Sicherheits- und Absturzsicherungssysteme
Kostengruppe (KG) 360 gemäß DIN 276 umfasst alle Komponenten von Sicherheits- und Absturzsicherungssystemen, darunter persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA), Anschlageinrichtungen, Sicherheitsseile und verwandte Installationen. Diese Systeme sind entscheidend, um Wartungs- und Prüfteams zu schützen, die in erhöhten oder exponierten Bereichen innerhalb und außerhalb von Gebäuden arbeiten. Im deutschen Facility Management müssen Planung, Einbau und Betrieb solcher Sicherheitseinrichtungen den Vorgaben der Hamburgischen Bauordnung (HBauO), den einschlägigen DGUV-Regeln sowie der Norm DIN EN 795 entsprechen. Dies gewährleistet die bauliche Sicherheit und eine gefahrlose Nutzung dieser Einrichtungen. Die nachfolgend beschriebenen Dokumente stellen sicher, dass die Einhaltung dieser Vorschriften lückenlos nachgewiesen werden kann. Gleichzeitig schaffen sie Transparenz im Sicherheitsmanagement und bieten Betreibern sowie Arbeitgebern einen wichtigen Haftungsschutz.
Das Dokumentationssystem für KG 360 – Sicherheits- und Absturzsicherungssysteme etabliert ein transparentes, prüfbares Verfahren zur Einhaltung der Vorgaben aus HBauO, DGUV und DIN EN 795. Die aufgeführten Unterlagen – von Prüfprotokollen über Herstellerinformationen bis hin zu Montagebescheinigungen und Wartungsnachweisen – gewährleisten, dass Absturzsicherungssysteme über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg fachgerecht installiert, instand gehalten und regelmäßig überprüft werden. Für Facility Manager bedeutet die Pflege dieser Dokumentation nicht nur die Erfüllung gesetzlicher und normativer Pflichten, sondern auch einen aktiven Beitrag zur Arbeitssicherheit. Eine lückenlose Dokumentation schützt Mitarbeiter vor Unfällen, untermauert im Schadensfall Versicherungsansprüche und stärkt die Reputation des Betreibers im Umgang mit Sicherheit. Insgesamt stärkt eine vollständige KG-360-Dokumentation die Rechtskonformität und Integrität des Gebäudebetriebs und trägt wesentlich zur Minimierung von Haftungsrisiken im Facility Management bei.
Nachweise für Absturzschutzsysteme PSAgA & KG-360
Protokoll der durchgeführten Objektbegehungen – Verkehrssicherheit
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| Dokumenttitel/Art | Protokoll der Verkehrssicherheitsprüfung für Absturzsicherungssysteme (Record of Traffic Safety Inspection for Fall Protection Systems) |
| Zweck & Umfang | Dient als Nachweis für regelmäßige Inspektionen, die sicherstellen, dass Sicherheitseinrichtungen (z. B. Anschlageinrichtungen, Geländer, Steigleitern) ordnungsgemäß funktionieren und keine Gefahr für Beschäftigte oder Dritte darstellen. Erforderlich zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers nach HBauO. |
| Zugehörige Vorschriften/Normen | HBauO §§ 3 und 19; REG-IS Richtlinie “Verkehrssicherheitsprüfung an Bauwerkskomponenten” |
| Wesentliche Inhalte | • Datum und Umfang der Begehung • Geprüfte Komponenten (Anschlagpunkte, Seilsysteme, Geländer, Leitern) • Festgestellte Mängel und Gefährdungsbeurteilung • Korrekturmaßnahmen und Fristen • Unterschrift der beauftragten oder befähigten Prüfperson • Bestätigung der Mängelbeseitigung (Nachkontrolle) |
| Verantwortliche Person(en) | Befähigte Person (Prüfperson); Facility Manager; Gebäude-Betreiber/Eigentümer |
| Praktische Hinweise | Mindestens einmal jährlich oder nach außergewöhnlichen Ereignissen (Unwetter, Baumaßnahmen) durchzuführen. Dient im Haftungs- oder Versicherungsfall als zentrales juristisches Dokument. In der Praxis Teil des digitalen FM-Wartungs- und Prüfbuches. |
Erläuterung:
Verkehrssicherheits-Prüfprotokolle belegen, dass alle installierten Sicherheits- und Absturzsicherungssysteme zuverlässig und frei von Gefahren bleiben. Diese Inspektionen schützen sowohl Mitarbeiter als auch Dritte vor Absturz- oder baulichen Gefährdungen. Facility Manager stellen sicher, dass die Prüfungen in festgelegten Intervallen erfolgen und von qualifiziertem Personal durchgeführt werden. Die Dokumentation dient als Prüf- und Wartungsnachweis, der bei Audits oder im Schadensfall als Beleg herangezogen werden kann. Darüber hinaus ermöglicht sie eine proaktive Instandhaltung: Mängel werden frühzeitig erkannt und behoben, bevor Unfälle entstehen. Somit erfüllen Betreiber ihre Verkehrssicherungspflicht nachweislich und reduzieren ihr Haftungsrisiko deutlich.
