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Gefährdungen durch Arbeiten mit Winkelschleifern

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Sicherer Umgang mit Winkelschleifern

Sicherer Umgang mit Winkelschleifern

Der Winkelschleifer, auch Trennschleifer oder Flex genannt, ist ein vielseitiges Werkzeug, das in zahlreichen Branchen und Arbeitsbereichen verwendet wird. Es wird zum Schneiden, Schleifen oder Polieren von Materialien wie Metall, Stein und Beton eingesetzt. Trotz seiner Nützlichkeit birgt der Einsatz von Winkelschleifern erhebliche Gefahren. Diese entstehen durch die hohe Drehzahl, Funkenbildung und unsachgemäßen Gebrauch. Eine sichere Nutzung erfordert die Einhaltung technischer, organisatorischer und personenbezogener Schutzmaßnahmen. Arbeitgeber sind verpflichtet, durch Gefährdungsbeurteilungen, Schulungen und die Bereitstellung geeigneter Ausrüstung die Risiken zu minimieren. Beschäftigte müssen gleichzeitig Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheitsregeln übernehmen, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.

Mechanische Gefährdungen

Verletzungen durch die Schleifscheibe

  • Gefährdung: Bruch oder Abriss der Schleifscheibe kann zu schweren Verletzungen durch herumfliegende Teile führen.

  • Ursachen: Verwendung beschädigter oder ungeeigneter Schleifscheiben.

  • Überschreiten der maximal zulässigen Drehzahl.

  • Unsachgemäße Montage.

  • Maßnahmen: Regelmäßige Sichtprüfung der Schleifscheiben auf Risse oder Abnutzung.

  • Verwendung von Schleifscheiben, die für die Drehzahl des Geräts geeignet sind (Angaben beachten).

  • Sicherstellen des korrekten Sitzes der Schleifscheibe bei der Montage.

Kontakt mit rotierenden Teilen

  • Gefährdung: Berührung der rotierenden Schleifscheibe kann zu Schnitt- oder Quetschverletzungen führen.

  • Maßnahmen: Einsatz von Schutzhauben und Abdeckungen.

  • Vermeidung von Arbeiten in engen oder unübersichtlichen Bereichen.

  • Tragen von schnittfesten Handschuhen gemäß DIN EN 388.

Rückschlag (Kickback)

  • Gefährdung: Blockieren oder Verkanten der Schleifscheibe kann zu einem plötzlichen Rückschlag führen, der das Werkzeug unkontrollierbar macht.

  • Maßnahmen: Werkzeug fest und sicher halten.

  • Vermeidung von Verkanten durch kontrollierte Führung des Winkelschleifers.

  • Verwendung von Geräten mit integrierter Rückschlagsicherung.

Funkenbildung

  • Gefährdung: Beim Schleifen oder Schneiden entstehen Funken, die Brände oder Explosionen auslösen können.

  • Maßnahmen: Arbeiten nur in funkenfreien Bereichen oder Bereitstellung von Feuerlöschern.

  • Entfernen von brennbaren Materialien im Arbeitsumfeld.

  • Tragen feuerfester Kleidung gemäß DIN EN ISO 11611.

Hitzeentwicklung

  • Gefährdung: Die Schleifscheibe und das bearbeitete Material können sich stark erhitzen und Verbrennungen verursachen.

  • Maßnahmen: Keine Berührung der Schleifscheibe oder des Werkstücks unmittelbar nach der Bearbeitung.

  • Bereitstellung geeigneter Werkzeuge zum Handling erhitzter Materialien.

Lärmbelastung

  • Gefährdung: Die hohe Drehzahl des Winkelschleifers erzeugt Lärm, der bei langfristiger Exposition Gehörschäden verursachen kann.

  • Rechtliche Grundlage: Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV).

  • Maßnahmen: Tragen von Gehörschutz gemäß DIN EN 352.

  • Verwendung lärmarmer Geräte, sofern verfügbar.

Vibrationen

  • Gefährdung: Langfristige Arbeit mit Winkelschleifern kann zu Durchblutungsstörungen und Nervenschäden führen (Hand-Arm-Vibrationssyndrom, HAVS).

  • Maßnahmen: Einsatz vibrationsarmer Geräte.

  • Begrenzung der täglichen Einsatzzeit gemäß Expositionsgrenzwerten (DIN EN ISO 5349).

  • Tragen von Anti-Vibrations-Handschuhen.

Risiken

  • Gefährdung: Defekte Kabel oder unsachgemäße elektrische Anschlüsse können zu Stromschlägen führen.

  • Rechtliche Grundlage: DGUV Vorschrift 3 („Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“).

  • Maßnahmen: Regelmäßige Sichtkontrolle des Kabels auf Beschädigungen.

  • Verwendung von Geräten mit Schutzisolierung (Schutzklasse II).

  • Sicherstellen, dass das Werkzeug an einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) angeschlossen ist.

Kurzschluss und Überhitzung

  • Gefährdung: Überlastung des Geräts oder technische Defekte können zu Kurzschlüssen oder Bränden führen.

  • Maßnahmen: Nutzung von Geräten mit Überhitzungsschutz.

  • Abschalten des Geräts bei ungewöhnlichen Geräuschen oder Gerüchen.

Rutsch- und Stolpergefahr

  • Gefährdung: Kabel des Winkelschleifers oder ungesicherte Arbeitsbereiche erhöhen das Risiko von Stürzen.

  • Maßnahmen: Ordnungsgemäße Verlegung von Kabeln (z. B. Kabelaufroller).

  • Freihalten des Arbeitsbereichs von Hindernissen.

Staub

  • Gefährdung: Beim Schleifen oder Schneiden entsteht Feinstaub, der die Atemwege reizen oder langfristig Lungenschäden verursachen kann.

  • Maßnahmen: Tragen von Atemschutzmasken (FFP2 oder FFP3 gemäß DIN EN 149).

  • Verwendung von Geräten mit integrierter Staubabsaugung oder Anschluss an externe Absauganlagen.

Unzureichende Beleuchtung

  • Gefährdung: Schlechte Sicht kann zu unsachgemäßer Handhabung des Werkzeugs führen.

  • Maßnahmen: Sicherstellen einer ausreichenden Beleuchtung gemäß ASR A3.4 („Beleuchtung“).

Fehlende Unterweisung

  • Gefährdung: Mangelndes Wissen über den sicheren Umgang mit Winkelschleifern erhöht die Unfallgefahr.

  • Maßnahmen: Regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten gemäß DGUV Vorschrift 1.

  • Schulungen zum sicheren Umgang mit Winkelschleifern.

Fehlende Gefährdungsbeurteilung

  • Gefährdung: Ohne systematische Analyse der Gefahren können Risiken übersehen werden.

  • Rechtliche Grundlage: § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

  • Maßnahmen: Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung vor Beginn der Arbeiten.

  • Dokumentation der Schutzmaßnahmen.

Technische Maßnahmen

  • Verwendung hochwertiger Winkelschleifer mit Sicherheitsfunktionen wie Rückschlagschutz oder Schutzhauben.

  • Regelmäßige Wartung und Prüfung des Werkzeugs durch befähigte Personen.

Organisatorische Maßnahmen

  • Erstellung von Betriebsanweisungen gemäß DGUV Regel 100-500.

  • Festlegen von Schutzzonen, insbesondere in Bereichen mit Funkenflug.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

  • Schutzbrille oder Gesichtsschutz gemäß DIN EN 166.

  • Gehörschutz, Atemschutz und schnittfeste Handschuhe.