Sicherheitsarmaturen
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Sicherheitsarmaturen
Sicherheitsarmaturen – wie Sicherheitsventile, Druckbegrenzungseinrichtungen, Brandschutzabschlüsse oder andere bau- und maschinentechnische Sicherheitselemente – sind essenzielle Komponenten für den Schutz von Menschen, Anlagen und Gebäuden. Im Facility Management dienen sie der Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit, der Einhaltung baurechtlicher Vorschriften und der Erfüllung europäischer Produktanforderungen.
Die nachfolgende Dokumentationsstruktur beschreibt sämtliche erforderlichen Dokumente, die gemäß EU-Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011, der Verordnung (EU) 2024/3110, der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) und relevanter DIN- bzw. VOB/C-Normen für den sicheren und rechtskonformen Einsatz von Sicherheitsarmaturen in Gebäuden erforderlich sind.
Sicherheitsventile & Schutzarmaturen im Einsatz
- Zertifikat
- Europäische
- Bewertungsdokument
- Produktspezifische
- EU-Konformitätserklärung
- Leistungserklärung
- Einzelfall
- Allgemeines
- Zulassung
Zertifikat über die Beständigkeit der Leistung
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Zertifikat über die Beständigkeit der Leistung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass das Produkt dauerhaft den erklärten Leistungsmerkmalen entspricht. Dient der Qualitätssicherung und Nachvollziehbarkeit gemäß europäischem Bauprodukterecht. |
| Relevante Vorschriften / Normen | Regulation (EU) 305/2011 (Bauprodukteverordnung), Regulation (EU) 2024/3110 (Bauprodukteverordnung-Neufassung) |
| Wesentliche Inhalte | - Angaben zum Produkt und Hersteller |
| Verantwortliche Stelle | Produktzertifizierungsstelle / Notifizierte Stelle |
| Praktische Hinweise | Im FM-Umfeld dient dieses Zertifikat als Grundlage für Wartungs- und Prüfplanungen. Es muss bei internen und externen Audits vorgelegt werden können. |
Erläuterung
Das Zertifikat über die Beständigkeit der Leistung ist ein zentraler Bestandteil der europäischen Produktzertifizierung für Sicherheitsarmaturen. Es belegt, dass ein Produkt in einem anerkannten Konformitätsbewertungsverfahren (z. B. System 1 der BauPVO) nachgewiesen hat, dass es dauerhaft die deklarierten Leistungsmerkmale erfüllt. Typischerweise erhalten sicherheitskritische Komponenten wie Druckbehälterarmaturen, Brandschutzklappen oder explosionsgeschützte Ventile ein solches Zertifikat von einer notifizierten Prüfstelle. Facility Manager verwenden dieses Dokument zur Überprüfung der Produktzulässigkeit und Qualität, insbesondere vor der Installation oder bei Ersatzbeschaffungen. In der Praxis wird das Zertifikat im Wartungsmanagement hinterlegt und bei Bedarf – etwa im Rahmen von Compliance-Audits oder behördlichen Kontrollen – als Nachweis der anhaltenden Leistungsfähigkeit des Produkts herangezogen.
