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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Gefährdungsanzeige: Für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Facility Management: Arbeitsschutz » Compliance » Gefährdungsanzeige

Gefährdungsanzeige im Facility Management

Die Gefährdungsanzeige ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes und im Kontext des Facility Managements besonders relevant. Sie ermöglicht es Beschäftigten, Risiken und Gefahren, die den reibungslosen Betrieb von Liegenschaften oder Arbeitsstätten gefährden, frühzeitig zu melden. Ziel ist es, Sicherheits- und Gesundheitsrisiken systematisch zu identifizieren, proaktiv zu beheben und gleichzeitig die Effizienz im Facility Management zu steigern. Eine Gefährdungsanzeige im Facility Management geht über die reine Einhaltung gesetzlicher Vorschriften hinaus. Sie ist ein strategisches Instrument, das sowohl die Sicherheit als auch die Effizienz der betrieblichen Abläufe verbessert. Facility Manager*innen und Unternehmen profitieren langfristig von einer aktiven Sicherheitskultur, die Gefährdungsanzeigen nicht nur als Verpflichtung, sondern als Chance zur Optimierung versteht.

Rechtlicher Rahmen im Facility Management

Gefährdungsanzeige

In Deutschland ist die Gefährdungsanzeige durch das Arbeitsschutzgesetz (§ 16 ArbSchG) und die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften geregelt. Besonders im Facility Management, wo komplexe Prozesse, technische Anlagen und diverse Arbeitsumgebungen betreut werden, ist die Einhaltung dieser Vorschriften unerlässlich.

Facility-Manager*innen sind in der besonderen Rolle, als Schnittstelle zwischen Auftraggebern, Mitarbeitenden und externen Dienstleistern zu agieren. Ihre Verantwortung umfasst nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Standards, sondern auch die Förderung eines Bewusstseins für Arbeitssicherheit im gesamten Gebäudebetrieb.

Gefährdungen können sich in Facility-Management-Bereichen auf verschiedene Arten manifestieren:

  • Technische Anlagen und Gebäudeautomation: Defekte in Lüftungs-, Heizungs- oder Brandschutzanlagen.

  • Unzureichende Wartung von Aufzügen oder Rolltreppen.

Arbeitsumgebung und Gebäudesicherheit:

  • Unzureichende Beleuchtung in Parkhäusern oder Produktionsbereichen.

  • Stolperfallen, beschädigte Bodenbeläge oder ungesicherte Baustellenbereiche.

Hygiene und Reinigung:

  • Unsachgemäße Handhabung von Reinigungsmitteln.

  • Mangelhafte Umsetzung von Hygienevorgaben in sensiblen Bereichen wie Kantinen oder sanitären Einrichtungen.

Externe Dienstleister:

  • Nicht geschulte oder nicht autorisierte Fremdfirmen auf dem Gelände.

  • Verstöße gegen die Vorgaben des Fremdfirmenmanagements.

Organisatorische Mängel:

  • Fehlende Unterweisungen oder Sicherheitskonzepte.

  • Überlastung von Mitarbeitenden durch mangelhafte Personaleinsatzplanung.

Gefährdungsanzeige

  • Detaillierte Beschreibung: Was wurde beobachtet? Gibt es potenzielle Folgen für Personen oder den Betrieb?

  • Technische und organisatorische Details: Sind bestimmte Anlagen betroffen? Gibt es dokumentierte Vorgänge oder Prüfberichte?

  • Zeit und Ort: Wann und wo wurde die Gefährdung festgestellt?

  • Betroffene Bereiche: Welcher Gebäudeteil, welche Mitarbeitergruppe oder welcher Prozess ist gefährdet?

  • Handlungsvorschläge: Gibt es Maßnahmen, die unmittelbar Abhilfe schaffen könnten, wie z. B. Reparaturen oder die Einschaltung von Spezialisten?

Prozess der Bearbeitung einer Gefährdungsanzeige

  • Eingang und Prüfung: Die Anzeige wird durch den Arbeitgeber oder die zuständige Facility-Management-Abteilung aufgenommen und geprüft.

  • Risikobewertung: Eine Analyse der potenziellen Auswirkungen auf Personen, Prozesse und Gebäude wird durchgeführt.

  • Maßnahmenergreifung: Sofortige Maßnahmen, wie die Absperrung gefährdeter Bereiche oder die Beauftragung von Reparaturdiensten, werden umgesetzt.

  • Dokumentation: Der gesamte Prozess, inklusive der getroffenen Maßnahmen, wird schriftlich dokumentiert und archiviert.

  • Rückmeldung: Der Anzeigende erhält eine transparente Rückmeldung über die Ergebnisse und Maßnahmen.

Bedeutung der Gefährdungsanzeige im Facility Management

  • Die Sicherheit aller Nutzer von Gebäuden und Anlagen zu gewährleisten.

  • Den Rechtsschutz des Unternehmens und der Verantwortlichen sicherzustellen.

  • Betriebsstörungen und kostenintensive Schadensfälle zu vermeiden.

  • Das Vertrauen der Mitarbeitenden in die Sicherheitskultur des Unternehmens zu stärken.

Best Practices im Facility Management

  • Proaktive Kommunikation: Mitarbeitende und Dienstleister sollten regelmäßig auf die Möglichkeit und Wichtigkeit von Gefährdungsanzeigen hingewiesen werden.

  • Schulung und Sensibilisierung: Workshops und Schulungen können helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu melden.

  • Digitale Tools: Moderne CAFM-Systeme (Computer Aided Facility Management) können genutzt werden, um Gefährdungsanzeigen zu digitalisieren und schneller zu bearbeiten.