PSA: Schutz von Füßen und Beinen
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PSA: Schutz von Füßen und Beinen
Im deutschen Facility Management spielt die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zum Schutz von Füßen und Beinen eine entscheidende Rolle für die Arbeitssicherheit in allen Betriebsbereichen – von der Instandhaltung im Innenbereich bis zum Betrieb von Außenanlagen. Diese Dokumente dienen dem Nachweis der Einhaltung der Persönlichen Schutzausrüstungsverordnung (PSA-BV) , der Gesetzlichen Unfallversicherungsvorschrift (DGUV-V 1) und der DGUV Richtlinie 112-198 . Das Dokumentationssystem stellt sicher, dass die von den Mitarbeitern verwendete Schutzausrüstung sicher, für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet und ordnungsgemäß gewartet ist. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass das gesamte Personal in der richtigen Anwendung geschult ist.
Fuß- und Beinschutz als persönliche Schutzausrüstung
Hinweise zur Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Gebrauchsanweisung für persönliche Schutzausrüstung (PSA) – Schutz von Füßen und Beinen |
| Zweck und Umfang | Definiert die richtige Auswahl, Anpassung, Verwendung und Pflege von Schutzschuhen und Beinschutz an Arbeitsplätzen im FM-Betrieb. Stellt die Einhaltung der Arbeitgeberpflicht gemäß §3 PSA-BV und §2 DGUV-V 1 sicher. |
| Relevante Vorschriften/Normen | PSA-BV (02.2_3197); DGUV-V 1 (20.1_794, 21.1_794); DGUV-R 112-198 |
| Schlüsselelemente | • Kennzeichnung der PSA-Kategorie (Sicherheitsschuhe, Schutzstiefel, antistatisches Schuhwerk etc.) |
| Verantwortlicher | Arbeitgeber/Unternehmer (Arbeitssicherheit); Hersteller (produktspezifische Hinweise) |
| Praktische Hinweise | Das Dokument muss jedem Mitarbeiter, der PSA trägt, ausgehändigt werden. Bei Betriebsbegehungen oder DGUV-Audits dient es als Nachweis dafür, dass das Personal formelle Unterweisungen und schriftliche Anweisungen erhalten hat. Eine Kopie muss an der Ausgabestelle bereitgehalten und dem PSA-Set beigefügt werden. |
Ausführliche Erklärung
Die Gebrauchsanweisung ist der Eckpfeiler des PSA-Konformitätsmanagements für Fuß- und Beinschutz. Sie enthält alle wichtigen Richtlinien, damit Mitarbeiter wie Reinigungskräfte, Wartungstechniker und Außenanlagenteams genau wissen, wie sie ihre Sicherheitsschuhe auswählen, tragen und pflegen. Dieses Dokument enthält die Anweisungen des Herstellers (erforderlich als Teil der CE-Zertifizierung) und passt sie an die ortsspezifischen Bedingungen an, die in der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz ermittelt wurden . Wenn Mitarbeiter beispielsweise in Heizungsräumen oder anderen Bereichen mit hoher Hitze arbeiten, wird in der Anleitung die Verwendung hitzebeständiger Sohlen und Materialien betont; wenn sie im Freien auf nassen Oberflächen arbeiten, wird in dem Dokument auf Schuhe mit rutschfesten (SRC-zertifizierten) Sohlen und wasserabweisenden Eigenschaften hingewiesen. Alle Nutzungsbeschränkungen müssen klar angegeben werden (z. B. schützt ein bestimmter Stiefel möglicherweise nicht vor Schnitten durch eine Kettensäge oder extremer Kälte, es sei denn, er ist für diesen Zweck konzipiert). Durch die Angabe der Schutzklasse des Schuhwerks (S1–S5 gemäß EN ISO 20345) und aller zusätzlichen Eigenschaften (wie elektrische Isolierung oder chemische Beständigkeit) stellt die Gebrauchsanweisung sicher, dass sowohl Management als auch Mitarbeiter für jede Aufgabe die richtige PSA wählen. Darüber hinaus dient dieses Dokument einem gesetzlichen Zweck: Gemäß PSA-BV und DGUV-V 1 sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, nicht nur geeignete PSA bereitzustellen, sondern auch die Mitarbeiter in deren korrekten Verwendung zu unterweisen. Die jedem Mitarbeiter ausgehändigte und erläuterte Gebrauchsanweisung dient als schriftlicher Nachweis dafür, dass diese Verpflichtung erfüllt wird. Gemäß DGUV-V 1 und § 12 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) muss jeder Mitarbeiter vor der erstmaligen Verwendung von PSA und dann in regelmäßigen Abständen unterwiesen werden; dieses Dokument hilft bei der Strukturierung dieser Schulungen und steht zum schnellen Nachschlagen zur Verfügung. Im täglichen Betrieb stellen diese Anweisungen bei der Ausgabe der PSA (und auch im Sicherheitshandbuch oder Intranet der Einrichtung) sicher, dass Mitarbeiter, die sich nicht sicher sind, wie sie ihre Sicherheitsschuhe tragen oder pflegen sollen – beispielsweise wie fest die Schnürsenkel für den Knöchelschutz zu schließen sind oder wie die Stahlkappe auf Beschädigungen zu prüfen ist –, sofort Hilfe finden. Letztendlich fördern Gebrauchsanweisungen eine Sicherheitskultur, indem sie die korrekte Verwendung der PSA zur Routine machen, und dienen bei Audits oder Unfalluntersuchungen als Nachweis dafür, dass das Facility Management dem Personal alle notwendigen Nutzungsinformationen gewissenhaft mitgeteilt hat.
