Zum Inhalt springen

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Arbeits- und Gesundheitsschutz im Facility Management

Facility Management: Arbeitsschutz

Die Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes bilden die Basis eines erfolgreichen Arbeitsschutzmanagements

Die Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes bilden die Basis eines erfolgreichen Arbeitsschutzmanagements

Für Facility Manager sind diese Prinzipien eine unverzichtbare Grundlage, die systematisch in den betrieblichen Alltag integriert werden muss. Die Vermeidung und Minimierung von Gefährdungen, die Bekämpfung von Gefahren an der Quelle, die ganzheitliche Planung von Schutzmaßnahmen und die kontinuierliche Schulung der Beschäftigten sind zentrale Elemente, die die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer langfristig gewährleisten.

Anforderungen an Arbeitsschutz und Compliance

§ 4 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)

Der § 4 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) legt die allgemeinen Grundsätze fest, die jeder Arbeitgeber bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, -verfahren und -mitteln beachten muss, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten. Diese Grundsätze bieten eine umfassende Grundlage für Arbeitsschutzmaßnahmen und werden als zentrale Leitlinien in der betrieblichen Praxis angewendet.

Die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes bilden die Säulen eines erfolgreichen Arbeitsschutzmanagements:

  • „Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.“

  • „Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen. Bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik zu berücksichtigen.“

  • „Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen sachgerecht zu verknüpfen.“

  • „Den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen.“

  • Risikomanagementsystem etablieren

  • Kultur des Arbeitsschutzes fördern

HSSE: Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz und Qualität

Gesundheits- und Sicherheitsstandards erhöhen

Sicherheit und Umweltschutz integrieren.

HSSE steht für "Health, Safety, Security and Environment" (Gesundheit, Sicherheit, Sicherheit und Umwelt). Ein HSSE-System ist ein systematischer Ansatz zur Organisation und Durchführung von Maßnahmen in diesen Bereichen in einem Unternehmen. Es dient dazu, Risiken für die Gesundheit, Sicherheit, Sicherheit und Umwelt der Mitarbeiter, Kunden, Nachbarn und Umwelt zu erkennen, zu bewerten und zu kontrollieren.

Ein HSSE-System beinhaltet folgende Schritte:

  • die Identifizierung von Gefahren und Risiken in Bezug auf die Gesundheit, Sicherheit, Sicherheit und Umwelt

  • die Bewertung der Risiken und die Entwicklung von Maßnahmen zur Risikominimierung

  • die Implementierung, Überwachung und Überprüfung der HSSE-Maßnahmen

  • die Dokumentation und Kommunikation von HSSE-Maßnahmen

Einordnung der Arbeitssicherheit in das HSSE-System

Das Ziel eines HSSE-Systems ist es, die Gesundheit, Sicherheit, Sicherheit und Umwelt der Mitarbeiter, Kunden, Nachbarn und Umwelt zu schützen, Unfälle zu vermeiden und die Produktivität zu erhöhen. Es dient auch dazu, rechtliche Anforderungen in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit, Sicherheit und Umwelt einzuhalten und die Unternehmensleistung im Bereich HSSE zu verbessern.

Die Einordnung des Facility Produktes Arbeitssicherheit, wie sie die DIN EN 15221 Teil 4 vornimmt, ist folgende:

(Der Text scheint hier abzubrechen, und es fehlt möglicherweise ein weiterer Teil. Bitte lassen Sie mich wissen, wenn Sie möchten, dass ich etwas Bestimmtes hinzufüge oder tue.)

Produkt-Nr.

Facility Produkt

2100

Gesundheit, Arbeitsschutz und Sicherheit und Umwelt (HSSE)

2110

Gesundheit und Arbeitssicherheit

2111

Arbeitssicherheit

2112

Arbeitsmedizin

2120

Sicherheitsdienste

2121

Personenschutz

2122

Eigentumschutz

2130

Umweltschutz

Einige Arbeitsunfälle, die sich besonders leicht vermeiden lassen, sind:

  • Stürze: Durch die Bereitstellung von Trittstufen, Leitern und anderen Aufstiegshilfen, sowie die korrekte Benutzung von Ausrüstung zur Höhenarbeit, lassen sich Stürze vermeiden.

  • Verletzungen durch manuelle Handhabung: Durch das Training von Mitarbeitern in der richtigen Technik beim Heben, Tragen und Bewegen von Lasten, lassen sich Verletzungen der Wirbelsäule und anderer Teile des Körpers vermeiden.

  • Verletzungen durch Maschinen: Durch regelmäßige Wartung und Inspektionen von Maschinen, sowie die Schulung von Mitarbeitern in der richtigen Handhabung und dem Umgang mit Maschinen, lassen sich Verletzungen durch Maschinen vermeiden.

  • Brand und Explosionen: Durch regelmäßige Wartung und Inspektionen von Anlagen und Ausrüstungen, sowie die Einhaltung von Brandschutzvorschriften und die Schulung von Mitarbeitern in Notfallprozeduren, lassen sich Brände und Explosionen vermeiden.

