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Gefährdungen durch Montage auf Gerüsten

Facility Management: Arbeitsschutz » Gefährdungen » Typische Gefährdungen » Montage auf Gerüsten

Gefährdungsbeurteilung für Gerüstmontage

Gefährdungsbeurteilung für Gerüstmontage

Die Montage auf Gerüsten birgt vielfältige Gefährdungen, insbesondere durch Abstürze, Umstürze, mechanische Risiken, Lasten und die Arbeitsumgebung. Trotz der umfangreichen Sicherheitsvorschriften gehören Unfälle bei Gerüstarbeiten zu den häufigsten im Baugewerbe. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Normen ist daher essenziell, um Gefahren zu minimieren. Die Kombination aus technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ist entscheidend, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Eine sorgfältige Planung, regelmäßige Schulungen und die Bereitstellung hochwertiger Arbeitsmittel tragen dazu bei, Unfälle zu vermeiden und einen sicheren Arbeitsprozess zu gewährleisten. Arbeitgeber und Beschäftigte tragen gleichermaßen die Verantwortung, eine sichere Arbeitsumgebung zu schaffen.

Gefährdungen durch Absturz

Absturz von Personen

  • Gefährdung: Arbeiten auf Gerüsten in der Höhe bergen ein hohes Absturzrisiko, insbesondere bei unzureichendem Seitenschutz oder fehlender persönlicher Schutzausrüstung.

Ursachen:

  • Fehlende oder unvollständige Absturzsicherungen (z. B. Geländer, Bordbretter).

  • Arbeiten an nicht fertiggestellten oder instabilen Gerüstteilen.

  • Unachtsames Verhalten oder unsachgemäße Bewegungen auf dem Gerüst.

Rechtliche Grundlagen:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Anforderungen an die Bereitstellung und Nutzung von Gerüsten.

  • DGUV Regel 112-198: Anforderungen an PSA gegen Absturz.

  • DIN EN 12811-1: Anforderungen an Gerüstsysteme.

Maßnahmen:

  • Verwendung von Seitenschutz, Bordbrettern und Zwischenholmen.

  • Tragen von PSA wie Auffanggurten und Verbindungsmitteln.

  • Montage nur durch geschulte und befähigte Personen.

Absturz beim Auf- und Abstieg

  • Gefährdung: Unsichere oder improvisierte Aufstiege erhöhen die Gefahr, während des Auf- oder Abstiegs zu stürzen.

  • Maßnahmen: Verwendung von integrierten Leitern oder Treppenaufstiegen im Gerüstsystem.

  • Kein Klettern an Gerüstaußenseiten oder Haltekonstruktionen.

Umstürzen des Gerüsts

  • Gefährdung: Unsachgemäße Montage, unzureichende Verankerung oder starker Wind können das Gerüst instabil machen und zum Umsturz führen.

  • Ursachen: Aufbau auf unebenem oder nachgiebigem Untergrund.

  • Fehlende oder falsche Verankerung an der Fassade.

  • Überlastung des Gerüsts durch Baumaterialien oder Arbeitskräfte.

Maßnahmen:

  • Aufbau des Gerüsts gemäß Montageanleitung und Herstellerangaben.

  • Verwendung von Ausgleichsvorrichtungen für unebene Untergründe.

  • Sicherstellung einer ausreichenden Verankerung und Abspannung.

Instabilität durch Überlastung

  • Gefährdung: Überschreiten der maximal zulässigen Tragfähigkeit kann zur Instabilität und zum Einsturz von Gerüstteilen führen.

  • Maßnahmen: Einhaltung der Lastgrenzen gemäß Gerüstklasse (DIN EN 12811-1).

  • Keine Lagerung schwerer Materialien auf Arbeitsplattformen.

Herabfallende Werkzeuge und Materialien

  • Gefährdung: Werkzeuge, Baumaterialien oder lose Teile können vom Gerüst herabfallen und Personen am Boden verletzen.

Rechtliche Grundlagen:

  • DGUV Regel 112-139: Anforderungen an das Sichern von Werkzeugen und Materialien in der Höhe.

