Arbeitsplatz-Absauganlagen
Arbeitsplatz-Absauganlagen
Arbeitsplatz-Absauganlagen (z. B. Punktabsaugungen/Erfassungselemente, Absaug- und Filtergeräte für Rauch, Staub oder Dämpfe, mobile Absauger sowie fest installierte Absauganlagen) zählen zu den sicherheitskritischen Assets im deutschen Facility Management, da sie unmittelbar dem Gesundheitsschutz dienen und luftgetragene Gefahrstoffe am Entstehungsort reduzieren. Gleichzeitig bringen sie elektrische und betriebliche Risiken mit sich (Dauerbetrieb, Staub-/Feuchtebelastung, mechanische Beanspruchung, Wartungseingriffe, ggf. Brand-/Explosionsrisiken in staubbelasteten Bereichen). Für eine prüffähige Compliance ist eine lückenlose Dokumentationskette erforderlich, die nachweist: (1) elektrische Sicherheit und Prüf-/Nachweisdokumentation nach DGUV Vorschrift 3 sowie VDE 0701/0702, (2) herstellerseitige Betriebs- und elektrische Sicherheitsinformationen im Rahmen des EU-Produktsicherheitsrechts (Richtlinie 2014/35/EU) umgesetzt über die 1. ProdSV, sowie (3) bei Anforderung durch den Unfallversicherungsträger (BG) ein konsolidiertes Prüfbuch als zentrale Nachweisakte. Die folgenden Dokumenttypen beschreiben die erforderlichen Nachweise und deren Einsatz in Audits, Prüfungen und im täglichen Betrieb.