  • Augenschäden: Durch die Verwendung von Schutzbrillen oder Schutzschilden, sowie die Schulung von Mitarbeitern in den Gefahren von Splitter und anderen kleinen Teilen, lassen sich Augenschäden vermeiden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Vermeidung von Arbeitsunfällen ein kontinuierlicher Prozess ist, der regelmäßig überprüft und verbessert werden muss.

Vermeidung von Unfällen

Vermeidbare Unfälle sind Unfälle, die durch die Umsetzung von angemessenen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und Unfallverhütung verhindert werden können. Es sind Unfälle, die auf eine mangelhafte Einhaltung von Sicherheitsstandards, unzureichende Schulungen, mangelnde Aufsicht oder fehlende Arbeitsschutzmaßnahmen zurückzuführen sind.

Einige Beispiele für vermeidbare Unfälle sind:

  • Stürze durch mangelhafte Bodenbeschichtungen oder fehlende Trittstufen

  • Verletzungen durch manuelle Handhabung, wenn Mitarbeiter nicht in der richtigen Technik trainiert wurden

  • Verletzungen durch Maschinen, wenn diese nicht regelmäßig gewartet oder Mitarbeiter nicht über die richtige Handhabung und Umgang mit Maschinen geschult wurden

  • Brand und Explosionen, wenn Brandschutzmaßnahmen nicht eingehalten werden oder Notfallpläne nicht vorhanden sind

  • Augenschäden, wenn Schutzbrillen oder Schutzschilde nicht bereitgestellt werden

Es ist wichtig zu beachten, dass vermeidbare Unfälle nicht immer vollständig verhindert werden können, aber durch die Umsetzung von angemessenen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und Unfallverhütung, kann das Risiko von Unfällen erheblich reduziert werden.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) dient dazu, Mitarbeiter vor Verletzungen und Gesundheitsgefahren zu schützen, die im Zusammenhang mit ihrer Arbeit entstehen können.

Dazu gehören beispielsweise Schutzbrillen, Atemschutzmasken, Gehörschutz, Handschuhe, Schuhe und Helm.

Der Arbeitgeber ist für die Bereitstellung der notwendigen PSA verantwortlich. Er muss sicherstellen, dass die PSA den Anforderungen entspricht, die in den relevanten Gesetzgebungen und Normen festgelegt sind und dass die Mitarbeiter über die richtige Verwendung und Pflege informiert sind. Es ist auch wichtig, dass die PSA regelmäßig überprüft und ersetzt wird, wenn sie beschädigt oder abgenutzt ist.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass die PSA nicht immer vollständig vermeiden kann, dass Arbeitsunfälle passieren, aber sie kann dazu beitragen, die Auswirkungen zu verringern und das Risiko von Verletzungen zu reduzieren. Daher ist es wichtig, dass die PSA richtig verwendet und gewartet wird und dass die Mitarbeiter dazu angehalten werden, sie zu tragen.

Berufskleidung kann dazu beitragen, den Arbeitsschutz zu verbessern, indem sie bestimmte Risiken minimiert:

  • Schutz vor Verletzungen: Berufskleidung wie Schutzbrillen, Schutzhandschuhe und Schutzschuhe kann Mitarbeiter vor Verletzungen durch z.B. Schnittverletzungen, Stürze oder Kontakt mit giftigen oder gefährlichen Substanzen schützen.

  • Hygiene: Berufskleidung wie Schürzen, Kittel und Hauben kann dazu beitragen, dass Mitarbeiter in Bereichen wie Lebensmittelverarbeitung und Medizin hygienisch arbeiten und dadurch das Risiko von Infektionen oder Verunreinigungen verringern.

  • Sichtbarkeit: Reflektierende Kleidung, Warnwesten und andere Arten von Berufskleidung können dazu beitragen, dass Mitarbeiter in gefährlichen Umgebungen wie Straßenbau oder Schifffahrt leichter von anderen erkannt werden und dadurch das Risiko von Unfällen verringert wird.

Es ist wichtig zu beachten, dass Berufskleidung nicht immer alle Risiken vollständig beseitigen kann, aber sie kann eine wichtige ergänzende Maßnahme sein, um den Arbeitsschutz zu verbessern. Arbeitgeber sind verantwortlich für die Bereitstellung und Wartung der Berufskleidung, und die Mitarbeiter sollten dazu angehalten werden, diese entsprechend zu tragen.

Wann sollte die Berufsgenossenschaft hinzugezogen werden und wann ein externer Experte für Arbeitsschutz?

Die Berufsgenossenschaft ist eine gesetzliche Institution, die für die Prävention und Unfallverhütung in bestimmten Branchen und Berufen zuständig ist. Sie sollte immer dann hinzugezogen werden, wenn es um die Unfallverhütung und die Sicherheit am Arbeitsplatz geht. Dazu gehört beispielsweise die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Erstellung von Notfallplänen und die Durchführung von Schulungen und Unterweisungen.

