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Arbeitsbühnen und Hubarbeitsbühnen (Personenaufnahmemittel)

Facility Management: Arbeitsschutz » Compliance » Dokumente » Arbeitsbühnen und Hubarbeitsbühnen (Personenaufnahmemittel)

Compliance-Dokumente zu Arbeitsbühnen und Hubarbeitsbühnen als Personenaufnahmemittel mit PSA und Sicherheits-Symbolen

Arbeitsbühnen und Hubarbeitsbühnen (Personenaufnahmemittel)

Arbeitsbühnen, Hubarbeitsbühnen (MEWPs) und Personentransport-/Personenaufnahmemittel (z. B. mitfahrende Personenaufnahmemittel, Abseil-/Rettungssysteme, Kletterbühnen, fahrbare Arbeitsbühnen) zählen im deutschen Facility Management zu den höchstriskanten Arbeitsmitteln, weil sie Arbeiten in der Höhe, Absturzgefährdungen, dynamische Belastungen, komplexe Bedienprozesse und häufig auch elektrische Systeme (Antrieb, Steuerung, Ladegeräte) vereinen. Ein rechtskonformer FM-Betrieb erfordert deshalb einen vollständigen, auditfähigen Dokumentensatz, der nachweisbar macht: (1) rechtmäßigen Betrieb (einschließlich Ausnahmegenehmigungen, sofern erforderlich), (2) kontrollierte Inbetriebnahme und Freigabe zur Nutzung, (3) wiederkehrende mechanische und elektrische Prüfungen durch befähigte bzw. qualifizierte Personen, (4) aufgabenbezogene Auswahl geeigneter Arbeitsbühnen, (5) schriftliche Beauftragung und Kompetenznachweise der Bediener, sowie (6) Herstellerunterlagen und formale Bestellungen zur Prüfkompetenz. Die nachfolgende Struktur deckt alle geforderten Dokumenttypen ab und ist ausgerichtet an BetrSichV (02.2_830), TRBS 1201 (22.09_5103), DGUV-R 101-005, DGUV-I 208-019, DGUV-V 3 / DGUV-V 4, VDE 0701/0702, DGUV-I 203-070/071, DIN 18451 (VOB/C ATV) sowie VDI 4068-1.

Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach BetrSichV

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach BetrSichV (Antrag auf Ausnahmegenehmigung)

Zweck & Geltungsbereich

Formeller Antrag auf Abweichung von konkret benannten Anforderungen der BetrSichV für definierte Personenaufnahmemittel/Arbeitsbühnen unter streng kontrollierten Bedingungen, inkl. Kompensationsmaßnahmen

Relevante Regelwerke / Normen

BetrSichV (02.2_830)

Wesentliche Inhalte

• Identifikation des betroffenen Arbeitsmittels (Typ, Asset-ID/Seriennr., Einsatzort/Einsatzbereich)

• Exakte Benennung der BetrSichV-Anforderung(en), von denen abgewichen werden soll

• Technische/organisatorische Begründung (warum Standarderfüllung nicht möglich ist)

• Zusammenfassung der Gefährdungsbeurteilung und Restrisiko-Bewertung

• Kompensationsmaßnahmen (technisch/organisatorisch/PSA) inkl. Überwachungsplan• Gültigkeit, Nutzungsbeschränkungen, Stilllegungs-/Stop-Use-Kriterien

• Genehmigungs- und Freigabenachweise, Versionierung, behördliche Korrespondenz

Verantwortliche Stelle

Arbeitgeber/Unternehmer (erstellt/stellt); Aufsichtsbehörde (genehmigt/auferlegt Bedingungen); Facility Manager (koordiniert Nachweise, setzt Maßnahmen um, Dokumentenlenkung)

Praxisrelevanz

Ausnahmegenehmigungen sind selten; Auditoren prüfen vor allem, ob die Auflagen tatsächlich in der Praxis umgesetzt und dauerhaft eingehalten werden

Erläuterung

Im deutschen FM sind Ausnahmegenehmigungen kontrollierte Abweichungen, keine Vereinfachung. Der Facility Manager muss sicherstellen, dass die genehmigten Bedingungen in den operativen Ablauf integriert sind: z. B. Einsatzbeschränkungen, zusätzliche Aufsicht, engere Prüfintervalle, spezifische Unterweisungen und eindeutige Sperr-/Lockout-Regeln bei Abweichungen. In der Praxis wird die Ausnahmegenehmigung mit dem Betriebsstatus im CMMS verknüpft (z. B. „nur eingeschränkter Betrieb“), damit Fehlanwendungen ausgeschlossen werden. Bei Audits ist die Kernfrage: Sind Kompensationsmaßnahmen nicht nur dokumentiert, sondern sichtbar umgesetzt (Beschilderung, Freigabeverfahren, Prüfplanung, Bedienerbeauftragung)?

