Gefährdungsbeurteilung als fachlicher Prozess
Gefährdungsbeurteilung als fachlicher Prozess
Die Stabsleitung macht die Gefährdungsbeurteilung zu einem nachvollziehbaren Arbeitsprozess. Sie stellt Methodik bereit, berät fachlich und kann entsprechend beauftragt an der Erstellung mitwirken. Die Verantwortung für die betriebliche Beurteilung, Schutzentscheidung und Umsetzung wird dadurch nicht stillschweigend vom Arbeitgeber übernommen.
