risiken.

Auswahl des Betriebsarztes

  • Externe Bestellung: Beauftragung eines arbeitsmedizinischen Dienstes oder eines selbstständigen Betriebsarztes.

  • Interne Bestellung: Einstellung eines Betriebsarztes (eher bei großen Unternehmen üblich).

  • Qualifikation: Der Betriebsarzt muss über die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen, z. B. eine Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin.

Schriftliche Bestellung

  • Aufgaben und Verantwortlichkeiten.

  • Regelung der Einsatzzeiten gemäß DGUV Vorschrift 2.

  • Kommunikationswege und Berichtspflichten.

Die Einsatzzeiten für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte richten sich nach der DGUV Vorschrift 2. Diese teilt sich in:

  • Grundbetreuung: Abhängig von der Betriebsgröße und der Gefährdungsklasse.

  • Anlassbezogene Betreuung: Zusätzliche Einsatzzeiten für spezifische Anlässe wie neue Arbeitsverfahren, erhöhte Unfallhäufigkeit oder besondere Gefährdungen.

Dokumentation und Vertraulichkeit

  • Dokumentation: Der Betriebsarzt dokumentiert alle Untersuchungen, Beratungen und Vorsorgemaßnahmen gemäß den gesetzlichen Anforderungen.

  • Vertraulichkeit: Medizinische Daten der Mitarbeitenden unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und dürfen nur anonymisiert weitergegeben werden.

Gesundheit und Wohlbefinden

  • Reduktion arbeitsbedingter Erkrankungen.

  • Förderung der physischen und psychischen Gesundheit.

Prävention

  • Vermeidung von Arbeitsunfällen und langfristigen Gesundheitsrisiken.

  • Senkung von Fehlzeiten und Ausfallkosten.

Rechtssicherheit

  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Vermeidung von Bußgeldern.

Förderung der Sicherheitskultur

  • Sensibilisierung der Beschäftigten für Gesundheitsthemen.

  • Schaffung eines positiven Arbeitsklimas.

Herausforderung: Akzeptanz

  • Mitarbeitende könnten Untersuchungen als Eingriff in ihre Privatsphäre empfinden.

  • Lösung: Transparente Kommunikation über die Rolle und Aufgaben des Betriebsarztes.

Herausforderung: Ressourcen

  • Insbesondere für kleine Unternehmen kann die regelmäßige Betreuung durch einen Betriebsarzt kostenintensiv sein.

  • Lösung: Nutzung externer arbeitsmedizinischer Dienste, die flexibel eingesetzt werden können.

Herausforderung: Zeitliche Verfügbarkeit

  • Betriebsärzte sind häufig bei mehreren Unternehmen tätig.

  • Lösung: Klare Abstimmung der Einsatzzeiten und Prioritäten.