Notfalltafeln und Alarmpläne im Kontext Arbeitsschutz
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Bedeutung von Notfalltafeln und Alarmplänen
Ziele
Schnelle Orientierung: Bereitstellung klarer und leicht verständlicher Anweisungen.
Schutz der Beschäftigten: Reduzierung von Risiken durch korrektes Verhalten in Notfällen.
Effiziente Rettung: Unterstützung der Rettungskräfte durch strukturierte Informationen.
Rechtssicherheit: Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Vermeidung von Haftungsrisiken.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen (§ 3 ArbSchG) und Beschäftigte über Notfallmaßnahmen zu unterrichten (§ 12 ArbSchG).
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
§ 4 ArbStättV: Verpflichtung zur Erstellung eines Flucht- und Rettungsplans in Betrieben mit besonderem Gefährdungspotenzial.
Anhang 1.3: Anforderungen an Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen, wie Notfalltafeln.
Definition und Inhalte
Notrufnummern: Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei.
Interne Notrufnummern oder Ansprechpartner.
Erste-Hilfe-Anweisungen: Maßnahmen bei Verletzungen oder Unfällen.
Standorte von Erste-Hilfe-Kästen und Defibrillatoren.
Verhaltenshinweise: Schritte im Brandfall, bei Gefahrstoffaustritten oder Evakuierungen.
Hinweise zur Nutzung von Flucht- und Rettungswegen.
Sicherheitskennzeichnungen: Symbole für Notausgänge, Sammelplätze, Feuerlöscher oder Gefahrstoffe.
Anforderungen
Gut sichtbar: An prominenten Orten wie Eingängen, Pausenräumen oder Maschinenbereichen.
Klar und verständlich: Einsatz von Piktogrammen und kurzen Texten.
Sprache: Berücksichtigung mehrsprachiger Belegschaften.
Regelmäßige Aktualisierung: Sicherstellen, dass alle Informationen aktuell und korrekt sind.
Definition und Inhalte
Alarmierungskette: Interne und externe Alarmierungsschritte.
Verantwortlichkeiten der Mitarbeitenden.
Meldesystem: Angabe, wie und wo Notfälle zu melden sind (z. B. telefonisch, via Meldeknopf).
Rettungsmaßnahmen: Evakuierungsverfahren.
Anweisungen für Erste Hilfe und Brandbekämpfung.
Rettungskräfte: Informationen für Feuerwehr und Rettungsdienst, z. B. Zugangsmöglichkeiten und Gefahrenbereiche.
Zuständigkeiten: Benennung von Evakuierungshelfern, Ersthelfern und Sicherheitsbeauftragten.
Anforderungen
Individuell angepasst: Berücksichtigung spezifischer Gefährdungen und Betriebsstrukturen.
Übersichtlich: Klare Struktur und eindeutige Verantwortlichkeiten.
Erreichbarkeit: Der Alarmplan muss allen Beschäftigten bekannt und zugänglich sein.
Integration in Unterweisungen: Regelmäßige Schulung der Mitarbeitenden.
Gefährdungsbeurteilung
Identifikation potenzieller Gefährdungen (z. B. Brandrisiken, Gefahrstoffe, Maschinenunfälle).
Berücksichtigung betrieblicher Besonderheiten, wie Arbeitszeiten, Beschäftigungsdichte oder baulicher Gegebenheiten.
Abstimmung mit Behörden
Einbindung von Feuerwehr, Rettungsdienst und Arbeitsschutzbehörden in die Planung.
Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Normen.
Inhalte der Unterweisung
Erklärung der Notfalltafeln und Alarmpläne.
Verhalten im Brandfall, bei Evakuierungen oder anderen Notfällen.
Umgang mit Erste-Hilfe-Ausrüstung und Feuerlöschgeräten.
Überprüfung und Aktualisierung
Regelmäßige Kontrolle: Überprüfung der Notfalltafeln und Alarmpläne auf Aktualität und Vollständigkeit.
Anpassung bei Änderungen: Aktualisierung bei Änderungen der Betriebsstruktur, Gefährdungslage oder Kontaktinformationen.
Dokumentation: Alle Änderungen und Prüfungen sollten dokumentiert werden.