PSA: Atemschutz
PSA: Atemschutz
Im Facility Management gehört der Atemschutz zu den wichtigsten Bestandteilen des betrieblichen Arbeitsschutzes. Mitarbeitende sind bei Instandhaltungs-, Reinigungs-, Maler- oder Notfallarbeiten oft Gefahren durch Stäube, Dämpfe, Gase oder Sauerstoffmangel ausgesetzt. Ein geeigneter Atemschutz verhindert Gesundheitsschäden durch das Einatmen dieser Schadstoffe und ist eine wesentliche Maßnahme im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.
Die Dokumentationspflichten für Atemschutzmittel sind in der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), der DGUV-Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) und der DGUV-Regel 112-190 (Benutzung von Atemschutzgeräten) verankert. Sie regeln Auswahl, Bereitstellung, Wartung und Unterweisung. Im Training üben die Mitarbeitenden beispielsweise den korrekten Sitz der Maske und das Verhalten bei Alarmsituationen (etwa im Brandfall oder bei Gefahrstoffaustritt). Am Ende wird mit einem Fit-Test überprüft, ob die Maske luftdicht abschließt. Alle Teilnehmer bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie die Schulung absolviert haben. Dieses Protokoll dient als Nachweis, dass das Unternehmen seiner Unterweisungspflicht nachgekommen ist und die Benutzerkompetenz dokumentiert wurde.