Wartungsdokumentation (PSAgA)
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Wartungsdokumentation für Persönliche Schutzausrüstung (PSAgA) – Füße und Beine |
| Zweck und Umfang | Dokumentiert alle durchgeführten Prüf-, Reparatur- und Austauschtätigkeiten an Schutzschuhen und Beinschutz. Gewährleistet die anhaltende Schutzfunktion und die Einhaltung der Hersteller- und DGUV-Richtlinien. |
| Relevante Vorschriften/Normen | DGUV-R 112-198 (20.2_6444, 21.2_6444) |
| Schlüsselelemente | • Bestandsaufnahme der ausgegebenen PSA (Typ, Seriennummer, Ausgabedatum) |
| Verantwortlicher | Employer / Facility Manager; Safety Specialist (Fachkraft für Arbeitssicherheit); Maintenance Service Provider |
| Praktische Hinweise | Die Wartungsdokumentation muss im Sicherheitsmanagementsystem der Anlage (digital oder in Papierform) hinterlegt werden. Bei DGUV-Prüfungen dient sie als Nachweis für die Einhaltung der regelmäßigen PSA-Prüfungen. Veraltete oder defekte PSA muss umgehend ausgetauscht und dies dokumentiert werden. |
Detaillierte Erklärung
Die Wartungsdokumentation für Fuß- und Bein-PSA ist ein umfassendes Protokoll, das sicherstellt, dass jedes Schutzschuhwerk während seiner gesamten Lebensdauer in einem sicheren Arbeitszustand bleibt. In der deutschen Facility-Management-Praxis wird dieses Dokument häufig entweder als Logbuch oder als digitale Aufzeichnung im Rahmen eines Arbeitsschutzmanagementsystems (z. B. im Rahmen von ISO 45001) geführt. Es beginnt mit einer Bestandsaufnahme aller an Mitarbeiter ausgegebenen PSA für Füße und Beine – mit Angabe von Marke/Modell, Größe, Schutzklasse (z. B. Sicherheitsschuh S3), eindeutiger Identifikation (Serien- oder interne Sachnummer), Ausgabedatum und zugewiesener Person. Diese Bestandsaufnahme ist für die Rückverfolgbarkeit und Verantwortlichkeit von entscheidender Bedeutung. Das Wartungsprotokoll erfasst dann Inspektionspläne und -ergebnisse: Viele Organisationen verlangen beispielsweise, dass Sicherheitsschuhe vor jedem Gebrauch vom Träger einer Sichtprüfung unterzogen werden (gemäß den DGUV-Vorschriften und den Arbeitnehmerpflichten gemäß PSA-BV). In festgelegten Abständen (z. B. viertel- oder halbjährlich) finden formelle Inspektionen durch einen Sicherheitsbeauftragten oder eine sachkundige Person statt, um Abnutzungserscheinungen zu erkennen, die der Träger übersehen könnte. Die Dokumentation vermerkt diese planmäßigen Kontrollen – einschließlich der Person, die sie an welchem Datum durchgeführt hat – und hält alle Ergebnisse fest. Typische Kontrollpunkte sind die Profiltiefe der Sohle (für Rutschfestigkeit), der Zustand der Zehenkappen (keine Dellen oder freiliegenden Stellen), intakte Nähte und Schnürsenkel sowie die Wirksamkeit antistatischer oder isolierender Eigenschaften (falls zutreffend). Wenn Reinigungs- oder Reparaturarbeiten durchgeführt werden (z. B. Neubesohlung eines Stiefels, Desinfektion des Innenfutters oder Befestigung eines losen Riemens an einem Schienbeinschoner), werden Aktion und Datum protokolliert, einschließlich Name und Unterschrift des Technikers oder Sicherheitsspezialisten, der die Arbeiten durchgeführt hat. Auch der Austausch von Sicherheitsschuhen wird dokumentiert: Ist ein Paar Sicherheitsschuhe über die sichere Verwendung hinaus abgenutzt oder beschädigt, werden das Datum der