Wartungsnachweis – PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz)
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| Dokumenttitel/Art | Protokoll der Verkehrssicherheitsprüfung für Absturzsicherungssysteme (Record of Traffic Safety Inspection for Fall Protection Systems) |
| Zweck & Umfang | Dient als Nachweis für regelmäßige Inspektionen, die sicherstellen, dass Sicherheitseinrichtungen (z. B. Anschlageinrichtungen, Geländer, Steigleitern) ordnungsgemäß funktionieren und keine Gefahr für Beschäftigte oder Dritte darstellen. Erforderlich zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers nach HBauO. |
| Zugehörige Vorschriften/Normen | HBauO §§ 3 und 19; REG-IS Richtlinie “Verkehrssicherheitsprüfung an Bauwerkskomponenten” |
| Wesentliche Inhalte | • Datum und Umfang der Begehung • Geprüfte Komponenten (Anschlagpunkte, Seilsysteme, Geländer, Leitern) • Festgestellte Mängel und Gefährdungsbeurteilung • Korrekturmaßnahmen und Fristen • Unterschrift der beauftragten oder befähigten Prüfperson • Bestätigung der Mängelbeseitigung (Nachkontrolle) |
| Verantwortliche Person(en) | Befähigte Person (Prüfperson); Facility Manager; Gebäude-Betreiber/Eigentümer |
| Praktische Hinweise | Mindestens einmal jährlich oder nach außergewöhnlichen Ereignissen (Unwetter, Baumaßnahmen) durchzuführen. Dient im Haftungs- oder Versicherungsfall als zentrales juristisches Dokument. In der Praxis Teil des digitalen FM-Wartungs- und Prüfbuches. |
Erläuterung:
Dieses Dokument bildet das Rückgrat der persönlichen Sicherheitsverwaltung für höhengefährdete Arbeiten. PSAgA-Komponenten unterliegen mindestens einmal jährlich einer fachkundigen Prüfung. Der Facility Manager sorgt dafür, dass alle Gurte und Sicherungsgeräte gekennzeichnet, fristgerecht geprüft und lückenlos dokumentiert werden. Üblicherweise führt ein sachkundiger Prüfer die Inspektionen gemäß DGUV-Regeln durch und vermerkt den Zustand sowie erforderliche Wartungen. Durch die konsequente Aufzeichnung jeder Prüfung wird die Betriebssicherheit transparent und nachweisbar gemacht. Im Ernstfall – etwa bei einer Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft oder nach einem Unfall – kann ein vollständiger Wartungsnachweis Haftungsansprüche abwenden, da er belegt, dass der Arbeitgeber seinen Pflichten nachgekommen ist. Zudem wird durch regelmäßige Prüfungen sichergestellt, dass fehlerhafte Ausrüstung frühzeitig aus dem Verkehr gezogen und ersetzt wird, um Unfälle zu verhindern.
