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Betrieblicher Arbeitsschutz im Kontext von Mitbestimmung

Facility Management: Arbeitsschutz » Compliance » Mitbestimmung

Die Mitbestimmung im Arbeitsschutz

Insbesondere der Betriebsrat spielt hier eine Schlüsselrolle, da er nicht nur als Kontrollinstanz fungiert, sondern auch aktiv an der Gestaltung und Überwachung von Arbeitsschutzmaßnahmen beteiligt ist.

Durch die aktive Beteiligung an der Planung, Umsetzung und Überwachung von Arbeitsschutzmaßnahmen stellt der Betriebsrat sicher, dass Arbeitsplätze nicht nur sicher, sondern auch gesundheitsfördernd gestaltet werden. Besonders im Kontext von Neubauten bietet die frühzeitige Einbindung des Betriebsrats die Möglichkeit, moderne Arbeitsumgebungen zu schaffen, die den gesetzlichen Anforderungen und den Bedürfnissen der Belegschaft entsprechen. Verbindliche Betriebsvereinbarungen und eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten sind der Schlüssel zu einem erfolgreichen Arbeitsschutzmanagement.

Grundlagen der Mitbestimmung im Arbeitsschutz

Zielsetzung des Arbeitsschutzes

  • Vermeidung von Arbeitsunfällen: Reduzierung physischer Gefährdungen und Verletzungen.

  • Schutz der Gesundheit: Minimierung psychischer Belastungen und Förderung des Wohlbefindens.

  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: Umsetzung von Vorschriften wie dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und branchenspezifischen Regeln.

Rechtliche Grundlage der Mitbestimmung

  • § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Umsetzung von Maßnahmen des Gesundheitsschutzes.

  • § 89 BetrVG: Förderung der Unfallverhütung und Unterstützung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes.

  • § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Betriebsvereinbarungen im Bereich des Arbeitsschutzes.

  • § 90 BetrVG: Anhörungsrecht bei baulichen Maßnahmen, die die Arbeitsbedingungen beeinflussen.

Relevante Arbeitsschutzgesetze

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtet Arbeitgeber zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen.

  • Baustellenverordnung (BaustellV): Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Anforderungen an Arbeitsplätze, wie Beleuchtung, Belüftung, ergonomische Gestaltung.

Mitbestimmungsfelder im Arbeitsschutz

Die Mitbestimmung im Arbeitsschutz umfasst verschiedene Bereiche, die sowohl technische, organisatorische als auch personelle Maßnahmen betreffen.

Gefährdungsbeurteilungen

  • Definition: Systematische Analyse der Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat das Recht, an der Erstellung und Auswertung der Gefährdungsbeurteilungen mitzuwirken und sicherzustellen, dass alle Gefährdungen umfassend dokumentiert und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.

Beispiele:

  • Analyse physischer Gefährdungen, z. B. Lärmbelastung oder Gefahrstoffe.

  • Identifikation psychischer Belastungen durch hohe Arbeitsintensität oder unklare Arbeitsanforderungen.

Einführung technischer Schutzmaßnahmen

  • Installation von Brandschutzsystemen, Sicherheitsbeleuchtung und Notfallausgängen.

  • Einsatz moderner Technologien wie Sensoren zur Luftqualitätsüberwachung.

  • Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Einführung technischer Systeme, insbesondere Überwachungssysteme, ist mitbestimmungspflichtig.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

  • Bedeutung: PSA schützt Beschäftigte vor spezifischen Gefahren, z. B. Schutzhelme, Atemmasken oder Sicherheitsschuhe.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann auf die Auswahl und Qualität der PSA Einfluss nehmen und sicherstellen, dass diese den Anforderungen der Mitarbeitenden entsprechen.

Schulungen und Unterweisungen

  • Bedeutung: Regelmäßige Schulungen und Sicherheitsunterweisungen sind essenziell, um Mitarbeitende über potenzielle Gefährdungen und Schutzmaßnahmen aufzuklären.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat gestaltet die Inhalte und den zeitlichen Umfang von Schulungen mit.

Beispiele:

  • Unterweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen.

  • Schulungen zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung.

Arbeitszeitgestaltung

  • Bedeutung: Arbeitszeitmodelle beeinflussen die physische und psychische Gesundheit der Belegschaft.

  • Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG: Der Betriebsrat wirkt bei der Einführung von Schichtmodellen, Pausenregelungen und Überstunden mit.

Beispiele:

  • Vermeidung von gesundheitsschädlichen Nachtschichten.

  • Einführung flexibler Pausenzeiten zur Förderung der Erholung.

Mitbestimmung im Neubau: Arbeitsschutz in der Planung

Neubauten bieten die Möglichkeit, Arbeitsschutzmaßnahmen von Beginn an in die Planung einzubeziehen. Der Betriebsrat spielt hier eine entscheidende Rolle.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)

  • Bedeutung: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination ist bei Neubauten gesetzlich vorgeschrieben (BaustellV).

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat arbeitet eng mit dem SiGeKo zusammen, um sicherzustellen, dass alle Sicherheitsvorgaben während der Bauphase eingehalten werden.

Gestaltung von Arbeitsplätzen

  • Mitbestimmung gemäß § 90 BetrVG: Der Betriebsrat hat ein Anhörungsrecht bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen.

Beispiele:

  • Ergonomische Gestaltung durch höhenverstellbare Schreibtische.

  • Optimierung der Raumakustik und Beleuchtung.

Flucht- und Rettungswege

  • Anforderungen: Neubauten müssen ausreichend dimensionierte und gekennzeichnete Flucht- und Rettungswege bieten.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat überprüft die Einhaltung dieser Vorgaben und fordert Anpassungen bei Abweichungen.

Betriebsvereinbarungen zum Arbeitsschutz

Eine Betriebsvereinbarung zum Arbeitsschutz stellt sicher, dass die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats verbindlich geregelt sind.

Inhalte

  • Gefährdungsbeurteilungen: Verpflichtung zur regelmäßigen Durchführung und Einbindung des Betriebsrats.

  • Sicherheitsmaßnahmen: Einführung und Überwachung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen.

  • Schulungen: Regelungen zu Inhalt, Häufigkeit und Zielgruppen von Sicherheitsunterweisungen.

  • Monitoring: Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen.

Vorteile

  • Klare Regelungen für Arbeitsschutzmaßnahmen.

  • Transparenz und Vermeidung von Konflikten.

  • Förderung der Sicherheitskultur im Unternehmen.

Kosten-Nutzen-Abwägung

  • Herausforderung: Arbeitgeber könnten versuchen, Arbeitsschutzmaßnahmen aus Kostengründen zu minimieren.

  • Lösung: Der Betriebsrat kann auf die langfristigen Vorteile hinweisen, wie geringere Ausfallzeiten und höhere Mitarbeitermotivation.

Unterschiedliche Standards bei Fremdfirmen

  • Herausforderung: Fremdfirmen könnten niedrigere Arbeitsschutzstandards einhalten.

  • Lösung: Betriebsräte sollten darauf bestehen, dass Fremdfirmen dieselben Standards wie die Stammbelegschaft erfüllen.

Die Mitbestimmung im Arbeitsschutz

  • Herausforderung: Psychische Belastungen sind schwer messbar.

  • Lösung: Einbindung psychologischer Fachkräfte und Durchführung regelmäßiger Mitarbeitendenbefragungen.