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Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS)

EIN ARBEITSCHUTZMANAGEMENTSYSTEM (AMS) UNTERSTÜTZT UNTERNEHMEN DABEI, GESUNDHEITS- UND SICHERHEITSRISIKEN SYSTEMATISCH ZU IDENTIFIZIEREN UND ZU MINIMIEREN.

EIN ARBEITSCHUTZMANAGEMENTSYSTEM (AMS) UNTERSTÜTZT UNTERNEHMEN DABEI, GESUNDHEITS- UND SICHERHEITSRISIKEN SYSTEMATISCH ZU IDENTIFIZIEREN UND ZU MINIMIEREN.

Durch kontinuierliche Überwachung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen schützen Unternehmen ihre Mitarbeiter und arbeiten gleichzeitig produktiver und effizienter. Ein AMS hilft zudem, gesetzliche Anforderungen und Compliance-Vorgaben zu erfüllen und rechtliche sowie finanzielle Risiken zu reduzieren.

Arbeitsschutz

Ziel: Effizienter Arbeitsschutz

Effiziente Arbeitssicherheit

Effiziente Arbeitssicherheit

Optimierung der Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen

Arbeitsschutz ist eine Managementaufgabe, die angesichts einer immer schnelleren und anspruchsvolleren Arbeitswelt besondere Beachtung findet. Das Ziel ist ein effizienter Arbeitsschutz, um Unfälle und Personenschäden zu vermeiden.

Managementaufgaben sind z.B. :

  • Arbeitsschutzorganisation,

  • Schaffung und der Erhalt sicherer und menschengerechter Arbeitsbedingun-gen,

  • Unterweisungen, Schulungen (Personalentwicklung)

Arbeitsschutzorganisation

Die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten in Organisationen und Unternehmen wird gewährleistet, indem der Arbeits- und Gesundheitsschutz in allen Strukturen und Abläufen integriert ist. Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) sind die Instrumente, die zur Sicherstellung und Verbesserung des Arbeitsschutzes implementiert werden.

In der öffentlichen Diskussion über AMS ist z.Z. festzustellen:

  • Ein einheitliches europäisches Handlungskonzept fehlt. Der Kreis um das BMA hat sich aber seit 2002 über die Entwicklung eines nationalen Konzeptes für AMS verständigt.

  • Als das in Deutschland derzeit am weitesten verbreitete AMS ist das aus der niederländischen Petrochemie stammende SCC Sicherheits-Certificat-Contractoren anzusehen.

  • Darüber hinaus bestehen sowohl im europäischen Ausland, als auch in einigen Bundesländern verschiedene Konzepte für AMS.

Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS)

Gemäß der ISO-Definition eines QMS versteht man unter einem AMS ein Managementsystem zum Leiten und Lenken einer Organisation in Bezug auf den Arbeitsschutz. In vielen Ländern findet aktuell die Entwicklung von AMS statt. Es gab Ansätze zur weltweiten Normung von AMS im Rahmen von ISO, diese konnten sich jedoch nicht etablieren.

In Deutschland veröffentlichten das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA), die obersten Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die Sozialpartner 1997 einen „Gemeinsamen Standpunkt“ über AMS sowie 1999 „Eckpunkte zur Entwicklung und Bewertung von Konzepten für AMS“, die im Internet einsehbar sind.

Ein zentraler Aspekt dabei ist die grundsätzliche Unterstützung von AMS, aber eine Ablehnung verbindlicher normativer Vorgaben durch ISO, da man auf die eigene Zuständigkeit zum Erlass von Arbeitsschutzvorschriften verweist.

Derzeit bekannte AMS bzw. AMS-Konzepte sind:

  • Wie oben erwähnt SCC Sicherheits-Certifikat-Contraktoren

  • ASCA Arbeitsschutz und sicherheitstechnischer Check in Anlagen (Hessische Landesregierung)

  • OHRIS Occupational Health- and Risk-Managementsystem (Bayerische Landesregierung)

  • ILO Guidelines on Occupational Safety and Health Management System (ILO/OSH 2001)

  • BS 8800 Britische Norm.