Montage- und Installationsnachweis – Anschlageinrichtungen
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| Dokumenttitel/Art | Montage- und Installationsnachweis für Anschlageinrichtungen (Installation and Assembly Report for Anchoring Devices) |
| Zweck & Umfang | Dokumentiert die fachgerechte Montage, Verankerung und Lastprüfung von Absturzsicherungssystemen gemäß DIN EN 795. Gewährleistet die bauliche Sicherheit und Zuverlässigkeit fest installierter Anschlagpunkte für PSAgA. |
| Zugehörige Vorschriften/Normen | DIN EN 795 (Persönliche Absturzschutzausrüstung – Anschlageinrichtungen); DGUV Information 201-056 (Auswahl, Einbau und Verwendung von Anschlagpunkten) |
| Wesentliche Inhalte | • Objektdaten und Einbauort der Einrichtung • Typ und Hersteller der Anschlageinrichtung • Montageverfahren, Beschreibung des Untergrunds und Befestigungsmittel • Einbauzeichnungen, Anzugsdrehmomente und Positionierungsplan • Erstabnahme: Prüfdaten der Belastungsprobe • Unterschrift des Monteurs und dessen Zertifizierung • Bestätigung durch Facility Manager oder Statiker |
| Verantwortliche Person(en) | Montagepersonal / Installateur (Erstellung); Facility Manager / Sicherheitsingenieur (Freigabe und Archivierung) |
| Praktische Hinweise | Erforderlich bei Inbetriebnahme neuer Absturzsicherungssysteme sowie nach Umbauten. Dient als Nachweis der statischen Eignung gegenüber Behörden und Versicherern. Muss zusammen mit der Bauwerks- und Sicherheitsdokumentation archiviert werden. |
Erläuterung:
Anschlageinrichtungen sind sicherheitskritische Bauteile der Absturzsicherung. Die Norm DIN EN 795 verlangt eine lückenlose Montagedokumentation, um zu bestätigen, dass Anschlagpunkte die vorgeschriebenen Lasten tragen können. Der Facility Manager stellt sicher, dass für jedes neue Anschlagsystem ein ausführlicher Montagebericht vorliegt. Darin werden alle Einbaudetails festgehalten – vom Untergrund und Befestigungsmittel bis zu den Ergebnissen der Zugprüfung nach der Installation. Oft wird eine Erstabnahme durch eine sachkundige Person oder einen Statiker durchgeführt, der die ordnungsgemäße Montage und Belastbarkeit bescheinigt. Diese Dokumentation wird in der Sicherheitsakte des Gebäudes aufbewahrt und dient später als Grundlage für wiederkehrende Prüfungen. Fehlt ein solcher Nachweis oder ist er unvollständig, kann die Nutzung der Anschlageinrichtung untersagt werden, da ihre Tragfähigkeit dann nicht zweifelsfrei belegt ist. Eine vollständige Montage- und Installationsdokumentation gibt dem Betreiber somit Rechtssicherheit und trägt wesentlich zur Unfallprävention bei.
Herstellerunterlagen – Anschlageinrichtungen
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| Dokumenttitel/Art | Herstellerunterlagen für Anschlageinrichtungen (Manufacturer’s Technical Documentation for Anchoring Devices) |
| Zweck & Umfang | Enthält alle relevanten technischen Daten, Sicherheitsvorgaben und Einsatzgrenzen des Herstellers für die korrekte Anwendung und Wartung der Anschlagsysteme. |
| Zugehörige Vorschriften/Normen | DIN EN 795 (Persönliche Absturzschutzausrüstung – Anschlageinrichtungen) |
| Wesentliche Inhalte | • Produktidentifikation (Modell, Seriennummer, Material) • Belastbarkeiten und Einbauvorgaben • Montage- und Wartungsanleitungen • Kompatible Sicherheitssysteme und Verbindungselemente • Prüfintervalle und empfohlene Nutzungsdauer • Konformitätserklärung des Herstellers |
| Verantwortliche Person(en) | Hersteller (Erstellung); Facility Manager (Aufbewahrung und als Referenz nutzen) |
| Praktische Hinweise | Diese Unterlagen sind zusammen mit den Montage- und Prüfprotokollen aufzubewahren. Sie dienen zur Einweisung des Personals und als Nachweis der Compliance bei Audits oder Wartungsarbeiten. |
Erläuterung:
Die Herstellerdokumentation liefert die Grundlagen für den sicheren Einsatz und Erhalt der Anschlageinrichtungen. Der Facility Manager sorgt dafür, dass zu jeder verbauten Anschlageinrichtung die entsprechenden Handbücher, technischen Datenblätter und Konformitätsnachweise vorliegen. Daraus gehen die maximal zulässigen Lasten, die korrekte Montageweise und die erforderlichen Prüf- und Wartungsintervalle hervor. Diese Informationen sind für die Schulung von Wartungspersonal unerlässlich, damit alle Beteiligten die Ausrüstung gemäß den Herstellerangaben verwenden. Zudem wird bei Behördenprüfungen oder Zertifizierungsaudits oft verlangt, dass die Original-Herstellerunterlagen zur Einsicht vorgelegt werden. Indem diese Unterlagen vollständig und griffbereit gehalten werden, stellt das Facility Management sicher, dass keine Abweichungen von den vorgegebenen Spezifikationen erfolgen. Die Herstellerinformation bildet somit einen wichtigen Referenzpunkt, um die Sicherheit und Regelkonformität der Absturzsicherungssysteme über deren gesamten Lebenszyklus zu gewährleisten.