Europäische Technische Bewertung
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Europäische Technische Bewertung (ETA) |
| Zweck & Geltungsbereich | Bewertung von Bauprodukten, die nicht vollständig durch harmonisierte Normen abgedeckt sind. |
| Relevante Vorschriften / Normen | Regulation (EU) 305/2011, Regulation (EU) 2024/3110 |
| Wesentliche Inhalte | - Beschreibung des Produktes und des vorgesehenen Verwendungszwecks |
| Verantwortliche Stelle | Europäische Technische Bewertungsstelle (z. B. DIBt oder EOTA) |
| Praktische Hinweise | Wird für Spezialarmaturen benötigt, die nicht von harmonisierten EN-Normen erfasst sind. Dient als Grundlage für die CE-Kennzeichnung. |
Erläuterung
Die Europäische Technische Bewertung (ETA) schafft einen geregelten Marktzugang für innovative oder nicht harmonisierte Sicherheitsarmaturen. Sie dokumentiert detailliert die technischen Leistungsmerkmale und die angewandten Prüfverfahren für ein Produkt, das von keiner bestehenden harmonisierten Norm erfasst wird. Durch eine ETA kann der Hersteller eine CE-Kennzeichnung anbringen, obwohl es keine EN-Norm gibt – damit wird die Produktverwendung EU-weit legalisiert. Im Facility Management ist eine ETA besonders relevant, wenn Produkte außerhalb gängiger Normen eingesetzt werden, etwa bei Sonderlösungen in Labor- oder Brandschutzanlagen. In solchen Fällen müssen Facility Manager sicherstellen, dass für die eingesetzten Spezialarmaturen eine gültige ETA vorliegt. Zudem sollten sie die in der ETA enthaltenen Verwendungsbedingungen kennen, da diese oft spezielle Auflagen oder Einschränkungen (z. B. besondere Montagevorschriften oder Wartungsintervalle) enthalten, die im Gebäudebetrieb zu beachten sind.
Europäisches Bewertungsdokument
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Europäisches Bewertungsdokument (EAD) |
| Zweck & Geltungsbereich | Technische Grundlage für die Erarbeitung von Europäischen Technischen Bewertungen (ETA). |
| Relevante Vorschriften / Normen | Regulation (EU) 305/2011, Regulation (EU) 2024/3110 |
| Wesentliche Inhalte | - Produktfamilie und Anwendungsbereich |
| Verantwortliche Stelle | EOTA / DIBt |
| Praktische Hinweise | Dient Herstellern und Prüfinstituten als verbindliche Bewertungsgrundlage. Im FM-Kontext relevant bei Produktzulassungsprüfungen und Lieferantenauswahl. |
Erläuterung
Das Europäische Bewertungsdokument (EAD) legt die methodischen und technischen Kriterien für die Bewertung von Bauprodukten fest und bildet damit die Basis, auf der eine Europäische Technische Bewertung (ETA) erstellt wird. In der Regel wird ein EAD von EOTA oder dem DIBt erarbeitet, wenn ein Hersteller für ein neuartiges Produkt eine ETA anstrebt und keine passende Norm existiert. Für Facility Manager ist das EAD indirekt relevant: Es sorgt dafür, dass auch für ausgefallene oder innovative Sicherheitsarmaturen transparente und nachvollziehbare Bewertungsmaßstäbe existieren. Wenn im Gebäudebestand Produkte mit ETA verbaut sind, kann es hilfreich sein zu wissen, auf welchem EAD diese basieren – etwa um bei Lieferantengesprächen oder technischen Bewertungen die dahinterstehenden Prüfmethoden und Mindestanforderungen nachvollziehen zu können. Praktisch wird der Facility Manager selten das EAD-Dokument selbst vorliegen haben, doch dessen Inhalte spiegeln sich in der ETA und damit in den Leistungsdaten des Produkts wider, die im Betrieb relevant sind.
Produktspezifische technische Dokumentation
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Produktspezifische technische Dokumentation |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit, Installation und Wartung der Sicherheitsarmaturen. |
| Relevante Vorschriften / Normen | Regulation (EU) 305/2011 |
| Wesentliche Inhalte | - Produktdatenblätter und technische Zeichnungen |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Wird bei der Inbetriebnahme, wiederkehrenden Prüfungen und Ersatzteilbeschaffung verwendet. Bestandteil der Gebäudebetriebsakte. |
Erläuterung
Die produktspezifische technische Dokumentation bildet die Grundlage für den sicheren Betrieb, die fachgerechte Installation und die regelmäßige Wartung von Sicherheitsarmaturen. Sie umfasst sämtliche Unterlagen, die der Hersteller dem Produkt beilegt, darunter technische Zeichnungen, Hydraulik- oder Schaltpläne, Bauteillisten und detaillierte Montage- sowie Betriebsanleitungen. Darin sind auch sicherheitsrelevante Hinweise (etwa zu zulässigen Betriebsdrücken, Temperaturen oder Medien) enthalten. Im Facility Management muss diese Dokumentation stets aktuell, vollständig und nachvollziehbar abgelegt sein – oftmals in einem CAFM-System oder einem digitalen Bauwerksbuch. Praktisch bedeutet dies, dass der Facility Manager bei einer Inbetriebnahme oder Reparatur jederzeit auf z. B. das Handbuch, die Wartungsanweisung oder das Ersatzteilverzeichnis der Armatur zugreifen kann. Auch bei wiederkehrenden Prüfungen durch Sachverständige oder im Rahmen der Betreiberpflichten (z. B. gemäß Betriebssicherheitsverordnung) wird diese Dokumentation herangezogen, um die korrekte Durchführung von Tests und Inspektionen sicherzustellen. Die technische Dokumentation ist somit ein lebendes Dokumentenpaket, das über den gesamten Lebenszyklus der Sicherheitsarmatur gepflegt wird und im Ernstfall wichtige Informationen für Fehlerdiagnose und Störfallmanagement liefert.
