Betriebsanweisung für den Umgang mit Leitern
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Gefahren
Sturz von der Leiter durch unsachgemäße Nutzung.
Abrutschen der Leiter auf glattem oder unebenem Untergrund.
Mechanische Gefährdungen
Quetschungen oder Einklemmen von Händen und Fingern bei der Handhabung.
Verletzungen durch herabfallende Werkzeuge oder Materialien.
Allgemeine Regeln
Leitern nur für geeignete Tätigkeiten und in technisch einwandfreiem Zustand verwenden.
Nur Leitern nutzen, die den Anforderungen der DIN EN 131 entsprechen.
Risse, Verformungen oder lose Verbindungen.
Unvollständige oder defekte Sprossen, Füße oder Scharniere.
Aufstellung
Leiter auf festem, ebenem und rutschfestem Untergrund aufstellen.
Anlegeleitern in einem Winkel von etwa 70° zur Standfläche aufstellen.
Sicherstellen, dass Anlegeleitern oben gegen ein festes Element abgestützt sind.
Stehleitern nur vollständig geöffnet und mit gesicherten Spreizsicherungen verwenden.
Nutzung
Nur eine Person darf gleichzeitig auf der Leiter arbeiten.
Werkzeuge und Materialien in einem Gürtel oder einer Tasche transportieren, um beide Hände frei zu haben.
Leiter nur bis zur vorletzten Sprosse besteigen.
Keine Seitwärtsbewegungen oder Hinauslehnen von der Leiter.
Nicht auf Leitern arbeiten, wenn starke Winde herrschen oder die Witterungsbedingungen unsicher sind.
Bei Absturz
Sofort Erste Hilfe leisten und den Rettungsdienst verständigen.
Den Arbeitsbereich sichern, um weitere Unfälle zu vermeiden.
Hinweise auf gesetzliche Vorschriften
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung und Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel (§ 5 ArbSchG).
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Regelungen zur Nutzung von Leitern als Arbeitsmittel (§ 3, § 14 BetrSichV).
DGUV Regel 100-500: Anforderungen an Leitern und Tritte.
DIN EN 131: Europäische Norm für Leitern.
Rolle der Führungskräfte und Mitarbeiter
Arbeitgeber: Bereitstellung sicherer Leitern, regelmäßige Prüfungen und Schulungen.
Vorgesetzte: Überwachung der Einhaltung der Betriebsanweisung und regelmäßige Sicherheitskontrollen.
Mitarbeiter: Ordnungsgemäße Nutzung der Leitern, Meldung von Defekten und Teilnahme an Unterweisungen.