Anzeige der Inbetriebnahme – mitfahrende Personenaufnahmemittel

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Anzeige der Inbetriebnahme – mitfahrende Personenaufnahmemittel

Zweck & Geltungsbereich

Formeller Nachweis/Datensatz, dass ein mitfahrendes Personenaufnahmemittel ordnungsgemäß in Betrieb genommen und unter definierten Bedingungen zur Nutzung freigegeben wurde

Relevante Regelwerke / Normen

DGUV-R 101-005 (20.2_5499)

Wesentliche Inhalte

• Anlagen-/Arbeitsmittelidentifikation (Typ, Tragfähigkeit/Lastklasse, Seriennr., Aufnahmemittel/Anschlagkonzept)

• Datum der Inbetriebnahme, Einsatzort, Einsatzkontext (innen/außen, wechselnde Arbeitsplätze)

• Bestätigung von Voraussetzungen (Erstprüfung/Abnahme durchgeführt, sichere Montage/Anschlagpunkte verifiziert)

• Benannte verantwortliche Personen (Betreiber, Aufsicht, Ansprechpartner FM/HSE)

• Verweise auf zugehörige Abnahme-/Erstprüfprotokolle, Auflagen und Nutzungsbeschränkungen

Verantwortliche Stelle

Arbeitgeber/Unternehmer (führt Nachweis); Facility Manager (koordiniert Inbetriebnahmeablauf, Vollständigkeit der Unterlagen)

Praxisrelevanz

Dient als „Freigabe zur Nutzung“; wird bei DGUV-/BG-Prüfungen insbesondere nach Ereignissen oder Standortwechseln abgefragt

Erläuterung

Die Inbetriebnahme ist ein kritischer FM-Kontrollpunkt, weil mitfahrende Personenaufnahmemittel stark von Aufstell- und Anschlagbedingungen abhängen (Lastpfad, Anschlagpunkte, sichere Zugänge, Rettungsmöglichkeiten). Facility Management sorgt dafür, dass die Inbetriebnahme nicht informell erfolgt, sondern mit Erstprüfung/Abnahme, Einsatzbedingungen und Verantwortlichkeiten verknüpft ist. In der Praxis wird die Anzeige der Inbetriebnahme im Anlagen-/Arbeitsmittelstamm abgelegt und in Freigabe-/Permit-to-Work-Prozesse eingebunden, besonders bei wechselnden Einsatzorten.

Prüfprotokolle / Nachweise durchgeführter Prüfungen (Arbeitsmittel)

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Nachweise/Prüfprotokolle durchgeführter Prüfungen – Arbeitsmittel

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation vorgeschriebener Prüfungen zur Bestätigung des sicheren Zustands und der Funktion von Arbeitsbühnen, Hubarbeitsbühnen und Personenaufnahmemitteln

Relevante Regelwerke / Normen

BetrSichV (02.2_830); TRBS 1201 (22.09_5103)

Wesentliche Inhalte

• Prüfart: Erstprüfung (vor Erstbenutzung), Wiederkehrende Prüfung, Außerordentliche Prüfung (nach Reparatur/Ereignis/Umsetzen/Änderung)

• Prüfumfang: Tragstruktur, Lastaufnahmemittel, Geländer/Tore, Steuerung/Bedienung, Notablass, Sicherheitseinrichtungen

• Feststellungen/Mängel inkl. Kritikalität (sofortige Stilllegung vs. Auflage)

• Maßnahmen, Fristen, Nachprüfungserfordernis

• Entscheidung zur weiteren Nutzung: Freigabe / Nutzung mit Einschränkungen / Sperrung (Lockout)

• Prüferdaten: Identität, Qualifikationsbezug, Datum, Unterschrift

Verantwortliche Stelle

Befähigte Person für Prüfungen (führt durch); Arbeitgeber/Unternehmer (stellt Durchführung sicher); Facility Manager (Plant Termine, führt Nachweise, steuert Mängelbeseitigung und Freigabe)

Praxisrelevanz

Zentrales Auditdokument nach BetrSichV/TRBS; fehlende oder ungültige Prüfungen führen typischerweise zu sofortigen Nutzungsverboten