EU-Konformitätserklärung
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | EU-Konformitätserklärung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass das Produkt den relevanten EU-Richtlinien entspricht. Voraussetzung für CE-Kennzeichnung. |
| Relevante Vorschriften / Normen | DIN 18384 (VOB/C ATV), Regulation (EU) 305/2011 |
| Wesentliche Inhalte | - Herstellerangaben |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Muss bei Kontrollen und im Rahmen der Betreiberverantwortung jederzeit verfügbar sein. Bestandteil der Dokumentation gemäß BetrSichV. |
Erläuterung
Die EU-Konformitätserklärung ist ein rechtlich bindendes Dokument, in dem der Hersteller bestätigt, dass das Produkt alle einschlägigen europäischen Richtlinien und Normen einhält. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass eine Sicherheitsarmatur das CE-Kennzeichen tragen darf, und listet konkret auf, welche EU-Richtlinien (z. B. die Druckgeräterichtlinie oder EMV-Richtlinie) und harmonisierten Normen bei der Herstellung berücksichtigt wurden. Für den Facility Manager spielt die Konformitätserklärung eine wichtige Rolle bei der Beschaffung und im Anlagenbetrieb: Bereits vor dem Einbau sollte geprüft werden, ob für die ausgewählte Armatur eine gültige EU-Konformitätserklärung vorliegt. Im laufenden Betrieb muss dieses Dokument in der technischen Anlagendokumentation griffbereit sein – etwa für den Fall von behördlichen Kontrollen, Sicherheitsinspektionen oder internen Audits im Rahmen der Betreiberverantwortung. Fehlt eine erforderliche Konformitätserklärung, kann dies zu schweren Haftungsproblemen führen oder im Ernstfall zur Stilllegung der Anlage. Daher gehört die EU-Konformitätserklärung zu den Unterlagen, die im Facility Management sorgfältig archiviert und regelmäßig auf Aktualität überprüft werden.
