PSA: Schutz von Kopf, Gesicht und Augen
PSA: Schutz von Kopf, Gesicht und Augen
In der deutschen Facility-Management-Praxis ist die persönliche Schutzausrüstung (PSA) zum Schutz von Kopf, Gesicht und Augen ein grundlegender Bestandteil der Arbeitssicherheit und Gefahrenverhütung. Mitarbeiter in der Instandhaltung, Reinigung, Bauunterstützung oder in Industrieanlagen sind häufig Gefährdungen ausgesetzt, etwa durch herabfallende Gegenstände, Chemikalienspritzer, umherfliegende Partikel oder intensive Strahlung. Daher müssen geeignete Schutzausrüstungen wie Schutzhelme, Gesichtsschilde oder Schutzbrillen bereitgestellt und korrekt verwendet werden.
Die nachfolgenden Dokumentationsanforderungen orientieren sich an der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), der DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) und der DGUV Regel 112-198. Sie stellen sicher, dass alle bereitgestellten PSA-Artikel entsprechend ihrer Schutzklasse ausgewählt, gewartet und verwendet werden. Gleichzeitig dokumentieren sie Schulungen und regelmäßige Prüfungen der PSA. Diese Unterlagen dienen als Nachweis für die Einhaltung der deutschen Arbeitsschutzvorschriften sowie für die sachgemäße Unterweisung der Beschäftigten und die laufende Kontrolle der PSA im Betrieb.
