Fokus auf Stakeholder bei ISO 45001
Die ISO 45001 definiert „interessierte Parteien“ als eine zentrale Einflussgröße für ein effektives Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA-MS). Interessierte Parteien, auch Stakeholder genannt, sind Personen, Gruppen oder Organisationen, die Entscheidungen und Aktivitäten des Unternehmens beeinflussen, selbst davon betroffen sind oder sich davon beeinflusst fühlen. Ihre Interessen, Erwartungen und Anforderungen können sowohl Chancen als auch Risiken für die strategischen und operativen Ziele eines Unternehmens darstellen. Das Management interessierter Parteien ist ein zentraler Bestandteil der ISO 45001. Es hilft Unternehmen, die Erwartungen und Bedürfnisse interner und externer Akteure zu verstehen und effektiv darauf zu reagieren. Durch die systematische Identifikation und Einbindung von Stakeholdern können Unternehmen nicht nur die Wirksamkeit ihres SGA-Managementsystems verbessern, sondern auch ihre strategischen Ziele besser erreichen. Ein ausgewogenes Stakeholdermanagement ist somit essenziell für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens.
Definition und Bedeutung interessierter Parteien
internen und externen Akteure
Unternehmensziele fördern, indem sie Unterstützung bieten, z. B. durch Kooperationen oder positives Feedback.
Unternehmensziele behindern, wenn ihre Erwartungen nicht erfüllt werden oder ihre Interessen im Konflikt mit den Zielen der Organisation stehen.
Unternehmensziele fördern, indem sie Unterstützung bieten, z. B. durch Kooperationen oder positives Feedback.
Unternehmensziele behindern, wenn ihre Erwartungen nicht erfüllt werden oder ihre Interessen im Konflikt mit den Zielen der Organisation stehen.
Typische interessierte Parteien
Externe Stakeholder:
Kunden und Lieferanten
Behörden und Gesetzgeber
Investoren
Lokale Gemeinschaften
Verbände und NGOs
Bestimmung der Stakeholder
Priorisierung
Wesentliche Stakeholder: Sie haben direkten Einfluss auf das Unternehmen oder sind stark von dessen Aktivitäten betroffen.
Weniger relevante Stakeholder: Ihr Einfluss ist geringfügig oder ihre Bedürfnisse sind weniger kritisch für das Unternehmen.
Erwartungen und Bedürfnisse der interessierten Parteien
Nachdem die Stakeholder identifiziert wurden, ist es wichtig, ihre spezifischen Erwartungen und Bedürfnisse zu ermitteln und deren Relevanz zu bewerten.
Erwartungsermittlung
Was erwarten Mitarbeiter von der Arbeitssicherheit und vom Gesundheitsschutz?
Welche gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen müssen eingehalten werden?
Welche sozialen oder ökologischen Anliegen haben externe Stakeholder?
Prüfung auf Relevanz
Rechtsvorschriften: Z. B. Arbeitsschutzgesetze, Zertifizierungsanforderungen.
Verträgen und Spezifikationen: Verbindliche Anforderungen aus Geschäftsbeziehungen.
Strategischer Bedeutung: Erwartungen, die Einfluss auf den Erfolg des Unternehmens haben.
Die Norm bietet Flexibilität im Umgang mit Stakeholderanforderungen
Regelmäßige Überprüfung: Erwartungen und Bedürfnisse der Stakeholder können sich ändern. Daher sollten sie kontinuierlich überwacht und im Rahmen der SGA-Bewertungen geprüft werden.
Balance zwischen Interessen: Unternehmen müssen versuchen, die Interessen der Stakeholder mit den eigenen Zielen und Ressourcen in Einklang zu bringen.
Die Erwartungen und Bedürfnisse der Stakeholder
Kommunikation: Transparente und regelmäßige Kommunikation mit Stakeholdern, um deren Vertrauen zu gewinnen.
Maßnahmenplanung: Entwicklung von Maßnahmen, um auf die Anforderungen der Stakeholder einzugehen.
Überwachung und Bewertung: Kontinuierliche Überprüfung der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen und der Stakeholderbeziehungen.
Parteien bietet zahlreiche Vorteile
Erhöhte Akzeptanz: Einbeziehung der Stakeholder erhöht die Unterstützung für das SGA-MS.
Risikominimierung: Potenzielle Konflikte können frühzeitig erkannt und entschärft werden.
Verbesserte Compliance: Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen wird erleichtert.
Reputationsgewinn: Positive Beziehungen zu Stakeholdern stärken die Wahrnehmung der Organisation in der Öffentlichkeit.