Herstellerunterlagen – Anschlageinrichtungen
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| Dokumenttitel/Art | Prüfnachweis für Absturzsicherungen und PSA-Systeme (Examination Certificate for Safety and Fall Protection Systems) |
| Zweck & Umfang | Bestätigt, dass regelmäßige Funktions- und Festigkeitsprüfungen der Sicherheitssysteme (PSAgA, Anschlagpunkte, Sicherheitsseile) von qualifizierten Prüfern durchgeführt wurden. Dient als Beleg der Einhaltung der DGUV-Sicherheitsvorschriften durch den Betreiber. |
| Zugehörige Vorschriften/Normen | DGUV Regel 112-198; DGUV Information 201-056 |
| Wesentliche Inhalte | • Datum, Ort und Art des Systems • Umfang der Prüfung (Sicht-, Funktions-, mechanische Prüfung) • Ergebnisse und Zustandsbewertung • Qualifikation und Zertifikat des Prüfers • Nächster Prüftermin (Fälligkeit) • Bestätigung der weiteren Nutzbarkeit |
| Verantwortliche Person(en) | Sachkundige Prüfkraft (Sachkundiger); Facility Manager (Dokumentenführung und Archivierung) |
| Praktische Hinweise | Mindestens einmal jährlich erforderlich. Muss bei Audits, Unfalluntersuchungen oder Versicherungsfällen vorgelegt werden können. Wird digital oder physisch im Sicherheitsdokumentationssystem des Gebäudes aufbewahrt. |
Erläuterung:
Dieser Prüfnachweis bescheinigt, dass die Absturzsicherungssysteme turnusmäßig nach technischen und sicherheitlichen Maßgaben geprüft wurden. Eine sachkundige Person – häufig vom Hersteller geschult – führt die Inspektion durch und dokumentiert den Befund. Der Facility Manager lässt solche Überprüfungen in der Regel jährlich durchführen, sofern keine kürzeren Intervalle vorgeschrieben sind. Das Prüfprotokoll enthält eine klare Aussage zur weiteren Verwendbarkeit: Nur bei einwandfreiem Zustand darf das System bis zum nächsten Termin weiter genutzt werden. Für den Betreiber ist dieser Nachweis von hoher Bedeutung: Er dient als Konformitätsbeleg gegenüber der Unfallversicherung (DGUV) und Behörden. Im Schadensfall kann der lückenlose Prüfverlauf entscheidend sein, um nachzuweisen, dass alle erforderlichen Kontrollen eingehalten wurden. Daher werden die Prüfnachweise sorgfältig im Wartungsarchiv verwaltet – heutzutage oft digital, was einen schnellen Zugriff bei Kontrollen ermöglicht. Zusammen mit den Montage- und Wartungsdokumenten bilden sie eine vollständige Historie der Absturzsicherungssysteme und gewährleisten eine kontinuierliche Sicherheit.