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Gefährdungen durch Handbohrmaschinen und Handschrauber

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Handbohrmaschinen und Handschrauber: Risiken erkennen

Handbohrmaschinen und Handschrauber: Risiken erkennen

Der Einsatz von Handbohrmaschinen und Handschraubern gehört zu den häufigsten Tätigkeiten in der industriellen Fertigung, im Handwerk und auf Baustellen. Handbohrmaschinen und Handschrauber sind unverzichtbare Werkzeuge, bringen jedoch zahlreiche Gefährdungen mit sich. Trotz ihrer weit verbreiteten Verwendung bergen diese Werkzeuge zahlreiche Gefährdungen, insbesondere durch mechanische, elektrische und ergonomische Risiken. Diese Gefährdungen entstehen häufig durch unsachgemäßen Gebrauch, mangelnde Wartung oder unzureichende Schutzmaßnahmen. Um Arbeitsunfälle und gesundheitliche Schäden zu vermeiden, sind die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, technischer Regeln und ergonomischer Grundsätze unverzichtbar.

Mechanische Gefährdungen

Verletzungen durch rotierende Teile

  • Gefährdung: Die rotierenden Werkzeuge (z. B. Bohrer, Bits oder Fräser) können Hautverletzungen, Quetschungen oder Amputationen verursachen, wenn sie mit Körperteilen in Kontakt kommen.

  • Ursachen: Unsachgemäßer Gebrauch des Werkzeugs.

  • Fehlende Schutzvorrichtungen.

  • Rutschen oder Abrutschen der Maschine.

  • Maßnahmen: Verwendung von Werkzeugen mit Schutzvorrichtungen (z. B. Spanfangvorrichtungen).

  • Einhaltung der sicheren Arbeitsweise (z. B. kein Übergreifen während des Betriebs).

Rückschlag (Kickback)

  • Gefährdung: Bei Blockieren des Bohrers oder Bits kann es zu einem plötzlichen Rückschlag der Maschine kommen, was zu Verletzungen an Hand, Arm oder Schulter führt.

  • Maßnahmen: Einsatz von Maschinen mit Drehmomentbegrenzung oder Sicherheitskupplungen.

  • Fester Stand und sicherer Griff der Maschine.

  • Vermeidung von Verkanten des Bohrers.

Schnitt- und Stichverletzungen

  • Gefährdung: Scharfe Werkzeugkanten können zu Verletzungen führen, insbesondere beim Wechsel oder beim Transport des Werkzeugs.

  • Maßnahmen: Tragen von schnittfesten Handschuhen gemäß DIN EN 388.

  • Sicherer Transport und Lagerung der Werkzeuge in Schutzbehältern.

Stromschlag

  • Gefährdung: Defekte Kabel, beschädigte Isolierungen oder unsachgemäßer Anschluss können zu einem Stromschlag führen.

  • Ursachen: Arbeiten mit defekten Maschinen.

  • Kontakt mit spannungsführenden Teilen.

Rechtliche Grundlagen:

  • DGUV Vorschrift 3 („Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“): Regelt die Prüfung elektrischer Werkzeuge.

  • DIN VDE 0701-0702: Anforderungen an die Wiederholungsprüfung elektrischer Betriebsmittel.

Maßnahmen:

  • Regelmäßige Sichtkontrollen und Prüfungen der elektrischen Geräte.

  • Verwendung von Maschinen mit Schutzleiteranschluss oder Schutzisolierung (Schutzklasse II).

Kurzschlüsse und Überhitzung

  • Gefährdung: Überlastete oder fehlerhafte Maschinen können zu Kurzschlüssen oder Bränden führen.

  • Maßnahmen: Einsatz von Maschinen mit Überlastschutz.

  • Keine Dauerbelastung über die spezifizierte Betriebszeit hinaus.

Lärmbelastung

  • Gefährdung: Der Betrieb von Handbohrmaschinen und Handschraubern erzeugt Lärm, der bei langfristiger Exposition zu Gehörschäden führen kann.

  • Rechtliche Grundlagen: Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV): Regelt Maßnahmen zur Reduzierung von Lärmbelastung.