Erläuterung

TRBS 1201 bildet den anerkannten Rahmen für Prüfungen von Arbeitsmitteln. In der FM-Praxis müssen Prüfungen nicht nur „stattfinden“, sondern nachvollziehbar sein: eindeutig dem Asset zugeordnet, mit vollständigem Prüfumfang, klarer Entscheidung und dokumentierter Mängelbeseitigung. Facility Management überführt Mängel konsequent in CMMS-Arbeitsaufträge und stellt sicher, dass Wiederinbetriebnahmen nur nach erforderlichen Nachprüfungen erfolgen. Auditoren prüfen häufig die Systematik: Sind Prüfintervalle eingehalten? Sind Mängel geschlossen? Ist die Freigabe zur Nutzung belastbar dokumentiert?

Prüfprotokolle – elektrische Betriebsmittel (Set A)

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Prüfprotokolle elektrische Betriebsmittel (Hubarbeitsbühnen/Arbeitsbühnen – elektrische Prüfungen)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der elektrischen Sicherheit von Hubarbeitsbühnen und zugehörigen elektrischen Komponenten (Steuerung, Antrieb, Ladegeräte) für den Einsatz innen/außen

Relevante Regelwerke / Normen

DGUV-V 3 (20.1_2945); DGUV-V 4 (21.1_2963); VDE 0701 (31.1_6542); VDE 0702 (31.1_5050); DGUV-I 203-070 (20.3_189 / 21.3_189); DGUV-I 203-071 (20.3_188 / 21.3_188)

Wesentliche Inhalte

• Identifikation (Asset-ID, elektrische Kenndaten, Lade-/Netzkomponenten)

• Prüfart (wiederkehrend / nach Reparatur / nach Änderung)

• Messwerte nach Prüfverfahren (Schutzleiter, Isolation, Ableitströme, Funktionsprüfung)

• Sicherheitsrelevante Funktionsprüfung (Not-Halt-Schaltung, Steuerkreise, Ladeeinrichtung, Kabel/Steckverbindungen)

• Ergebnis (bestanden/nicht bestanden), Nutzungsauflagen oder Sperrung

• Mängel, Maßnahmen, Fristen, Nachprüfung/Wiederinbetriebnahmebestätigung

• Prüferqualifikation und Prüfmittel-Rückverfolgbarkeit

Verantwortliche Stelle

Prüfer elektrische Betriebsmittel (führt durch); Arbeitgeber/Betreiber (stellt sicher); Facility Manager (Termine, Ablage, Mängelsteuerung, Freigabe)

Praxisrelevanz

Wesentlich bei BG-Prüfungen; besonders kritisch nach elektrischen Reparaturen und bei batterieelektrischen MEWPs (Ladegeräte)

Erläuterung

Elektrische Fehler in MEWPs sind unmittelbare Lebensgefahren, weil sie Steuerung, Not-Halt und Schutzfunktionen betreffen können. FM stellt sicher, dass elektrische Prüfungen von qualifizierten Personen durchgeführt werden und dass die Prüfprotokolle eindeutig zeigen, welches Prüfverfahren angewendet wurde und wie die Freigabeentscheidung zustande kam. Entscheidend ist die Wiederinbetriebnahme: Bei Nichtbestehen muss eine Sperrung erfolgen und erst nach dokumentierter Mängelbeseitigung und Nachprüfung darf die Anlage wieder genutzt werden.

Auswahl einer Hubarbeitsbühne (Formblatt)

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Auswahlformular Hubarbeitsbühne (MEWP Selection Form)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass die ausgewählte Hubarbeitsbühne für Aufgabe, Umfeld und Arbeitsplatzbedingungen geeignet ist (Vermeidung falscher Auswahl/Fehlanwendung)

Relevante Regelwerke / Normen

DGUV-I 208-019 (20.3_6532 / 21.3_6532)

Wesentliche Inhalte

• Tätigkeitsbeschreibung (Arbeitshöhe, Reichweite, Einsatzdauer, Häufigkeit)

• Lastanforderungen (Personen, Werkzeuge, Material, Korblastgrenze)

• Untergrund-/Standortbedingungen (Tragfähigkeit, Neigung, Hindernisse, Innen/Außen, Wind-/Wetterrestriktionen soweit relevant)

• Zugänge/Platzverhältnisse (Türen, Verkehrswege, Decken-/Überkopfhindernisse)