Leistungserklärung
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Leistungserklärung |
| Zweck & Geltungsbereich | Offenlegung der deklarierten Leistungsmerkmale eines Bauprodukts. |
| Relevante Vorschriften / Normen | Regulation (EU) 305/2011, Regulation (EU) 2024/3110, DIN 18379–18386 (VOB/C ATV), DGUV-I 208-026 |
| Wesentliche Inhalte | - Produktidentifikation und Typennummer |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Die Leistungserklärung ist zentrales Nachweisdokument bei der Bauabnahme und für technische Due-Diligence-Prüfungen. |
Erläuterung
Die Leistungserklärung (DoP) gemäß Bauprodukteverordnung ist die formale Erklärung des Herstellers über die Leistungsfähigkeit eines Bauprodukts in Bezug auf die wesentlichen Merkmale. In dieser Erklärung sind beispielsweise bei einer Sicherheitsarmatur Parameter wie Druckbeständigkeit, Durchflussrate, Temperaturbereich oder Feuerwiderstandsklasse angegeben, die das Produkt unter definierten Prüfbedingungen erreicht hat. Die DoP bildet die Grundlage für die CE-Kennzeichnung: Ohne Leistungserklärung kein CE-Zeichen. Im Facility Management ist die Leistungserklärung ein zentrales Nachweisdokument während der Bauabnahme – alle verwendeten sicherheitsrelevanten Bauprodukte müssen mit einer DoP übergeben werden. Der Facility Manager archiviert diese Dokumente gewissenhaft, da sie im späteren Betrieb als Referenz dienen: Bei technischen Due-Diligence-Prüfungen, Zustandsbewertungen oder wenn ein Bauteil ausgetauscht werden muss, kann anhand der DoP geprüft werden, ob ein Ersatzprodukt gleichwertig ist. Außerdem verlangen Versicherer oder Behörden im Schadensfall oft Einsicht in die Leistungserklärungen, um nachvollziehen zu können, ob die eingebauten Komponenten den vorgeschriebenen Anforderungen entsprachen. Somit trägt die lückenlose Sammlung aller DoPs im Objekt wesentlich zur Rechtssicherheit und Transparenz im Gebäudebetrieb bei.
Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall (Proof of Usability in Individual Cases)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall |
| Zweck & Geltungsbereich | Dient als Nachweis, dass ein nicht geregeltes Bauprodukt im konkreten Bauvorhaben verwendet werden darf. |
| Relevante Vorschriften / Normen | HBauO §20, §21 |
| Wesentliche Inhalte | - Produktbeschreibung und Einsatzort |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller / Planer / Bauaufsicht |
| Praktische Hinweise | Wird häufig bei Sonderkonstruktionen im Bestand oder bei Modernisierungen eingesetzt. Muss vom Facility Manager archiviert werden. |
Erläuterung
Der Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall – häufig auch als Zustimmung im Einzelfall (ZiE) bezeichnet – ist ein behördlicher Nachweis dafür, dass ein nicht allgemein zugelassenes Bauprodukt in einem bestimmten Bauvorhaben eingesetzt werden darf. Dieser Nachweis wird erforderlich, wenn ein Produkt keine harmonisierte Norm, keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder kein anderes geregeltes Anerkennungsverfahren vorweisen kann. In der Praxis stellt der Hersteller oder Planer hierfür einen Antrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde (gemäß HBauO §20/21), dem Prüfberichte und Gutachten beiliegen, die die Gleichwertigkeit des Produkts mit den baurechtlichen Anforderungen belegen. Erteilt die Behörde die Zustimmung, gilt diese nur für das konkrete Projekt oder Gebäude. Für Facility Manager bedeutet dies, dass der entsprechende Bescheid und alle zugehörigen Unterlagen (Gutachten, Prüfzeugnisse, behördliche Schreiben) sorgfältig in der Baudokumentation aufbewahrt werden müssen. Bei Inspektionen, Umbauten oder Eigentümerwechseln muss der Verwendbarkeitsnachweis präsentiert werden können, um zu belegen, dass der Einsatz der speziellen Sicherheitsarmatur rechtmäßig ist. Dieser Einzelnachweis stellt sicher, dass auch Unikate oder Speziallösungen im Bestand rechtskonform betrieben werden dürfen, allerdings trägt der Betreiber die Verantwortung, die im Bescheid eventuell enthaltenen Auflagen (z. B. regelmäßige Prüfungen oder Befristungen) strikt einzuhalten.
