Gefährdungen durch Handbohrmaschinen und Handschrauber
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Mechanische Gefährdungen
Verletzungen durch rotierende Teile
Gefährdung: Die rotierenden Werkzeuge (z. B. Bohrer, Bits oder Fräser) können Hautverletzungen, Quetschungen oder Amputationen verursachen, wenn sie mit Körperteilen in Kontakt kommen.
Ursachen: Unsachgemäßer Gebrauch des Werkzeugs.
Fehlende Schutzvorrichtungen.
Rutschen oder Abrutschen der Maschine.
Maßnahmen: Verwendung von Werkzeugen mit Schutzvorrichtungen (z. B. Spanfangvorrichtungen).
Einhaltung der sicheren Arbeitsweise (z. B. kein Übergreifen während des Betriebs).
Rückschlag (Kickback)
Gefährdung: Bei Blockieren des Bohrers oder Bits kann es zu einem plötzlichen Rückschlag der Maschine kommen, was zu Verletzungen an Hand, Arm oder Schulter führt.
Maßnahmen: Einsatz von Maschinen mit Drehmomentbegrenzung oder Sicherheitskupplungen.
Fester Stand und sicherer Griff der Maschine.
Vermeidung von Verkanten des Bohrers.
Stromschlag
Gefährdung: Defekte Kabel, beschädigte Isolierungen oder unsachgemäßer Anschluss können zu einem Stromschlag führen.
Ursachen: Arbeiten mit defekten Maschinen.
Kontakt mit spannungsführenden Teilen.
Rechtliche Grundlagen:
DGUV Vorschrift 3 („Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“): Regelt die Prüfung elektrischer Werkzeuge.
DIN VDE 0701-0702: Anforderungen an die Wiederholungsprüfung elektrischer Betriebsmittel.
Lärmbelastung
Gefährdung: Der Betrieb von Handbohrmaschinen und Handschraubern erzeugt Lärm, der bei langfristiger Exposition zu Gehörschäden führen kann.
Rechtliche Grundlagen: Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV): Regelt Maßnahmen zur Reduzierung von Lärmbelastung.
DIN EN ISO 11690: Anforderungen an Lärmminderung am Arbeitsplatz.
Maßnahmen: Tragen von Gehörschutz gemäß DIN EN 352.
Einsatz leiserer Maschinen oder lärmdämpfender Maßnahmen.
Vibrationen
Gefährdung: Langfristige Exposition gegenüber Vibrationen kann das Hand-Arm-Vibrationssyndrom (HAVS) verursachen, das zu Durchblutungsstörungen und Nervenschäden führt.
Rechtliche Grundlagen: LärmVibrationsArbSchV: Definiert Expositionsgrenzwerte für Vibrationen.
DIN EN ISO 5349-1: Messung und Bewertung von Hand-Arm-Vibrationen.
Maßnahmen: Einsatz von vibrationsarmen Maschinen.
Verwendung von Anti-Vibrations-Handschuhen.
Begrenzung der täglichen Nutzungszeit durch Arbeitszeitmodelle.
Fehlhaltungen und Überbelastung
Gefährdung: Arbeiten in ungünstigen Körperhaltungen oder mit schweren Maschinen können Muskel- und Gelenkprobleme verursachen.
Maßnahmen: Auswahl von Maschinen mit ergonomischem Design (z. B. Handgriffe mit Gummibeschichtung).
Arbeitsunterbrechungen und Pausen zur Entlastung der Muskulatur.
Rutsch- und Stolpergefahr
Gefährdung: Kabel der Maschinen oder lose Gegenstände können Stolperfallen bilden.
Maßnahmen: Verwendung von Kabelaufrollern oder kabellosen Maschinen.
Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz.
Brandgefahr
Gefährdung: Überhitzte Maschinen oder Funkenbildung beim Bohren können Brände auslösen, insbesondere in explosionsgefährdeten Bereichen.
Rechtliche Grundlagen: ATEX-Richtlinie (2014/34/EU): Anforderungen an Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen.
Maßnahmen: Einsatz explosionsgeschützter Maschinen in gefährdeten Bereichen.
Bereitstellung geeigneter Feuerlöscher am Arbeitsplatz.
Fehlende Unterweisung
Gefährdung: Unzureichende Schulung der Beschäftigten kann zu unsachgemäßer Nutzung und Unfällen führen.
Rechtliche Grundlagen:
Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG): Verpflichtung zur Unterweisung der Beschäftigten.
Technische Maßnahmen
Auswahl hochwertiger und geprüfter Maschinen gemäß Maschinenrichtlinie (2006/42/EG).
Verwendung von Werkzeugen mit Sicherheitsfunktionen (z. B. Überlastschutz, Drehmomentbegrenzung).