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Handlungsfähigkeit der Stabsleitung

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Handlungsfähigkeit der Stabsleitung

Handlungsfähigkeit der Stabsleitung

Die folgenden Voraussetzungen bilden den Rollenpass. Sie beschreiben den Sollzustand; ihr Vorliegen muss im konkreten Betrieb anhand geeigneter Unterlagen und tatsächlicher Verfügbarkeit geprüft werden.

Stabsleitung mit klaren Befugnissen absichern

Voraussetzungen für eine handlungsfähige SiFa

Voraussetzung

Erforderliche Grundlage

Nachweis

Abgegrenzter Auftrag

Betreute Arbeitgeber, Betriebe, Tätigkeiten und ausdrücklich ausgeschlossene Aufgaben.

Bestätigtes Mandats- und Betreuungsprofil.

Leitungsfunktion und Bestellung

Organisatorische Leitung, eigene Sifa-Bestellung und Bestellung zur leitenden Sifa getrennt klären.

Nachweise zu jeder tatsächlich übernommenen Rolle.

Fachliche Unabhängigkeit

Fachurteile dürfen nicht nach Budget- oder Terminerwartungen verändert werden.

Gesicherter unmittelbarer Berichts- und Vorschlagsweg.

Kompetenz und Vertretung

Aufgabengerechte Fachkunde, Fortbildung, Spezialisten und erreichbare Vertretung.

Kompetenz- und Vertretungsplan.

Betreuungsumfang

UV-Träger, geltende Vorschrift, Betreuungsform, Aufgaben und Bedarf klären.

Nachvollziehbare betriebliche Bemessung; keine pauschale Stundenzahl.

Ressourcen

Zeit, Personal, Räume, Arbeitsmittel und benötigte externe Fachleistungen.

Verfügbare Mittel und dokumentierte Ressourcendefizite.

Zugang und Beteiligung

Zugang zu Arbeitsbereichen, erforderlichen Unterlagen und entscheidenden Fachrunden.

Vereinbarte frühzeitige Beteiligung und funktionierende Informationswege.

Zusammenarbeit

Betriebsarzt, Betriebsrat, Sicherheitsbeauftragte und Fachverantwortliche einbinden.

Festgelegte Schnittstellen und Beiträge.

Beratungsqualität

Beobachtung, fachliche Prüfung und belastbare Empfehlungen eigenverantwortlich leisten.

Nachvollziehbare fachliche Ergebnisse mit Grenzen und Quellen.

Eskalation

Gefahrmeldungen und unbeantwortete Vorschläge erreichen befugte Entscheider.

Adressaten, Vertretung und Empfangsnachweis.

Zusatzbefugnisse

Jede operative Weisungs-, Stopp- oder Freigabebefugnis separat klären.

Gesondertes Mandat und Konfliktregel; keine pauschale Annahme.

Schutz von Informationen

Arbeitsbezogene Sachverhalte und vertrauliche Personeninformationen trennen.

Abgestimmtes Berechtigungs- und Dokumentationskonzept.

Gesetzliche Grundlagen insbesondere ASiG §§ 5 und 8 sowie ArbSchG §§ 3 und 13. Die Leitung der eigenen Stabsorganisation und die fachliche Weisungsfreiheit bestellter Fachkräfte sind gemeinsam zu berücksichtigen.