Im Facility Management gehört der Atemschutz zu den wichtigsten Bestandteilen des betrieblichen Arbeitsschutzes. Mitarbeitende sind bei Instandhaltungs-, Reinigungs-, Maler- oder Notfallarbeiten oft Gefahren durch Stäube, Dämpfe, Gase oder Sauerstoffmangel ausgesetzt. Ein geeigneter Atemschutz verhindert Gesundheitsschäden durch das Einatmen dieser Schadstoffe und ist eine wesentliche Maßnahme im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.
Die Dokumentationspflichten für Atemschutzmittel sind in der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), der DGUV-Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) und der DGUV-Regel 112-190 (Benutzung von Atemschutzgeräten) verankert. Sie regeln Auswahl, Bereitstellung, Wartung und Unterweisung. Im Training üben die Mitarbeitenden beispielsweise den korrekten Sitz der Maske und das Verhalten bei Alarmsituationen (etwa im Brandfall oder bei Gefahrstoffaustritt). Am Ende wird mit einem Fit-Test überprüft, ob die Maske luftdicht abschließt. Alle Teilnehmer bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie die Schulung absolviert haben. Dieses Protokoll dient als Nachweis, dass das Unternehmen seiner Unterweisungspflicht nachgekommen ist und die Benutzerkompetenz dokumentiert wurde.
Betriebsanweisung für persönliche Schutzausrüstung (PSA) – Atemschutz
Zweck & Geltungsbereich
Umfasst alle notwendigen Anwenderhinweise zur korrekten Auswahl, Handhabung, dem Anlegen und der Pflege von Atemschutzgeräten (Partikelfiltermasken, Halbmasken, Vollmasken, Gebläse-Atemschutzsysteme). Gewährleistet den sicheren, sachgerechten Einsatz gemäß PSA-BV §3 und DGUV-V1 §31.
Relevante Vorschriften / Normen
PSA-BV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von PSA); DGUV-Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) §31; DGUV-Regel 112-190 (Benutzung von Atemschutzgeräten); EN 136 (Vollmasken); EN 140 (Halbmasken); EN 149 (Partikelfiltermasken FFP1/FFP2/FFP3); EN 143 (Partikelfilter); EN 12941 (Gebläse-Atemschutzsysteme).
Wesentliche Inhalte
• PSA-Klassifizierung (Filtertypen: Partikelfilter, Gasfilter, Kombinationsfilter) • Anlege- und Dichtigkeitsprüfung (Kontrolle des luftdichten Sitzes) • Tragedauer und Wechselintervalle von Filtern und Kartuschen • Reinigung, Lagerung und Desinfektion der Geräte • Einsatzbegrenzungen (z. B. in sauerstoffarmer Luft oder bei hoher Schadstoffkonzentration) • CE-Kennzeichnung und Herstellerangaben • Kompatibilität mit anderer PSA (z. B. Helme, Schutzbrillen, Kommunikationssysteme)
Verantwortlich
Arbeitgeber / Fachkraft für Arbeitssicherheit; Hersteller (Lieferant der produktspezifischen Anleitungen)
Praxis-Hinweis
Muss allen Atemschutzanwendern zur Verfügung gestellt werden. Kopien der Betriebsanweisung sollten mit jedem ausgegebenen Gerät abgelegt werden und bei sicherheitstechnischen Prüfungen vorliegen. Dient als Nachweis im Rahmen der Unterweisungspflichten und bei DGUV-Prüfungen bzw. Unfalluntersuchungen.
Ausführliche Erläuterung
Die Betriebsanweisung stellt sicher, dass Beschäftigte alle Aspekte der sachgerechten Nutzung von Atemschutzgeräten kennen. Nach PSA-BV §3 in Verbindung mit §12 ArbSchG sind Arbeitgeber verpflichtet, vor dem ersten Einsatz und anschließend regelmäßig über den sicheren Gebrauch der PSA zu unterweisen. Die Inhalte dieser Unterweisung basieren auf der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung: Je nach Arbeitsumfeld müssen unterschiedliche Maskentypen gewählt werden – etwa eine FFP2-Filtermaske bei hoher Staubbelastung oder ein A2P3-Kombinationsgerät bei chemischen Dämpfen.
Die Betriebsanweisung selbst enthält wesentliche Anweisungen wie das korrekte Aufsetzen und Anpassen der Maske, die Durchführung einer Dichtigkeitsprüfung sowie Angaben zur Einsatzdauer und zu Wechselintervallen der Filter. Sie beschreibt zudem Hygienemaßnahmen (Reinigung und Desinfektion nach Gebrauch), sachgerechte Lagerung und Entsorgung. Hinzu kommen Hinweise zu Einsatzbegrenzungen (zum Beispiel Verbot in sauerstoffarmer Luft) sowie Angaben zur CE-Kennzeichnung und zu Herstellerangaben.
Wartungsdokumentation für PSA – Atemschutz
Feld
Beschreibung
Dokumenten-Titel / Typ
Wartungsdokumentation für persönliche Schutzausrüstung (PSA) – Atemschutz
Zweck & Geltungsbereich
Hält alle Prüfungen, Reinigungs- und Filterwechselprozesse sowie Funktions- und Dichtigkeitsprüfungen fest, um die dauerhafte Schutzwirkung der Atemschutzgeräte sicherzustellen. Deckt die Anforderungen aus PSA-BV §2 Abs.4 und DGUV-Regel 112-190 ab.