Weitere Informationen zu diesen AMS sind im Internet unter dem Suchbegriff Arbeitsschutzmanagement zu finden.

Arbeitssicherheit

Die Arbeitssicherheit ist ein Bestandteil von HSSE und findet ihre Hauptbeschreibung im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Das zentrale Grundlagengesetz dazu ist das Arbeitsschutzgesetz.

Der Unterschied zwischen dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitssicherheitsgesetz besteht ist folgender:

  • Arbeitsschutzgesetz: Vorgehensweise im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

  • Arbeitssicherheitsgesetz: Zuständig in erster Linie für die handelnden Personen.

Für das Produkt Arbeitssicherheit {2111} nennt die DIN EN 15221 in ihrem Teil 4 folgenden Schwerpunkt für die Definition dieses Produktes:

  • Bewahrung der Sicherheit an den Arbeitsplätzen

Mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) existiert die wichtigste Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz. Hierdurch ist der Arbeitgeber verpflichtet, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz:

  • zu beurteilen

  • und über notwendige Schutzmaßnahmen zu entscheiden.

Managementsystem

Er sorgt für ein funktionierendes Managementsystem, das auf der Arbeitsschutzorganisation basiert und dauerhaft in die Unternehmensprozesse integriert ist.

Ein weiterer Punkt ist die Unterweisung seiner Mitarbeiter. Dies betrifft besonders Beschäftigte von Dienstleistern, wie zum Beispiel Servicetechniker. Ihre Arbeitssicherheit muss sowohl im eigenen Unternehmen als auch bei allen Kunden gewährleistet sein!

Ergänzend gibt es zum Arbeitsschutzgesetz Arbeitsschutzverordnungen, für z.B.:

    Produktsicherheit

    Alle am Markt bereitgestellten Anlagen, Geräte und Produkte, die im Unternehmen wie gekauft Anwendung finden, basieren bezüglich ihrer Arbeitssicherheit auf dem Produktsicherheitsgesetz. Das bedeutet auch, dass jegliche Änderung an solchen Arbeitsmitteln den Gefahrenübergang ans eigene Unternehmen mit sich bringt.

    Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

    Das „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, kurz Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), verpflichtet Unternehmen zur Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Diese arbeiten weisungsfrei in Bezug auf ihre Fachkunde und beraten oder unterstützen die Arbeitgeber in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung. Sie müssen zusammenarbeiten. Die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV-Vorschrift 2) dient als Konkretisierung des ASiG.

    Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Betreuungsarten gemäß DGUV V2:

    Regelbetreuung

    Grundbetreuung und anlassbezogene/betriebsspezifische Betreuung

    Grundbetreuung

    Umfang der Inanspruchnahme von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit in Abhängigkeit von Betriebsgröße und Gefährdungspotenzial

    Unternehmermodell

    vom Unternehmer selbst zu ermittelnder anlassbezogener/betriebsspezifischer Betreuungsumfang

    Betriebe bis zehn Beschäftigte

    Kompetenzzentrum

    Kleinbetriebe bis 50 Beschäftigte

    können alternativ zur Regelbetreuung das Unternehmermodell anwenden

    Weitere wichtige Arbeitsschutzvorschriften sind u.A.:

    • Arbeitsstättenverordnung,

    • Betriebssicherheitsverordnung,

    • Gefahrstoffverordnung,

    • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge,

    • PSA Benutzungsverordnung,

    • Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen.

    Auch sind weitere vertiefende Themen zu empfehlen, wie z.B.:

    • Arbeitsschutzausschüsse

    • Gesundheit am Arbeitsplatz

    • Technischer Arbeitsschutz

    • Produktsicherheit