Außerbetriebnahme und die Details des Ersatzes (Ausgabe eines neuen Artikels) dokumentiert. Die Bezugnahme auf die Herstellerrichtlinien ist dabei ein wichtiger Bestandteil – gibt der Schuhhersteller beispielsweise eine maximale Nutzungsdauer oder eine Prüfmethode vor, werden diese Empfehlungen in das Wartungsprogramm der Einrichtung aufgenommen (z. B. Austausch der Schuhe alle 12–18 Monate, auch wenn keine sichtbaren Schäden vorliegen, da sich die Materialien abnutzen können). Durch diese sorgfältige Dokumentation weisen Einrichtungsleiter und Arbeitgeber die Einhaltung der DGUV-R 112-198 und der einschlägigen Sicherheitsnormen nach, die eine regelmäßige Wartung der PSA vorschreiben. In der Praxis ist diese Wartungsdokumentation bei Inspektionen oder Audits von unschätzbarem Wert.Von Aufsichtsbehörden oder Berufsgenossenschaften: Sie liefert den konkreten Nachweis, dass der Arbeitgeber seinen Pflichten zur Instandhaltung der PSA (gemäß §3 PSA-BV, der die Instandhaltung und den Ersatz von PSA regelt) nachgekommen ist. Aus betrieblicher Sicht hilft sie auch bei der Planung und Budgetierung – beispielsweise kann ein Facility Manager durch die Analyse der Aufzeichnungen vorhersagen, wie oft bestimmte Stiefel unter starken Beanspruchungen ausgetauscht werden müssen, und die Beschaffung entsprechend planen. Letztendlich minimiert eine systematische Wartungsdokumentation das Risiko von Geräteausfällen (wie etwa Rissen in der Sohle, die zum Ausrutschen führen) und stellt sicher, dass die Schutzschuhe jedes Mitarbeiters jederzeit voll funktionsfähig sind. Dies schützt die Gesundheit der Mitarbeiter und die Compliance des Unternehmens.
Protokoll zur besonderen Unterweisung mit Übungen (PSA-Schulung)
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Protokoll zur speziellen Unterweisung mit Übungen zum PSA (Fuß- und Beinschutz) |
| Zweck und Umfang | Dokumentiert, dass alle Mitarbeiter spezielle praktische Anweisungen und Übungen zur Verwendung von PSA und zu Notfallsituationen (z. B. Kontamination, Rutschgefahr, Hitzeeinwirkung) erhalten haben. |
| Relevante Vorschriften/Normen | DGUV-V 1 (20.1_794, 21.1_794); PSA-BV (02.2_3197) |
| Schlüsselelemente | • Datum, Dauer und Umfang der Unterweisung |
| Verantwortlicher | Employer / Occupational Safety Department; Qualified Instructor or Fachkraft für Arbeitssicherheit |
| Praktische Hinweise | Das Protokoll muss jährlich oder bei Einführung neuer PSA-Typen aktualisiert werden. Es dient als gesetzlicher Nachweis der Mitarbeiterunterweisung nach §4 DGUV-V 1 und muss Prüfern und dem Unfallversicherungsträger auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden. |
Ausführliche Erklärung
Dieses Unterweisungsprotokoll mit Übungen dokumentiert die durchgeführten Schulungen zur Verwendung von PSA für Fuß und Bein. Die bloße Ausgabe von PSA ist in Deutschland nicht ausreichend – DGUV-V 1 und PSA-BV schreiben Arbeitgebern eine ausführliche Unterweisung aller PSA-Träger vor, die dokumentiert werden muss. Das Protokoll beginnt typischerweise mit der Angabe von Datum und Dauer der Schulung sowie dem spezifischen Umfang bzw. Thema (z. B. „Sachgemäße Verwendung und Pflege von Sicherheitsschuhen, einschließlich Rutsch- und Stolpergefahr“). Alle teilnehmenden Mitarbeiter werden namentlich aufgeführt und ihre Teilnahme durch Unterschrift