• Antriebs-/Energieart (elektrisch/diesel/hybrid) inkl. Innenraumanforderungen (Emissionen)

• Rettungs- und Notablasskonzept, Absturzschutz/Anschlagpunkte sofern vorgesehen

• Freigaben/Unterschriften und Verknüpfung mit Permit-to-Work (falls genutzt)

Verantwortliche Stelle

Arbeitgeber/Unternehmer (Freigabe); Facility Manager (Standort-/Zugangsprüfung, technische Unterstützung); Vorgesetzte/HSE (Review gemäß Betriebsorganisation)

Praxisrelevanz

Zentraler Präventionsnachweis; nach Unfällen häufig geprüft, ob die Auswahl fachgerecht und nachvollziehbar war

Erläuterung

Viele Unfälle entstehen nicht durch Defekte, sondern durch ungeeignete Auswahl (z. B. falsche Reichweite, instabiler Untergrund, Innenraumeinsatz mit Emissionen, unzureichende Rettungsoptionen). Das Auswahlformular ist daher ein praxisnahes FM-Planungsinstrument: Es zwingt zur strukturierten Bewertung der Einsatzbedingungen und dokumentiert die Sorgfaltspflicht. Facility Management ergänzt diese Bewertung typischerweise um Zugangsklärung, Verkehrswegeplanung, Stellflächenprüfung und Abstimmung mit anderen Gewerken.

Schriftliche Beauftragung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Schriftliche Beauftragung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung, dass nur unterwiesene und beauftragte Personen Hubarbeitsbühnen/Arbeitsbühnen bedienen dürfen

Relevante Regelwerke / Normen

DGUV-I 208-019 (20.3_6532 / 21.3_6532)

Wesentliche Inhalte

• Bedieneridentität und organisatorische Zuordnung

• Umfang der Beauftragung (Bühnenkategorien, Einsatzbedingungen, Einschränkungen)

• Gültigkeit und Auffrischungsanforderungen

• Bezug auf Schulung/Unterweisung und praktische Einweisung am Gerät

• Kriterien für Entzug/Sperrung (Ablauf, Regelverstöße, Ereignisse)

Verantwortliche Stelle

Arbeitgeber/Unternehmer (erteilt); Facility Manager (führt Register/Validität, ggf. Verknüpfung mit Zugang/Dispo); Vorgesetzte/HSE (Überwachung)

Praxisrelevanz

Häufiger Audit- und Baustellenkontrollpunkt; fehlende Beauftragung führt regelmäßig zu sofortiger Betriebsunterbrechung

Erläuterung

Die schriftliche Beauftragung ist ein durchsetzbares Steuerungsinstrument: Sie definiert, wer welche Geräte unter welchen Bedingungen bedienen darf. Im FM wird sie typischerweise in einem Beauftragungsregister geführt, das bei Schichtbetrieb, wechselnden Einsatzorten und Fremdfirmen besonders wichtig ist. Nach Ereignissen wird regelmäßig geprüft, ob der Bediener formal beauftragt war und ob die Beauftragung zum eingesetzten Gerätetyp passte.

Bedienerausweis – Hubarbeitsbühnen

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Bedienerausweis Hubarbeitsbühnen

Zweck & Geltungsbereich

Sofortiger Vor-Ort-Nachweis, dass der Bediener geschult und beauftragt ist (unterstützt tägliche Kontrolle durch Aufsicht/Sicherheitskoordination)

Relevante Regelwerke / Normen

DGUV-I 208-019 (20.3_6532 / 21.3_6532)

Wesentliche Inhalte

• Name/Identität (ggf. Foto) des Bedieners

• Gerätekategorien/Anwendungsbereiche

• Ausstellungsdatum, Gültigkeit, ausstellende Stelle

• Referenz-ID zur Verknüpfung mit Schulungs- und Beauftragungsregister

Verantwortliche Stelle

Arbeitgeber/Unternehmer (stellt aus); Facility Manager (Gültigkeitsüberwachung, Ersatz/Entzug, Registerpflege)

Praxisrelevanz

Praktisches Kontrollmittel auf Baustellen und in Industrieanlagen; ermöglicht schnelle Prüfung ohne Systemzugriff

Erläuterung

Der Bedienerausweis ersetzt nicht die schriftliche Beauftragung, ist aber in der Praxis ein wirksames Kontrollinstrument. Seine Wirksamkeit hängt davon ab, dass er an ein zentrales Register gekoppelt ist und Ablauffristen aktiv überwacht werden. Facility Management unterstützt dies durch Fristenmanagement und klare Prozesse für Entzug/Ersatz bei Rollenwechseln oder Regelverstößen.