  • DIN EN ISO 11690: Anforderungen an Lärmminderung am Arbeitsplatz.

  • Maßnahmen: Tragen von Gehörschutz gemäß DIN EN 352.

  • Einsatz leiserer Maschinen oder lärmdämpfender Maßnahmen.

Vibrationen

  • Gefährdung: Langfristige Exposition gegenüber Vibrationen kann das Hand-Arm-Vibrationssyndrom (HAVS) verursachen, das zu Durchblutungsstörungen und Nervenschäden führt.

  • Rechtliche Grundlagen: LärmVibrationsArbSchV: Definiert Expositionsgrenzwerte für Vibrationen.

  • DIN EN ISO 5349-1: Messung und Bewertung von Hand-Arm-Vibrationen.

  • Maßnahmen: Einsatz von vibrationsarmen Maschinen.

  • Verwendung von Anti-Vibrations-Handschuhen.

  • Begrenzung der täglichen Nutzungszeit durch Arbeitszeitmodelle.

Fehlhaltungen und Überbelastung

  • Gefährdung: Arbeiten in ungünstigen Körperhaltungen oder mit schweren Maschinen können Muskel- und Gelenkprobleme verursachen.

  • Maßnahmen: Auswahl von Maschinen mit ergonomischem Design (z. B. Handgriffe mit Gummibeschichtung).

  • Arbeitsunterbrechungen und Pausen zur Entlastung der Muskulatur.

Überbeanspruchung der Hände und Arme

  • Gefährdung: Langfristige Nutzung von Maschinen ohne Pausen kann zu Sehnenscheidenentzündungen oder Karpaltunnelsyndrom führen.

  • Maßnahmen: Verwendung von Maschinen mit geringem Gewicht und optimiertem Griff.

  • Regelmäßiger Wechsel der Arbeitsposition.

Rutsch- und Stolpergefahr

  • Gefährdung: Kabel der Maschinen oder lose Gegenstände können Stolperfallen bilden.

  • Maßnahmen: Verwendung von Kabelaufrollern oder kabellosen Maschinen.

  • Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz.

Brandgefahr

  • Gefährdung: Überhitzte Maschinen oder Funkenbildung beim Bohren können Brände auslösen, insbesondere in explosionsgefährdeten Bereichen.

  • Rechtliche Grundlagen: ATEX-Richtlinie (2014/34/EU): Anforderungen an Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen.

  • Maßnahmen: Einsatz explosionsgeschützter Maschinen in gefährdeten Bereichen.

  • Bereitstellung geeigneter Feuerlöscher am Arbeitsplatz.

Fehlende Unterweisung

  • Gefährdung: Unzureichende Schulung der Beschäftigten kann zu unsachgemäßer Nutzung und Unfällen führen.

Rechtliche Grundlagen:

  • Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG): Verpflichtung zur Unterweisung der Beschäftigten.

Maßnahmen:

  • Regelmäßige Schulungen zur sicheren Handhabung von Handbohrmaschinen und Handschraubern.

  • Erstellung von Betriebsanweisungen gemäß DGUV Regel 100-001.

Fehlende regelmäßige Prüfungen

  • Gefährdung: Mangelnde Wartung und Prüfung können zu Defekten und damit verbundenen Gefahren führen.

  • Maßnahmen: Durchführung regelmäßiger Inspektionen durch befähigte Personen.

  • Dokumentation von Prüfungen und Wartungsarbeiten.

Technische Maßnahmen

  • Auswahl hochwertiger und geprüfter Maschinen gemäß Maschinenrichtlinie (2006/42/EG).

  • Verwendung von Werkzeugen mit Sicherheitsfunktionen (z. B. Überlastschutz, Drehmomentbegrenzung).

Organisatorische Maßnahmen

  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß § 5 ArbSchG.

  • Bereitstellung von Betriebsanweisungen und Hinweisschildern.

Personenbezogene Maßnahmen

  • Tragen von PSA, z. B. Schutzbrillen (DIN EN 166), Handschuhe und Gehörschutz.

  • Regelmäßige Unterweisung und Schulung der Beschäftigten.