Relevante Vorschriften / Normen
DGUV-Regel 112-190 (Benutzung von Atemschutzgeräten); EN 136; EN 143; EN 12941; DGUV Information 312-190 (Ausbildung im Atemschutz)
Wesentliche Inhalte
• PSA-Inventarliste (Typ, Modell, Seriennummer, zugeordneter Nutzer) • Datum und Ergebnisse von Funktions- und Dichtigkeitsprüfungen • Protokoll der Filterwechsel (Filtertyp, Chargennummer, Datum) • Nachweis von Reinigung und Desinfektion (Verfahren, verwendete Mittel) • Mängelberichte und Korrekturmaßnahmen • Name und Unterschrift der prüfenden Person • Verweis auf Hersteller-Wartungshinweise
Verantwortlich
Arbeitgeber / Facility Manager; Fachkraft für Arbeitssicherheit; befähigte Person bzw. geschulter Techniker für Atemschutzwartung
Praxis-Hinweis
Dient als lückenlose Dokumentation im Arbeitsschutzsystem. Defekte oder veraltete Geräte müssen sofort aus dem Bestand genommen werden. Entscheidender Nachweis bei internen Audits, DGUV-Prüfungen und ISO 45001-Zertifizierungen.
Ausführliche Erläuterung
Die Wartungsdokumentation dokumentiert alle Arbeiten, die notwendig sind, damit Atemschutzgeräte ständig funktionsfähig und einsatzbereit bleiben. Nach PSA-BV §2 Abs.4 muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass PSA während ihrer gesamten Nutzungsdauer instand gehalten und hygienisch einwandfrei bleiben. Entsprechend fordert die DGUV-Regel 112-190 ein Instandhaltungsprogramm, in dem alle Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen systematisch erfasst werden.
Konkret bedeutet das: Filter und Kartuschen werden regelmäßig gewechselt, Ventile, Schläuche und Maskenteile auf Beschädigungen oder Verschleiß geprüft und gereinigt. Jeder dieser Vorgänge – Datum, Art der Prüfung, Ergebnis – wird in der Wartungsdokumentation festgehalten. Dabei werden verbrauchte Original-Ersatzteile dokumentiert und notwendige Korrekturmaßnahmen notiert. Die Einträge mit Datum und Unterschrift des Prüfers gewährleisten die Nachvollziehbarkeit jeder Wartungsaktion.
Durch diese lückenlosen Aufzeichnungen lässt sich jederzeit belegen, dass die Geräte ordnungsgemäß geprüft wurden. Im Prüf- oder Schadensfall zeigen die Wartungsprotokolle, dass vorgeschriebene Kontrollen eingehalten wurden. Defekte Atemschutzgeräte können auf Basis der Dokumentation identifiziert und umgehend ausgetauscht werden.
Protokoll über Unterweisung mit Übungen (PSA-Schulung)
Feld
Beschreibung
Dokumenten-Titel / Typ
Protokoll über besondere Unterweisung mit Übungen – Atemschutz
Zweck & Geltungsbereich
Hält die theoretische und praktische Unterweisung der Mitarbeitenden im korrekten Anlegen, Tragen und Verhalten im Notfall mit Atemschutz fest. Erforderlich nach PSA-BV §3 und DGUV-V1 §31 als Nachweis der Benutzerschulung.
Relevante Vorschriften / Normen
DGUV-Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) §31; PSA-BV §3; DGUV Information 312-190 (Ausbildung im Atemschutz)
Wesentliche Inhalte
• Datum und Dauer der Unterweisung • Teilnehmerliste mit Unterschriften • Name, Qualifikation und Unterschrift des Ausbildenden • Schulungsinhalte (Atemschutzgerätetypen, Anprobe, Dichtigkeitskontrolle, Notfallverfahren) • Ergebnisse der Anpassungs-/Dichtigkeitsprüfung und Bestätigung der Benutzerkompetenz • Verknüpfung mit Gefährdungsbeurteilung und PSA-Auswahlplan
Verantwortlich
Arbeitgeber / Fachkraft für Arbeitssicherheit; fachkundige Ausbilder (DGUV-zertifiziert)
Praxis-Hinweis
Mindestens jährlich beziehungsweise bei Einführung neuer PSA-Typen oder Änderungen in der Gefährdungslage wiederholen. Dokumentiert die Unterweisungspflicht und wird bei DGUV-Prüfungen sowie internen Audits als Nachweis herangezogen.
Ausführliche Erläuterung
Das Unterweisungsprotokoll belegt, dass alle Nutzer von Atemschutzgeräten geschult und über die sichere Handhabung informiert wurden. Gemäß DGUV-V1 §31 und PSA-BV §3 müssen besonders gefährdende PSA (wie Atemschutz) vor dem ersten Einsatz mit praktischen Übungen vermittelt werden. Die Schulung umfasst das richtige Auf- und Ablegen der Maske, die Durchführung einer Dichtigkeitsprüfung (Anpassungsprüfung) sowie das Verhalten in kritischen Situationen.