Explosionsfähige Gemische und Atmosphären
Explosionsfähige Gemische und Atmosphären
In Arbeitsbereichen, in denen explosionsfähige Gemische oder gefährliche (explosionsfähige) Atmosphären auftreten können – etwa in Industrieanlagen, Laboratorien, Instandhaltungswerkstätten oder Lagerräumen – gelten nach deutschem Arbeits- und Facility-Management-Recht strenge Dokumentationspflichten. Das Ziel ist, Beschäftigte, Sachwerte und Gebäude vor Explosionsgefahren zu schützen, indem präventive Planung, technische Schutzmaßnahmen und kontinuierliche Überwachung strukturiert sichergestellt werden.
Das Explosionsschutzkonzept und das Explosionsschutzdokument sind die beiden Kerndokumente, die von der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorgeschrieben werden, unterstützt durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Gemeinsam bilden sie das Rückgrat des Explosionsschutzmanagements und dienen als Nachweis der Einhaltung der Vorschriften bei Inspektionen, Audits und Zertifizierungen.
Im deutschen Facility Management bilden das Explosionsschutzkonzept und das Explosionsschutzdokument gemeinsam den zentralen Dokumentationsrahmen für den Umgang mit Explosionsrisiken am Arbeitsplatz. Das Konzept definiert die technischen und organisatorischen Strategien zur Explosionsvermeidung, während das Dokument als formeller Nachweis der Einhaltung der GefStoffV-, BetrSichV- und TRBS-Vorgaben dient. Beide Unterlagen müssen laufend gepflegt, aktualisiert und überprüft werden, sobald sich Anlagenkonfigurationen, Betriebsabläufe oder bauliche Gegebenheiten ändern.