PSA: Schutz von Händen und Armen
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PSA: Schutz von Händen und Armen
Im Facility Management stellt die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zum Schutz von Händen und Armen einen entscheidenden Bestandteil des Arbeitsschutzes dar, da diese Gliedmaßen bei vielen Tätigkeiten am häufigsten mechanischen, chemischen, thermischen und elektrischen Risiken ausgesetzt sind. Typische Gefährdungsbereiche sind unter anderem Reinigungsarbeiten, Wartungstätigkeiten, elektrotechnische Instandsetzungen sowie die Abfall- und Entsorgungswirtschaft.
Die nachfolgend aufgeführten erforderlichen Dokumente dienen der Einhaltung der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 und der DGUV Regel 112-198. Sie belegen, dass alle Beschäftigten vorschriftsmäßig mit geeigneter PSA ausgestattet, ordnungsgemäß unterwiesen und im Umgang damit überwacht werden. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass sich die Schutzausrüstung über ihren gesamten Nutzungszeitraum in funktionsfähigem und einsatzbereitem Zustand befindet.
Hand- und Armschutz als PSA
Betriebsanweisung zur Benutzung der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/Typ | Betriebsanweisung zur Verwendung der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) – Schutz der Hände und Arme |
| Zweck & Umfang | Definiert die korrekte Auswahl, Anpassung, Benutzung, Pflege und die Anwendungsgrenzen von Hand- und Armschutzausrüstung (z. B. Handschuhe, Schutzärmel, Stulpen) für Mitarbeiter im Facility Management. Sie erfüllt die Pflicht des Arbeitgebers gemäß § 3 PSA-BV sowie § 4 der DGUV Vorschrift 1. |
| Zugehörige Vorschriften/Normen | PSA-BV; DGUV Vorschrift 1; DGUV Regel 112-198 |
| Wesentliche Inhalte | • Beschreibung der PSA-Typen (mechanischer, thermischer, chemischer, elektrischer, biologischer Schutz) |
| Verantwortliche Stelle | Arbeitgeber / Unternehmer (Arbeitsschutz); Hersteller (für produktspezifische Hinweise) |
| Praktische Hinweise | Dieses Dokument ist allen Mitarbeitern auszuhändigen, die Schutzhandschuhe oder Armschutz verwenden. Bei Betriebsbegehungen oder Inspektionen durch die Berufsgenossenschaft (BG) dient es als Nachweis dafür, dass das Personal in der korrekten Benutzung und Pflege der PSA unterwiesen wurde. Eine Kopie der Betriebsanweisung ist sowohl in der PSA-Ausgabeakte als auch am jeweiligen Einsatzort der PSA aufzubewahren. |
Detaillierte Erläuterung
Die Gebrauchsanweisung bildet den Grundpfeiler für die sichere Nutzung von PSA. Insbesondere im Facility Management stellt sie sicher, dass Beschäftigte, die mit Reinigungschemikalien, scharfen Werkzeugen oder heißen Oberflächen arbeiten, den richtigen Hand- und Armschutz verwenden. Die Anweisung muss die Materialeigenschaften und Grenzen jedes Schutzhandschuhs oder Armschützers verständlich darlegen, etwa die Beständigkeit gegenüber bestimmten Lösemitteln oder die Schnittfestigkeit nach Norm. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, diese schriftlichen Anweisungen in verständlicher Form und Sprache bereitzustellen. Gemäß DGUV Vorschrift 1 sind alle Versicherten vor der ersten Benutzung der PSA und danach mindestens einmal jährlich zu unterweisen; diese Unterweisungen sind zu dokumentieren. Die Betriebsanweisung zur PSA-Nutzung muss daher allen betroffenen Mitarbeitern bekannt gemacht werden – bei Bedarf auch in anderen Sprachen – und der Erhalt der Unterweisung ist vom Mitarbeiter schriftlich zu bestätigen. Diese Dokumentation wird im betrieblichen Sicherheitsmanagement aufbewahrt und bei Audits der Aufsichtsbehörden oder der Berufsgenossenschaft als Schulungsnachweis vorgelegt.
