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Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen im Kontext des Arbeitsschutzes

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Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind ein unverzichtbarer Bestandteil des präventiven Arbeitsschutzes. Sie dienen der frühzeitigen Erkennung und Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren und tragen zur Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten bei. Die Untersuchungen erfolgen in der Regel durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte und sind gesetzlich geregelt. Sie schützen die Gesundheit der Beschäftigten, fördern die Sicherheit im Betrieb und unterstützen die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Durch eine transparente Kommunikation, die Zusammenarbeit aller Beteiligten und die konsequente Umsetzung der Empfehlungen tragen diese Untersuchungen wesentlich zu einem gesunden und produktiven Arbeitsumfeld bei.

Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge verfolgt folgende Ziele:

  • Prävention von arbeitsbedingten Erkrankungen: Erkennung gesundheitlicher Risiken durch spezifische Arbeitsplatzbedingungen (z. B. Lärm, Gefahrstoffe, schweres Heben).

  • Entwicklung von Maßnahmen zur Vermeidung dieser Risiken.

Förderung der Gesundheit:

  • Unterstützung der Beschäftigten bei der Erhaltung ihrer physischen und psychischen Leistungsfähigkeit.

  • Beratung zu gesundheitsförderndem Verhalten.

Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit:

  • Sicherstellung, dass Mitarbeitende ihre Tätigkeiten sicher ausüben können.

  • Identifikation möglicher gesundheitlicher Einschränkungen, um gezielte Anpassungen der Arbeitsbedingungen vorzunehmen.

Erfüllung gesetzlicher Anforderungen:

  • Einhaltung der Vorgaben aus der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

  • Pflichtvorsorge: Ist für Tätigkeiten vorgeschrieben, bei denen besondere Gesundheitsrisiken bestehen, wie z. B.

  • Umgang mit Gefahrstoffen (z. B. Asbest, Blei, Lösemittel).

  • Arbeiten in Lärmbereichen (> 85 dB(A)).

  • Tätigkeiten in engen Räumen oder unter Atemschutz.

  • Die Teilnahme ist verpflichtend und Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit.

Angebotsvorsorge:

  • Wird bei Tätigkeiten mit potenziellen Gesundheitsrisiken angeboten, die nicht unter die Pflichtvorsorge fallen.

  • Beispiele: Bildschirmarbeit.

  • Tätigkeiten mit psychischen Belastungen.

  • Die Teilnahme ist freiwillig.

Wunschvorsorge:

  • Beschäftigte können unabhängig von der Pflicht- oder Angebotsvorsorge eine Untersuchung verlangen, wenn sie gesundheitliche Bedenken haben.

  • Der Arbeitgeber muss diese ermöglichen, sofern ein Zusammenhang mit der Tätigkeit besteht.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Maßnahmen des Gesundheitsschutzes zu ergreifen und Gefährdungen am Arbeitsplatz zu minimieren (§ 3 ArbSchG).

DGUV Vorschrift 2

  • Ergänzt die ArbMedVV und definiert spezifische Anforderungen an die betriebsärztliche Betreuung.

Vorbereitung

  • Gefährdungsbeurteilung: Grundlage jeder arbeitsmedizinischen Vorsorge ist die Gefährdungsbeurteilung, die die potenziellen Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz ermittelt.

  • Information der Mitarbeitenden: Der Arbeitgeber muss die Beschäftigten über die Notwendigkeit, den Ablauf und die Inhalte der Vorsorgeuntersuchungen informieren.

Durchführung

  • Anamnese: Erfassung der medizinischen Vorgeschichte der Beschäftigten.

  • Besprechung arbeitsplatzbezogener Gesundheitsprobleme.

Körperliche Untersuchung:

  • Abhängig von der Tätigkeit können spezifische Untersuchungen erforderlich sein, wie z. B.: Lungenfunktionsprüfung.

  • Hör- oder Sehtests.

  • Blutuntersuchungen

Beratung:

  • Aufklärung über gesundheitliche Risiken und Präventionsmöglichkeiten.

  • Empfehlungen zur Anpassung von Arbeitsbedingungen oder persönlichem Verhalten.

Dokumentation:

  • Betriebsärztinnen und Betriebsärzte dokumentieren die Ergebnisse der Untersuchung, wobei die ärztliche Schweigepflicht gilt.

  • Der Arbeitgeber erhält lediglich eine Bescheinigung über die Teilnahme und gegebenenfalls arbeitsmedizinische Empfehlungen, keine medizinischen Diagnosen.

Nachbereitung

  • Umsetzung der Empfehlungen: Der Arbeitgeber muss die vorgeschlagenen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten umsetzen (z. B. ergonomische Anpassungen, Verringerung von Lärmbelastungen).

  • Regelmäßige Vorsorge: Bei bestimmten Tätigkeiten ist die Wiederholung der Vorsorge in festgelegten Intervallen vorgeschrieben (z. B. alle drei Jahre bei Arbeiten mit Lärmbelastung).

Für Beschäftigte

  • Schutz vor langfristigen Gesundheitsrisiken.

  • Verbesserung des Wohlbefindens und der Leistungsfähigkeit.

  • Möglichkeit, individuelle gesundheitliche Fragen und Sorgen zu besprechen.

Für Arbeitgeber

  • Verringerung von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen.

  • Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und Vermeidung von Haftungsrisiken.

  • Steigerung der Mitarbeitermotivation und -zufriedenheit.

Für den Betrieb

  • Reduktion von Fehlzeiten und Ausfallkosten.

  • Förderung einer positiven Sicherheits- und Gesundheitskultur.

  • Verbesserung der Produktivität und Effizienz.

Akzeptanz bei den Beschäftigten

  • Herausforderung: Einige Mitarbeitende könnten Vorsorgeuntersuchungen als überflüssig oder invasiv empfinden.

  • Lösung: Transparente Kommunikation über Ziele und Vorteile der Vorsorge.

Kosten und Ressourcen

  • Herausforderung: Besonders in kleinen Betrieben können regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen finanziell und organisatorisch belastend sein.

  • Lösung: Nutzung externer arbeitsmedizinischer Dienste oder betriebsübergreifender Kooperationen.

Umsetzung der Empfehlungen

  • Herausforderung: Nicht alle arbeitsmedizinischen Empfehlungen werden sofort umgesetzt.

  • Lösung: Enge Zusammenarbeit zwischen Betriebsärzten, Sicherheitsfachkräften und Führungskräften.

Beispiele für arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Pflichtvorsorge: Atemschutzuntersuchung (G26) für Arbeiten mit Atemschutzgeräten.

  • Lärmuntersuchung (G20) für Tätigkeiten in lauten Umgebungen.

Angebotsvorsorge:

  • Bildschirmarbeitsplatzuntersuchung (Beratung zu ergonomischem Arbeiten und Augenschutz).

  • Stressmanagementberatung bei hoher psychischer Belastung.

Wunschvorsorge:

  • Untersuchung nach individueller Anfrage, z. B. bei Verdacht auf Arbeitsplatzbedingte Erkrankungen.