Maßnahmen:

  • Verwendung von Werkzeughalterungen, Auffangnetzen und Bordbrettern.

  • Absperrung des Gefahrenbereichs unterhalb des Gerüsts.

Quetschungen und Stürze durch bewegliche Teile

  • Gefährdung: Bei der Montage von Gerüstteilen besteht ein Risiko durch Quetschungen oder das Abrutschen von Bauteilen.

  • Maßnahmen: Verwendung von Schutzhandschuhen gemäß DIN EN 388.

  • Sorgfältige Handhabung von schweren Gerüstteilen.

Wetterbedingungen

  • Gefährdung: Starke Winde, Regen oder Glatteis erhöhen die Unfallgefahr bei der Gerüstmontage.

  • Maßnahmen: Unterbrechung der Arbeiten bei schlechten Wetterbedingungen.

  • Verwendung rutschfester Arbeitskleidung und Schuhe.

  • Sicherstellung einer wetterfesten Gerüstkonstruktion (z. B. Planen gegen Winddruck).

Elektrische Gefährdungen

  • Gefährdung: Arbeiten in der Nähe von Hochspannungsleitungen oder elektrischen Anlagen bergen das Risiko von Stromschlägen.

  • Maßnahmen: Einhaltung der Sicherheitsabstände zu elektrischen Leitungen gemäß DGUV Vorschrift 3.

  • Verwendung nicht leitender Gerüstmaterialien (z. B. Aluminium mit Kunststoffbeschichtung).

Heben und Tragen schwerer Gerüstteile

  • Gefährdung: Unsachgemäßes Heben und Tragen von Gerüstbauteilen kann Rückenschmerzen, Muskelverspannungen und langfristige gesundheitliche Schäden verursachen.

Maßnahmen:

  • Einsatz von mechanischen Hebevorrichtungen wie Flaschenzügen.

  • Schulung der Beschäftigten in ergonomischen Hebe- und Tragetechniken.

Zwangshaltungen

  • Gefährdung: Arbeiten in beengten oder schwer zugänglichen Bereichen des Gerüsts können zu körperlichen Belastungen führen.

  • Maßnahmen: Planung ergonomischer Arbeitspositionen.

  • Regelmäßige Pausen zur Entlastung der Muskulatur.

Fehlende Unterweisung

  • Gefährdung: Unzureichende Schulung der Beschäftigten über die korrekte Montage und Nutzung des Gerüsts kann zu Unfällen führen.

Rechtliche Grundlagen:

  • Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG): Verpflichtung zur Unterweisung der Beschäftigten.

Maßnahmen:

  • Regelmäßige Schulungen zur Gerüstmontage und Arbeitssicherheit.

  • Erstellung von Betriebsanweisungen gemäß DGUV Vorschrift 1.

Fehlende Gefährdungsbeurteilung

  • Gefährdung: Ohne systematische Gefährdungsbeurteilung werden potenzielle Risiken nicht erkannt und adressiert.

Rechtliche Grundlagen:

  • Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG): Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung.

Maßnahmen:

  • Durchführung einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung vor Beginn der Arbeiten.

  • Dokumentation und regelmäßige Überprüfung der Schutzmaßnahmen.

Technische Maßnahmen

  • Verwendung geprüfter Gerüstsysteme gemäß DIN EN 12811-1.

  • Sicherstellung, dass alle Gerüstteile frei von Defekten wie Rissen oder Verformungen sind.

  • Installation von Sicherheitszubehör wie Geländern, Bordbrettern und Verankerungen.

Organisatorische Maßnahmen

  • Erstellung eines Gerüstaufbauplans durch eine befähigte Person.

  • Regelmäßige Überprüfung des Gerüsts während der Montage und Nutzung.

Schulungen und Unterweisungen

  • Schulung der Beschäftigten durch qualifizierte Gerüstbauer.

  • Sensibilisierung für spezifische Gefahren bei Arbeiten in der Höhe.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

  • Verwendung von Auffanggurten, Verbindungsmitteln und Schutzhelmen gemäß DGUV Regel 112-198.

  • Tragen von rutschfestem Schuhwerk und wetterfester Arbeitskleidung.