Wartungsdokumentation (PSAgA)
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/Typ | Wartungs- und Prüfdokumentation für Persönliche Schutzausrüstung – Hände und Arme (PSAgA) |
| Zweck & Umfang | Enthält eine systematische Aufzeichnung aller Prüfungen, Reinigungen, Reparaturen und Austauschaktionen für die PSA. Dadurch wird sichergestellt, dass der Schutz dauerhaft gewährleistet bleibt und Herstellerangaben sowie DGUV-Vorgaben eingehalten werden. |
| Zugehörige Vorschriften/Normen | DGUV Regel 112-198 |
| Wesentliche Inhalte | • PSA-Inventarliste (Art, Identifikationsnummer, Ausgabedatum, Name des Mitarbeiters) |
| Verantwortliche Stelle | Arbeitgeber / Facility Manager; Fachkraft für Arbeitssicherheit; Betriebsarzt (Arbeitsmedizin) |
| Praktische Hinweise | Die Wartungsdokumentation ist in den betrieblichen Arbeitsschutzunterlagen (digital oder in Papierform) aufzubewahren. Sie dient bei Überprüfungen durch die DGUV oder bei internen Audits (z. B. nach ISO 45001) als Beleg dafür, dass die Unversehrtheit und Hygiene der Schutzausrüstung fortlaufend sichergestellt wird. PSA, die deutliche Abnutzung oder Funktionsmängel aufweist, muss umgehend aus dem Verkehr gezogen und ersetzt werden. |
Detaillierte Erläuterung
Eine lückenlose Wartungs- und Prüfdokumentation ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitssicherheit. Durch regelmäßige Kontrollen und Instandhaltungsmaßnahmen bleibt die Schutzwirkung der PSA erhalten und das Verletzungsrisiko wird minimiert. Beispielsweise können Schutzhandschuhe, die mit Lösemitteln in Kontakt kommen, nach einer bestimmten Nutzungsdauer spröde oder durchlässig werden – ein festgelegtes Kontrollintervall stellt sicher, dass solche Handschuhe rechtzeitig ersetzt werden. Der Facility Manager bzw. die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat die Aufgabe, die Eintragungen in der Wartungsdokumentation in definierten Abständen (z. B. monatlich oder vierteljährlich) zu prüfen und gegenzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen gewährleisten auch im Falle eines Arbeitsunfalls die Nachvollziehbarkeit aller ergriffenen Schutzmaßnahmen. Sie dienen dem Arbeitgeber als Nachweis der Erfüllung seiner Pflichten (z. B. gemäß PSA-BV, die eine funktionsfähige Bereitstellung von PSA verlangt). Bei Begehungen durch Aufsichtsbehörden oder die Berufsgenossenschaft kann mit der Wartungsdokumentation die Sorgfalt bei der PSA-Instandhaltung belegt werden.
Protokoll über besondere Unterweisung mit praktischen Übungen (PSA-Training)
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/Typ | Protokoll der Sonderunterweisung mit praktischen Übungen für die PSA (Schutz von Händen und Armen) |
| Zweck & Umfang | Bestätigt, dass die Mitarbeiter eine praktische, dokumentierte Schulung zum korrekten Einsatz, zur Prüfung und zu den Grenzen der Hand- und Armschutz-PSA erhalten haben. Das Protokoll dient als Nachweis der Unterweisungspflicht gemäß DGUV Vorschrift 1 §§ 4–6. |
| Zugehörige Vorschriften/Normen | DGUV Vorschrift 1; PSA-BV |
| Wesentliche Inhalte | • Schulungsdatum, Dauer und Teilnehmerliste |
| Verantwortliche Stelle | Arbeitgeber / Arbeitsschutzabteilung; Qualifizierte Unterweisungsleitung (z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit) |
| Praktische Hinweise | Das Unterweisungsprotokoll ist jährlich zu aktualisieren bzw. bei Einführung neuer PSA-Modelle oder zusätzlicher Gefährdungen neu zu erstellen. Es ist bei Unterweisungs- oder Arbeitsschutzaudits (z. B. durch die Unfallversicherung) als Beleg vorzulegen, dass die Schulungs- und Unterweisungspflichten gegenüber den Beschäftigten erfüllt wurden. |
Detaillierte Erläuterung
Das Unterweisungsprotokoll dokumentiert die Erfüllung der gesetzlichen Schulungspflichten des Arbeitgebers. Beschäftigte dürfen PSA nicht nur theoretisch kennen, sondern müssen in praktischen Übungen gezeigt bekommen, wie sie diese richtig handhaben und welche Grenzen die Ausrüstung hat. Im Facility Management umfassen solche Übungen zum Beispiel das sichere An- und Ablegen chemikalienbeständiger Schutzhandschuhe ohne Hautkontakt mit Gefahrstoffen, das Vermeiden von Kontaminationen durch verschmutzte Handschuhe oder den Einsatz von Handschuhen mit integriertem Armschutz bei besonders risikoreichen Wartungsarbeiten. Die Schulungsinhalte werden auf Basis der Gefährdungsbeurteilung und der daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen festgelegt, sodass jeder Mitarbeiter auf die konkreten Gefahren seines Arbeitsplatzes vorbereitet ist. Das Protokoll der Unterweisung wird von allen Teilnehmern und dem Ausbilder unterschrieben und anschließend im Arbeitsschutzordner abgelegt. Es muss mindestens einmal jährlich erneuert werden. Bei Einführung neuer PSA-Typen, veränderten Arbeitsverfahren oder neu identifizierten Gefährdungen ist unverzüglich eine außerplanmäßige Unterweisung mit Aktualisierung des Protokolls durchzuführen. Für bestimmte PSA der Kategorie III (zur Abwehr tödlicher Gefahren, z. B. Absturzsicherung oder Atemschutzgeräte) fordern die einschlägigen Vorschriften explizit praktische Übungen im Rahmen der Unterweisung. Das hier dokumentierte Training stellt sicher, dass alle Beteiligten die PSA sachgerecht und sicher verwenden können. Somit ist es ein zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzmanagements gemäß DGUV Vorschrift 1.