Ein externer Experte für Arbeitsschutz kann hingegen in bestimmten Situationen hinzugezogen werden, wenn es um spezielle Themen oder Probleme geht, die über die Kompetenzen der Berufsgenossenschaft hinausgehen:

  • die Durchführung von speziellen Gefährdungsbeurteilungen in komplexen Anlagen oder Prozessen

  • die Untersuchung von Unfällen oder Vorfällen, um die Ursachen zu ermitteln und Maßnahmen zur Verhinderung zukünftiger Unfälle zu ergreifen

  • die Beratung bei der Umsetzung von speziellen arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen

  • die Unterstützung bei der Einführung von Managementsystemen für Arbeitsschutz

Es ist wichtig zu beachten, dass die Berufsgenossenschaft und externe Experten für Arbeitsschutz eng zusammenarbeiten, um eine umfassende und effektive Unfallverhütung und Arbeitsschutzstrategie zu entwickeln und umzusetzen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen im Arbeitsschutz

Mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) existiert die wichtigste Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist ein deutsches Gesetz, das die Arbeitssicherheit und die Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz regelt. Es legt die Verantwortung für den Arbeitsschutz auf die Arbeitgeber und legt Pflichten für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Erstellung von Notfallplänen und die Durchführung von Schulungen und Unterweisungen fest.

Das ArbSchG enthält auch Vorschriften zur Verhütung von Unfällen, zur Verhütung von Berufskrankheiten sowie zur Sicherheit und Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern bei der Arbeit. Es schreibt auch vor, dass Arbeitgeber bestimmte Arbeitsbedingungen und Arbeitsplatz-Anforderungen einhalten müssen, wie z. B. die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung, die Einhaltung von Lärm- und Beleuchtungsgrenzwerten und die Einhaltung von Anforderungen an den Brandschutz.

Das ArbSchG ist ein sehr umfangreiches Gesetz, das regelmäßig aktualisiert wird, um den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Es ist daher wichtig, dass Unternehmen sich über die aktuellen Anforderungen des ArbSchG und deren Umsetzung im Unternehmen bewusst sind.

Hierdurch ist der Arbeitgeber verpflichtet, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz

  • zu beurteilen

  • und über notwendige Schutzmaßnahmen zu entscheiden.

Er muss für ein funktionierendes Managementsystem sorgen, welches auf der Arbeitsschutzorganisation basiert und nachhaltig in die Unternehmensprozesse inkludiert ist.

Eine weitere Anforderung ist die Unterweisung seiner Mitarbeiter. Das gilt insbesondere für Beschäftigte von Dienstleistern, wie z.B. Servicetechniker, deren Arbeitssicherheit sowohl im eigenen Unternehmen, als auch bei all den Kunden gewährleistet werden muss!

Ergänzend gibt es zum Arbeitsschutzgesetz Arbeitsschutzverordnungen, wie z.B.:

  • sichere Arbeitsstätten- und Arbeitsplatzgestaltung,

  • sicheren Arbeitsmitteleinsatz,

  • Lärmschutz,

  • arbeitsmedizinische Vorsorge,

  • Handhabung von Lasten

  • Umgang mit Gefahr- und Biostoffen

Alle am Markt bereitgestellten Anlagen, Geräte und Produkte, die im Unternehmen wie gekauft Anwendung finden, basieren bezüglich ihrer Arbeitssicherheit auf dem Produktsicherheitsgesetz. Das bedeutet auch, dass jegliche Änderung an solchen Arbeitsmitteln den Gefahrenübergang ans eigene Unternehmen mit sich bringt.

Regelungen im Arbeitssicherheitsgesetz

Das „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, kurz Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) genannt, verpflichtet die Unternehmen zur Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Diese sind weisungsfrei in Bezug auf ihre Fachkunde und beraten, bzw. unterstützen die Arbeitgeber bzgl. Arbeits-, Gesundheitsschutz sowie Unfallverhütung. Sie sind verpflichtet, zusammenzuarbeiten. Das ASiG ist ein wichtiges Gesetz, das dazu beiträgt, die Arbeitsbedingungen in Deutschland sicherer und gesünder zu machen.

Es legt die Verantwortung für den Arbeitsschutz auf die Arbeitgeber und legt Pflichten für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Erstellung von Notfallplänen und die Durchführung von Schulungen und Unterweisungen fest.

Als Konkretisierung des AsiG dient die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV-Vorschrift 2).

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Betreuungsarten:

Regelbetreuung

Grundbetreuung und anlassbezogene/betriebsspezifische Betreuung

Grundbetreuung

Umfang der Inanspruchnahme von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit in Abhängigkeit von Betriebsgröße und Gefährdungspotenzial

Unternehmermodell

vom Unternehmer selbst zu ermittelnder anlassbezogener/betriebsspezifischer Betreuungsumfang

Kleinbetriebe bis 50 Beschäftigte

können alternativ zur Regelbetreuung das Unternehmermodell anwenden

Betriebe bis zehn Beschäftigte

Kompetenzzentrum