PSA: Schutzkleidung
PSA: Schutzkleidung
Im Facility Management dient Schutzkleidung als grundlegende Barriere gegen physikalische, chemische und Umweltgefahren, denen Beschäftigte bei technischen, Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten ausgesetzt sind. Unter den Begriff PSA fallen beispielsweise Flammschutzanzüge, chemikalienschützende Arbeitsanzüge, Warnschutzwesten mit hoher Sichtbarkeit oder witterungsgeschützte Outdoor-Kleidung. Nach der PSA-Benutzungsverordnung ist jede Ausrüstung, die von Beschäftigten getragen wird, um sich vor Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit zu schützen. Gemäß dem STOP-Prinzip (Substitution, technische und organisatorische Maßnahmen vor Verwendung von PSA) sind alle Gefahren zuerst anderweitig zu minimieren, ehe sie durch PSA abgefedert werden.
Die Bereitstellung, Auswahl, Wartung und Überwachung von PSA ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Die PSA-BV verlangt unter anderem, dass PSA mit CE-Kennzeichnung versehen sein muss, um die Einhaltung einschlägiger europäischer Normen sicherzustellen. Außerdem hat der Arbeitgeber durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung dafür zu sorgen, dass die PSA während der gesamten Nutzungsdauer einwandfrei funktioniert und hygienisch einwandfrei bleibt. Eine lückenlose Dokumentation aller Aspekte des PSA-Einsatzes ist ein verpflichtender Bestandteil des Arbeitsschutz-Managementsystems. Sie belegt, dass der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen nach PSA-BV und ArbSchG nachkommt – insbesondere was Unterweisung, Pflege und Kontrolle der Schutzkleidung angeht.
