Notfalltafeln und Alarmpläne sind zentrale Instrumente des betrieblichen Arbeitsschutzes, die in Notfällen wie Bränden, Unfällen, Gefahrstoffaustritten oder medizinischen Notfällen eine schnelle und koordinierte Reaktion sicherstellen. Sie dienen dazu, Beschäftigte, Besucher und Einsatzkräfte über das richtige Verhalten und die notwendigen Maßnahmen in Notfällen zu informieren. Sie sorgen für eine strukturierte Vorbereitung auf Notsituationen und gewährleisten, dass Beschäftigte und Einsatzkräfte im Ernstfall schnell und sicher handeln können. Eine regelmäßige Überprüfung und Schulung sowie die Anpassung an betriebliche Gegebenheiten stellen sicher, dass diese Instrumente ihren Zweck optimal erfüllen.
Schnelle Orientierung: Bereitstellung klarer und leicht verständlicher Anweisungen.
Schutz der Beschäftigten: Reduzierung von Risiken durch korrektes Verhalten in Notfällen.
Effiziente Rettung: Unterstützung der Rettungskräfte durch strukturierte Informationen.
Rechtssicherheit: Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Vermeidung von Haftungsrisiken.
Einsatzbereiche
Arbeitsstätten und Produktionsstätten.
Bereiche mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (z. B. Gefahrstofflager, Maschinenräume).
Öffentlich zugängliche Gebäude (z. B. Schulen, Krankenhäuser).
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen (§ 3 ArbSchG) und Beschäftigte über Notfallmaßnahmen zu unterrichten (§ 12 ArbSchG).
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
§ 4 ArbStättV: Verpflichtung zur Erstellung eines Flucht- und Rettungsplans in Betrieben mit besonderem Gefährdungspotenzial.
Anhang 1.3: Anforderungen an Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen, wie Notfalltafeln.
DGUV Vorschriften
DGUV Vorschrift 1: Arbeitgeber müssen Alarmpläne und Notfallinformationen erstellen und zugänglich machen.
DGUV Information 205-001: Leitlinien zur Erstellung von Flucht-, Rettungs- und Alarmplänen.
Brandschutzverordnungen
Landesbauordnungen und Vorgaben der Feuerwehr (z. B. DIN ISO 23601 für Flucht- und Rettungspläne).
Definition und Inhalte
Notrufnummern:Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei.
Interne Notrufnummern oder Ansprechpartner.
Erste-Hilfe-Anweisungen:Maßnahmen bei Verletzungen oder Unfällen.
Standorte von Erste-Hilfe-Kästen und Defibrillatoren.
Verhaltenshinweise:Schritte im Brandfall, bei Gefahrstoffaustritten oder Evakuierungen.
Hinweise zur Nutzung von Flucht- und Rettungswegen.
Sicherheitskennzeichnungen:Symbole für Notausgänge, Sammelplätze, Feuerlöscher oder Gefahrstoffe.
Anforderungen
Gut sichtbar: An prominenten Orten wie Eingängen, Pausenräumen oder Maschinenbereichen.
Klar und verständlich: Einsatz von Piktogrammen und kurzen Texten.