Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Explosionsfähige Gemische und Atmosphären

Facility Management: Arbeitsschutz » Compliance » Dokumente » Explosionsfähige Gemische und Atmosphären

Explosionsfähige Gemische und Atmosphären

In Arbeitsbereichen, in denen explosionsfähige Gemische oder gefährliche (explosionsfähige) Atmosphären auftreten können – etwa in Industrieanlagen, Laboratorien, Instandhaltungswerkstätten oder Lagerräumen – gelten nach deutschem Arbeits- und Facility-Management-Recht strenge Dokumentationspflichten. Das Ziel ist, Beschäftigte, Sachwerte und Gebäude vor Explosionsgefahren zu schützen, indem präventive Planung, technische Schutzmaßnahmen und kontinuierliche Überwachung strukturiert sichergestellt werden.

Das Explosionsschutzkonzept und das Explosionsschutzdokument sind die beiden Kerndokumente, die von der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorgeschrieben werden, unterstützt durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Gemeinsam bilden sie das Rückgrat des Explosionsschutzmanagements und dienen als Nachweis der Einhaltung der Vorschriften bei Inspektionen, Audits und Zertifizierungen.

Im deutschen Facility Management bilden das Explosionsschutzkonzept und das Explosionsschutzdokument gemeinsam den zentralen Dokumentationsrahmen für den Umgang mit Explosionsrisiken am Arbeitsplatz. Das Konzept definiert die technischen und organisatorischen Strategien zur Explosionsvermeidung, während das Dokument als formeller Nachweis der Einhaltung der GefStoffV-, BetrSichV- und TRBS-Vorgaben dient. Beide Unterlagen müssen laufend gepflegt, aktualisiert und überprüft werden, sobald sich Anlagenkonfigurationen, Betriebsabläufe oder bauliche Gegebenheiten ändern.

Explosionsschutz: Konzept und Pflichtunterlagen

Explosionsschutzkonzept

Feld

Details

Dokumenttitel/-art

Explosionsschutzkonzept

Zweck & Geltungsbereich

Definiert präventive und schützende Maßnahmen, um die Bildung, Zündung und Ausbreitung explosionsfähiger Atmosphären zu vermeiden. Bildet die technische Grundlage für alle betrieblichen Explosionsschutzmaßnahmen.

Relevante Vorschriften/Normen

- TRBS 1123 (Explosionsschutzdokumentation – Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmenkonzept)
- TRBS 1201-1 (Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen – Teil 1)
- GefStoffV §§ 6, 11 (Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen)
- BetrSichV §§ 3, 6 (Gefährdungsbeurteilung und Prüfungspflicht)
- ArbSchG § 5 (Gefährdungsbeurteilung)
- DIN EN 60079-10-1 / -14 (Einteilung von explosionsgefährdeten Bereichen; Errichtung elektrischer Anlagen in Ex-Zonen)

Kernelemente

Beschreibung potenzieller Zündquellen sowie explosiver Stoffe oder Gemische
Einteilung der explosionsgefährdeten Bereiche (Zone 0, 1, 2 für Gase/Dämpfe; Zone 20, 21, 22 für Stäube)
Bewertung der Explosionswahrscheinlichkeit und möglichen Folgen
Präventive Maßnahmen: Substitution, Lüftung, technische Einhausung
Schutzmaßnahmen: Druckentlastung, Explosionsunterdrückung, Entkopplungssysteme
Organisatorische und persönliche Sicherheitsanweisungen
Wartungs-, Prüf- und Schulungsabläufe
Notfallmaßnahmen und Verfahren zur Vorfall-Dokumentation

Verantwortliche

Erstellt vom Arbeitgeber/Unternehmer in Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsingenieur und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Vom Facility Manager und einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) genehmigt und regelmäßig überprüft.

Praktische Hinweise

Das Konzept ist ein lebendes Dokument, das zur Festlegung und Aktualisierung technischer und organisatorischer Sicherheitsstrategien dient. Es muss nach jeder Prozessänderung, Anlagenmodifikation oder jedem Zwischenfall überarbeitet werden. Es bildet die Grundlage für die systembezogene Gefährdungsbeurteilung und für das Explosionsschutzdokument.

Erläuterung

Das Explosionsschutzkonzept dient als strategischer und technischer Rahmen, um Explosionsgefahren in einer Anlage zu beherrschen. Es legt fest, in welchen Bereichen aufgrund von Gasen, Dämpfen oder Stäuben explosionsfähige Atmosphären entstehen können, und gibt Maßnahmen vor, um Zündquellen und Explosionsausbreitung zu verhindern. Gemäß TRBS 1123 und der BetrSichV stellt dieses Dokument sicher, dass präventive Gestaltungsprinzipien – wie ausreichende Lüftung, das Vermeiden von Zündquellen und der Einsatz explosionsgeschützter (ATEX-konformer) Geräte – systematisch umgesetzt werden. Dabei umfasst das Konzept alle drei Stufen des Explosionsschutzes: Primäre Maßnahmen (Verhindern der Entstehung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre), sekundäre Maßnahmen (Vermeidung wirksamer Zündquellen) und tertiäre Maßnahmen bzw. konstruktiver Explosionsschutz (Begrenzung der Explosionsfolgen durch z.B. Druckentlastung oder Explosionsunterdrückung).

