Die Bestellung einer Betriebsärztin oder eines Betriebsarztes ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sie hilft nicht nur, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sondern trägt auch wesentlich zur Sicherheit, Gesundheit und Motivation der Mitarbeitenden bei. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte unterstützen Unternehmen dabei, die Gesundheit der Mitarbeitenden zu fördern, Arbeitsunfälle zu vermeiden und die gesetzlichen Vorgaben im Bereich des Gesundheitsschutzes zu erfüllen. Diese Funktion ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Sicherstellung eines gesunden Arbeitsumfelds. Eine sorgfältige Auswahl, Integration und Zusammenarbeit mit anderen Akteuren im Arbeitsschutz gewährleistet die Wirksamkeit dieser Maßnahme und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens durch eine gesunde und zufriedene Belegschaft.
Die Verpflichtung zur Bestellung einer Betriebsärztin oder eines Betriebsarztes ergibt sich aus folgenden Vorschriften:
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG):Nach § 2 ASiG ist der Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsärztinnen oder Betriebsärzte zu bestellen, die ihn beim Gesundheitsschutz unterstützen.
DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“):Regelt die Einsatzzeiten und die Aufgaben der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):§ 3 ArbSchG verlangt, dass der Arbeitgeber die Gesundheit der Beschäftigten durch präventive Maßnahmen schützt.
Gründe für die Bestellung
Gesundheitsförderung:Unterstützung bei der Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen und Förderung der allgemeinen Gesundheit der Mitarbeitenden.
Arbeitsschutz und Prävention:Identifikation und Minimierung von Gesundheitsrisiken, die durch Arbeitsbedingungen entstehen.
Rechtssicherheit:Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Vermeidung von Haftungsrisiken.
Nachhaltigkeit:Förderung einer langfristigen, gesunden Belegschaft, die sich positiv auf die Produktivität und das Betriebsklima auswirkt.
Beratung
Arbeitgeber:Unterstützung bei der Gestaltung gesunder Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen.
Beratung zur Einführung ergonomischer Maßnahmen und zur Gestaltung von Arbeitszeiten.
Mitarbeitende:
Medizinische Beratung bei arbeitsplatzbedingten Gesundheitsfragen, z. B. bei Allergien oder Muskel-Skelett-Erkrankungen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Pflichtvorsorge: Z. B. bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen oder Lärm.
Angebotsvorsorge: Z. B. bei Bildschirmarbeitsplätzen.
Wunschvorsorge: Auf Verlangen der Mitarbeitenden.
Dokumentation und Bewertung der Vorsorgeergebnisse unter Wahrung der Vertraulichkeit.
Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen
Beurteilung gesundheitlicher Risiken in Verbindung mit Gefährdungsbeurteilungen.
Vorschläge zur Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen.
Erste Hilfe und Notfallmanagement
Beratung zu Notfallplänen und Erste-Hilfe-Maßnahmen im Betrieb.
Unterstützung bei der Organisation von Ersthelfern und medizinischen Notfalleinrichtungen.
Gesundheitsförderung
Rückenschulungen.
Stressmanagement.
Maßnahmen zur Suchtprävention.
Zusammenarbeit
Enge Zusammenarbeit mit Fachkräften für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragten und weiteren Akteuren im Arbeitsschutz.
Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen.
Bedarfsermittlung
Anzahl der Beschäftigten.
Gefährdungspotenziale am Arbeitsplatz.
Branchen- und tätigkeitsbezogene Risiken.
Auswahl des Betriebsarztes
Externe Bestellung: Beauftragung eines arbeitsmedizinischen Dienstes oder eines selbstständigen Betriebsarztes.
Interne Bestellung: Einstellung eines Betriebsarztes (eher bei großen Unternehmen üblich).
Qualifikation: Der Betriebsarzt muss über die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen, z. B. eine Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin.
Schriftliche Bestellung
Aufgaben und Verantwortlichkeiten.
Regelung der Einsatzzeiten gemäß DGUV Vorschrift 2.
Kommunikationswege und Berichtspflichten.
Die Einsatzzeiten für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte richten sich nach der DGUV Vorschrift 2. Diese teilt sich in:
Grundbetreuung:Abhängig von der Betriebsgröße und der Gefährdungsklasse.
Anlassbezogene Betreuung:Zusätzliche Einsatzzeiten für spezifische Anlässe wie neue Arbeitsverfahren, erhöhte Unfallhäufigkeit oder besondere Gefährdungen.
Dokumentation und Vertraulichkeit
Dokumentation:Der Betriebsarzt dokumentiert alle Untersuchungen, Beratungen und Vorsorgemaßnahmen gemäß den gesetzlichen Anforderungen.
Vertraulichkeit:Medizinische Daten der Mitarbeitenden unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und dürfen nur anonymisiert weitergegeben werden.
Gesundheit und Wohlbefinden
Reduktion arbeitsbedingter Erkrankungen.
Förderung der physischen und psychischen Gesundheit.
Prävention
Vermeidung von Arbeitsunfällen und langfristigen Gesundheitsrisiken.
Senkung von Fehlzeiten und Ausfallkosten.
Rechtssicherheit
Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Vermeidung von Bußgeldern.
Förderung der Sicherheitskultur
Sensibilisierung der Beschäftigten für Gesundheitsthemen.
Schaffung eines positiven Arbeitsklimas.
Herausforderung: Akzeptanz
Mitarbeitende könnten Untersuchungen als Eingriff in ihre Privatsphäre empfinden.
Lösung: Transparente Kommunikation über die Rolle und Aufgaben des Betriebsarztes.
Herausforderung: Ressourcen
Insbesondere für kleine Unternehmen kann die regelmäßige Betreuung durch einen Betriebsarzt kostenintensiv sein.
Lösung: Nutzung externer arbeitsmedizinischer Dienste, die flexibel eingesetzt werden können.
Herausforderung: Zeitliche Verfügbarkeit
Betriebsärzte sind häufig bei mehreren Unternehmen tätig.
Lösung: Klare Abstimmung der Einsatzzeiten und Prioritäten.