Klare Zuständigkeiten für Sicherheit und Gesundheit
Die klare Festlegung von Verantwortung im Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes ist ein wesentlicher Bestandteil eines effektiven Sicherheitsmanagements. Sie stellt sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten, Gefährdungen minimiert und die Gesundheit der Beschäftigten geschützt werden. Ohne eindeutige Zuständigkeiten können Risiken unentdeckt bleiben, Maßnahmen verzögert werden und die rechtliche Absicherung des Unternehmens gefährdet sein. Sie sorgt für klare Zuständigkeiten, fördert die effiziente Umsetzung von Maßnahmen und schafft Vertrauen bei Beschäftigten und Führungskräften. Durch eine systematische Delegation, regelmäßige Überprüfung und transparente Kommunikation kann das Unternehmen seiner Verantwortung gerecht werden und ein sicheres Arbeitsumfeld schaffen.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) (§ 3 und § 13) ist der Arbeitgeber verantwortlich, den Arbeitsschutz zu organisieren und geeignete Maßnahmen umzusetzen. Diese Verantwortung kann nicht vollständig delegiert werden, jedoch können Aufgaben im Rahmen der Führungsverantwortung übertragen werden.
Förderung von Sicherheit und Effizienz
Klare Verantwortlichkeiten vermeiden Missverständnisse und Kompetenzüberschneidungen.
Sie gewährleisten, dass Maßnahmen effektiv und zeitnah umgesetzt werden.
Verantwortliche Personen können gezielt geschult und mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet werden.
Rechtssicherheit
Die Festlegung von Verantwortlichkeiten schützt das Unternehmen und seine Führungskräfte vor Haftungsrisiken und ermöglicht die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen wie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Verantwortungsebenen im Arbeitsschutz
Der Arbeitsschutz umfasst mehrere Verantwortungsebenen, die miteinander verzahnt sind. Diese reichen von der Geschäftsführung bis zu den einzelnen Mitarbeitenden.
Geschäftsführung
Rechtliche Hauptverantwortung: Die Geschäftsführung trägt die Gesamtverantwortung für die Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen (§ 3 ArbSchG).
Aufgaben:Organisation und Bereitstellung der finanziellen und personellen Ressourcen.
Festlegung der betrieblichen Arbeitsschutzpolitik und -ziele.
Überwachung der Einhaltung von Vorschriften und internen Richtlinien.
Pflicht zur Delegation: Delegation von Aufgaben an Führungskräfte oder Fachkräfte muss klar dokumentiert und überwacht werden.
Führungskräfte
Verantwortung im operativen Bereich: Führungskräfte übernehmen die Verantwortung für die Sicherheit in ihren Abteilungen oder Teams.
Aufgaben:Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen im eigenen Verantwortungsbereich.
Schulung und Unterweisung der Mitarbeitenden.
Überwachung der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften.
Meldung von Gefährdungen und Vorschlägen für Verbesserungen.
Kompetenz: Führungskräfte müssen über die notwendigen Kenntnisse im Arbeitsschutz verfügen (z. B. durch Schulungen oder Unterweisungen).
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa)
Beratende Funktion: Die Sifa unterstützt die Geschäftsführung und Führungskräfte durch fachliche Beratung, trägt jedoch keine unmittelbare Durchführungsverantwortung.
Aufgaben:Beratung bei der Planung, Umsetzung und Kontrolle von Arbeitsschutzmaßnahmen.
Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen und Schulungen.
Durchführung von Sicherheitsbegehungen und Erstellung von Berichten.
Betriebsärztlicher Dienst
Medizinische Verantwortung: Der Betriebsarzt trägt die Verantwortung für die arbeitsmedizinische Betreuung der Mitarbeitenden.
Aufgaben:Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen.
Beratung zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung.
Unterstützung bei der Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen.
Sicherheitsbeauftragte
Unterstützende Funktion: Sicherheitsbeauftragte sind Mitarbeitende, die zusätzlich zur regulären Tätigkeit Sicherheitsfragen beobachten und Verbesserungsvorschläge machen.
Aufgaben:Unterstützung der Führungskräfte bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen.
Ansprechpartner für Kolleginnen und Kollegen bei Sicherheitsfragen.
Meldung von Gefährdungen oder Unfällen.
Beschäftigte
Eigenverantwortung: Jeder Mitarbeitende ist verpflichtet, aktiv zum Arbeitsschutz beizutragen (§ 15 ArbSchG).
Aufgaben:Einhaltung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen und Sicherheitsvorschriften.
Nutzung von bereitgestellter Persönlicher Schutzausrüstung (PSA).
Melden von Gefährdungen oder Mängeln an Vorgesetzte.
Delegation von Arbeitsschutzaufgaben
Die Delegation von Aufgaben im Arbeitsschutz muss klar und rechtskonform erfolgen. Sie entbindet die Geschäftsführung nicht von ihrer Gesamtverantwortung, sondern teilt die operative Verantwortung auf mehrere Schultern.
Kriterien für die Delegation
Klarheit: Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten müssen schriftlich festgehalten werden (z. B. in Arbeitsanweisungen oder Organigrammen).
Fachliche Eignung: Die beauftragte Person muss fachlich und persönlich geeignet sein.
Schriftliche Dokumentation: Delegationsvereinbarungen sollten schriftlich festgehalten und von beiden Seiten unterzeichnet werden.
Kontrolle der Delegation
Die Geschäftsführung ist verpflichtet, regelmäßig zu kontrollieren, ob die delegierten Aufgaben ordnungsgemäß ausgeführt werden.
Delegation darf nicht als Auslagerung der Verantwortung verstanden werden, sondern erfordert eine kontinuierliche Überwachung.
Dokumentation der Verantwortung
Organigramme: Darstellung der Verantwortungsstruktur im Unternehmen.
Stellenbeschreibungen: Eindeutige Zuweisung von Arbeitsschutzaufgaben in Stellenbeschreibungen.