Betriebs-/Benutzerhandbuch – Absenkeinrichtungen, Kletterbühnen, fahrbare Arbeitsbühnen

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Betriebs-/Benutzerhandbuch

Zweck & Geltungsbereich

Herstellerdefinierte Vorgaben für sicheren Aufbau, Betrieb, Wartung und Einsatzgrenzen der genannten Systeme in Gebäuden aller Art

Relevante Regelwerke / Normen

DIN 18451 (VOB/C ATV) (28.1_5439)

Wesentliche Inhalte

• Bestimmungsgemäße Verwendung und Systemgrenzen (Last, Geometrie, Montagebedingungen)

• Aufbau-/Montageanweisung und Abnahmebedingungen

• Bedien- und Notfallanweisungen (inkl. verbotenes Verhalten)

• Wartungs- und Prüfanforderungen inkl. Intervallen• Qualifikationsanforderungen für Betreiber/Monteure/Wartung

• Sicherheits- und Warnhinweise/Restrisiken

Verantwortliche Stelle

Hersteller (erstellt/aktualisiert); Arbeitgeber/Betreiber (stellt Verfügbarkeit sicher); Facility Manager (Dokumentenlenkung, Zugriff am Einsatzort)

Praxisrelevanz

Technische Basis für Unterweisung, Gefährdungsbeurteilung und Instandhaltungsplanung; in Audits wird die Aktualität und Verfügbarkeit geprüft

Erläuterung

Herstellerhandbücher sind der Ausgangspunkt für jede standortspezifische Betriebsanweisung und jeden Wartungsplan. FM stellt sicher, dass die Handbücher zur tatsächlichen Konfiguration passen (Zubehör, Sonderausstattung, Änderungen) und dass die Vorgaben in operative Prozesse überführt werden (z. B. Montagefreigaben, Notablassverfahren, Wartungsintervalle). Der Bezug zu DIN 18451 (VOB/C ATV) unterstützt insbesondere bei vertraglich geregelten Leistungen die klare Definition von Dokumentations- und Abnahmeanforderungen.

Bestellung befähigter Personen für Prüfungen (Arbeitsmittel)

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Bestellung befähigter Personen für Prüfungen (Arbeitsmittel)

Zweck & Geltungsbereich

Schriftliche Benennung von Personen, die Prüfungen an Arbeitsbühnen/Personenaufnahmemitteln durchführen dürfen; stellt die rechtliche und fachliche Wirksamkeit der Prüfnachweise sicher

Relevante Regelwerke / Normen

VDI 4068-1 (32.1_6266)

Wesentliche Inhalte

• Identität, Rolle und organisatorische Einbindung der befähigten Person

• Umfang der Bestellung (Gerätekategorien, Prüfarten, Standorte)

• Qualifikations- und Erfahrungsnachweise (Schulung, Praxis, Aktualisierung)

• Unabhängigkeit/Befugnisse (Stop-Use-Recht, Interessenkonflikte)

• Gültigkeit, Review, Widerrufs- und Änderungsprozess

Verantwortliche Stelle

Arbeitgeber/Unternehmer (bestellt); Facility Manager (prüft Nachweise, führt Register, aktualisiert); HSE (Aufsicht/Review)

Praxisrelevanz

Auditoren spiegeln Prüfprotokolle häufig gegen Bestelllisten; fehlende oder veraltete Bestellungen können Prüfnachweise entwerten

Erläuterung

Die Bestellung befähigter Personen ist das Fundament für die Glaubwürdigkeit des Prüfsystems. FM führt hierzu ein aktuelles Register, verknüpft es mit Prüfplanung/CMMS und stellt sicher, dass bei Personalwechseln sofort aktualisiert wird. In Audits ist dies ein typischer Schwerpunkt: Nur wenn Prüferbestellung und Prüfumfang zusammenpassen, sind Prüfberichte belastbar.