Facility Manager nutzen dieses Konzept, um Wartungsintervalle zu koordinieren, Ex-Geräte (explosionsgeschützte Betriebsmittel) zertifizieren zu lassen und die Einhaltung der ATEX-Richtlinien (2014/34/EU und 1999/92/EG) sicherzustellen. Zudem fungiert es als technischer Anhang zum Explosionsschutzdokument, da es Ingenieuren und Prüfern die detaillierte Zoneneinteilung sowie die Begründung der Explosionsschutzmaßnahmen der Anlage bereitstellt.

Explosionsschutzkonzept

Feld

Details

Dokumenttitel/-art

Explosionsschutzdokument (Explosion Protection Document)

Zweck & Geltungsbereich

Liefert den formellen Nachweis, dass Explosionsrisiken beurteilt wurden und alle erforderlichen präventiven und schützenden Maßnahmen in Übereinstimmung mit GefStoffV und BetrSichV umgesetzt sind. Muss vor Beginn von Tätigkeiten in explosionsgefährdeten Bereichen erstellt und vorhanden sein.

Relevante Vorschriften/Normen

- GefStoffV § 6 (Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen)
- BetrSichV §§ 3, 6 (Prüf- und Dokumentationspflicht)
- TRBS 1201-1 (Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen – Teil 1)
- TRBS 1123 (Explosionsschutzdokumentation und Prüfkonzept)
- ArbSchG §§ 5–6 (Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation)
- DGUV Regel 113-001 (Explosionsschutz-Regeln der Unfallversicherungsträger)

Kernelemente

Identifizierung und Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche (Zone 0/1/2 bzw. 20/21/22)
Beschreibung der eingesetzten Arbeitsstoffe und vorhandenen Zündquellen
Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und Begründung der gewählten Schutzmaßnahmen
Nachweis der Abstimmung zwischen beteiligten Gewerken und Anlagenbetreibern
Bestätigung der eingebauten explosionsgeschützten Geräte und Schutzsysteme
Schulungs- und Unterweisungsnachweise für exponierte Beschäftigte
Wiederkehrende Prüfberichte und Wartungsprotokolle
Dokumentation von Aktualisierungen, Audits und Anpassungen nach Änderungen

Verantwortliche

Erstellt vom Arbeitgeber/Unternehmer unter Mitwirkung der Fachkraft für Arbeitssicherheit, des Facility Managers und einer externen zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS). Wird im Rahmen von Audits von der Arbeitsschutzbehörde oder der Feuerwehr eingesehen und geprüft.

Praktische Hinweise

Das Explosionsschutzdokument muss in der technischen Dokumentation des Gebäudes ständig verfügbar gehalten und auf Verlangen den Behörden vorgelegt werden. Es wird aktualisiert, sobald sich Arbeitsbedingungen oder Technologien ändern, und dient als zentraler Nachweis der Rechtskonformität bei Überprüfungen oder Zertifizierungen (z.B. TÜV- oder BG-Prüfungen).

Erläuterung

Das Explosionsschutzdokument überführt die Ergebnisse des Explosionsschutzkonzepts in einen formalen, auditierbaren Compliance-Nachweis. Wie in GefStoffV § 6 und BetrSichV § 3 gefordert, bestätigt dieses Dokument, dass alle potenziellen Explosionsgefahren bewertet und angemessen adressiert wurden. Es ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Inbetriebnahme und den fortlaufenden Betrieb von Anlagen innerhalb oder in unmittelbarer Nähe explosionsgefährdeter Zonen.

Für den Facility Manager bildet es die rechtliche Grundlage für einen sicheren Betrieb und stellt sicher, dass alle technischen Systeme – etwa Lüftungen, Erdungen, Gaswarnanlagen und Not-Abschaltungen – den ATEX- und TRBS-Anforderungen entsprechen. Das Dokument ist so strukturiert, dass Prüfer sowohl die Angemessenheit der Schutzmaßnahmen als auch deren Umsetzung nachvollziehen können. Darüber hinaus werden darin die Mitarbeiterunterweisungen festgehalten, wodurch sichergestellt ist, dass das Personal über sichere Arbeitspraktiken, Notfallverfahren und Wartungsroutinen in Ex-Bereichen informiert ist. Durch regelmäßige Aktualisierungen nach Prozessänderungen oder Prüfungen bleibt die Compliance gewahrt und potenzielle Haftungsrisiken werden vermieden.