Zum Inhalt springen

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Gefahrstoffverzeichnis im Kontext Arbeitsschutz

Facility Management: Arbeitsschutz » AMS » Nachweis der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften » Gefahrstoffverzeichnis

Gefahrstoffverzeichnis

Ein Gefahrstoffverzeichnis ist ein zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes und dient der systematischen Erfassung und Verwaltung aller Gefahrstoffe, die in einem Unternehmen verwendet werden. Es unterstützt die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, fördert den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen und minimiert gesundheitliche und ökologische Risiken. Es schafft Transparenz, fördert die Sicherheit am Arbeitsplatz und erfüllt gesetzliche Vorgaben. Durch eine systematische Erfassung, regelmäßige Aktualisierung und Integration in den Arbeitsalltag können Gefährdungen minimiert und eine sichere Arbeitsumgebung gewährleistet werden. Digitale Tools erleichtern die Verwaltung und machen das Gefahrstoffverzeichnis zu einem zentralen Bestandteil eines modernen Arbeitsschutzmanagements.

Bedeutung eines Gefahrstoffverzeichnisses

Rechtssicherheit:

  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und anderer relevanter Vorschriften.

  • Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden über den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen.

Gefährdungsminimierung:

  • Identifikation potenzieller Gefährdungen durch Gefahrstoffe.

  • Erarbeitung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen.

Transparenz:

  • Übersicht über alle im Betrieb eingesetzten Gefahrstoffe, ihre Eigenschaften und Sicherheitsmaßnahmen.

Ressourcenmanagement:

  • Vermeidung der doppelten Lagerung von Gefahrstoffen.

  • Unterstützung bei der Optimierung der Lagerung und Beschaffung.

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

  • § 6 GefStoffV: Arbeitgeber sind verpflichtet, ein Gefahrstoffverzeichnis zu führen, wenn Gefahrstoffe verwendet werden.

  • Bezeichnung der Gefahrstoffe.

  • Einstufung nach Gefährlichkeitsmerkmalen.

  • Angaben zu Mengen und Einsatzbereichen.

  • Verweise auf Sicherheitsdatenblätter.

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

  • TRGS 400: Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung beim Umgang mit Gefahrstoffen.

  • TRGS 510: Vorgaben zur Lagerung von Gefahrstoffen.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Verpflichtung zur Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen durch Gefahrstoffe (§ 5 ArbSchG).

DGUV Vorschriften

  • DGUV Regel 113-001 regelt den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz.

Allgemeine Angaben:

  • Bezeichnung des Gefahrstoffs (z. B. Handelsname, chemische Bezeichnung).

  • CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) zur eindeutigen Identifikation.

  • Lieferant oder Hersteller.

Einstufung und Kennzeichnung:

  • Gefährlichkeitsmerkmale gemäß CLP-Verordnung (z. B. gesundheitsgefährdend, entzündlich, umweltgefährlich).

  • Gefahrenpiktogramme und H-Sätze (Gefahrenhinweise).

  • P-Sätze (Sicherheitshinweise).

Verwendung und Einsatzbereich:

  • Beschreibung, wo und wofür der Gefahrstoff im Betrieb verwendet wird.

  • Angabe der Mengen (z. B. Jahresverbrauch, Lagerbestand).

Sicherheitsmaßnahmen:

  • Notwendige Persönliche Schutzausrüstung (PSA), wie Handschuhe, Schutzbrille oder Atemschutz.

  • Hinweise auf technische Schutzmaßnahmen (z. B. Absauganlagen, abgeschlossene Lagerung).

Verweise auf Sicherheitsdatenblätter (SDB):

  • Sicherheitsdatenblätter müssen für jeden Gefahrstoff vorliegen und allen Beschäftigten zugänglich sein.

Lagerung und Entsorgung:

  • Angaben zur ordnungsgemäßen Lagerung (z. B. Gefahrstofflager, getrennte Aufbewahrung).

  • Hinweise zur umweltgerechten Entsorgung.

Schritt 1: Erfassung aller Gefahrstoffe

  • Bestandsaufnahme aller verwendeten und gelagerten Gefahrstoffe im Betrieb.

  • Prüfung, ob alle notwendigen Sicherheitsdatenblätter vorliegen.

Schritt 2: Kategorisierung

  • Gruppierung der Gefahrstoffe nach Gefährlichkeitsmerkmalen, Einsatzbereichen oder Lagerbedingungen.

Schritt 3: Dokumentation

  • Erstellung eines digitalen oder schriftlichen Verzeichnisses, das alle erforderlichen Informationen enthält.

  • Verknüpfung mit bestehenden Arbeitsschutzmaßnahmen, wie der Gefährdungsbeurteilung.

Schritt 4: Integration in den betrieblichen Alltag

  • Schulung der Mitarbeitenden über den Zugang und die Nutzung des Gefahrstoffverzeichnisses.

  • Regelmäßige Aktualisierung und Prüfung des Verzeichnisses.

Unterstützung der Gefährdungsbeurteilung

  • Grundlage für die Beurteilung von Gefährdungen im Zusammenhang mit Gefahrstoffen.

  • Erleichtert die Identifikation von Risiken und die Entwicklung geeigneter Schutzmaßnahmen.

Planung von Schutzmaßnahmen

  • Absaugung gefährlicher Dämpfe.

  • Bereitstellung geeigneter PSA.

  • Einrichtung von Sicherheitszonen.

Unterweisung der Beschäftigten

  • Das Gefahrstoffverzeichnis dient als Grundlage für Schulungen und Unterweisungen.

  • Mitarbeitende werden über die Gefahren und den sicheren Umgang informiert.

Dokumentation und Nachweisführung

  • Erleichtert die Nachweisführung gegenüber Aufsichtsbehörden.

  • Unterstützt bei Audits und internen Prüfungen.

Die Nutzung digitaler Tools zur Verwaltung des Gefahrstoffverzeichnisses bietet zahlreiche Vorteile:

  • Zugänglichkeit: Mitarbeitende können jederzeit auf die Informationen zugreifen.

  • Automatisierung: Regelmäßige Updates und Erinnerungen an Prüf- und Schulungstermine.

  • Effizienz: Reduktion des Verwaltungsaufwands und einfache Verknüpfung mit Sicherheitsdatenblättern.

Herausforderung: Vollständige Erfassung

  • Lösung: Regelmäßige Bestandskontrollen und enge Zusammenarbeit mit Lieferanten.

Herausforderung: Aktualität

  • Lösung: Einführung eines festen Prozesses zur regelmäßigen Überprüfung und Aktualisierung des Verzeichnisses.

Herausforderung: Schulung der Mitarbeitenden

  • Lösung: Regelmäßige Schulungen und einfache Zugänglichkeit des Verzeichnisses.

Vorteile eines Gefahrstoffverzeichnisses

  • Erhöhung der Sicherheit: Reduktion von Gesundheitsrisiken und Unfällen im Umgang mit Gefahrstoffen.

  • Rechtssicherheit: Nachweis der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

  • Effizienz: Optimierung der Lagerung und Verwaltung von Gefahrstoffen.

  • Bewusstseinsförderung: Sensibilisierung der Mitarbeitenden für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen.