Lärm- und Vibrationsschutz sind essenzielle Bestandteile des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Facility Management. Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) regelt die Beurteilung, Dokumentation und Begrenzung von Lärm- und Vibrationseinwirkungen an Arbeitsplätzen – sowohl innerhalb von Gebäuden als auch im Außenbereich. Für Facility Manager ist eine ordnungsgemäße Dokumentation dieser Gefährdungen eine rechtliche Pflicht nach deutschem Arbeitsschutzrecht (insbesondere dem Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG). Die Dokumentation dient als Nachweis dafür, dass Expositionsrisiken ermittelt, präventive Schutzmaßnahmen umgesetzt und Mitarbeiter angemessen unterwiesen wurden.
Zusammen ergeben diese Unterlagen eine Nachweiskette gemäß LärmVibrationsArbSchV, ArbSchG und den DGUV-Vorschriften. Die fortlaufende Pflege dieser Dokumente unterstützt in der Praxis eine kontinuierliche Verbesserung der Arbeitssicherheit, erleichtert Kontrollen durch Behörden und Unfallversicherer und verringert Haftungsrisiken. Sie stellt sicher, dass Lärm- und Vibrationsschutzmaßnahmen nicht nur umgesetzt, sondern auch nachweislich wirksam sind – und damit einen entscheidenden Beitrag zu einem nachhaltigen, rechtskonformen Gebäudebetrieb leisten.
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung – Lärm und Vibration
Zweck & Geltungsbereich
Identifiziert, bewertet und dokumentiert Gefährdungen für Beschäftigte durch Lärm- und Vibrationseinwirkungen. Bildet die Grundlage für die Festlegung von Schutzmaßnahmen gemäß §§ 3–6 LärmVibrationsArbSchV.
Relevante Vorschriften/Normen
- LärmVibrationsArbSchV §§ 3–6 (Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen) - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 5 (Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung) - DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) - DIN EN ISO 9612 (Messung der Lärmexposition am Arbeitsplatz) - DIN EN 14253 (Bewertung und Messung der Vibrationsexposition)
Wesentliche Inhalte
• Ermittlung der Lärm- und Vibrationsquellen (Maschinen, Werkzeuge, gebäudetechnische Anlagen) • Expositionsdauer und -intensität • Vergleich mit Auslöse- und Grenzwerten (LEX,8h / A(8) m/s²) • Beurteilte Risikostufen und betroffene Arbeitsbereiche • Festgelegte präventive sowie technische Schutzmaßnahmen • Datum der Beurteilung und Unterschrift des Verantwortlichen
Verantwortlich
Erstellt vom Arbeitgeber/Unternehmer unter Mitwirkung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes.
Praktische Hinweise
Muss regelmäßig überprüft (mindestens alle 4 Jahre) und bei Änderungen der Arbeitsbedingungen fortgeschrieben werden. Die Facility Manager nutzen dieses Dokument, um Lärmminderungsmaßnahmen zu planen, Wartungsintervalle festzulegen und vibrationsarme, ergonomische Ersatzbeschaffungen vorzunehmen.
Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung bildet den Grundpfeiler des Lärm- und Vibrationsschutzes im Betrieb. Gemäß LärmVibrationsArbSchV sind Arbeitgeber verpflichtet, sämtliche Quellen von schädlichem Lärm und mechanischen Vibrationen zu ermitteln, die Expositionshöhe und -dauer zu bewerten und präventive Maßnahmen festzulegen.
Im Facility Management stellt dieses Dokument die Einhaltung von ArbSchG § 5 sicher und unterstützt die konkrete Betriebsplanung – etwa bei Wartungszyklen (z. B. zur Lärmminderung von Lüftungsanlagen), bei der Beschaffung schwingungsarmer Maschinen oder bei der Anpassung von Raumaufteilungen zur Reduzierung von Lärm. Es dient zugleich als Nachweis der Sorgfaltspflicht gegenüber Aufsichtsbehörden und Unfallversicherungsträgern (Berufsgenossenschaften), indem es dokumentiert, dass Gefährdungen erkannt, bewertet und angemessen kontrolliert wurden.
Dokumentation der Messergebnisse
Kategorie
Details
Dokumententitel/Art
Dokumentation der Messergebnisse – Lärm und Vibration
Zweck & Geltungsbereich
Hält die Resultate von Vor-Ort-Messungen der Lärmpegel und Vibrationseinwirkungen fest, um die Einhaltung der in der LärmVibrationsArbSchV definierten Auslöse- und Expositionsgrenzwerte zu überprüfen.
Relevante Vorschriften/Normen
- LärmVibrationsArbSchV § 7 (Messung und Beurteilung) - DIN EN ISO 9612 (Messung der Lärmexposition am Arbeitsplatz) - DIN EN 14253 (Messung von Hand-Arm- und Ganzkörper-Vibrationen) - DGUV Information 209-023 (Messverfahren für Lärm am Arbeitsplatz)
Wesentliche Inhalte
• Datum, Uhrzeit und Ort der Messung • Eingesetzte Messgeräte und Kalibrierung • Gemessene Lärmpegel (dB(A)) und Vibrationswerte (m/s²) • Messdauer und angewandte Methode • Abgleich mit Auslöse- und Grenzwerten • Ergebnisbewertung und empfohlene Schutzmaßnahmen
Verantwortlich
Durchgeführt und dokumentiert vom Arbeitgeber mit Unterstützung durch fachkundige Messtechniker oder externe Arbeitshygiene-Experten.
Praktische Hinweise
Dient als quantitativer Nachweis der Compliance. Facility Manager müssen diese Aufzeichnungen für interne Audits, Überprüfungen durch die Unfallversicherungsträger und als Referenz für spätere Gefährdungsbeurteilungen oder Lärmkatastern zugänglich halten.
Die Dokumentation der Messergebnisse liefert überprüfbare Daten zur Untermauerung der Gefährdungsbeurteilung. Messungen werden von fachkundigem Personal mit kalibrierten Geräten durchgeführt – nach dem Stand der Technik, z. B. gemäß DIN EN ISO 9612 (Lärm) und DIN EN 14253 (Vibration). Die ermittelten Werte (Lärmpegel in dB(A) oder Vibrationsbeschleunigungen in m/s²) werden mit den gesetzlichen Auslöse- und Grenzwerten verglichen. Beispielsweise gelten bei Lärm 80 dB(A) als unterer und 85 dB(A) als oberer Auslösewert, sowie 87 dB(A) als Expositionsgrenzwert; für Hand-Arm-Vibrationen beträgt der Auslösewert A(8) 2,5 m/s² und der Grenzwert 5 m/s².
In der Facility-Management-Praxis dienen diese Messergebnisse als Entscheidungsgrundlage, ob Schutzmaßnahmen wie bauliche Schalldämmung, Maschinenersatz oder versetzte Arbeitszeiten erforderlich sind. Sie fließen auch in die Wartungsplanung (z. B. für Lüftungs-, Klima- und Maschinenanlagen) ein, um Lärmquellen durch technische Maßnahmen zu kontrollieren. Wichtig: Die Messergebnisse sind mindestens 30 Jahre aufzubewahren, damit ein späterer Nachweis der Exposition möglich ist (relevant für behördliche Kontrollen oder Berufskrankheitenverfahren).
Unterweisungsprotokoll – Lärm und Vibration
Kategorie
Details
Dokumententitel/Art
Protokoll der Unterweisung zu Gesundheitsgefahren bei Lärm- und Vibrationsexposition
Zweck & Geltungsbereich
Hält fest, dass alle betroffenen Beschäftigten gemäß § 10 LärmVibrationsArbSchV über Gesundheitsrisiken, Expositionsgrenzwerte, Schutzmaßnahmen und die richtige Benutzung von Schutzausrüstung unterrichtet wurden.
Relevante Vorschriften/Normen
- LärmVibrationsArbSchV § 10 (Unterweisung der Beschäftigten) - DGUV Vorschrift 1 (Unterweisungspflichten der Versicherten) - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 12 (Pflicht zur Unterweisung) - DIN ISO 45001 (Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsysteme)
Wesentliche Inhalte
• Datum, Dauer und Name des Unterweisenden • Teilnehmerliste mit Unterschriften • Behandelte Themen (Lärmrisiken, Vibrationsgefahren, PSA-Nutzung, Früherkennung von Gehörschäden) • Hinweise auf Sicherheitskennzeichnung und Gerätewartung • Bestätigung des Verständnisses durch die Mitarbeiter
Verantwortlich
Vorbereitet durch den Arbeitgeber bzw. Facility Manager; Unterweisung durchgeführt von der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Betriebsarzt.
Praktische Hinweise
Erfolgt mindestens jährlich bzw. nach betrieblichen Änderungen. Das Protokoll wird im betrieblichen Arbeitsschutzordner aufbewahrt und bei externen Kontrollen oder BG-Prüfungen als Nachweis vorgelegt.
Das Unterweisungsprotokoll belegt, dass alle Beschäftigten, die potenziell Lärm- oder Vibrationsgefahren ausgesetzt sind, umfassend informiert und unterwiesen wurden. Dies ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe der LärmVibrationsArbSchV, sondern auch eine wesentliche Präventionsmaßnahme im betrieblichen Gesundheitsmanagement. Unterweisungen müssen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung erfolgen und die Mitarbeiter über die Gesundheitsgefahren ihrer Exposition sowie die notwendigen Schutzmaßnahmen (z. B. Gehörschutz, Schwingungsdämpfung) aufklären.
Facility Manager nutzen dieses Protokoll, um die Einhaltung interner Arbeitsschutz-Managementsysteme (z. B. nach DIN ISO 45001) zu dokumentieren. Es stellt sicher, dass die Beschäftigten die Schutzvorkehrungen verstanden haben und richtig umsetzen – beispielsweise das Tragen von Gehörschutz, die Verwendung vibrationsdämpfender Handschuhe oder eine ergonomische Arbeitsweise. Zudem erleichtert das Protokoll die Nachverfolgung, welche Mitarbeiter wann unterwiesen wurden, und dient bei Audits durch Aufsichtsbehörden oder Berufsgenossenschaften als Nachweis.