bestätigt. Damit erfüllen sie die gesetzliche Dokumentationspflicht gemäß DGUV-V 1 §4. Der Inhalt der Schulung wird im Protokoll umrissen, um ihre Vollständigkeit zu demonstrieren – dazu gehören oft: das richtige An- und Ausziehen der PSA (z. B. Sicherstellen, dass Schnürsenkel und Riemen an Stiefeln richtig befestigt sind, um umfassenden Schutz zu bieten), das Reinigen und Aufbewahren des Schuhwerks nach dem Gebrauch (z. B. richtiges Trocknen von Lederstiefeln, um Risse zu vermeiden), die Durchführung einer Inspektion vor dem Gebrauch (Mitarbeiter werden geschult, ihre Schuhe vor jeder Schicht auf Schäden wie abgenutzte Sohlen oder freiliegende Stahlkappen zu überprüfen) und das Verfahren zur Meldung von Mängeln oder Abnutzung an Vorgesetzte oder das Wartungsteam. Durch die Einbeziehung praktischer Übungen ist die Schulung nicht rein theoretisch; Mitarbeiter werden möglicherweise gebeten, das richtige Schnüren von Sicherheitsstiefeln zur Unterstützung des Knöchels zu demonstrieren oder das Erkennen von Problemen anhand von Mustern abgenutzter und guter Schuhe zu üben. In einigen Fällen, insbesondere bei der Arbeit in Hochrisikobereichen, können die Übungen auch abdecken, was zu tun ist, wenn das Schuhwerk verunreinigt wird (z. B. mit gefährlichen Stoffen) – wie es sicher ausgezogen und dekontaminiert oder entsorgt wird. Das Protokoll enthält außerdem den Namen und die Qualifikationen des Kursleiters (z. B. eines Sicherheitsbeauftragten oder eines externen PSA-Spezialisten), um zu belegen, dass die Schulung von einer kompetenten Person geleitet wurde. Darüber hinaus verknüpft es die Schulung explizit mit der Risikobewertung der Einrichtung , indem es auf identifizierte Gefahren verweist (z. B. „Gefahr von Fußverletzungen durch herabfallende Werkzeuge in der Werkstatt“ oder „Rutschgefahr in Küchenbereichen aufgrund nasser Böden“). Diese Ausrichtung stellt sicher, dass die Schulung relevant und zielgerichtet ist. In der Praxis wird dieses Dokument mindestens jährlich aktualisiert.für alle Mitarbeiter (wie generell durch die Unfallverhütungsvorschriften gefordert) und immer dann, wenn neue Arten von persönlicher Schutzausrüstung oder neue Arbeitsprozesse eingeführt werden. Wenn die Einrichtung beispielsweise einen neuen Typ rutschfester Überschuhe oder schnittfester Gamaschen für Garten- und Landschaftsarbeiten beschafft, wird eine spezielle Schulung abgehalten und dokumentiert. Das Protokoll ist aus zweierlei Gründen wichtig: Es verdeutlicht den Mitarbeitern den richtigen und sicheren Gebrauch ihrer Schutzausrüstung (was Unfälle durch Missbrauch deutlich reduziert) und es dient Aufsichtsbehörden und Versicherungen als greifbarer Nachweis dafür, dass das Unternehmen seiner Unterweisungspflicht nachgekommen ist. Bei jedem Sicherheitsaudit oder nach einem Vorfall wird diese Aufzeichnung genau geprüft – ein vollständiges und detailliertes Schulungsprotokoll kann das Unternehmen schützen, indem es zeigt, dass die Mitarbeiter richtig unterwiesen wurden und sogar praktische Übungen absolviert haben. Somit ist das Protokoll über spezielle Unterweisungen mit Übungen ein entscheidender Bestandteil des Sicherheitsmanagements im Facility Management, es fördert eine sachkundige Belegschaft und erfüllt die strengen Dokumentationsstandards der deutschen Arbeitsschutzgesetze.
