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Notfalltafeln und Alarmpläne im Kontext Arbeitsschutz

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Notfalltafeln und Alarmpläne

Notfalltafeln und Alarmpläne

Notfalltafeln und Alarmpläne sind zentrale Instrumente des betrieblichen Arbeitsschutzes, die in Notfällen wie Bränden, Unfällen, Gefahrstoffaustritten oder medizinischen Notfällen eine schnelle und koordinierte Reaktion sicherstellen. Sie dienen dazu, Beschäftigte, Besucher und Einsatzkräfte über das richtige Verhalten und die notwendigen Maßnahmen in Notfällen zu informieren. Sie sorgen für eine strukturierte Vorbereitung auf Notsituationen und gewährleisten, dass Beschäftigte und Einsatzkräfte im Ernstfall schnell und sicher handeln können. Eine regelmäßige Überprüfung und Schulung sowie die Anpassung an betriebliche Gegebenheiten stellen sicher, dass diese Instrumente ihren Zweck optimal erfüllen.

Bedeutung von Notfalltafeln und Alarmplänen

Ziele

  • Schnelle Orientierung: Bereitstellung klarer und leicht verständlicher Anweisungen.

  • Schutz der Beschäftigten: Reduzierung von Risiken durch korrektes Verhalten in Notfällen.

  • Effiziente Rettung: Unterstützung der Rettungskräfte durch strukturierte Informationen.

  • Rechtssicherheit: Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Vermeidung von Haftungsrisiken.

Einsatzbereiche

  • Arbeitsstätten und Produktionsstätten.

  • Bereiche mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (z. B. Gefahrstofflager, Maschinenräume).

  • Öffentlich zugängliche Gebäude (z. B. Schulen, Krankenhäuser).

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen (§ 3 ArbSchG) und Beschäftigte über Notfallmaßnahmen zu unterrichten (§ 12 ArbSchG).

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

  • § 4 ArbStättV: Verpflichtung zur Erstellung eines Flucht- und Rettungsplans in Betrieben mit besonderem Gefährdungspotenzial.

  • Anhang 1.3: Anforderungen an Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen, wie Notfalltafeln.

DGUV Vorschriften

  • DGUV Vorschrift 1: Arbeitgeber müssen Alarmpläne und Notfallinformationen erstellen und zugänglich machen.

  • DGUV Information 205-001: Leitlinien zur Erstellung von Flucht-, Rettungs- und Alarmplänen.

Brandschutzverordnungen

  • Landesbauordnungen und Vorgaben der Feuerwehr (z. B. DIN ISO 23601 für Flucht- und Rettungspläne).

Definition und Inhalte

  • Notrufnummern: Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei.

  • Interne Notrufnummern oder Ansprechpartner.

  • Erste-Hilfe-Anweisungen: Maßnahmen bei Verletzungen oder Unfällen.

  • Standorte von Erste-Hilfe-Kästen und Defibrillatoren.

  • Verhaltenshinweise: Schritte im Brandfall, bei Gefahrstoffaustritten oder Evakuierungen.

  • Hinweise zur Nutzung von Flucht- und Rettungswegen.

  • Sicherheitskennzeichnungen: Symbole für Notausgänge, Sammelplätze, Feuerlöscher oder Gefahrstoffe.

Anforderungen

  • Gut sichtbar: An prominenten Orten wie Eingängen, Pausenräumen oder Maschinenbereichen.

  • Klar und verständlich: Einsatz von Piktogrammen und kurzen Texten.

  • Sprache: Berücksichtigung mehrsprachiger Belegschaften.

  • Regelmäßige Aktualisierung: Sicherstellen, dass alle Informationen aktuell und korrekt sind.

Definition und Inhalte

  • Alarmierungskette: Interne und externe Alarmierungsschritte.

  • Verantwortlichkeiten der Mitarbeitenden.

  • Meldesystem: Angabe, wie und wo Notfälle zu melden sind (z. B. telefonisch, via Meldeknopf).

  • Rettungsmaßnahmen: Evakuierungsverfahren.

  • Anweisungen für Erste Hilfe und Brandbekämpfung.

  • Rettungskräfte: Informationen für Feuerwehr und Rettungsdienst, z. B. Zugangsmöglichkeiten und Gefahrenbereiche.

  • Zuständigkeiten: Benennung von Evakuierungshelfern, Ersthelfern und Sicherheitsbeauftragten.

Anforderungen

  • Individuell angepasst: Berücksichtigung spezifischer Gefährdungen und Betriebsstrukturen.

  • Übersichtlich: Klare Struktur und eindeutige Verantwortlichkeiten.

  • Erreichbarkeit: Der Alarmplan muss allen Beschäftigten bekannt und zugänglich sein.

  • Integration in Unterweisungen: Regelmäßige Schulung der Mitarbeitenden.

Gefährdungsbeurteilung

  • Identifikation potenzieller Gefährdungen (z. B. Brandrisiken, Gefahrstoffe, Maschinenunfälle).

  • Berücksichtigung betrieblicher Besonderheiten, wie Arbeitszeiten, Beschäftigungsdichte oder baulicher Gegebenheiten.

Abstimmung mit Behörden

  • Einbindung von Feuerwehr, Rettungsdienst und Arbeitsschutzbehörden in die Planung.

  • Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Normen.

Layout und Design

  • Verwendung von standardisierten Symbolen und Piktogrammen (z. B. nach DIN ISO 7010).

  • Übersichtliches Layout mit klarer Farb- und Textstruktur.

  • Einsatz mehrsprachiger Versionen, falls erforderlich.

Platzierung

  • Notfalltafeln und Alarmpläne müssen an zentralen, leicht zugänglichen Orten angebracht werden: Nähe zu Fluchtwegen.

  • Bereich von Maschinen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial.

  • Zugänge zu Gefahrstofflagern.

Inhalte der Unterweisung

  • Erklärung der Notfalltafeln und Alarmpläne.

  • Verhalten im Brandfall, bei Evakuierungen oder anderen Notfällen.

  • Umgang mit Erste-Hilfe-Ausrüstung und Feuerlöschgeräten.

Regelmäßigkeit

  • Unterweisungen müssen regelmäßig durchgeführt werden, mindestens einmal jährlich oder bei Änderungen der Alarmpläne.

Übungen

  • Durchführung von Evakuierungsübungen zur Überprüfung der Wirksamkeit der Alarmpläne.

  • Simulation von Notsituationen (z. B. Brand, Gefahrstoffaustritt) zur Schulung der Reaktionsfähigkeit.

Überprüfung und Aktualisierung

  • Regelmäßige Kontrolle: Überprüfung der Notfalltafeln und Alarmpläne auf Aktualität und Vollständigkeit.

  • Anpassung bei Änderungen: Aktualisierung bei Änderungen der Betriebsstruktur, Gefährdungslage oder Kontaktinformationen.

  • Dokumentation: Alle Änderungen und Prüfungen sollten dokumentiert werden.

Für die Beschäftigten

  • Klarheit und Sicherheit im Umgang mit Notfällen.

  • Schnelle Orientierung und Reduktion von Panik.

Für den Arbeitgeber

  • Erfüllung gesetzlicher Vorgaben.

  • Minimierung von Haftungsrisiken.

  • Schutz der Mitarbeitenden und Reduzierung von Sachschäden.

Für Rettungskräfte

  • Strukturierte Informationen zur schnellen und effizienten Bewältigung des Notfalls.