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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Betriebsanweisung für den Umgang mit Leitern

Facility Management: Arbeitsschutz » Gefährdungen » Betriebsanweisungen » Leitern

Gültigkeitsbereich

Gültigkeitsbereich

Diese Betriebsanweisung gilt für alle Tätigkeiten mit tragbaren Leitern, einschließlich Anlegeleitern, Stehleitern und Mehrzweckleitern. Sie richtet sich an alle Beschäftigten und Fremdfirmen, die Leitern für ihre Arbeit verwenden, und dient dem Schutz vor Unfällen und Verletzungen.

Gefahren

  • Sturz von der Leiter durch unsachgemäße Nutzung.

  • Abrutschen der Leiter auf glattem oder unebenem Untergrund.

Umsturzgefahr

  • Kippen der Leiter durch ungleichmäßige Belastung oder falsche Aufstellung.

Mechanische Gefährdungen

  • Quetschungen oder Einklemmen von Händen und Fingern bei der Handhabung.

  • Verletzungen durch herabfallende Werkzeuge oder Materialien.

Elektrische Gefährdungen

  • Stromschlag bei der Verwendung von Leitern in der Nähe elektrischer Leitungen.

Ergonomische Belastungen

  • Muskel- und Gelenkbelastungen durch längeres Arbeiten auf der Leiter.

Allgemeine Regeln

  • Leitern nur für geeignete Tätigkeiten und in technisch einwandfreiem Zustand verwenden.

  • Nur Leitern nutzen, die den Anforderungen der DIN EN 131 entsprechen.

  • Risse, Verformungen oder lose Verbindungen.

  • Unvollständige oder defekte Sprossen, Füße oder Scharniere.

Aufstellung

  • Leiter auf festem, ebenem und rutschfestem Untergrund aufstellen.

  • Anlegeleitern in einem Winkel von etwa 70° zur Standfläche aufstellen.

  • Sicherstellen, dass Anlegeleitern oben gegen ein festes Element abgestützt sind.

  • Stehleitern nur vollständig geöffnet und mit gesicherten Spreizsicherungen verwenden.

Nutzung

  • Nur eine Person darf gleichzeitig auf der Leiter arbeiten.

  • Werkzeuge und Materialien in einem Gürtel oder einer Tasche transportieren, um beide Hände frei zu haben.

  • Leiter nur bis zur vorletzten Sprosse besteigen.

  • Keine Seitwärtsbewegungen oder Hinauslehnen von der Leiter.

  • Nicht auf Leitern arbeiten, wenn starke Winde herrschen oder die Witterungsbedingungen unsicher sind.

Arbeitsumgebung

  • Arbeitsbereich um die Leiter herum absichern und freihalten.

  • Bei Arbeiten in der Nähe von elektrischen Anlagen nur isolierte Leitern aus Kunststoff oder Holz verwenden.

Bei Absturz

  • Sofort Erste Hilfe leisten und den Rettungsdienst verständigen.

  • Den Arbeitsbereich sichern, um weitere Unfälle zu vermeiden.

Bei Umsturz der Leiter

  • Arbeiten einstellen und die Ursache des Umsturzes klären.

  • Leiter auf Schäden prüfen und defekte Leitern außer Betrieb nehmen.

Bei Stromschlag

  • Die betroffene Person aus dem Gefahrenbereich bringen, ohne sich selbst zu gefährden.

  • Notruf absetzen und Erste Hilfe leisten.

Erste Hilfe

  • Erste-Hilfe-Material in unmittelbarer Nähe des Arbeitsbereichs bereitstellen.

  • Unfallstellen sichern und bei Bedarf den Arbeitsbereich räumen.

Notrufnummern:

  • Betriebliche Notfallnummer: ___________

  • Rettungsdienst: 112

Reinigung

  • Leitern regelmäßig von Schmutz, Fett oder anderen rutschigen Substanzen reinigen.

Inspektion

  • Regelmäßige Sichtkontrolle der Leitern auf Schäden und Verschleiß.

  • Jährliche Prüfung durch eine befähigte Person gemäß DGUV Regel 100-500.

Lagerung

  • Leitern an einem trockenen und geschützten Ort lagern.

  • Nicht unter schweren Lasten oder direkter Sonneneinstrahlung lagern, um Materialermüdung zu vermeiden.

Unterweisung der Beschäftigten

  • Alle Beschäftigten müssen regelmäßig über den sicheren Umgang mit Leitern unterwiesen werden.

  • Unterweisungen sind mindestens einmal jährlich und bei Einführung neuer Leitertypen durchzuführen.

  • Dokumentation der Unterweisungen gemäß DGUV Vorschrift 1.

Hinweise auf gesetzliche Vorschriften

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung und Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel (§ 5 ArbSchG).

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Regelungen zur Nutzung von Leitern als Arbeitsmittel (§ 3, § 14 BetrSichV).

  • DGUV Regel 100-500: Anforderungen an Leitern und Tritte.

  • DIN EN 131: Europäische Norm für Leitern.

Rolle der Führungskräfte und Mitarbeiter

  • Arbeitgeber: Bereitstellung sicherer Leitern, regelmäßige Prüfungen und Schulungen.

  • Vorgesetzte: Überwachung der Einhaltung der Betriebsanweisung und regelmäßige Sicherheitskontrollen.

  • Mitarbeiter: Ordnungsgemäße Nutzung der Leitern, Meldung von Defekten und Teilnahme an Unterweisungen.

Diese Betriebsanweisung ist im Arbeitsbereich sichtbar auszuhängen und allen Beschäftigten zugänglich zu machen.

Datum: _______________

Verantwortlicher: _______________