Regress nach §110 SGB VII
Die Regelung des § 110 SGB VII dient dazu, Verantwortung im Arbeitsschutz zu fördern und Fehlverhalten zu sanktionieren. Diese Regelung greift, wenn ein Versicherter durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln eines anderen geschädigt wird. In solchen Fällen kann die Berufsgenossenschaft (BG) die von ihr erbrachten Leistungen teilweise oder vollständig zurückfordern. Arbeitgeber und Mitarbeitende sind gleichermaßen gefordert, durch Schulungen, präventive Maßnahmen und die Einhaltung von Vorschriften sicherzustellen, dass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten vermieden wird. Eine klare Sicherheitskultur im Unternehmen schützt nicht nur die Mitarbeitenden, sondern auch vor rechtlichen und finanziellen Konsequenzen.
Hintergrund: Regress der Berufsgenossenschaft
Berufsgenossenschaft
Die Berufsgenossenschaft übernimmt bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die finanziellen Aufwendungen für Heilbehandlungen, Rehabilitation oder Rentenzahlungen. Sollte ein Unfall jedoch durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden sein, behält sich die BG das Recht vor, die entstandenen Kosten von der verantwortlichen Person zurückzufordern.
Ein Regressanspruch der BG setzt folgende Bedingungen voraus:
Verstoß: Der Schaden muss durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln entstanden sein. Dies kann sowohl durch aktives Tun als auch durch Unterlassen von notwendigen Maßnahmen geschehen.
Beispiel grober Fahrlässigkeit: Missachtung von Sicherheitsvorschriften, wie das Deaktivieren von Schutzvorrichtungen an Maschinen.
Beispiel vorsätzlichen Handelns: Absichtliches Herbeiführen eines Schadens, wie das Ignorieren von Gefährdungen trotz ausdrücklicher Warnungen.
Ursächlichkeit: Das Fehlverhalten muss direkt zum Schaden oder Unfall geführt haben.
§ 110 SGB VII
Regressansprüche geltend machen kann: Sie kann von der verantwortlichen Person einen teilweisen oder vollständigen Ersatz der erbrachten Leistungen verlangen.
Einen Ermessensspielraum hat: Die BG kann auf den Regress verzichten, insbesondere wenn die Belastung für die verantwortliche Person unverhältnismäßig hoch wäre.
folgende Konsequenzen:
Finanzielle Belastung: Ersatz der von der BG geleisteten Kosten, z. B. Heilbehandlungs-, Renten- oder Rehabilitationskosten.
Persönliche Haftung: Die Haftung ist nicht auf das Unternehmen übertragbar und betrifft die verantwortliche Person direkt.
Disziplinarische Maßnahmen: Zusätzlich zu den finanziellen Folgen können arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen oder Kündigungen folgen.
Um Regressansprüche zu vermeiden, sollten Arbeitgeber und Mitarbeitende auf folgende Aspekte achten:
Einhalten der Sicherheitsvorschriften: Konsequente Beachtung von Arbeitsschutzrichtlinien und Betriebsanweisungen.
Regelmäßige Unterweisungen: Sensibilisierung der Mitarbeitenden für die Folgen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns.
Risikobewusstsein fördern: Klare Kommunikation der potenziellen persönlichen und finanziellen Konsequenzen von Fehlverhalten.
Technische und organisatorische Maßnahmen: Sicherstellen, dass alle Arbeitsmittel sicher sind und die Mitarbeitenden ausreichend geschult wurden.