Gefährdungen durch Leitern und Tritte
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Gefährdungen durch Absturz
Absturz von der Leiter oder dem Tritt
Gefährdung: Unsachgemäße Nutzung, unsichere Standflächen oder Arbeiten in großer Höhe ohne Sicherung führen zu einem hohen Absturzrisiko.
Ursachen:
Unsicherer Stand der Leiter oder des Tritts (z. B. auf unebenem Untergrund).
Überdehnen des Körpers beim Arbeiten (z. B. seitliches Hinauslehnen).
Falsche Auswahl der Leiter für die jeweilige Arbeitshöhe.
Rechtliche Grundlagen:
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Regelt die Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln.
DGUV Regel 112-198 („Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“).
DIN EN 131: Anforderungen an Leitern.
Maßnahmen:
Verwendung von Leitern mit rutschfesten Füßen und stabiler Konstruktion.
Sicherstellen eines festen und ebenen Untergrunds.
Einsatz von PSA (z. B. Sicherheitsgurt), wenn kein Seitenschutz vorhanden ist.
Absturz durch Überschreiten der maximalen Arbeitshöhe
Gefährdung: Arbeiten oberhalb der maximal zulässigen Höhe einer Leiter oder eines Tritts erhöhen das Absturzrisiko erheblich.
Maßnahmen: Einhaltung der maximalen Arbeitshöhe gemäß Herstellerangaben.
Verwendung alternativer Arbeitsmittel wie fahrbare Gerüste oder Hubarbeitsbühnen bei Arbeiten in größeren Höhen.
Umstürzen der Leiter
Gefährdung: Leitern können kippen, wenn sie nicht sicher aufgestellt oder während der Arbeit bewegt werden.
Ursachen: Aufstellen auf unebenem oder rutschigem Untergrund.
Seitliches Bewegen oder Abrutschen der Leiter.
Maßnahmen: Verwendung von Leitern mit Quertraversen oder Stützvorrichtungen.
Sicherstellung eines ebenen und festen Untergrunds.
Absicherung durch eine zweite Person, die die Leiter stabilisiert.
Umstürzen durch starke Belastung
Gefährdung: Überlastung oder unsachgemäße Verteilung des Gewichts auf der Leiter können zu einem Umstürzen führen.
Maßnahmen: Einhaltung der maximalen Belastungskapazität (Tragfähigkeit) der Leiter gemäß Herstellerangaben.
Gleichmäßige Verteilung des Gewichts auf beide Holme.
Quetschungen und Schnittverletzungen
Gefährdung: Beim Aufstellen oder Zusammenklappen von Leitern können Finger oder Hände zwischen Holmen und Sprossen eingeklemmt werden.
Maßnahmen: Sorgfältige Handhabung der Leiter beim Auf- und Abbau.
Verwendung von Leitern mit Schutzmechanismen wie Verriegelungen oder Anschlägen.
Bruch oder Versagen von Bauteilen
Gefährdung: Defekte Sprossen, Holme oder Trittflächen können brechen und zu Stürzen führen.
Rutschgefahr
Gefährdung: Arbeiten auf nassen, öligen oder glatten Böden erhöhen das Risiko, dass die Leiter wegrutscht.
Maßnahmen: Verwendung von rutschfesten Leitern mit Gummifüßen.
Reinigung und Trocknung des Arbeitsbereichs vor der Verwendung der Leiter.
Hindernisse und Stolperfallen
Gefährdung: Stolpern über Kabel oder Gegenstände in der Umgebung kann zu Unfällen führen.
Maßnahmen: Freihalten des Arbeitsplatzes von Hindernissen.
Ordnungsgemäße Verlegung von Kabeln und Schläuchen.
Elektrische Gefährdungen
Gefährdung: Arbeiten mit Leitern in der Nähe von elektrischen Anlagen oder spannungsführenden Teilen können zu Stromschlägen führen.
Maßnahmen: Verwendung isolierter Leitern aus Kunststoff oder Holz bei Arbeiten an elektrischen Anlagen.
Einhaltung der Sicherheitsabstände zu elektrischen Leitungen gemäß DGUV Vorschrift 3.
Fehlhaltungen
Gefährdung: Arbeiten in ungünstigen Körperhaltungen, z. B. über Kopf oder seitliches Lehnen, führen zu muskulären Verspannungen oder Überbelastungen.
Maßnahmen: Verwendung von Leitern oder Tritten mit ausreichender Höhe, um ein Arbeiten in aufrechter Haltung zu ermöglichen.
Regelmäßige Pausen und Wechsel der Arbeitsposition.
Unsachgemäße Nutzung
Gefährdung: Unkenntnis über die richtige Handhabung von Leitern und Tritten führt häufig zu unsicheren Arbeitsweisen.
Rechtliche Grundlagen: Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG): Pflicht zur Unterweisung der Beschäftigten.
Maßnahmen: Regelmäßige Schulungen zur sicheren Handhabung von Leitern und Tritten.
Erstellung von Betriebsanweisungen gemäß DGUV Vorschrift 1.
Technische Maßnahmen
Bereitstellung hochwertiger Leitern und Tritte, die den Anforderungen der DIN EN 131 entsprechen.
Verwendung von Leitern mit Sicherheitszubehör wie Quertraversen, rutschfesten Füßen und Haltegriffen.
Organisatorische Maßnahmen
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß § 5 ArbSchG.
Einführung klarer Prozesse zur Prüfung und Wartung von Leitern.