Beschreibung von Aufbau und Funktion – Hubarbeitsbühnen

Element

Beschreibung

Dokumenttitel / Dokumentart

Beschreibung von Aufbau und Funktion – Hubarbeitsbühnen

Zweck & Geltungsbereich

Technische Beschreibung von Konstruktion, Baugruppen, Funktionsweise und Sicherheitseinrichtungen als Grundlage für sicheren Betrieb, Gefährdungsbeurteilung und Instandhaltungsplanung

Relevante Vorschriften / Normen

DGUV-G 308-002

Zentrale Inhalte

• Bauart und Typ der Hubarbeitsbühne

• Tragstruktur und Hubmechanismus

• Antriebssysteme (hydraulisch, elektrisch, hybrid)

• Sicherheitseinrichtungen (Notablass, Endschalter, Lastüberwachung)

• Bestimmungsgemäße Verwendung und technische Grenzen

Verantwortliche Stelle

Hersteller (Erstellung), Facility Manager (Vorhaltung und Anwendung)

Praxisrelevanz

Referenzdokument für Prüfungen, Gefährdungsbeurteilungen und Störungsanalysen

Erläuterung:

Dieses Dokument bildet die technische Basis aller weiteren sicherheits- und betriebsrelevanten Unterlagen. Im Facility Management dient es zur Überprüfung der bestimmungsgemäßen Verwendung sowie zur Planung gesetzeskonformer Prüf- und Wartungsmaßnahmen gemäß DGUV-Vorgaben.

Bestellung von Koordinatoren für die sichere Verwendung von Arbeitsbühnen

Element

Beschreibung

Dokumenttitel / Dokumentart

Bestellung von Koordinatoren

Zweck & Geltungsbereich

Festlegung von Zuständigkeiten und Koordinationspflichten für den sicheren Betrieb, insbesondere bei mehreren Arbeitgebern oder parallelen Gefährdungen

Relevante Vorschriften / Normen

BetrSichV, DGUV-I 215-830, GefStoffV

Zentrale Inhalte

• Benennung der Koordinatoren

• Aufgaben, Befugnisse und Verantwortung

• Koordination von Arbeitsschutzmaßnahmen

• Schnittstellenmanagement mit Fremdfirmen

• Dokumentierte Bestellung

Verantwortliche Stelle

Arbeitgeber / Unternehmer

Praxisrelevanz

Erforderlich bei komplexen Einsatzorten und Mehrarbeitgeber-Situationen

Erläuterung:

Die formale Koordinatorenbestellung stellt im deutschen Facility Management eine klare Verantwortungszuweisung sicher, verhindert organisatorische Sicherheitslücken und erfüllt die Unternehmerpflichten nach BetrSichV.

Betriebs- und Instandhaltungsanleitung – Hubarbeitsbühnen

Element

Beschreibung

Dokumenttitel / Dokumentart

Betriebs- und Instandhaltungsanleitung – Hubarbeitsbühnen

Zweck & Geltungsbereich

Vorgabe des ordnungsgemäßen Betriebs, der Wartung und der Prüfungen entsprechend Herstellervorgaben

Relevante Vorschriften / Normen

DGUV-G 308-002

Zentrale Inhalte

• Betriebsabläufe

• Wartungsintervalle

• Prüfvorgaben

• Sicherheitsmaßnahmen

• Störungs- und Notfallverfahren

Verantwortliche Stelle

Hersteller (Erstellung), Facility Manager (Umsetzung)

Praxisrelevanz

Grundlage für Wartungsverträge und Prüfplanung

Erläuterung:

Facility Manager nutzen dieses Dokument zur rechtssicheren Umsetzung der Herstellervorgaben und zur Sicherstellung eines langlebigen und sicheren Anlagenbetriebs.

Betriebsanleitung – Arbeitsmittel (Hersteller)

Element

Beschreibung

Dokumenttitel / Dokumentart

Betriebsanleitung – Arbeitsmittel

Zweck & Geltungsbereich

Allgemeine Herstellerangaben zur sicheren Verwendung des Arbeitsmittels

Relevante Vorschriften / Normen

BetrSichV

Zentrale Inhalte

• Bestimmungsgemäße Verwendung

• Unzulässige Anwendungen

• Betriebsgrenzen

• Grundlegende Sicherheitshinweise

Verantwortliche Stelle

Hersteller

Praxisrelevanz

Muss am Einsatzort verfügbar sein

Erläuterung:

Die Herstellerbetriebsanleitung ist eine zwingende Voraussetzung für die erstmalige Inbetriebnahme und den sicheren Betrieb gemäß BetrSichV.

Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen – Elektrische Betriebsmittel (Hersteller)

Element

Beschreibung

Dokumenttitel / Dokumentart

Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen – Elektrische Betriebsmittel

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung des elektrischen Schutzes und der Produktsicherheit

Relevante Vorschriften / Normen