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) |
| Zweck & Geltungsbereich | Bescheinigt die Eignung eines Bauprodukts nach bauaufsichtlichen Anforderungen. |
| Relevante Vorschriften / Normen | HBauO §22 |
| Wesentliche Inhalte | - Produktprüfung und Prüfergebnis |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller / Prüfstelle |
| Praktische Hinweise | Muss in der Betriebsdokumentation enthalten sein; wird bei Prüfungen der Bauaufsicht oder TÜV-Kontrollen vorgelegt. |
Erläuterung
Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) ist ein Nachweisdokument, das bestätigt, dass ein Bauprodukt die erforderlichen bautechnischen Anforderungen erfüllt – insbesondere dann, wenn für das Produkt keine harmonisierte Norm oder allgemeine Zulassung vorliegt, aber eine prüfbare technische Regel existiert. Ein abP wird in der Regel von anerkannten Prüfanstalten (z. B. Materialprüfungsämtern oder Zertifizierungsstellen) auf Basis umfangreicher Tests ausgestellt. Darin wird beschrieben, für welchen Anwendungsbereich das Produkt geeignet ist und welche Leistungswerte es erzielt hat. Außerdem können im Prüfzeugnis Auflagen formuliert sein, etwa bestimmte Einbauvorschriften oder Wartungsintervalle, die für den ordnungsgemäßen Einsatz einzuhalten sind. Im Facility Management ist das abP besonders wichtig, wenn im Gebäude spezielle Materialien oder Armaturen verbaut wurden, die keinem Standard entsprechen: Der Facility Manager muss sicherstellen, dass alle abP-Dokumente zu diesen Produkten in der Betriebsdokumentation vorhanden und leicht auffindbar sind. Bei behördlichen Prüfungen (z. B. durch die Bauaufsicht) oder sicherheitstechnischen Begutachtungen (etwa durch den TÜV oder Sachverständige) wird häufig die Vorlage der abPs verlangt, um die Legalität und Sicherheit der verbauten Produkte zu überprüfen. Ein vollständiger Bestand aller relevanten Prüfzeugnisse bietet dem Betreiber zudem Rechtssicherheit, weil er damit jederzeit nachweisen kann, dass auch „Sonderprodukte“ im Gebäude den bauaufsichtlichen Anforderungen genügen.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (General Building Approval)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) |
| Zweck & Geltungsbereich | Erlaubt den Einsatz eines Bauprodukts, das nicht durch technische Baubestimmungen geregelt ist. |
| Relevante Vorschriften / Normen | HBauO, DIN 18384 (VOB/C ATV) |
| Wesentliche Inhalte | - Zulassungsnummer |
| Verantwortliche Stelle | Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) |
| Praktische Hinweise | Im FM ist dieses Dokument essenziell für die Rechtssicherheit bei Sonderprodukten oder Systemlösungen, z. B. Sicherheitsarmaturen in Hochhäusern oder Industrieanlagen. |
Erläuterung
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) ist ein amtlicher Bescheid, der vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt wird und einem Bauprodukt die generelle Verwendbarkeit im Baubereich bescheinigt, obwohl das Produkt nicht unter eine geregelte Norm oder Technische Baubestimmung fällt. Durch die abZ wird ein sonst „außerhalb des Normenkatalogs“ stehendes Produkt rechtlich den geregelten Produkten gleichgestellt. In der Zulassung sind detaillierte Angaben zum Produkt selbst, seinem Verwendungszweck und allen Auflagen festgehalten. Dazu gehören beispielsweise spezielle Anforderungen an den Einbau (etwa nur durch zertifizierte Fachbetriebe), an die Wartung (z. B. jährliche Funktionsprüfungen durch Sachkundige) und an die maximale Nutzungsdauer oder Gültigkeit der Zulassung. Für das Facility Management ist die abZ von großer Bedeutung, da sie die Rechtssicherheit für den Betrieb solcher Sonderprodukte gewährleistet. Der Facility Manager sollte alle abZ-Dokumente für im Gebäude verwendete Sicherheitsarmaturen akribisch verwalten. Bei Audits, Gebäudeabnahmen oder Versicherungsprüfungen muss auf Verlangen nachgewiesen werden können, dass für jede nicht nach Norm geregelte Armatur eine gültige abZ vorliegt. Läuft eine Zulassung aus oder wird zurückgezogen, hat der Betreiber rechtzeitig für eine Verlängerung oder den Austausch des betroffenen Bauteils zu sorgen. Damit trägt die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wesentlich dazu bei, dass auch innovative oder nicht standardisierte Sicherheitseinrichtungen zuverlässig und rechtskonform in Gebäuden betrieben werden können.
